Gibt es hier Wohnwagen- und/oder Anhängerfahrer?

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Andreazzz

Guest
... und hat sich von denen mal Jemand das Leergewicht des Zugfahrzeugs für Tempo 100 erhöhen lassen?

Problem:
Ich möchte mir schon mal den Wohnwagen (1600 kg zul. GG.) unseres Juniors ausleihen.
Gleichzeitig möchte ich die Ausnahmeverordnung für den Betrieb des Anhängers mit Tempo 100 in Anspruch nehmen dürfen, was derzeit nicht möglich ist.
Es gilt ja Leermasse des Zugfahrzeug x Faktor 1,0 = zul. GG. des Wohnwagens bis zu welchem der Betrieb mit Tempo 100 noch erlaubt ist... d.h. das Zugfahrzeug darf leer nicht leichter als der Wohnwagen sein!
Eine Ablastung des Anhängers (einfacher!) ist aufgrund der bescheidenen Nutzlast nicht realisierbar.

In meinem Fahrzeugschein Teil I (Feld G) vom Tiguan wird eine Leermasse von 1490 kg bescheinigt, was allerdings tatsächlich nicht zutreffend ist.
Das Fahrzeug wurde von mir gewogen und ich konnte bei vollem Tank inkl. Fahrer auf verschiedenen geeichten Waagen ein tatsächliches Gewicht zwischen 1680 und 1700 kg ermitteln.
In der EU-Übereinstimmungserklärung (CoC) sind unter Punkt 13 eben diese 1490 kg und unter 13.2 schon eine tatsächliche Leermasse von 1614 kg ausgewiesen,
hinzu kämen 75kg für den Fahrer = 1689 kg ... Passt!

Nun sagt mir das KBA, die Zulassungsstelle müsste auf schriftlichen Antrag die tatsächliche Leermasse nach Punkt 13.2 CoC (den es aber im nationalen Bereich nicht gibt!) zzgl. Fahrer mit 75 kg
in Feld 22 der Zulassungsbescheinigung Teil I (Bemerkungen zu Feld G) eintragen, weil bei Kontrollen nur dieser Fahrzeugschein verbindlich und rechtssicher wäre... nachvollziehbar!
Unsere Zulassungsbehörde schert sich aber nun einen Dreck um diese Anweisung des KBA und verlangt ein entsprechendes TÜV-Gutachten von mir.
Ein Bekannter vom TÜV will mir zwar jetzt das gewogene Leergewicht im Feld G der Zulassungsbescheinigung "anpassen", jedoch ist das Gutachten auch nicht gerade billig und eigentlich
auch überhaupt nicht nötig, so zumindestens das KBA!

Gibt es hier im Forum ggf. zur o.g. Sache möglicherweise entsprechende Erfahrungen?
Ich neige derzeit dazu - auch um mir Ärger mit den komischen Mitarbeitern auf dem Straßenverkehrsamt zu ersparen - wirklich diese Änderungsbescheinigung beim TÜV erstellen zu lassen
und diese dann dort vorzulegen.
 
Vorweg: Nein - das habe ich noch nicht machen lassen.
Mir kommen dabei 2 Fragen in den Sinn:
a) warum leihst Du Dir nicht das komplette Gespann aus? Gib ihm doch für diese Zeiten dann den Tiguan.
b) Hast Du mal recherchiert, ob es irgendwelche Gründe gibt, warum VW das Gewicht auf 1490kg hat setzen lassen? Hat das vielleicht Auswirkungen auf Versicherungseinstufungen? Oder Steuereinstufungen? Brauchst Du andere Reifen (Traglast)? All diese Fragen würde ich vorher mal klären. Aber ich kann mir vorstellen, dass VW das nicht ohne Grund macht.
 
Hallo Andreas, ich kann dir bei deinem Problem auch nicht helfen, aber mich würde interessieren, ob du schon Erfahrung beim Fahren mit Wohnwagen hast und wenn ja, mit welchem Zugfahrzeug vor dem Tiguan.
 
............
b) Hast Du mal recherchiert, ob es irgendwelche Gründe gibt, warum VW das Gewicht auf 1490kg hat setzen lassen? Hat das vielleicht Auswirkungen auf Versicherungseinstufungen? Oder Steuereinstufungen? Brauchst Du andere Reifen (Traglast)? All diese Fragen würde ich vorher mal klären. Aber ich kann mir vorstellen, dass VW das nicht ohne Grund macht.

