H&R Spurverbreiterung und die hinteren Radhauskanten

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Versteh ich !!! hast ihn so tief ???? Bei mir siehts so aus und es schleift echt nur bei extremen Kurvenfahrten !!Wie oben schon geschrieben Eibach+SWP !
 

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Ganz normal M-Fwk und Eibach 30/30 ohne SWP

Radkästen hi.li. 3.2010 001.jpg
 
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OH !!!:# Na dann aber schnell auf 20mm runter !!
 
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OH !!!:# Na dann aber schnell auf 20mm runter !!

Bei mir ist das natürlich etwas extrem, weil die Nordschleife nunmal keine normale Strasse ist. Trotzdem ist mir wohler, wenn ich in Kürze meine 20er bekomme.
 
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Was willste denn bei den 108er eintragen lassen??? Das ist eine Original - BMW - Felge mit Freigabe für den Z4. Da muß garnichts eingetragen werden!!

:d Na dann los !!! Der TÜV muß ja auch leben:M !

wär mir neu dass eine rad/reifenkombi die NICHT im fahrzeugschein steht und größer ausfällt als die eingetragene (bei mir derzeit 225er rundrum) nicht abgenommen werden muss.
 
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wär mir neu dass eine rad/reifenkombi die NICHT im fahrzeugschein steht und größer ausfällt als die eingetragene (bei mir derzeit 225er rundrum) nicht abgenommen werden muss.

Ist aber so !!!!! Von BMW sind einige Rad-Reifenkombi`s mit orig. BMW Felgen für den Z4 freigegeben !!!! In meinem KFZ Brief und in meinem Fahrzeugschein stehen auch nur 17" mit 225er !!!!
Fahr zum :) und frag ihn !!!
 
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Und der Uwe hat IMMER Recht
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Dann vergiss mal nicht den kommenden Muttertag
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(Obwohl.....sie ist ja eigentlich gar nicht Deine Mutti...hmmmmm)
 
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richtig, es stehen nur noch die Mindestgrößen im Fahrzeugschein. Alle anderen vom Hersteller freigegebenen Rad-Reifen-Kombis kann unsere Rennleitung über ihren Bordcomputer einlesen. Wer 110 % geben will, der kann dieses Eurozertifikat also Kopie mit ins Bordbuch tun. Da stehen die 18er auch mit drinne;)
 
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GTÜ in Senden war der perfekte Tipp, danke auch noch mal hier! :t
Die Scheiben sind jetzt endlich eingetragen! :)
 
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Das gilt aber leider nicht für Mischbereifung (225/255), denn dort gilt in der ABE die Auflage A1a, die besagt:
H&R TRAK+ 30/40 ABE schrieb:
Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4 a der Anlage VIII zur StVZO unter Angabe von Fahrzeughersteller, Fahrzeugtyp und Fahrzeugidentifikationsnummer bescheinigen zu lassen.
Daraus folgt eine Vorstellung beim TÜV. Zusammen mit der Auflage K4 (siehe Zitat in meinem zweiten Beitrag) ist das eine böse Kombination. Ich habe mir schon gedacht, dass viele die Platten nicht eintragen lassen. Nur wie gesagt, was passiert z.B. im Falle eines Unfalls...

Also, das hat mir nun doch keine Ruhe gelassen...

Ich habe meine ABE noch einmal rausgekramt... - in den Anlagen stehen bei mir für den Z4 (Z85) bei ALLEN mir bekannten und dort aufgeführten (Serien)bereifungen folgende Auflagen:
A9) A26) A27) D1) D4) (beschreiben den Serienzustand etc.)

Die zitierte Auflage A1a) ist dort nicht vermerkt, taucht jedoch bei anderen Modellen (z.B. 3er, 5er) durchaus auf.

Jetzt die grosse Frage: Hast Du dich verlesen oder wurde die ABE geändert (was ich nicht glaube) ... oder, oder?

M.E. ist somit, zumindest für mich, eine Eintagung i.V.m. den 108ern absolut nicht notwendig (Einziger Grund, man will "Gewicht und Platz" im Auto sparen, hat 40€ und 1h Zeit zu verschenken :M)
 
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Ich habe meine ABE noch einmal rausgekramt... - in den Anlagen stehen bei mir für den Z4 (Z85) bei ALLEN mir bekannten und dort aufgeführten (Serien)bereifungen folgende Auflagen:
A9) A26) A27) D1) D4) (beschreiben den Serienzustand etc.)

Die zitierte Auflage A1a) ist dort nicht vermerkt, taucht jedoch bei anderen Modellen (z.B. 3er, 5er) durchaus auf.

