HILFE!! Anwälte unter uns? Widerrufsrecht!

AW: HILFE!! Anwälte unter uns? Widerrufsrecht!

Sind andere :d:d Da brauchts sich keiner zu trollen :d
 
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"Ach Du grüne Neune"... das fällt mir ja jetzt erst auf, dass es ein "Brumm" und einen "Brummbrumm" gibt.

Falls es bis zu diesem Zeitpunkt zu Verwechslungen gekommen sein sollte, dann bitte ich inständig um Nachsicht. Ich - der einfache gestrickte Mensch - liest bzw. las nur Brumm.... (oh Gott ist mir das peinlich) :)
 
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Edit:
Wegen "anmaßen wollen...."??
Das bezieht sich auf einen Rechtsrat geben. Ich sehe das Forum aber nur als Tippgeber.

Korrekt, dem möchte ich nichts hinzufügen.

Das mit lediglich Tipps ist für mich selbstverständlich (auch vor dem Hintergrund einiger bestehenden Gesetze und dem Standesrecht)
 
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"Ach Du grüne Neune"... das fällt mir ja jetzt erst auf, dass es ein "Brumm" und einen "Brummbrumm" gibt.

Falls es bis zu diesem Zeitpunkt zu Verwechslungen gekommen sein sollte, dann bitte ich inständig um Nachsicht. Ich - der einfache gestrickte Mensch - liest bzw. las nur Brumm.... (oh Gott ist mir das peinlich) :)

*Scherzmodus an* :y
Hilfe Admin, kann man hier im Board nicht so eine Art Nickname-Marken"recht" einführen? :d
Wir - besser ich - alter Mensch werden mit solchen Verwechslungsmöglichkeiten überfordert :w :b
*Scherzmodus aus* :y
 
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:d:d
Etwa so

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Nein :11starsz: eben nicht so. Sind wir hier in China :X :y
 
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Hallo Thomas (fantomasio),

ich unterstelle Brummm, dass er sich besonders über diesen Post ausließ:

Apropos Anfechtung.

Ich glaube eine Anfechtung ist im juristischen Sinne nur möglich, wenn eine Täuschung oder arglistige Täuschung des Verkäufers zu Grunde gelegen hat. Dieser Beweis dürfte kaum möglich sein.

Das weiß ich deshalb genau, weil wir in der Versicherung kaum solche Ansatzpunkte für eine Täuschung bzw. arglistige Täuschung nachweisen können. Also nutzen wir dann andere Möglichkeiten.

Es gibt noch andere Anfechtungsgründe. Auf diese wollte auch schon Gizm0 mit seinen gezielten Fragen hinaus. Schau mal in die §§ 119 ff BGB. Die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung findest Du erst unter § 123 BGB.

Vielleicht bringt Brummm (der einfache, nicht der doppelte) seine Meinung gerne allzu heftig rüber. Gleichwohl gebe ich ihm Recht, soweit er zum Ausdruck bringt, dass solche Beiträge wenig zielführend sind. :#

Ist ja auch nicht weiter schlimm: Man kann m.E. nichts weiter als unverbindliche Tipps erwarten, wenn man seinen Rechtsfall im Forum ausdikutieren lässt. Es ist ganz gleich, von wem diese Tipps stammen: Auch Juristen haben die Weisheit nicht mit Löffeln gefressen, erst recht haben sie nicht immer Recht. Sonst gäbe es ja vor Gericht auch keine unterliegende Partei.

Und nicht vergessen: 3 Juristen - 5 Meinungen. Auch darum sind Foren eigentlich gar nicht Juristen-kompatibel. :w

Grüße
Thomas
 
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(1)Es gibt noch andere Anfechtungsgründe. Auf diese wollte auch schon Gizm0 mit seinen gezielten Fragen hinaus. Schau mal in die §§ 119 ff BGB. Die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung findest Du erst unter § 123 BGB.