Man hat bei VW wahrscheinlich, neben dem Softwarebetrug, auch noch ein leichtes Fahrzeug für den Prüfstandslauf vorbereitet.
 
Man hat bei VW wahrscheinlich, neben dem Softwarebetrug, auch noch ein leichtes Fahrzeug für den Prüfstandslauf vorbereitet.
Das auf der Rolle die Basisaustattungen mit kleinsten Felgen/Reifen und maximalen Luftdruck geprüft wurden/werden, wird kein Alleinstellungsmerkmal von VW sein.
Da wird jeder Hersteller das Minimalgeforderte einsetzen.
 
Hallo Andreas, ich kann dir bei deinem Problem auch nicht helfen, aber mich würde interessieren, ob du schon Erfahrung beim Fahren mit Wohnwagen hast und wenn ja, mit welchem Zugfahrzeug vor dem Tiguan.

Mit Wohnwagen überhaupt noch nicht, allerdings mit allen möglichen anderen, auch windempfindlichen (Planen-)Anhängern und großen Tandem-Anhängern.
Ich hatte vor dem Tiguan einen VW T4, alles relativ problemlos, auch ohne diese heutigen Fahrstabilitäts-Systeme.. und das ZQP, was aber nur eine absolute Notlösung war.
Lediglich 2-3x genutzt und die Räder möchte ich mir auch nicht hinten dranhängen - die Optik, einfach grausam!
Und ein Tandem-Anhänger bei unpassendem Radstand haut doch ordentlich auf die Anhängerkupplung.
Meinen kleinen 1500er-Planenanhänger habe ich auf 1300 kg abgelastet und fahre den auch völlig problemlos mit Tempo 100.
 
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Ich habe jetzt 20 Jahre Erfahrung beim Ziehen von Wohnwagen mit verschiedenen Zugfahrzeugen und ich würde dir raten erst mal eine Probefahrt mit Tiguan und Wohnwagen zu machen und dich langsam an die 100 km/h rantasten und dabei auch mehrere LKW überholen. Du wirst dann wahrscheinlich feststellen, dass dein Tiguan zum Spielball des Hängers wird oder dass dich das Anhänger ESP immer wieder runter bremst. Es gibt viele Gesetzte und Regeln im Strassenverkehr, die ich für unsinnig halte, aber dieses mit der 100 km/h Zulassung macht Sinn.
Dies ist nur meine Meinung und du kannst sie auch gerne ignorieren.
Wie auch immer, ob mit 80 oder 100 km/h viel Spaß im Urlaub.
 
Ich habe beim Straßenverkehrsamt auch schon unglaublich viel Spaß mit den dortigen Sesselfurzern gehabt, daher würde ich dir dazu raten die Änderungsbescheinigung zu besorgen, ist die einfachste Lösung.
Davon abgesehen noch ein paar Punkte zum Nachdenken. Ich fahre sehr viel mit Anhänger und aus eigener Erfahrung kann ich bestätigen, dass das Fahrverhalten deutlich unschöner wird, je höher die Geschwindigkeit ist, insbesondere wenn Zugfahrzeug und Anhänger gerade noch gleich schwer sind oder der Anhänger sogar schwerer ist. In deinem Fall nicht relevant, nur grundsätzlich bemerkt für andere. Wenn dann noch starker Seitenwind oder Spurrillen dazukommen, kann das ganze ziemlich abenteuerlich werden.
Dann sollte man sich mal die Frage stellen wie viel Zeit man in der Praxis gewinnt bei einem Unterschied von nur wenigen mehr km/h. Solange du nicht sonntags fährst oder an einem Feiertag hast du das Problem, dass du ständig die LKWs überholen musst, die kaum langsamer fahren oder aber das du gar nicht überholen darfst weil du als Gespann unter das Überholverbot fällst. außerdem erhöht sich dann durch die ständigen Überholvorgänge auch deutlich der Durchschnittsverbrauch. Diese ganzen Punkte in der Summe sprechen eher dafür sich tagsüber hinter die Brummis zu klemmen, die ja meist ziemlich genau 90 km/h fahren, unterm Strich kommt man dann auch nicht viel später an.
Dazu kommt noch, dass die Reifen des Anhängers bei 100 km pro Stunde Zulassung nicht älter als 6 Jahre sein dürfen.
Und ganz ehrlich wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass man mit einem Wohnwagengespann in eine Geschwindigkeitskontrolle kommt ? Die meisten nicht Baustellen Blitzer auf der Autobahn fangen erst jenseits der 100 km pro Stunde Marke an.
Wir fahren schon jahrelang nach Holland und Dänemark zum Angeln mit unserem Motorboot hinten dran, fahren immer nachts da wo kein Überholverbot gilt mit Tempomat echte 100 Stundenkilometer und sind noch nie kontrolliert/erwischt worden. Dazu müsste die Rennleitung ja schon eine ganze Weile mit einem Zivilfahrzeug hinter einem her fahren um ein Video erstellen zu können und das fällt einem sofort auf, ich denke die haben außerdem genug mit den tatsächlichen Rasern zu tun, deshalb fahre ich mit meinen 80 km/h Hängern ziemlich gelassen 100 km/h sofern es sinnvoll ist.
 
