H7 Optik

yale_bu

Fahrer
Registriert
8 September 2020
Ort
Stuttgart
Wagen
BMW Z4 e85 roadster 2,5i
Servus Leuts,

welche Birnen sind eigentlich am besten bzw (Xenoneffekt) für Halogen Scheinwerfer? (Optik)
Für ne Rückmeldung würde ich mich freuen.

Grüße Burak
 
Also dir geht es darum, dass die Birnen ein möglichst blaues Licht erzeugen und nicht, dass möglichst viel und helles Licht auf der Straße landet, richtig?
Das schließt sich nämlich in der Regel gegenseitig aus.
 
Möglichst viel und helles Licht (weiß) xenoneffekt würde ich sagen…
kein blau😱… gucke im Internet nach aber Erfahrung habe ich mit diesen Birnen allgemein noch nicht gemacht, weiß nicht welche ich am besten bestellen soll …

Gruß
 
Ja , die von Phillips machen mir einen guten Eindruck bin mir aber nicht so sicher.
H7 LED Ultinon Pro6000.
 
Gibt doch OSRAM und Philips Retrofit LED, teilweise gibt es für einige Fahrzeuge eine ABE (werden immer mehr), einfach mal bei beiden Herstellern schauen.

Aktuell aber wohl bei beiden nicht für den E85
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich würde auch die Osram Night Breaker empfehlen, wenn sie mit Zulassung sein sollen. Das sind zwar nicht die weißesten, aber die hellsten. Die aktuellsten scheinen die Night Breaker 200 zu sein.

Die Lebensdauer ist im Vergleich zu anderen vielleicht etwas kürzer, aber das ist es mir persönlich auf jeden Fall wert.

Ich würde mal bei Amazon in die Rezensionen gucken, wie zufrieden die Kunden sind. Dabei sind vor allem die negativen Rezensionen und deren Anzahl interessant. Da kannst du für dich herausfinden, welche Night Breaker Version den besten Kompromiss bietet.
 
Um zu verstehen warum noch sehr viele Fahrzeugtypen für die LED-Retrofit noch nicht freigegeben sind.
Schaut euch mal die Anforderungen nach §29 der STVZO an.
Diese Prüfung muss im Lichtlabor durchgeführt werden und kostet entsprechend.
Notwendig, weil durch den Tausch zur Retrofit eine bauartliche Veränderung durchgeführt wurde die in Verbindung mit dem Fahrzeugspezifischen Scheinwerfer nicht geprüft wurde.

Klugscheiß Ende :speechless:
 

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Um zu verstehen warum noch sehr viele Fahrzeugtypen für die LED-Retrofit noch nicht freigegeben sind.
Schaut euch mal die Anforderungen nach §29 der STVZO an.
Diese Prüfung muss im Lichtlabor durchgeführt werden und kostet entsprechend.
Notwendig, weil durch den Tausch zur Retrofit eine bauartliche Veränderung durchgeführt wurde die in Verbindung mit dem Fahrzeugspezifischen Scheinwerfer nicht geprüft wurde.

Klugscheiß Ende :speechless:
Das sollte doch grundsätzlich bekannt sein,
Erstaunlicherweise scheinen sich Philips und Osram da „zusammen zu arbeiten“ da es bei beiden unterschiedliche geprüfte Fahrzeuge gibt
 
Ich würde auch die Osram Night Breaker empfehlen, wenn sie mit Zulassung sein sollen. Das sind zwar nicht die weißesten, aber die hellsten. Die aktuellsten scheinen die Night Breaker 200 zu sein.

Die Lebensdauer ist im Vergleich zu anderen vielleicht etwas kürzer, aber das ist es mir persönlich auf jeden Fall wert.

