Helft dem Handwerk

zettie454

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18 März 2009
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Neumarkt
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anderer Wagen
Wie ihr evtl. wisst bin ich selbständiger Handwerksmeister.

Wäre toll wenn ihr Dies unterstützen würdet.

Denn es kann nicht sein, dass wir Handwerker auf Austauschkosten von
fehlerhaften Material seitens der Industrie sitzen bleiben.

Bitte registriert euch. Damit sicher gestellt wird, dass bei einer späteren
Petition die nötigen Stimmen zusammen kommen.

Auch wäre es toll wenn ihr es in sozialen Netzwerken teilen würdet.

Vielen Dank!

http://www.miteinerstimme.org/index.php?content=0
 
Die Probleme hatte ich noch nie !

Du kannst dich doch informieren, welcher Hersteller bei Produktions bzw Matetialfehler wie haftet !!
Ich benutze ausschließlich hersteller, die bei Produktionsfehlern die gesamten Material und Lohnkosten übernehmen.
 
Bisher gabs keine Probleme, die Lieferanten kamen immer großzügig entgegen, vielleicht mal Anbieter/Hersteller wechseln.
 
Um welches Material geht's denn zum Beispiel?

Es muss sich ja dann um versteckte Mängel handeln die bei der Warenannahme nicht zu erkennen sind.
Ich arbeite als Einkäufer in nem Handwerksbetrieb und wir haben eigentlich auch keine Probleme.

Wichtig ist es halt bei Offensichtlichen Sachen sofort zu reklamieren und nicht erst das Material zu verarbeiten und hinterher Folgekosten anzumelden.
Treten bei uns tatsächlich mal versteckte Mängel auf so sind die Lieferanten eigentlich immer Kulant, die haben ja auch nen guten Ruf zu verlieren.

Generell würd ich sagen geht's dem Handwerk momentan so gut wie schon lange nicht mehr ;)
 
.... hast Du eventuell besondere zusätzliche Rabatte als Ausgleich für die Risikoübernahme der Lohnkosten im Gewährleistungsfall?
 
Leute ihr müsst nicht nur in eurem Bereich denken.

Ich selbst habe auch keine Probleme. Denn mein Betrieb relativ überschaubar und ich arbeite
hauptsächlich im Privat-Kundenbereich.

So kann ich mir meine Lieferanten aussuchen.

Aber ihr müsst bisschen über euren Tellerrand hinaussehen.

Nicht jeder Handwerkskollege ist in dieser glücklichen Lage.

Es gibt genügend Handwerker die nicht über Stammkunden verfügen, und
deshalb auf Aufträge von Architekten, oder der öffentlichen Hand, angewiesen sind.

Wenn dieser Architekt nun z.B. zur Erfüllung seines Egos, einen gewissen Bodenbelag
des Herstellers XY ausgeschrieben hat. Dem Raumausstatter bleibt doch gar nichts übrig, als
dieses Produkt einzubauen.

Und er kann auch nicht wissen, oder vorher prüfen, dass sich dieser Bodenbelag nach
2-3 Jahren nicht in seine Atome auflöst.

Und genau um das geht es.

Diese Austauschkosten können für einen Handwerksbetrieb den Bankrott bedeuten.
Obwohl er sich nichts zu Schulden kommen hat lassen.
 
.... das ist doch nur eine Frage des Vertragsverhältnisses.
Wenn ein Handwerker Verträge eingeht, in welchen er auch für das von Dritten vorgeschriebe Material haftet, kann man Ihm nicht mehr helfen.
 
Dann wäre eine verständliche Erläuterung vielleicht hilfreich. Auch der Link ist da noch nicht gerade das Optimum.

So oder so sollten andere Meinungen allerdings erlaubt bleiben, nicht wahr? ;)
 
Ich glaube du hast nicht begriffen worum es eigentlich geht.