Vorweg: Nein - das habe ich noch nicht machen lassen.
Mir kommen dabei 2 Fragen in den Sinn:
a) warum leihst Du Dir nicht das komplette Gespann aus? Gib ihm doch für diese Zeiten dann den Tiguan.
b) Hast Du mal recherchiert, ob es irgendwelche Gründe gibt, warum VW das Gewicht auf 1490kg hat setzen lassen? Hat das vielleicht Auswirkungen auf Versicherungseinstufungen? Oder Steuereinstufungen? Brauchst Du andere Reifen (Traglast)? All diese Fragen würde ich vorher mal klären. Aber ich kann mir vorstellen, dass VW das nicht ohne Grund macht.

Also "mein" TÜV-Mensch meint, dass ist EU-weit allgemein so üblich und nicht VW-typisch!
1490 kg ist die fahrfertige Leermasse, augenscheinlich noch nicht mal inkl. Fahrergewicht.
Da kommt das den Herstellern (allen!) natürlich bei den Abgasmessungen sehr entgegen.
Interessant ist ja nur, dass das tatsächliche Leergewicht mit 5% Toleranz in der EU-Übereinstimmungserklärung genannt wird, aber trotzdem nicht eingetragen wird.
Traglast-Änderungen sind nicht erforderlich, weil auf das Gesamtgewicht abgestimmt und das GG ändert sich ja auch nicht.
Man muss halt nur aufpassen, dass bei einer Erhöhung genug Reserve der Nutzlast übrig bleibt, damit kein Sitzplatz ausgetragen werden muss.

D.h. jetzt bei mir
gedanklich zul.GG 2110kg - 1490kg Leergewicht = vermeintlich 620 kg Zuladung (falsch!),
aber zul.GG 2110 kg - tats. Leergewicht 1680 kg inkl. Fahrer = tatsächlich 430 kg Nutzlast und davon ist dann noch die Stützlast von 100 kg abzuziehen!

4 Mitfahrer x 75 kg = 300 kg "Nutzlast-Reserve", verbleiben also noch 130, ggf. auch nur noch 30 kg nach Abzug der maximalen Stützlast...
da wird´s schon eng, aber es passt noch und wir sind zu mind. 98% maximal zu zweit unterwegs.

Gefährlich ist das nur, wenn man die tatsächlich mögliche Zuladung nicht kennt und schnell mal überladen hat, ich habe mich auch etwas erschreckt auf der Waage.
Im Übrigen finde ich das schon richtig, dass der Wohnwagen nicht schwerer als das Zugfahrzeug sein darf.
Ich werde mich auch erst mal sehr vorsichtig an das Fahren mit Bumscontainer heranwagen und testen, wie das läuft.
Es geht mir auch mehr nur um das "Dürfen" ;), also das gelegentliche LKW-Überholen und nicht bei 40 to hinter mir und vor mir eingekeilt festzusitzen,
das ging mir schon immer ordentlich an die Nerven mit meinem anderen Anhänger, deshalb habe ich mir auch die Stoßdämpfer nachgerüstet und die 100 eintragen lassen.
 
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Wenn es dir nur da drum geht, würde ich es so machen wie es @Kalle435 beschreibt, habe es auch so die ersten Jahre gemacht, weil ich zu faul war die 100 km/h Zulassung einzutragen, welche dann wiederum auch dazu verführt mal mit 119 km/h zu fahren.
 
Bei dem anderen Anhänger stelle ich immer den Tempomat auf 105 km/h ein und lasse laufen, den eingestellten Sicherheitsabstand regelt die Elektronik dann selbst.
Ich brauche nur zu Überholen und wieder einzuscheren und das mögliche eingestellte Maximal-Tempo bleibt gespeichert.