(2) Und nicht vergessen: 3 Juristen - 5 Meinungen. Auch darum sind Foren eigentlich gar nicht Juristen-kompatibel. :w

ad (1): bingo --> wer (gesetze) lesen kann ist klar im vorteil ;)

ad (2): würde eher zu 6 bis 7 meinungen tendieren *grins*


entspannte grüße :B
 
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Und nicht vergessen: 3 Juristen - 5 Meinungen. Auch darum sind Foren eigentlich gar nicht Juristen-kompatibel. :w

Ach deswegen finden sich soviele Juristen in der Politik... :w :d

Ich möchte nur mal zusammenfassen:

1) Im Fall fehlen viele wichtige Angaben.
2) Eine konkrete Rechtsberatung wird hier wohl kein Mensch mir abgeschlossener juristischer Ausbildung geben können (aus rechtlichen Gründen geben wollen)
3) Zeit ist hier wirklich Geld. Es muss schnell gehandelt werden. Also dort anrufen und wenn Du nicht sofort vom Vertrag zurücktreten kannst sofort den Anwalt verständigen.
4) Es geht für Dich um viel Geld. Das würde ich keiner Forumsdiskussion anvertrauen, an der jeder teilnehmen kann.
5) "Drum prüfe wer sich (ewig) bindet, ob sich nicht was besseres findet" :t
 
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Hallo Thomas (fantomasio),

ich unterstelle Brummm, dass er sich besonders über diesen Post ausließ:



Vielleicht bringt Brummm (der einfache, nicht der doppelte) seine Meinung gerne allzu heftig rüber

Ist ja auch nicht weiter schlimm: Man kann m.E. nichts weiter als unverbindliche Tipps erwarten, wenn man seinen Rechtsfall im Forum ausdikutieren lässt.

Vorweg noch einmal hervorgehoben, ist es natürlich sehr unglücklich, dass mit den hier aufgetauchten Nicks eine Verwechslung - nicht nur der Person, sondern argumentativ - eingetreten sein kann!

Wenn man sich ausläßt wie "Brummm", dann hat er es fundiert zu begründen, aber nicht in der Art wie er es meiner Auffassung nach sehr gerne macht. :w

Ein fiktives Beispiel: Wenn ich mich zur Persönlichkeit einer Person auslasse, er sei ein A...l....h, dann gebe ich auch die Begründung warum ich der Meinung über diese Persönlichkeit bin. Das Recht hat in meinen Augen der "Vorverurteilte", denn demjenigen sollte und muss die Chance eingeräumt werden, dieses "Vorurteil" zu entkräften!
Und übertragen im weiteren Sinne (siehe Post: Verunglimpfung eines ganzen Berufstandes :s ) dann habe ich es begründet, aber nicht auf einen ganzen Berufsstand (nette Charade eines Anwaltes). Aber er kann auf seine Art "beleidigend" werden sowie Personen herabsetzen, sieht nie einen Grund sachlich und vernünftig zu begründen (nicht einfach in den Raum werfen analog Du hast nicht den Sachverstand). Warum das so ist, ist mir egal, da kann ich genauso hartnäckig gleichgültig bleiben. Ob diese "Charakterzüge" von Überheblichkeit oder Oberflächlichkeit zeugen, vermag ich nicht zu beurteilen. Will ich mir auch nicht unbedingt herausnehmen und erlauben. Ich kann nur das Beurteilen, was geschrieben steht.... und erschwerend kommt in solcher Situation hinzu, das ich kein Obrigkeitsdenken habe. Gerade auch noch dann, wenn jemand wie Brummm Standardsätze (Satzbausstein?) - wie ich in so einigen "Recht"threads mitlesen durfte - verwendet wie: "Aber solange Menschen wie beispielsweise ... oder .... öffentlich Beiträge posten, die so unglaublich falsch (!) sind, dass einem die Haare zu Berge stehen, und damit - sei es auch gut gemeint gewesen - den Ratsuchenden konsequent dazu verleiten, das Falsche zu tun, kann man in der Tat,..." habe ich ein Problem mit der Glaubwürdigkeit der Kritik. Kritik ist immer angebracht, solange sie wirklich konstruktiv ist und Dritten bzw. Hilfesuchenden etwas davon haben. Aber das kann ich hier nicht unbedingt als solches erkenne, da es doch hier schon ziemlich grenzwertig mit in die Beleidung geht. Das ist mein persöliches Empfinden und darf das äußern, ansonsten lasse ich Brummm im Unklaren.
Jetzt kann natürlich das Argument kommen, ich hätte einen ganzen Berufsstand beleidigt.... merkwürdig, diese Aussagen werden immer wieder gern von Berufsständen gemacht. Definitiv habe ich das nicht gemacht, da ich deutlich von meinen Beispielen/Erfahrungen sprach und nicht in der Verallgemeinerung bewegte!

