Heute auf der landstrasse ..

AW: Heute auf der landstrasse ..

Ich schrieb nicht, dass die Aussage der Freundin nicht relevant sei, aber ebenso darf von "Befangenheit" bzw. "Gefälligkeitsaussage" ausgegangen werden. Daher ist eine solche Aussage nicht unbedingt glaubwürdiger!
 
AW: Heute auf der landstrasse ..

Was sollte Die Freundin dazu sagen? die hatt doch wohl garnix gesehen.

Der TE hat einfach nen Fehler gemacht und der andere war wohl etwas zu schnell.

Letztlich ists doch noch gut ausgegangen für beide...
 
AW: Heute auf der landstrasse ..

Hallo ,

links abbiegen in die Parkbucht ? &: Darf der das ?
Ich frag ja nur .

Gruss
Bernd
 
AW: Heute auf der landstrasse ..

Ich glaube, da machst Du, bzw. Ihr es Euch etwas zu einfach!

[...]
Die Aussage "Der Auffahrende ist immer schuld" ist wohl überholt!?

Und erklärt mir mal bitte, wieso eine Zeugenaussage, ggf. unter Eid, nicht relvant sein soll?
Die Freundin ist sogar zur Aussage verpflichtet!

Andreas

Von "der Auffahrende ist IMMER schuld" war ja so nicht die Rede.
Aber solange Du einen triftigen Grund zum langsamer werden und/oder stehen bleiben hast und dieser Grund nicht den Verkehrsregeln grob widerspricht, ist derjenige, der hinten drauf brummt (was ja hier nichtmal der Fall war...) schon tendenziell derjenige, der einen hohen Anteil an Schuld zugesprochen bekommt.
Wenn der Vordermann natürlich absichtlich (um zu provozieren z.B.) abbremst, etc. oder abbiegen will, wo es nicht erlaubt ist, etc., sieht die Sache anders aus.
Und hier im vorliegenden Fall scheint es ja nochmal wieder anders zu liegen: der TE hat ja nichtmal einen Schaden... sondern nur der andere!
Da wird es für den "Geschädigten" schon doppelt schwer, dem TE "Mitschuld" oder gar die komplette "Schuld" nachzuweisen - sofern es sie gibt.
Er ist ja nichtmal unmittelbar beteiligt.
Und ob, wo, wie weit rechts/links er stand, ob noch genug Platz rechts/links zum Ausweichen war, sich der Gegener nur zu blöd angestellt hat und deshalb von der Fahrbahn abkam ... und und und - die ganzen Rahmendbedingungen eben - da steht es dann wohl Aussage gegen Aussage. Oder sehe ich das falsch?
Da heisst es dann sehr oft "im Zweifel für den Angeklagten".
Derjenige, der klagt, muss ja wohl die Schuld des Beklagten nachweisen. Und das dürfte hier sehr, sehr schwer werden, denke ich.

Daher würde ich es nach wie vor recht gelassen auf mich zukommen lassen, wenn ich der TE wäre.


Gruß,
Rudi
 
AW: Heute auf der landstrasse ..

Um es kurz und einfach zu machen:

a) Jeder Teilnehmer am Straßenverkehr hat seine Geschwindigkeit so zu wählen, dass er jederzeit auf vorhersehbare Ereignisse reagieren und zur Not auch anhalten kann.
b) Ein auf der Landstraße stehendes (z. B. vor dem Abbiegen befindliches) Fahrzeug ist ein vorhersehbares Ereignis. Wer da nicht rechtzeitig anhalten kann und/oder abfliegt, ist selbst schuld.
c) Wer ohne hinreichenden Grund auf der Landstraße anhält oder sonstwie durch sein Verhalten - z. B. durch falsches Setzen des Blinkers - die Verkehrssicherheit gefährdet, trägt eine mehr oder weniger starke Mitschuld.
 
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