Wer ist denn schon mal mit Wohnwagen in Frankreich 130 gefahren, was wohl erlaubt sein soll?
Das stelle ich mir schon sehr gewagt vor!

- - -

Ich meinte 105, nicht 115, korrigiert
 
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Dazu müsste die Rennleitung ja schon eine ganze Weile mit einem Zivilfahrzeug hinter einem her fahren um ein Video erstellen zu können und das fällt einem sofort auf, ich denke die haben außerdem genug mit den tatsächlichen Rasern zu tun, deshalb fahre ich mit meinen 80 km/h Hängern ziemlich gelassen 100 km/h sofern es sinnvoll ist.

:t

Als wir im Sommer mit den Fahrrädern im Anhänger unterwegs waren, ist mir ein neutraler 5er BMW aufgefallen, der längere Zeit im gleichbleibenden Abstand hinter mir her gefahren ist.
Irgendwann fuhr der dann einige Minuten links neben mir und der Beifahrer sah immer zu uns herrüber.
Ich bemerkte dann im Fahrzeug die Kamera hinten auf der Hutablage und vorne unter dem Spiegel.
Die haben offensichtlich wegen der 100er Plakette und den Stoßdämpfern geguckt und sind dann weitergefahren.
Einige Kilometer weiter standen WW-Gespanne auf einer Raststätte, die dort von Polizisten kontrolliert wurden.

Erschreckend ist eigentlich immer, wie schnell ich von den Polensprintern mit ihren Fahrzeugtransportanhängern und den Klein-LKW mit ihren großen Planenanhängern hier auf der A45 Sauerlandlinie überholt werde, z.T. auch in den vielen Baustellen und im Überholverbot, alle ohne Tempo 100-Schild und deutlich zu flott unterwegs.
 
Bei Deinem Problem kann ich Dir leider auch nicht weiterhelfen.
Aber ich würde auch Dir auch zu dem Vorschlag raten das ganze Gespann zu tauschen. Der von Dir beschriebene Aufwand ist extrem groß und mit vielen Fragezeichen versehen. Außerdem kann ich Dir sagen das eine 1:1 Gewichtsverteilung bei einem Gespann nicht so lustig zu fahren ist.
Ich fahre jetzt seit 30 Jahren mit dem Wohnwagen mehrfach im Jahr und habe auch schon viel Lehrgeld bezahlt. Ich kann Dir nur ein Zugfahrzeug mit deutlich höherem Gesamtgewicht wie das des Wohnwagens empfehlen. Wichtig ist dann später bei der Fahrt auch die korrekte Beladung.
Schwere Sachen immer in Achsnähe und möglichst bodennah verstauen und, ganz wichtig, immer die Stützlast des Fahrzeuges ausnutzen.
 
@ Sevensommi:

Ich weiß, was Du meinst und Du hast ganz sicher Recht!

Aaaaber, der Wohnwagen und Auto ist ja da und ich möchte das Campen nur einfach erst mal testen.
Ich weiß ja nicht, ob das mit den Campingplätzen wirklich was für uns ist (noch nie gemacht!) und wenn ja, dann kommt das wohl auch nur 1-2x im Jahr für uns in Frage.
Mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit wohl auch nur in Deutschland (Nordsee ist unsere zweite Heimat) oder direkt mal hinter der Grenze in Tirol.
Unser Auto ist erst 3 Jahre alt, ein neuer (2,0 TSI oder TDI?) ist bei meinem Ausstattungswunsch kaum unter 40000 Euro zu bekommen und der Wohnwagen kostet dann auch mindestens 20000 Euro -
vollkommen abwegig im Moment, ich will in allerspätestens 5 Jahren mit der Arbeit aufhören.
Die Gewichtsverhältnisse des Gespann sind natürlich nicht optimal, das ist mir klar und ich werde wohl eher dann auch entspannt zwischen den flotteren LKW "mitschwimmen",
damit ich nicht zum Verkehrshindernis auf den anderen Spuren werde - über sowas ärgere ich mich nämlich selbst ganz massiv immer bei anderen drüber.
Ich möchte nur wegen einer möglichen Tempoüberschreitung bei 80km/h + X auf der sicheren Seite sein.
Eine Stützlastwaage habe ich. Der Aufwand hält sich doch in Grenzen und ist überschaubar.
Eine Wiegebescheinigung habe ich schon von zwei geeichten Waagen, 1x 1680 Kg nur handschriftlich vom Personal mit Stempel und Unterschrift und 1x 1680 kg mit Ausdruck,
jeweils mit Bezug zum Auto durch Angabe des Kennzeichen.
Also kurz damit zum TÜV, diese Änderungsbescheinigung abgeholt und damit zur Zulassungsstelle, Zeitaufwand vlt. 2-3 Stunden, Kosten vermutlich unter 100 Euro.
Ab 16 km/h zu viel mit PKW und Anhänger zahlt man 70 Euro und bekommt 1 Punkt!
 