Nein, hat er nicht!
Ein guter Freund ist auch im Handwerk tätig und wenn der erzählt, dann streuben sich mir die Nackenhaare.
Vieles habe ich auch selbst erlebt, da ich ihm seit über 30 Jahren immer mal wieder mit zur Hand gehe.
Und über die Jahre hat sich die Situation immer weiter verschärft.
Nicht nur, dass er immer öfters hinter seinem geld her läuft - besonders bei der öffentlichen Hand - . da werden auch Geldbeträge willkürlich zurückgehalten und Reklamationsfälle konstruiert.
Und wie schon gesagt wurde, die Architekten und ihre Befindlichkeiten... :g
 
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Nicht nur, dass er immer öfters hinter seinem geld her läuft - besonders bei der öffentlichen Hand - . da werden auch Geldbeträge willkürlich zurückgehalten und Reklamationsfälle konstruiert.
Und wie schon gesagt wurde, die Architekten und ihre Befindlichkeiten... :g

.... das ist doch ein ganz anderer Sachverhhalt als im Eingangsfred beschrieben.
Meine Anmerkung bezog sich auf das Vertragsverhältnis und nicht auf irgendeine Zahlungsmoral oder Befindlichkeiten von Architekten.
 
Klaus, wenn du einen öffentlichen Auftrag oder Architektenauftrag als Handwerker willst mußt du deren Bedingungen eingehen oder es sein lassen. Einzige Möglichkeit ein alternativ Produkt anbieten dann kann es allerdings sein das du schon zu teuer bist. Im Privatbereich siehts da schon wieder anders aus, da liegt es an der Überzeugungskraft.
Als Handwerksmeister stehst eh schon mit einem Bein im Kittchen.
 
... Als Handwerksmeister stehst eh schon mit einem Bein im Kittchen.
Nicht wenige Handwerksmeister leben allerdings auch sehr gut und verdienen eine Menge Geld - weshalb mir deine Darstellung doch etwas einseitig erscheint.

Klaus, wenn du einen öffentlichen Auftrag oder Architektenauftrag als Handwerker willst mußt du deren Bedingungen eingehen oder es sein lassen. Einzige Möglichkeit ein alternativ Produkt anbieten dann kann es allerdings sein das du schon zu teuer bist. ...
Es ist sicherlich nicht anzuzweifeln, dass man bei Aufträgen der öffentlichen Hand häufig kaum Gestaltungsmöglichkeiten hat. Immer gestalten kann man allerdings den Preis, weshalb viele Werkunternehmer ihr Risiko eben entsprechend einpreisen. Auch das hier dargestellte Risiko lässt sich wirtschaftlich in einem gewissen Rahmen kalkulieren. Vielleicht macht man das dann nicht, weil man den Zuschlag über den Preis erhalten möchte. Das ist dann allerdings wieder die Manifestation des unternehmerischen Risikos.

Damit will ich nicht sagen, dass ich die Petition nicht richtig finde. Nur tue ich mich schwer mit einer Darstellung, die ebenso einseitig ist, wie schwer nachvollziehbar. Auch nach kurzer Durchsicht des erwähnten BGH-Urteils bin ich mir noch nicht sicher, was hier letztlich angemessen ist. Auffällig ist jedenfalls, dass das BGH-Urteil einen recht speziellen Fall betrifft, der mithin wohl eher keine belastbare Aussage zu dem in der Petition dargestellten Inhalt trifft.

Daher wäre, wie gesagt, eine bessere Darstellung der Thematik wünschenswert. :) :-)
 
Nicht wenige Handwerksmeister leben allerdings auch sehr gut und verdienen eine Menge Geld - weshalb mir deine Darstellung doch etwas einseitig erscheint.


Es ist sicherlich nicht anzuzweifeln, dass man bei Aufträgen der öffentlichen Hand häufig kaum Gestaltungsmöglichkeiten hat. Immer gestalten kann man allerdings den Preis, weshalb viele Werkunternehmer ihr Risiko eben entsprechend einpreisen. Auch das hier dargestellte Risiko lässt sich wirtschaftlich in einem gewissen Rahmen kalkulieren. Vielleicht macht man das dann nicht, weil man den Zuschlag über den Preis erhalten möchte. Das ist dann allerdings wieder die Manifestation des unternehmerischen Risikos.

