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OH !!!Na dann aber schnell auf 20mm runter !!
Was willste denn bei den 108er eintragen lassen??? Das ist eine Original - BMW - Felge mit Freigabe für den Z4. Da muß garnichts eingetragen werden!!
Na dann los !!! Der TÜV muß ja auch leben
!
wär mir neu dass eine rad/reifenkombi die NICHT im fahrzeugschein steht und größer ausfällt als die eingetragene (bei mir derzeit 225er rundrum) nicht abgenommen werden muss.
Und der Uwe hat IMMER Recht![]()
Das gilt aber leider nicht für Mischbereifung (225/255), denn dort gilt in der ABE die Auflage A1a, die besagt:
Daraus folgt eine Vorstellung beim TÜV. Zusammen mit der Auflage K4 (siehe Zitat in meinem zweiten Beitrag) ist das eine böse Kombination. Ich habe mir schon gedacht, dass viele die Platten nicht eintragen lassen. Nur wie gesagt, was passiert z.B. im Falle eines Unfalls...H&R TRAK+ 30/40 ABE schrieb:Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4 a der Anlage VIII zur StVZO unter Angabe von Fahrzeughersteller, Fahrzeugtyp und Fahrzeugidentifikationsnummer bescheinigen zu lassen.
Ich habe meine ABE noch einmal rausgekramt... - in den Anlagen stehen bei mir für den Z4 (Z85) bei ALLEN mir bekannten und dort aufgeführten (Serien)bereifungen folgende Auflagen:
A9) A26) A27) D1) D4) (beschreiben den Serienzustand etc.)
Die zitierte Auflage A1a) ist dort nicht vermerkt, taucht jedoch bei anderen Modellen (z.B. 3er, 5er) durchaus auf.
Die zitierte Auflage A1a) ist dort nicht vermerkt, taucht jedoch bei anderen Modellen (z.B. 3er, 5er) durchaus auf.
Jetzt die grosse Frage: Hast Du dich verlesen oder wurde die ABE geändert (was ich nicht glaube) ... oder, oder?
Die ABE ist hier auch online einsehbar. In meiner gedruckten Variante ist das genauso.
Ich habe doch extra in einem Beitrag weiter vorn die ABE direkt von der H&R-Seite verlinkt:
Schau die dir doch bitte mal an. Wenn die Auflage bei dir nicht vorhanden ist, haben wir entweder unterschiedliche Platten oder die ABE hat sich geändert! Diese Diskussion gab es aber schon öfters hier im Forum (z.B. im Beitrag Spurverbreiterung) mit dem Resultat, dass die Scheiben eingetragen werden müssen... ich war da anfangs auch anderer Meinung.
Also, das hat mir nun doch keine Ruhe gelassen...
Ich habe meine ABE noch einmal rausgekramt... - in den Anlagen stehen bei mir für den Z4 (Z85) bei ALLEN mir bekannten und dort aufgeführten (Serien)bereifungen folgende Auflagen:
A9) A26) A27) D1) D4) (beschreiben den Serienzustand etc.)
Die zitierte Auflage A1a) ist dort nicht vermerkt, taucht jedoch bei anderen Modellen (z.B. 3er, 5er) durchaus auf.
Jetzt die grosse Frage: Hast Du dich verlesen oder wurde die ABE geändert (was ich nicht glaube) ... oder, oder?
M.E. ist somit, zumindest für mich, eine Eintagung i.V.m. den 108ern absolut nicht notwendig (Einziger Grund, man will "Gewicht und Platz" im Auto sparen, hat 40€ und 1h Zeit zu verschenken)
Ich werd' sehen was ich tun kann und das gesamte Dokument einscannen und in eine PDF wandeln. Ist allerdings alles in rot.wo bekomme ich denn ein exemplar der "alten auflage" ? in meiner steht es auch drin