Ich nutze die Night Breaker seit Jahren und dokumentiere immer, wie lange sie gehalten haben (hier ist der originale Post). Die Optik und die Ausleuchtung finde ich ganz o.k., die Lebensdauer ist nicht so doll. Mittlerweile habe ich einen Spannungsspitzenkiller verbaut und warte derzeit noch darauf, wann die nächsten Birnen nach der letzten hellen Erleuchtung in den Lampenhimmel eintreten werden…

19.02.2013 Osram Nightbreaker plus (15,70 EUR inkl. Versand)
Lebensdauer: 1 Jahr, 9 Monate, 1 Tag

20.11.2014 Osram Nightbreaker unlimited (18,39 EUR inkl. Versand)
Lebensdauer: 1 Jahr, 2 Monate, 2 Wochen, 4 Tage

07.02.2016 Osram Nightbreaker plus (17,76 EUR inkl. Versand)
Lebensdauer: 2 Jahre, 3 Monate, 1 Woche

14.05.2018 Osram Nightbreaker plus (17,49 EUR inkl. Versand)
Lebensdauer: 1 Jahr, 10 Monate, 1 Woche, 2 Tage

23.03.2020 Osram Nightbreaker Laser 64210NL +150% (21,40 EUR inkl. Versand)
Lebensdauer: 2 Jahre, 8 Tage

31.03.2022 Osram Nightbreaker Laser 64210NL +150% (19,99 EUR inkl. Versand)
aktueller Test mit Spannungsspitzenkiller läuft noch;-)
 
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Um zu verstehen warum noch sehr viele Fahrzeugtypen für die LED-Retrofit noch nicht freigegeben sind.
Schaut euch mal die Anforderungen nach §29 der STVZO an.
Diese Prüfung muss im Lichtlabor durchgeführt werden und kostet entsprechend.
Notwendig, weil durch den Tausch zur Retrofit eine bauartliche Veränderung durchgeführt wurde die in Verbindung mit dem Fahrzeugspezifischen Scheinwerfer nicht geprüft wurde.

Klugscheiß Ende :speechless:
Was wiederum eigentlich unlogisch ist. Entweder funktionieren sie in H7 Scheinwerfern oder nicht.
Halogenbirnen, Xenonbrenner, Talglichter oder was weiß ich, werden ja auch für alle dafür gedachten Scheinwerfer freigegeben, (und was ist das für Mist bei) wenn sie ein Prüfzeichen haben und nicht für jede Karre einzeln getestet.
Entweder sind die Retrofit ein grundsätzlicher H7 Ersatz oder sie sind grundsätzlich ungeeignet.

Ich bin mir allerdings auch nicht sicher ob die Teile signifikant "besser" leuchten (oder ebend nur ein "cooles" Gimmik sind) als gute NightBreaker und Co. Wäre zwar technisch locker möglich aber so wieder unzulässig, da sie ja z.B. in Autos ohne automatische LWR zugelassen werden sollen.
 
Sie „passen“ bestimmt aber sind halt nicht in jedem Scheinwerfer getestet beziehungsweise abgenommen,
 
Wie gesagt, auch die Halogenleuchten oder Xenonbrenner sind das nicht....und wenn Osram oder Philips sich mal wieder mit einer neuen Leuchtmittelgeneration übertreffen, werden die nicht für alle Autos von vor deren Entwicklung neu abgenommen. Das Leuchmittel muss dem vorgebebenden Eckpunkten entsprechen. (darf z.B. auch nicht heller sein als erlaubt...daher meine oben angemerkten Zweifel an der "Wunderwirkung" der Nachrüst-LED...Osram gibt auch bei Halogen NightBreakern schon fast die selbe Steigerung der Lichtleistung an)
Sie entsprechen den Vorschriften für das jeweilig zu ersetzende Leuchtmittel und dürfen verwendet werden.

Die Erteilung von Zulassungen einer Beleuchtung erfolgt nämlich genau anders herum. Das Leuchtmittel ist vorgegeben und der Scheinwerfer wird passend dazu entwickelt, mit dem entsprechenden Prüfzeichen und der Kennzeichnung für welches Leichtmittel versehen.

Eine Ersatz-LED entspricht also der Norm für das zu ersetzende Leuchtmittel und passt immer oder sie tut es nicht und ist grundsätzlich nicht zulässig.

Knackpunkt ist eher ob sich die monströsen Kühlkörper mechanisch im Scheinwerfergehäuse unterbringen lassen...was aber für die lichttechnische Zertifizierung unerheblich ist.


Ich will auch nicht die mir durchaus bekannte Regel der "Einzelzulassungen" an sich in Abrede stellen, nur meine Meinung zu deren Unsinnigkeit zum Ausdruck bringen.

Es ist mir persönlich theoretisch sogar egal, da alle meine "Youngtimer" Xenon haben.
 
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