Damit will ich nicht sagen, dass ich die Petition nicht richtig finde. Nur tue ich mich schwer mit einer Darstellung, die ebenso einseitig ist, wie schwer nachvollziehbar. Auch nach kurzer Durchsicht des erwähnten BGH-Urteils bin ich mir noch nicht sicher, was hier letztlich angemessen ist. Auffällig ist jedenfalls, dass das BGH-Urteil einen recht speziellen Fall betrifft, der mithin wohl eher keine belastbare Aussage zu dem in der Petition dargestellten Inhalt trifft.

Daher wäre, wie gesagt, eine bessere Darstellung der Thematik wünschenswert. :) :-)
Ich lese so gerne "schönes Deutsch", danke.

(Keine Ironie und nicht auf das Thema bezogen)

Zum Thema: ich denke auch dass man als Handwerker das Risiko entsprechend in die Kalkulation mit einbeziehen muss.

Gruß Sven
 
Ich Versuchs mal zu erklären.
Beispiel:
Wir verlegen Fußbodenheizungsrohr, dieses Rohr ist defekt, was man nicht unbedingt sofort erkennen muß.
Gibt viele Gründe warum das so sein kann, z.B. Transport oder Lagerung.
Im besten Fall bekommen wir das Rohr vom Hersteller ersetzt, aber eben nur das Rohr, der aus und Einbau bleibt bei uns und als Zugabe die Kosten für den neuen Boden.
Wie teuer soll die Fußbodenheizung werden, wenn ich nun versuche das Risiko mit einzuberechnen?
 
Ich Versuchs mal zu erklären.
Beispiel:
Wir verlegen Fußbodenheizungsrohr, dieses Rohr ist defekt, was man nicht unbedingt sofort erkennen muß.
Gibt viele Gründe warum das so sein kann, z.B. Transport oder Lagerung.
Im besten Fall bekommen wir das Rohr vom Hersteller ersetzt, aber eben nur das Rohr, der aus und Einbau bleibt bei uns und als Zugabe die Kosten für den neuen Boden.
Wie teuer soll die Fußbodenheizung werden, wenn ich nun versuche das Risiko mit einzuberechnen?
Schlechtes Beispiel. Die Verrohrung drückt man vor Inbetriebnahme ab. Desweiteren übernimmt die Gebäudeversicherung des Hauseigentümers die Kosten bzw. die Berufshaftpflichtversicherung der Installateurfirma.
 
Schlechtes Beispiel. Die Verrohrung drückt man vor Inbetriebnahme ab. Desweiteren übernimmt die Gebäudeversicherung des Hauseigentümers die Kosten bzw. die Berufshaftpflichtversicherung der Installateurfirma.

Richtig.
Aber, ein Mitbewerber hat auch alles Ordnungsgemäß gemacht, trotzdem würde die Leitung nach 2,5 Jahren undicht, wir haben schon drei Tage lang mit Lecksucher gesucht bis wir die Stelle gefunden hatten.
Es war nur eine Stelle defekt, der Endkunde hat darauf bestanden das die ganze Leitung in dem 50qm Raum erneuert wurde. (Hätte ich auch)
Rate mal wie das ausgegangen ist, die Betriebshaftpflicht war da nicht sehr kooperativ.
Der Kollege hat allerdings auch einen Fehler gemacht, er hat nicht Schriftlich Angezeigt das er bedenken hatte.

Es geht aber Grundsätzlich darum das der Handwerker nur das Material ersetzt bekommt und der Rest sein Problem ist.
 
Und wer sollte deiner Meinung nach für die Kosten aufkommen?
Also ich habe auf dem Bau schon gesehen wie mit den Rohren umgegangen wird bevor der Estrich drauf kommt... kein Wunder wenn da mal Schäden auftreten.
 
Ok, das Beispiel ist mir nur deswegen im Kopf geblieben, weil das teuer geworden ist für den Mitbewerber, den die Betriebshaftplicht wollte natürlich nur die Defekte Stelle bezahlen und den Folgeschaden.

