Genaue Definition "Jahreswagen"

Marius89

Fahrer
Registriert
28 Februar 2008
Hi Jungs ich hätt da mal ne Frage.
Momentan gibts ja die Abfrackprämie beim Kauf eines Neuwagens bzw Jahreswagens. Doch was bedeutet den eigentlich exakt Jahreswagen?

Alles mit Produktionsjahr 2008
Alles mit Erstzulassung 2008
Alles was maximal ein Jahr zugelassen war
Alles ab Produktionsdatum 04/2008
Alles ab Erstzulassungsdatum 04/2008

Gibts da ne einfache Definition dafür?
 
AW: Genaue Definition "Jahreswagen"

Ein Jahreswagen darf seit der Erstzulassung nicht älter als 12 Monate sein. Es kommt aber auf die EZ und das Produktionsdatum an. Ist also ein Wagen seit EZ älter wie 12 Monate, bspw. 13 Monate ist es kein Jahreswagen mehr sondern ein "junger Gebrauchter".
 
AW: Genaue Definition "Jahreswagen"

Das heißt:
Produktionsdatum 04/08, Erstzulassung 05/08 -> Jahreswagen
Produktionsdatum 03/08, Erstzulassung 05/08 -> junger Gebrauchter
Produktionsdatum 04/08, Erstzulassung 04/08 -> Jahreswagen


So richtig?
DAnn muss ich im Prinzip nur nach dem Produktionsdatum schauen, da der Wagen ja nicht vor dem Prod-datum zugelassen worden sein kann.
 
AW: Genaue Definition "Jahreswagen"

Das heißt:
Produktionsdatum 04/08, Erstzulassung 05/08 -> Jahreswagen
Produktionsdatum 03/08, Erstzulassung 05/08 -> junger Gebrauchter
Produktionsdatum 04/08, Erstzulassung 04/08 -> Jahreswagen


So richtig?
DAnn muss ich im Prinzip nur nach dem Produktionsdatum schauen, da der Wagen ja nicht vor dem Prod-datum zugelassen worden sein kann.

Richtig :t
 
AW: Genaue Definition "Jahreswagen"

Das heißt:
Produktionsdatum 04/08, Erstzulassung 05/08 -> Jahreswagen
Produktionsdatum 03/08, Erstzulassung 05/08 -> junger Gebrauchter
Produktionsdatum 04/08, Erstzulassung 04/08 -> Jahreswagen


So richtig?
DAnn muss ich im Prinzip nur nach dem Produktionsdatum schauen, da der Wagen ja nicht vor dem Prod-datum zugelassen worden sein kann.


Ich bin mir da im Moment auch unsicher, aber ist es nicht so, dass zwischen Prod.-Datum und EZ nochmal ein Jahr liegen darf?

Also... Produktion 05/07, EZ 04/08 --> Jahreswagen?
 
AW: Genaue Definition "Jahreswagen"

Das wäre irgendwie auch logischer, da man ja sonst die EZ komplett vernachlässigen könnte. Man muss aber immer beide angaben parat haben.
Was sagen die anderen?
 
AW: Genaue Definition "Jahreswagen"

Ein Jahreswagen ist ein Kraftfahrzeug, normalerweise ein PKW, dessen Alter seit der Erstzulassung weniger als 12 Monate beträgt. Liegen bei dem PKW zwischen Herstellung und Erstzulassung mehr als 12 Monate, so ist der Verkauf als Jahreswagen ausgeschlossen. Entscheidend für die Bezeichnung als Jahreswagen sind folglich sowohl die Erstzulassung als auch der Herstellungszeitpunkt.
Viele Angebote von Jahreswagen kommen von Werksangehörigen, die sich früher so einen Neuwagen für ein Jahr beschafft haben. Bei fast allen Herstellern haben Mitarbeiter, oft auch Vorruheständler und Rentner, die Möglichkeit, alle 12 Monate einen Wagen aus der aktuellen Produktserie mit erheblichen Rabatten zu erwerben. Die so erworbenen Fahrzeuge sind meist in einem hervorragenden Zustand, preislich interessant und mit Garantie. Es kann sich auch um ehemalige Geschäftsfahrzeuge, die von den Mitarbeitern erworben wurden, handeln.
Für Verkäufer und für Käufer sind Jahreswagen eine interessante Möglichkeit, den Wertverlust des Autos in Grenzen zu halten. So besteht die Möglichkeit, einen nahezu neuwertigen Wagen zu erwerben, ohne den vollen Kaufpreis zu bezahlen.
Als Jahreswagen im Sinne der Richtlinie zur Förderung des Absatzes von Personenkraftwagen vom 27. Januar 2009 bezüglich der Umweltprämie gelten Fahrzeuge, die zurückgerechnet vom Zeitpunkt der Zulassung auf den Antragsteller /die Antragstellerin längstens ein Jahr einmalig auf einen Kfz-Hersteller, dessen Vertriebsorganisationen oder dessen Werksangehörigen, einem Kfz-Händler, eine herstellereigene Autobank, ein Automobilvermietungsunternehmen oder eine Automobilleasinggesellschaft zugelassen waren.
:O
 
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