Für mich ist jeder ein Mensch.... mehr nicht. Wenn ich feststelle, jemand schreibt "Stuß", dann stelle ich die Falschaussage desjenigen argumentativ und mit nachvollziehbaren Fakten richtig, damit es gerade für Dritte kein Desaster geben kann... insbesondere wenn ich es für so wichtig erachte. Alles andere läßt ein absolut falsches Bild/Meinung aufkommen und stehen.

Jetzt hab ich meinen gedanklichen roten Faden verloren, weil ich sowas von aufgebracht bin.... somit ist es richtig und auch gut, dass ich hier jetzt meine Ausführungen, Gefühle, Meinung unvollständig lassen muss und abbreche. Sorry und hoffe auf Verständnis aller Beteiligten.
 
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...Ein fiktives Beispiel: Wenn ich mich zur Persönlichkeit einer Person auslasse, er sei ein A...l....h, dann gebe ich auch die Begründung warum ich der Meinung über diese Persönlichkeit bin. ...


...lieferst ihm aber im gleichen Moment die Möglichkeit, dich wegen Beleidigung und / oder Verleumdung zu verklagen....denn: DENKEN darfst du alles....SAGEN auch (solange es sonst niemand hört!), aber SCHREIBEN ist gaaaaanz gefährlich.... ;) :w

...aber du bist ja ein Lieber und würdest niiiiiemals nie nich jemanden als A...l...h betiteln.... :b
 
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Also mein fiktives Beispiel sollte auch als ein solches bitte bleiben! Wozu hab ich sonst "fiktiv" geschrieben?

Jetzt bitte nicht die Worte so durcheinander würfeln zu beginnen, dass es als tatsächliche Aussage ausgelegt wird.

Ich distanziere mich daher deutlich von der wohl humoristisch gemeinten Feststellung icemanTS1

Sorry, Ice... das musste ich jetzt machen. Hat nix mit Deiner Person zu tun.
 
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Bevor ich nun hier noch endgültig in irgendetwas verwickelt werde.... steige ich schlauerweise aus diesem Thread aus.
 
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Also ich hab da jetzt nichts "Anrüchiges" gesehen. War ein fiktives Beispiel und Gut is.

Das einzige Problem (oder vielleicht auch Vorteil) eines Forums ist halt, dass man das Geschriebene eine Zeit lang nachlesen kann, während im Streitgespräch das "das hab ich so nicht gesagt" gerne zitiert wird.

Aber wir gehen jetzt schon schön Off Topic.....
 
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1) Im Fall fehlen viele wichtige Angaben.
2) Eine konkrete Rechtsberatung wird hier wohl kein Mensch mir abgeschlossener juristischer Ausbildung geben können (aus rechtlichen Gründen geben wollen)
3) Zeit ist hier wirklich Geld. Es muss schnell gehandelt werden. Also dort anrufen und wenn Du nicht sofort vom Vertrag zurücktreten kannst sofort den Anwalt verständigen.
4) Es geht für Dich um viel Geld. Das würde ich keiner Forumsdiskussion anvertrauen, an der jeder teilnehmen kann.