Versuchen wir es mal mit einem anderen Beispiel, Alpha Pumpen gehen gerne mal vor ab lauf der 5 Jahre Kaput.
Dann bekomme ich ohne Probleme eine neue Pumpe, wer bezahlt wohl den Austausch?
Also Kalkuliere ich das schon mit ein und Kunde mault warum die Pumpe bei uns teurer ist als im Baumarkt.

Wie oben schon geschrieben, warum sollen wir die Zeit nicht vom Hersteller bezahlt bekommen?
 
Ach noch eine Anmerkung, das die Betriebshaftpflicht ja bezahlt, ganz schlechtes Argument, da Versicherungen dazu neigen sich das Geld wieder zu holen.
Entweder vom Versicherten oder von allen Versicherten über höhere Prämien. ;)
 
Die Versicherung bezahlt den entstandenen Schaden.. wenn der Kunde mehr (alle Rohre neu) verlangt dann ist das nicht Bestandteil der Reklamationsbehebung und er muss selbst dafür aufkommen.. das hat mit dem Handwerker nix zu tun...

Und zum Thema Versicherung, klar wird das umgelegt, na und? So ist das nun mal...
Ich arbeite auch für die "faulen Säcke" mit die nix arbeiten wollen und dem Staat auf der Tasche liegen.. kann ichs ändern? Nein, so ist das halt in nem Sozialstaat.
Manche werden reich gebohren, manche arm..
Das leben ist nun mal nicht immer zu jedem fair. Man sollte einfach das beste daraus machen und nicht so viel jammern.

Und ganz Ehrlich, wie schon gesagt, dem Handwerk geht's momentan sehr gut.. die Auftragslage ist so gut wie schon ewig nicht mehr... aktuell fehlen überall Facharbeiter und sind einfach nicht zu kriegen...
Und zu viele Aufträge bei zu wenig Handwerkern bedeutet auch dass die Preise steigen, es ist also Momentan gut was verdient
 
Ganz allgemein gesagt ist es nach hiesigem Schadensersatzrecht so, dass der Geschädigte so zu stellen ist, als ob der Schaden nie eingetreten wäre. Am Beispiel der Fußbodenheizung erläutert bedeutet das, dass der Bauherr gegen den Handwerker einen Anspruch auf Austausch der defekten Fußbodenheizung hat. Das inkludiert die Teile und die Arbeitsleistung.

Wenn nun, und hier beginnt offenbar die Problematik, der Handwerker die Teile der Fußbodenheizung seinerseits von einem Zulieferer bezogen hat und der Defekt allein in diesen Teilen liegt, hätte der Handwerker nach dem vorstehend skizzierten Grundsatz seinerseits einen Anspruch auf Schadensersatz gegen den Zulieferer. Dieser Anspruch müsste wieder Teile und erbrachte Arbeitsleistung inkludieren, weil genau das der erlittene Schaden des Handwerkers ist.

Nun scheint aber der BGH, falls ich es richtig verstehe, der Auffassung zuzuneigen, dass der Zulieferer die Arbeitsleistung des Handwerkers nicht erstatten muss. An dieser Stelle könnte mal jemand erklären, ob ich es richtig dargestellt habe und warum der BGH dieser Auffassung ist. Grundlos kann sie ja nicht sein. :) :-)
 
Hallo Jan,
auf die Gefahr hin, dass das jetzt etwas boshaft wirkt: Ich bin ja Ingenieur, und benutze deshalb lieber den gesunden Menschenverstand als BGH-Urteile :w
In meinen Anfängen bei der Abwicklung von Großprojekten habe ich gelernt, dass ein Zulieferer von Teilen nur für sein(e) Teil(e), aber nicht für Folgeschäden in der Anlage haftet. Z.B. ein Trafo brennt ab, weil die Isolation eines Teiles nicht ausreichend dimensioniert war.
Übertragen auf die Situation oben: Ich (=Hersteller) liefere Teile für 100 €, der Handwerker baut sie für 300 € ein. Jetzt stellt sich heraus, dass die Teile fehlerhaft waren. Ich kann doch nicht für mehr haften als die Teile. Alles andere wäre unbillig (juristischer Begriff!).

just my 2 c

MfG Gerhard
 
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