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QP30 schrieb:Bollocks.
QP stand zum Glück in der Garage.
bimmer_zzz schrieb:hab da mal eine frage...!
wenn das qp nun nicht in der garage gestanden hätte... und du keine garage hast... bezahlt dann die versicherungden hagelschaden ?
Jenzzz schrieb:Sieht nach Autohaus AHG (ehemals Bäsch) im Herdenen aus gelle? :)
Markus Z30 schrieb:die Bilder sind echt heftig, leider werden wir solche Naturgewalten immer öfters erleben. Wahnsinnig, wenn sowas ein Autohaus trifft. Das ist ein enormer Schaden für nur einen Betroffenen, auch wenn es die Versicherung zahlt, der Aufwand ist doch dann abartig.
dpunkt schrieb:seit dem ich gesehen habe was so ein beulenexperte aus dem blech bekommt könnte ich mir schon vorstellen, das die beulen komplett entfernt werden können.
Ja, muß auf jeden Fall angegeben werden und muß auch im Kaufvertrag stehen.dpunkt schrieb:warum soll es eine wertminderung geben, sofern die beulen komplett entfernt werden können ?
muss ein hagelschaden beim verkauf angegeben werden ? ist doch kein unfall oder ?
seit dem ich gesehen habe was so ein beulenexperte aus dem blech bekommt könnte ich mir schon vorstellen, das die beulen komplett entfernt werden können.
gruß
thomas