Ich wende mich mit einer arbeitsrechtlichen Frage eines Bekannten an Euch.
Vorab :
Es ist mir klar, dass mir hier niemand eine verbindliche Rechtsberatung geben kann und wird. Diese wird evtl. bei einem Fachanwalt für Arbeitsrecht nachgeholt. Es würden mich aber die Meinungen von Forumskollegen interessieren, die sich in rechtlichen Belangen besser auskennen als ich, wie z.B. Rechtsanwälte, Betriebsratsmitglieder, Gewerkschaftler etc.
Mein Bekannter soll - wie all seine Kollegen auch - einen neuen Arbeitsvertrag erhalten. Hintergrund ist eine Vereinheitlichung der in den vergangenen Jahren mit den Mitarbeitern relativ unterschiedlich und willkürlich abgeschlossenen Verträge.
Klärungsbedarf gibt es nur bei folgender Passage:
In der ersten Fassung hieß es:
„Das Arbeitsverhältnis besteht seit dem 01.01.1990. In Abänderung zum bestehenden Vertrag tritt dieser Arbeitsvertrag rückwirkend ab dem 01.01.2011 in Kraft.“
In der aktuellen Fassung steht nun:
„Herr … ist seit dem 01.01.1990 als … im … beschäftigt. Der Arbeitsvertrag vom 01.01.1990 mit allen Nachträgen und Nebenabreden wird aufgehoben und durch den folgenden neuen Arbeitsvertrag ersetzt, der rückwirkend ab dem 01.01.2011 in Kraft tritt.“
Dabei stellt sich uns die folgende Frage:
Ist die Abänderung eines bestehenden Vertrages im juristischen Sinne etwas Anderes als die Aufhebung eines Vertrages mit Ersetzung durch einen neuen?
Ich bin Euch für alle Hinweise dankbar!
Gruß
Kai
Vorab :
Es ist mir klar, dass mir hier niemand eine verbindliche Rechtsberatung geben kann und wird. Diese wird evtl. bei einem Fachanwalt für Arbeitsrecht nachgeholt. Es würden mich aber die Meinungen von Forumskollegen interessieren, die sich in rechtlichen Belangen besser auskennen als ich, wie z.B. Rechtsanwälte, Betriebsratsmitglieder, Gewerkschaftler etc.
Mein Bekannter soll - wie all seine Kollegen auch - einen neuen Arbeitsvertrag erhalten. Hintergrund ist eine Vereinheitlichung der in den vergangenen Jahren mit den Mitarbeitern relativ unterschiedlich und willkürlich abgeschlossenen Verträge.
Klärungsbedarf gibt es nur bei folgender Passage:
In der ersten Fassung hieß es:
„Das Arbeitsverhältnis besteht seit dem 01.01.1990. In Abänderung zum bestehenden Vertrag tritt dieser Arbeitsvertrag rückwirkend ab dem 01.01.2011 in Kraft.“
In der aktuellen Fassung steht nun:
„Herr … ist seit dem 01.01.1990 als … im … beschäftigt. Der Arbeitsvertrag vom 01.01.1990 mit allen Nachträgen und Nebenabreden wird aufgehoben und durch den folgenden neuen Arbeitsvertrag ersetzt, der rückwirkend ab dem 01.01.2011 in Kraft tritt.“
Dabei stellt sich uns die folgende Frage:
Ist die Abänderung eines bestehenden Vertrages im juristischen Sinne etwas Anderes als die Aufhebung eines Vertrages mit Ersetzung durch einen neuen?
Ich bin Euch für alle Hinweise dankbar!
Gruß
Kai