A
Andreazzz
Guest
... und hat sich von denen mal Jemand das Leergewicht des Zugfahrzeugs für Tempo 100 erhöhen lassen?
Problem:
Ich möchte mir schon mal den Wohnwagen (1600 kg zul. GG.) unseres Juniors ausleihen.
Gleichzeitig möchte ich die Ausnahmeverordnung für den Betrieb des Anhängers mit Tempo 100 in Anspruch nehmen dürfen, was derzeit nicht möglich ist.
Es gilt ja Leermasse des Zugfahrzeug x Faktor 1,0 = zul. GG. des Wohnwagens bis zu welchem der Betrieb mit Tempo 100 noch erlaubt ist... d.h. das Zugfahrzeug darf leer nicht leichter als der Wohnwagen sein!
Eine Ablastung des Anhängers (einfacher!) ist aufgrund der bescheidenen Nutzlast nicht realisierbar.
In meinem Fahrzeugschein Teil I (Feld G) vom Tiguan wird eine Leermasse von 1490 kg bescheinigt, was allerdings tatsächlich nicht zutreffend ist.
Das Fahrzeug wurde von mir gewogen und ich konnte bei vollem Tank inkl. Fahrer auf verschiedenen geeichten Waagen ein tatsächliches Gewicht zwischen 1680 und 1700 kg ermitteln.
In der EU-Übereinstimmungserklärung (CoC) sind unter Punkt 13 eben diese 1490 kg und unter 13.2 schon eine tatsächliche Leermasse von 1614 kg ausgewiesen,
hinzu kämen 75kg für den Fahrer = 1689 kg ... Passt!
Nun sagt mir das KBA, die Zulassungsstelle müsste auf schriftlichen Antrag die tatsächliche Leermasse nach Punkt 13.2 CoC (den es aber im nationalen Bereich nicht gibt!) zzgl. Fahrer mit 75 kg
in Feld 22 der Zulassungsbescheinigung Teil I (Bemerkungen zu Feld G) eintragen, weil bei Kontrollen nur dieser Fahrzeugschein verbindlich und rechtssicher wäre... nachvollziehbar!
Unsere Zulassungsbehörde schert sich aber nun einen Dreck um diese Anweisung des KBA und verlangt ein entsprechendes TÜV-Gutachten von mir.
Ein Bekannter vom TÜV will mir zwar jetzt das gewogene Leergewicht im Feld G der Zulassungsbescheinigung "anpassen", jedoch ist das Gutachten auch nicht gerade billig und eigentlich
auch überhaupt nicht nötig, so zumindestens das KBA!
Gibt es hier im Forum ggf. zur o.g. Sache möglicherweise entsprechende Erfahrungen?
Ich neige derzeit dazu - auch um mir Ärger mit den komischen Mitarbeitern auf dem Straßenverkehrsamt zu ersparen - wirklich diese Änderungsbescheinigung beim TÜV erstellen zu lassen
und diese dann dort vorzulegen.
Problem:
Ich möchte mir schon mal den Wohnwagen (1600 kg zul. GG.) unseres Juniors ausleihen.
Gleichzeitig möchte ich die Ausnahmeverordnung für den Betrieb des Anhängers mit Tempo 100 in Anspruch nehmen dürfen, was derzeit nicht möglich ist.
Es gilt ja Leermasse des Zugfahrzeug x Faktor 1,0 = zul. GG. des Wohnwagens bis zu welchem der Betrieb mit Tempo 100 noch erlaubt ist... d.h. das Zugfahrzeug darf leer nicht leichter als der Wohnwagen sein!
Eine Ablastung des Anhängers (einfacher!) ist aufgrund der bescheidenen Nutzlast nicht realisierbar.
In meinem Fahrzeugschein Teil I (Feld G) vom Tiguan wird eine Leermasse von 1490 kg bescheinigt, was allerdings tatsächlich nicht zutreffend ist.
Das Fahrzeug wurde von mir gewogen und ich konnte bei vollem Tank inkl. Fahrer auf verschiedenen geeichten Waagen ein tatsächliches Gewicht zwischen 1680 und 1700 kg ermitteln.
In der EU-Übereinstimmungserklärung (CoC) sind unter Punkt 13 eben diese 1490 kg und unter 13.2 schon eine tatsächliche Leermasse von 1614 kg ausgewiesen,
hinzu kämen 75kg für den Fahrer = 1689 kg ... Passt!
Nun sagt mir das KBA, die Zulassungsstelle müsste auf schriftlichen Antrag die tatsächliche Leermasse nach Punkt 13.2 CoC (den es aber im nationalen Bereich nicht gibt!) zzgl. Fahrer mit 75 kg
in Feld 22 der Zulassungsbescheinigung Teil I (Bemerkungen zu Feld G) eintragen, weil bei Kontrollen nur dieser Fahrzeugschein verbindlich und rechtssicher wäre... nachvollziehbar!
Unsere Zulassungsbehörde schert sich aber nun einen Dreck um diese Anweisung des KBA und verlangt ein entsprechendes TÜV-Gutachten von mir.
Ein Bekannter vom TÜV will mir zwar jetzt das gewogene Leergewicht im Feld G der Zulassungsbescheinigung "anpassen", jedoch ist das Gutachten auch nicht gerade billig und eigentlich
auch überhaupt nicht nötig, so zumindestens das KBA!
Gibt es hier im Forum ggf. zur o.g. Sache möglicherweise entsprechende Erfahrungen?
Ich neige derzeit dazu - auch um mir Ärger mit den komischen Mitarbeitern auf dem Straßenverkehrsamt zu ersparen - wirklich diese Änderungsbescheinigung beim TÜV erstellen zu lassen
und diese dann dort vorzulegen.