Das kann ich unterschreiben! :t

5) "Drum prüfe wer sich (ewig) bindet, ob sich nicht was besseres findet" :t

Das nicht. b: Anwälte sollen weiter an Scheidungen verdienen können. :b

(zur Ehrenrettung des Brufsstands) :X
 
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Apropos Anfechtung.

Ich glaube eine Anfechtung ist im juristischen Sinne nur möglich, wenn eine Täuschung oder arglistige Täuschung des Verkäufers zu Grunde gelegen hat. .

anfechten kann man bei irrtum, arglistiger täuschung oder widerrechtlicher drohung!

in deinem fall läuft es auf eine anfechtung deiner Willenserklärung im sinne eines Eigenschaftsirrtum hinaus! du hast dich über die wesentliche eigenschaft der erworbenen sache geirrt!!!

du musst den irrtum sofort schriftlich anfechten sobald er dir bekannt worden ist, desweiteren musst du anfallende kosten übernehmen!

hoffe dein problem gelöst zu habe!!!!!
 
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...Ich distanziere mich daher deutlich von der wohl humoristisch gemeinten Feststellung icemanTS1

Sorry, Ice... das musste ich jetzt machen. Hat nix mit Deiner Person zu tun.


Och, Kinners....das war 'n WIIHIITZ.....dachte eigentlich, das wäre deutlich geworden... :#
 
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Och, Kinners....das war 'n WIIHIITZ.....dachte eigentlich, das wäre deutlich geworden... :#

Verstehe auch nicht, was an deinem Kommentar so schlimm war, das man sich von irgendwas distanzieren müsste &: Ich kann doch auch schreiben, das zB der FRI-Z4 ein Kackfrosch ist, oder? passiert jetzt was? :b
 
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Verstehe auch nicht, was an deinem Kommentar so schlimm war, das man sich von irgendwas distanzieren müsste &: Ich kann doch auch schreiben, das zB der FRI-Z4 ein Kackfrosch ist, oder? passiert jetzt was? :b

Einreiseverbot für das gesamten Hoheitsgebiet der Friesen. :w:d:X
 
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Hallo zusammen,

zur Sache möchte ich nichts beitragen. Es gibt bereits einige Tips.

Aber in diesem Thread sind an der einen oder anderen Stelle doch erheblich Emotionen hochgekocht. Um die Situation wieder zu beruhigen, wäre mein Rat an alle:

  • Versucht in diesem Thread keine Scherze mehr zu bringen. Das Risiko von Missverständnissen ist zu groß.
  • Versucht hier nur noch ganz sauber auf die Sache bezogen zu schreiben.
  • Im Zweifel schreibt gar nicht mehr.
 
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und warum sind diese so teuer ?

Wenn Du mit "diese" die Scheidungen meinst: Wegen der Gerichte und der Anwälte, vor allem aber wegen des Partners und der Kinder (Stichwort Unterhalt etc.).

Wenn Du mit "diese" die Anwälte meinst: Weil sie's wert sind! :w

Spaß beiseite: Ist politisch gewollt. Einfach ausgedrückt: Es soll ja nach dem Grundgesetz die Ehe gefördert werden, nicht die Scheidung. Hinzu kommt, dass die Juristen-Lobby den Beteiligten der Trennung die bestmögliche Beratung zuteil kommen lassen möchte. Die Argumente sind nicht ganz von der Hand zu weisen, auch wenn das die Scheidung natürlich verteuert und die Juristen natürlich daran verdienen. M.E. der Hauptgrund aber: Keiner der Betroffenen soll nach der Trennung alleine wegen der Trennung dem Staat auf der Tasche liegen. Dafür sorgen dann Unterhalt, Versorgungsausgleich, ...
 
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