Um das hier - eventuell für solche die nach mir gedenken einen solchen Weg beschreiten zu wollen - noch abzurunden:
Derzeitiger "Stand der Ermittlungen" legt nahe daß es für diese Anlage kein Teilegutachten gibt oder gab sondern diese per Einzelabnahme eingetragen wurden. Trotz aller Bemühungen ist weder bei TÜV, Dekra oder KBA ein Gutachten auffindbar welches mit der angegebenen Prüfnummer in Verbindung gebracht werden kann; die erfolgten Abnahmen liegen zu weit in der Vergangenheit als daß bei der Prüforganisation von der die Abnahmen gemacht wurden noch Unterlagen vorhanden wären; der Prüfer der die Abnahmen gemacht hat ist seit (von einem seiner Kollegen geschätzt) ~10 Jahren nicht mehr tätig.
Einzige Aussicht auf eine offizielle Abnahme besteht in einer §21, bedeutet aber auch Stand- und Fahrgeräuschmessung. Neben der Ungewissheit wie sich die Anlage, nachdem sie "sehr gut" eingefahren wurde, verhält steht damit eine Summe im Raum für die ich, zusammen mit dem Kaufpreis der Anlage, fast einen neuen Eisenmann hätte erwerben können.
Fazit: So schade ich es empfinde, ich kann nicht empfehlen diese Anlage gebraucht zu erwerben.......