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Hi,
kann Deine Gedanken verstehen. Aber unter dem "ich-wills-mal-testen"-Gesichtspunkt: Frag Deinen Sohn nach seinem kompletten Gespann. Gib ihm solange Dein Auto.
Denn was die vorherige Diskussion für mich ergab: Wenn WW und Zugmaschine in etwa gleich viel wiegen, wird es schnell ungemütlich. Vor allem auf der rechten Spur mit Spurrillen schaukelt sich das Gespann schon mal auf.... Da ist das schwerere Auto sicher besser.. Egal wie schnell Du mitschwimmst.

Warum fragst Du nicht Deinen Sohn? Der wird doch keinen zzzz als Zugmaschine haben - oder? ;)
 
Du willst das erste mal mit dem Camping-Anhänger in den Urlaub fahren, zum Ausprobieren?
Den Aufwand würde ich mir erst antun, sollte mir das gefallen.
 
Das auf der Rolle die Basisaustattungen mit kleinsten Felgen/Reifen und maximalen Luftdruck geprüft wurden/werden, wird kein Alleinstellungsmerkmal von VW sein.
Da wird jeder Hersteller das Minimalgeforderte einsetzen.
würd meine Hand dafür jetzt nicht ins Feuer legen, meine aber für die CO2-Angabe muss quasi jedes verkaufte Auto nach Ausstattung mit eingerechnet werden. Da wird dann natürlich homologiert und mit verschiedenen Ausstattungen für alle möglichen Fälle ein Wert generiert :)
 
Dafür könnte ja dann auch das tatsächliche Gewicht in diesem EU-Dokument schon angegeben sein - siehe Feld 13.2?
Wie zuvor geschrieben, gibt es diese "tatsächliche Leermasse" aber nicht im deutschen Zulassungsrecht, sondern nur die "Leermasse im fahrbereiten Zustand" (Feld 13).
Eine ganze Zeit lang gab es bei VW keine AHK in Verbindung mit bestimmten Motoren und später vorrübergehend mit weniger Anhängelast - 1300 statt 1800 kg.
 
Dafür könnte ja dann auch das tatsächliche Gewicht in diesem EU-Dokument schon angegeben sein - siehe Feld 13.2?
Wie zuvor geschrieben, gibt es diese "tatsächliche Leermasse" aber nicht im deutschen Zulassungsrecht, sondern nur die "Leermasse im fahrbereiten Zustand" (Feld 13).
Eine ganze Zeit lang gab es bei VW keine AHK in Verbindung mit bestimmten Motoren und später vorrübergehend mit weniger Anhängelast - 1300 statt 1800 kg.
Hast du es schonmal mit einer schriftlichen Stellungnahme an deine Zulassungsstelle probiert? Inkl. Zitat/Verweis vom/ans KBA.
 
So, das Leergewicht wurde heute auf 1680 kg korrigiert, ich habe einen neuen geänderten Fahrzeugschein bekommen!

Ich hatte heute Zeit und war heute Morgen beim TÜV (noch nicht mal bei "meinem", weil der Sachverständige in Urlaub ist).
Dort habe ich die Bescheinigung der Waage vorgelegt und bekam ein Papier für die Zulassungsbehörde.
Damit wurde das Leergewicht heute Nachmittag auf dem Amt auf 1680kg korrigiert.
Alles komplett entspannt, schnell und problemlos... die nette Sachbearbeiterin der Zulassungsstelle, der ich die Hintergründe erklärt habe, fährt übriges einen Z3-Roadster mit AHK :D

Kosten: 10.- + 2.- Trinkgeld an der Waage, TÜV 42.- + 3 Euro in die Trinkgeldkasse und 12.- auf der Zulassungsstelle, also zusammen 69.- Euro - mir war es das wert!

Der TÜV-Mann hat mir übrigens gesagt, die Zulassungsstelle darf rechtlich so handeln und ein Gutachten verlangen,
auch wenn das eigentlich unverständlich ist, weil ja im Grunde schon alles vorliegt... Ermessensspielraum halt, aber egal, alles erledigt und gut!
 
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