Hallo,
das mit den 11cm ist Blödsinn, es gibt in Deutschland kein Gesetz, wo drin steht, wie Tief ein Auto sein darf!!! Es gibt zwar ein Merkblatt VdTÜV Merkblatt 751.
In diesem Merblatt steht im Anhang II, Absatz 5.1.9, dass ein "mit einem Fahrer besetztes Fahrzeug ein Hindernis von 80 cm Breite und 11 cm Höhe berührungslos überfahren werden sollte". Flexible Anbauteile wie z.B. Weichplastikspoiler werden hiervon sogar noch extra ausgenommen. Das Schlüsselwort ist "sollte". Es sollte überfahren werden können, heisst es. Eine rechtliche Verpflichtung besteht dadurch also ebenfalls nicht.
Ich habe bei unserem TÜV auch nochmal nachgefragt und die sagen:
Das mit den 11cm ist nicht relevant, da einige Serienfahrzeuge schon ab Werk weniger wie 11cm Bodenfreiheit haben.
Aber weniger wie 5cm würden Sie auch nicht Eintragen, weil Sie alles was tiefer ist, für nicht richtig fahrbar halten.
Als ich meine Breyton Lippe eintragen ließ, hat der Tüvprüfer nur gesagt, jetzt müßen Sie etwas mehr aufpassen, bei der Tiefe und fertig.
Gruß
Thorsten