Gerichtsurteile zu unerlaubten LEDs

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Gelöschtes Mitglied 1475

Guest
Hallo Freunde! :) :-)
LEDs sind bekanntermaßen im Außenbereich von Fahrzeugen nur mit einer amtlichen Zulassung legal. Das Missverhältnis zwischen legalen und illegalen Angeboten ist auffällig. Es gibt technisch machbare Lösungen, die die Sicherheit im Straßenverkehr eher erhöhen als vermindern, nichtsdestotrotz fährt man mit nicht zugelassenen LEDs streng genommen ohne Zulassung. Kosten- und haftungsmäßig wird das ganze relevant bei einem Unfall (eine allgemeine Verkehrskontrolle mit Verwarnung, Punkten und Wiedervorführung empfinde ich dagegen als finanziell überschaubar).

Leider habe ich bisher noch keine Gerichtsurteile (auch nicht AG) dazu entdeckt. Mich würde interessieren, ob Versicherungen es schon geschafft haben, einen Fahrer/Halter die Versicherungsleistung zu Teilen oder gänzlich zu streichen (im Wege der Regressforderung).

Wäre jemand von Euch in der Lage dazu weiterführende Urteile zu verlinken?


Ich habe bisher den Eindruck es GIBT noch keine, was ich mir aber nicht vorstellen kann, weil das doch bestimmt einer der häufigsten Verstöße gegen die ABE ist. Ich möchte selbst lesen, mit welcher ARGUMENTATION Versicherungen den Unfallhergang auf unzulässige LEDs geschoben haben.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hallo,

ich finde die Herangehensweise auch etwas fragwürdig.

Besonders als tief-sitzender Z4 Fahrer kennst du sicher auch die Problematik von blendendem Gegenverkehr.
Auch wenn es sich vielleicht "nur" um Standlicht, Blinker oder sonstiger "untergeordneter" Beleuchtung handeln sollte bin ich der festen Meinung, dass eine unabhängige Prüfung/Zulassung absolut notwendig und sinnvoll ist.
Alles andere kann leicht zu einer Gefährdung im Straßenverkehr führen.

Nebenbei:
Wenn ich mir einige, paradoxerweise meist neue hochklassige Autos entgegenkomme frage ich mich, ob es im Sinne der Sicherheit ist, dass eine derart hohe Blendung des Abblendlichts zulassungsfähig ist.


Grüße,
Pascal
 
Besonders als tief-sitzender Z4 Fahrer kennst du sicher auch die Problematik von blendendem Gegenverkehr.
Auch wenn es sich vielleicht "nur" um Standlicht, Blinker oder sonstiger "untergeordneter" Beleuchtung handeln sollte bin ich der festen Meinung, dass eine unabhängige Prüfung/Zulassung absolut notwendig und sinnvoll ist.
Alles andere kann leicht zu einer Gefährdung im Straßenverkehr führen.

Hier wäre ja dann auch der direkte Zusammenhang mit einem möglichen Unfall und damit Nicht-Zahlung durch eine Versicherung gegeben. Um diese Fälle soll es hier ja nicht gehen...
 
Hier wäre ja dann auch der direkte Zusammenhang mit einem möglichen Unfall und damit Nicht-Zahlung durch eine Versicherung gegeben. Um diese Fälle soll es hier ja nicht gehen...
Doch! :d
Ich möchte Urteile dazu! Dabei darf es die Versicherung geschafft haben einen Zusammenhang zwischen Unfall und Beleuchtung herzustellen oder eben auch nicht.
Noch interessanter wären natürlich Urteile, bei denen es von vorneherein KEINEN Zusammenhang zwischen Beleuchtung und Unfall gibt (Beispielsweise weil das illegale Licht gar nicht eingeschaltet war), die Versicherung aber trotzdem darin eine Möglichkeit gefunden hat aus der Haftung (im Nachhinein zu kommen).
 
Doch! :d
Ich möchte Urteile dazu! Dabei darf es die Versicherung geschafft haben einen Zusammenhang zwischen Unfall und Beleuchtung herzustellen oder eben auch nicht.
Noch interessanter wären natürlich Urteile, bei denen es von vorneherein KEINEN Zusammenhang zwischen Beleuchtung und Unfall gibt (Beispielsweise weil das illegale Licht gar nicht eingeschaltet war), die Versicherung aber trotzdem darin eine Möglichkeit gefunden hat aus der Haftung (im Nachhinein zu kommen).

Ok, wobei die Möglichkeit beim 1. Fall einfach(er) gegeben ist. Sprich davon sollte man dann nicht zu sehr überrascht sein...
Den 2. Fall finde ich aus persönlicher Sicht auch interessanter... lässt sich ja generell auf alle möglichen un-TÜVigen Änderungen erweitern.
 
Der Thread soll auch nicht als Stimmungsbarometer "sollte man dies oder jenes tun oder lassen" umgedeutet werden, sondern nur dazu dienen Gerichtsurteile zu sammeln.