Kann dies bestätigen......daher ist m.e.eine Eintragung nicht erförderlich....... :b:t
 
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Die zitierte Auflage A1a) ist dort nicht vermerkt, taucht jedoch bei anderen Modellen (z.B. 3er, 5er) durchaus auf.

Jetzt die grosse Frage: Hast Du dich verlesen oder wurde die ABE geändert (was ich nicht glaube) ... oder, oder?


Ich habe doch extra in einem Beitrag weiter vorn die ABE direkt von der H&R-Seite verlinkt:
Die ABE ist hier auch online einsehbar. In meiner gedruckten Variante ist das genauso.

Schau die dir doch bitte mal an. Wenn die Auflage bei dir nicht vorhanden ist, haben wir entweder unterschiedliche Platten oder die ABE hat sich geändert! Diese Diskussion gab es aber schon öfters hier im Forum (z.B. im Beitrag Spurverbreiterung) mit dem Resultat, dass die Scheiben eingetragen werden müssen... ich war da anfangs auch anderer Meinung.
 
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Ich habe diese Verlinkte ABE gesehen..., aber bei meiner steht diese Auflage NICHT drin....... wenn das so sein sollte das die ABE geändert worden ist dann müssen evt. die (neuen)
Scheiben beim Tüv vorgeführt werden......
 
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Dann habt ihr wohl Glück gehabt... ;)
 
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Ich habe doch extra in einem Beitrag weiter vorn die ABE direkt von der H&R-Seite verlinkt:


Schau die dir doch bitte mal an. Wenn die Auflage bei dir nicht vorhanden ist, haben wir entweder unterschiedliche Platten oder die ABE hat sich geändert! Diese Diskussion gab es aber schon öfters hier im Forum (z.B. im Beitrag Spurverbreiterung) mit dem Resultat, dass die Scheiben eingetragen werden müssen... ich war da anfangs auch anderer Meinung.

Ich habe die Seite mal eingescanned - kann Sie hier leider gerade nicht hochladen...

Okay, mittlerweile scheint es eine akualisierte ABE zu geben. Das ist m.E. eher selten, da kostenintensiv und gerade weil sich ja der Geltungsbereich der ABE (zumindest beim Z4) auch noch verringert irgendwie seltsam... &:

Was ich auch nicht verstehe - H&R gibt eine ABE raus und dann gibt es derartige Einschränkungen?! Sollten lieber schreiben: "Mit ABE für 16-17" Serienbereifung".

Eins scheint geklärt - bei einer "alten" ABE keine Eintargung bei 18" Mischbereifung - die neuen müssen sehr wohl.

Das hebt m.E. den Wert der eines alten Distanz-Satzes um ca. 40€ %: :w :t
 
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Haben sich irgendwelche anderen Informationen (Nummern, etc.) geändert?
 
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Also, das hat mir nun doch keine Ruhe gelassen...

Ich habe meine ABE noch einmal rausgekramt... - in den Anlagen stehen bei mir für den Z4 (Z85) bei ALLEN mir bekannten und dort aufgeführten (Serien)bereifungen folgende Auflagen:
A9) A26) A27) D1) D4) (beschreiben den Serienzustand etc.)

Die zitierte Auflage A1a) ist dort nicht vermerkt, taucht jedoch bei anderen Modellen (z.B. 3er, 5er) durchaus auf.

Jetzt die grosse Frage: Hast Du dich verlesen oder wurde die ABE geändert (was ich nicht glaube) ... oder, oder?

M.E. ist somit, zumindest für mich, eine Eintagung i.V.m. den 108ern absolut nicht notwendig (Einziger Grund, man will "Gewicht und Platz" im Auto sparen, hat 40€ und 1h Zeit zu verschenken :M)

Nachtrag - der Scan:

ABE_H&R.jpg
 
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Dein Scan ist ja tatsächlich bis auf die Auflagen absolut identisch mit der neuen ABE (inklusive Nummern und Datum). Das ist doch Verarsche! :g In dem Fall können sich wohl andere Fahrer die Eintragung sparen und einfach deine ABE ausdrucken und ins Auto legen...
 
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wo bekomme ich denn ein exemplar der "alten auflage" ? in meiner steht es auch drin
 
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wo bekomme ich denn ein exemplar der "alten auflage" ? in meiner steht es auch drin
Ich werd' sehen was ich tun kann und das gesamte Dokument einscannen und in eine PDF wandeln. Ist allerdings alles in rot.

Alternativ könnte sich ja auch jemand der "Betroffenen" an H&R wenden und der Sache mal auf den Grund gehen bzw. deren alte ABE als PDF anfragen...

Wird bei mir ein paar Tage dauern - also ggf. Freiwillige vor :t
 
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