Hallo alle miteinander,
ich habe mitbekommen,das es wohl User gibt,die ihre Stahlflex von Goodridge per Einzelabnahme haben eintragen lassen müssen.
Das ist nicht zwingend notwendig(siehe Zusatz unten)!
Goodridge legt die ABE allerdings nicht mehr bei (war seinerzeit bei mienem E36 nochder Fall und das war allerdings auch schon vor gut 10 Jahren),man muß diese herunterladen bei Goodridge!
Ich hatte meine Schläuche ohne diese ABE bekommen und direkt beim Händler angefragt,die mir umgehend die Internetadresse zugeschickt haben.Diese lautet:
http://www.gutachten.goodridge.de/

Hier kann man sich die passenden PDF-Dateien ausdrucken und mitnehmen,das man bei Kontrollen und TÜV-Untersuchungen nur die ABE vorlegen muß.
Evtl. hilft es ja dem ein oder anderen etwas Geld zu sparen,denn so eine Einzelabnahme ist ja auch ned geschenkt.
Zusatz:
Es wurde mir mitgeteilt und ich habe den Absatz in den Papieren auch gelesen,konnte ihn aber nicht einordnen,das bei schon vorhandenen Eintragungen über §21 StVZO oder §13 EG-FGV die vorhandene ABE UNBÜLTIG ist und die Schläuche über eine weitere Einzelabnahme nach §21 StVZO oder §13 EG-FGV erfolgen muß!Es ist hier auch unerheblich,WAS über diese beiden Paragraphen eingetragen wurde und ob das in Zusammenhang mit der Bremsanlage steht oder nicht!
Ob das bei anderen Stahlflexschläuchen mit ABE ebenso der Fall ist,weiß ich aber nicht!
Also aufgepaßt an diejenigen,die schon diverse Sachen umgebaut haben,es könnte nochmal ein klein bischen teurer werden....
Greetz
Cap
ich habe mitbekommen,das es wohl User gibt,die ihre Stahlflex von Goodridge per Einzelabnahme haben eintragen lassen müssen.
Das ist nicht zwingend notwendig(siehe Zusatz unten)!
Goodridge legt die ABE allerdings nicht mehr bei (war seinerzeit bei mienem E36 nochder Fall und das war allerdings auch schon vor gut 10 Jahren),man muß diese herunterladen bei Goodridge!
Ich hatte meine Schläuche ohne diese ABE bekommen und direkt beim Händler angefragt,die mir umgehend die Internetadresse zugeschickt haben.Diese lautet:
http://www.gutachten.goodridge.de/

Hier kann man sich die passenden PDF-Dateien ausdrucken und mitnehmen,das man bei Kontrollen und TÜV-Untersuchungen nur die ABE vorlegen muß.
Evtl. hilft es ja dem ein oder anderen etwas Geld zu sparen,denn so eine Einzelabnahme ist ja auch ned geschenkt.
Zusatz:
Es wurde mir mitgeteilt und ich habe den Absatz in den Papieren auch gelesen,konnte ihn aber nicht einordnen,das bei schon vorhandenen Eintragungen über §21 StVZO oder §13 EG-FGV die vorhandene ABE UNBÜLTIG ist und die Schläuche über eine weitere Einzelabnahme nach §21 StVZO oder §13 EG-FGV erfolgen muß!Es ist hier auch unerheblich,WAS über diese beiden Paragraphen eingetragen wurde und ob das in Zusammenhang mit der Bremsanlage steht oder nicht!
Ob das bei anderen Stahlflexschläuchen mit ABE ebenso der Fall ist,weiß ich aber nicht!
Also aufgepaßt an diejenigen,die schon diverse Sachen umgebaut haben,es könnte nochmal ein klein bischen teurer werden....
Greetz
Cap
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