Gutachten über Betriebsfestigkeit gesucht / Fahrwerksfestigkeit

Zedonist

macht Rennlizenz
Registriert
17 März 2023
Wagen
BMW Z3 coupé 2,8i
Hi zusammen,

heute sollten endlich meine neuen Felgen eingetragen werden (VA 8,5x18 ET38, HA 8,5x18 ET22), allerdings ist (war mir ehrlich gesagt neu) dafür ein "Betriebsfestigkeitsgutachten" erforderlich.

Hintergrund: unabhängig von Reifendimensionen sowie Felgendurchmesser & -breite, darf die Abweichung der Spurweite im Vergleich zu den Serienfelgen nur 2% betragen.

Sprich: alles, was kleiner ist als ET26, wird nur mit diesem Gutachten eingetragen.

Hat zufällig jemand etwas in seinem Fundus für das 2.8 DV Coupè?
 
Zuletzt bearbeitet:
Könnte dafür nicht jedes Gutachten oder jede ABE von Spurplatten herhalten?
 
Könnte dafür nicht jedes Gutachten oder jede ABE von Spurplatten herhalten?
Jein, der Prüfer benötigt das eigentliche Gutachten. In den ABEs steht i.d.R. nur ein Vermerk, dass so ein Gutachten existiert. H&R verweist z.B. auf ein Gutachten vom TÜV Bayern.

Nun möchte ich aber gerne etwas Handfestes in der Hand haben um dort schnell wieder vorstellig werden zu können, denn erfahrungsgemäß vergehen bei sowas schnell mehrere Tage durch E-Mails schreiben und herumtelefonieren bis man das Richtige gefunden hat...
 
Hi zusammen,

heute sollten endlich meine neuen Felgen eingetragen werden (VA 8,5x18 ET38, HA 8,5x18 ET22), allerdings ist (war mir ehrlich gesagt neu) dafür ein "Betriebsfestigkeitsgutachten" erforderlich.

Hintergrund: unabhängig von Reifendimensionen sowie Felgendurchmesser & -breite, darf die Abweichung der Spurweite im Vergleich zu den Serienfelgen nur 2% betragen.

Sprich: alles, was kleiner ist als ET26, wird nur mit diesem Gutachten eingetragen.

Hat zufällig jemand etwas in seinem Fundus für das 2.8 DV Coupè?
Hi Zedonist,
Welche Felgen (Marke, Modell…) möchtest Du denn eintragen? Vielleicht hat ja jemand hier im Forum diese schon eingetragen und kann Dir eine Kopie von der Eintragung im Fahrzeugschein schicken sowie ggf. das Festigkeitsgutachten.

Als ich die BMW Styling 67 auf mein 3 Liter Coupé habe eintragen lassen hatte mir ein freundliches Forumsmitglied ein Festigkeitsschreiben der BMW AG für diese Felge zukommen lassen…
 
Festigkeitsschreiben der BMW AG für diese Felge zukommen lassen…
Hier wird aber kein Festigkeitsschreiben für die Felge benötigt, sondern ein Betriebsfestigkeitsgutachten für die gesamte Radaufhängung aufgrund der Spurverbreiterung >2%. Damit will der TÜV quasi sicher stellen, dass Radlager etc. die Belastungen durch die breitere Spur (=Kippmoment, größerer Hebelarm) abkönnen.

Ich habe allerdings noch nie ein solches Gutachten "von privat" gesehen. In der Regel machen das nur Hersteller bspw. von Spurplatten und dann gehört das Gutachten auch denen. @Zedonist kann ja trotzdem mal anfragen, ob H&R und Co das raus geben- aber ich vermute nicht!

Gegenüber welchen Felgendimensionen wurde die Spurverbreiterung denn gerechnet? Vielleicht gibt es ja im COC noch eine Dimension, wo die 2% nicht überschritten werden? Kann bspw. bei schmalerer Bereifung durchaus der Fall sein, damit könntest du die Notwendigkeit des Gutachtens ggfs. umgehen...
 
Die Reifen- bzw. Felgenbreite spielt hier keine Rolle. Nur die ET.

Wenn der Prüfer sich nicht auf andere Felgen- oder Spurplstten-Gutachten verlässt, würde ich es bei einem anderen probieren
 
Hat sich da was geändert ? Zumindest bei der Eintragung meiner Styling 32 vom E39 mit ET20 auf der Hinterachse war ein derartiges Gutachten nicht nötig. Ist allerdings auch fast 9 Jahre her merke ich gerade.
 
Das wird hauptsächlich am Prüfer liegen und wie genau er prüft, ist ja wie mit PU Lagern, da gibt es auch unterschiedliche Auffassungen. Mein Prüfer ist der Auffassung das es da keine Probleme mit gibt, es handelt sich nicht um ein bauartgenehmigtes Teil (wie auch z.B. Stoßdämpfer) somit keine Abnahme nötig.
Oder das Thema mit Spurplatte nur an der HA oder an beiden Achsen, bei mir sind nur an der VA Spurplatte eingetragen.
 
Die Reifen- bzw. Felgenbreite spielt hier keine Rolle. Nur die ET.
Korrekt, allerdings hängt die ET auch wieder von der Felgenbreite ab, bzw wird ab Felgenmitte gerechnet.

Somit ist mit schmaleren Felgen eine geringere ET=breitere Spur möglich ohne, dass das Rad deswegen weiter raus steht.

Wäre zumindest eine Sache, die man mit wenig Aufwand mal untersuchen könnte, um innerhalb der 2% zu bleiben. :thumbsup:
 
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