Wenn wir diese gelesen haben, können wir auch schreiben, dass wir diese Urteile doof oder angemessen finden. Aber dazu müsste es zumindest erst mal wenigstens eines geben.
 
Ich möchte auch niemanden entmutigen hier weiter mitzulesen!
Sollte sich im Verlauf der Sammlung herausstellen, dass ich gewillt bin etwas Illegales umzusetzen oder gar dafür werbe und andere anleite mir nachzueifern, verspreche ich feierlich, dass es noch ausreichend Platz und Zeit gibt mich dafür zu kritisieren und mich zu warnen.
 
Hallo,


Nebenbei:
Wenn ich mir einige, paradoxerweise meist neue hochklassige Autos entgegenkomme frage ich mich, ob es im Sinne der Sicherheit ist, dass eine derart hohe Blendung des Abblendlichts zulassungsfähig ist.


Grüße,
Pascal


hieß es nichtmal in einem bericht das in den neuen autos, illegale xenons verbaut werden die richtig schön hell sind aber eigentlich nicht zulässig und die immer ab werk sind, und wenn du "neue" bestellst (auch als handel) dann bekommste die normalen,demzufolge wundert man sich dann warum es nicht so hell ist wie ersten... hatte da mal einen tv bericht geschaut...
 
Würde mich doch sehr wundern, solche speziell "gesuchten" Gerichtsurteile zu finden.
Denn Versicherungen gehen häufig eher Vergleiche ein als das Risiko einen Prozeß zu verlieren bzw. ein gegenteiliges Urteil gegen die eigene Auffassung aufkommen zu lassen. Vergleiche sind nunmal keine Urteile im Gegensatz zu Gerichtsurteilen worauf man sich berufen könnte.
 
Ja, da wirst du recht haben, Versicherungen werden es wohl häufig auf Vergleiche hinaus laufen lassen!

Wann aber kommt es dann zu Urteilen?

Das wären aus meiner Sicht drei Szenarien:

1. Die Versicherung ist sich zu 100 % sicher darin, den eindeutigen Fall mit reichlich Zeugen und Beweisen zu gewinnen

2. Die Gegenseite hat keine Rechtsschutzversicherung und ist recht wehrlos

3. Der Gegenseite geht es um Prestige und sie möchte keinen Vergleich schließen beispielsweise weil sie sich selbst verteidigt.

Es gibt ja nicht nur die Unwägbarkeit wie ein Urteil ausgeht, sondern die Versicherung verzichtet ja auch immer auf einen Teil dessen, was IHR zusteht oder muss eventuell mehr zahlen als sie müsste, wenn es zu einem für sie günstigen Urteil käme. Schließlich zeichnet sich der Vergleich ja durch BEIDERseitiges Nachgeben aus.
Bei der Vielzahl von Missachtungen der Zulassungsfähigkeit und anschließendem Unfall müsste es doch zumindest einmal bis zu einem Urteil gekommen sein, oder?

Wie Du weißt, sind ja bis zur Verbreitung des Internets nicht einmal 1% aller Urteile überhaupt veröffentlicht worden. Inzwischen dürfte es aufgrund der geringeren Kosten für die Gerichte leichter geworden sein im Internet zu veröffentlichen.
Ich habe meine Hoffnung auch auf hier beteiligte Juristen gesetzt, die neben den frei zugänglichen Urteilen auch Zugriff auf spezielle juristische Datenbanken haben... :M
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Das Thema "Verlust der BE" durch unerlaubte Modifikationen mit der Folge der abgeblichen Leistungsbefreiung für die Versicherung taucht immer wieder in Foren auf, gern mit Ansätzen von Panikmache. Für den Haftpflichtbereich gilt, dass die Versicherung einem unschuldigen Unfallgegener den Schaden ersetzen muss. U.U. kann sie bei grobem Verschulden des Versicherten Regressforderungen stellen, die sind aber, sofern kein Vorsatz vorliegt, begrenzt. M.W. auf derzeit 5000€. Da wohl niemand LEDs einbaut, um durch ehrfürchtiges Erstarren anderer Verkehrsteilnehmer Unfälle zu provozieren und den allermeisten Zeitgenossen der beleuchtungstechnische Stolz der Umbauers überhaupt nicht auffällt, dürfte die Suche nach Gerichtsurteilen zu diesem speziellen Sachverhalt sehr mühselig werden.
Bei Kaskoschäden gilt natürlich das Kleingedruckte im Versicherungsvertrag, aber auch da bleibt die Kirche im Dorf und Ursache und Wirkung müssen in zusammen passen. Wer die Schließanlage seines Autos ausbaut, weil er eine cleane Optik haben möchte, bleibt in Falle eines Diebstahls womöglich auf dem Schaden sitzen. Eine gesprungene Windschutzscheibe wird aber auch von einem spitzfindigen Schadensbearbeiter kaum irgendwelchen LED-Lämpchen angekreidet und der Glasbruch über die Teilkasko reguliert werden.
 
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