Stutzeweck
macht Rennlizenz
- Registriert
- 16 Oktober 2005
- Wagen
- BMW Z3 roadster 2,8i
AW: HILFE!! Anwälte unter uns? Widerrufsrecht!
Brummm und Brummbrumm...

Brummm und Brummbrumm...


Folge dem Video um zu sehen, wie unsere Website als Web-App auf dem Startbildschirm installiert werden kann.
Anmerkung: Diese Funktion ist in einigen Browsern möglicherweise nicht verfügbar.



Da brauchts sich keiner zu trollen 
Edit:
Wegen "anmaßen wollen...."??
Das bezieht sich auf einen Rechtsrat geben. Ich sehe das Forum aber nur als Tippgeber.
"Ach Du grüne Neune"... das fällt mir ja jetzt erst auf, dass es ein "Brumm" und einen "Brummbrumm" gibt.
Falls es bis zu diesem Zeitpunkt zu Verwechslungen gekommen sein sollte, dann bitte ich inständig um Nachsicht. Ich - der einfache gestrickte Mensch - liest bzw. las nur Brumm.... (oh Gott ist mir das peinlich) :)






eben nicht so. Sind wir hier in China

Apropos Anfechtung.
Ich glaube eine Anfechtung ist im juristischen Sinne nur möglich, wenn eine Täuschung oder arglistige Täuschung des Verkäufers zu Grunde gelegen hat. Dieser Beweis dürfte kaum möglich sein.
Das weiß ich deshalb genau, weil wir in der Versicherung kaum solche Ansatzpunkte für eine Täuschung bzw. arglistige Täuschung nachweisen können. Also nutzen wir dann andere Möglichkeiten.


(1)Es gibt noch andere Anfechtungsgründe. Auf diese wollte auch schon Gizm0 mit seinen gezielten Fragen hinaus. Schau mal in die §§ 119 ff BGB. Die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung findest Du erst unter § 123 BGB.
(2) Und nicht vergessen: 3 Juristen - 5 Meinungen. Auch darum sind Foren eigentlich gar nicht Juristen-kompatibel.![]()


Und nicht vergessen: 3 Juristen - 5 Meinungen. Auch darum sind Foren eigentlich gar nicht Juristen-kompatibel.![]()

Hallo Thomas (fantomasio),
ich unterstelle Brummm, dass er sich besonders über diesen Post ausließ:
Vielleicht bringt Brummm (der einfache, nicht der doppelte) seine Meinung gerne allzu heftig rüber
Ist ja auch nicht weiter schlimm: Man kann m.E. nichts weiter als unverbindliche Tipps erwarten, wenn man seinen Rechtsfall im Forum ausdikutieren lässt.

) dann habe ich es begründet, aber nicht auf einen ganzen Berufsstand (nette Charade eines Anwaltes). Aber er kann auf seine Art "beleidigend" werden sowie Personen herabsetzen, sieht nie einen Grund sachlich und vernünftig zu begründen (nicht einfach in den Raum werfen analog Du hast nicht den Sachverstand). Warum das so ist, ist mir egal, da kann ich genauso hartnäckig gleichgültig bleiben. Ob diese "Charakterzüge" von Überheblichkeit oder Oberflächlichkeit zeugen, vermag ich nicht zu beurteilen. Will ich mir auch nicht unbedingt herausnehmen und erlauben. Ich kann nur das Beurteilen, was geschrieben steht.... und erschwerend kommt in solcher Situation hinzu, das ich kein Obrigkeitsdenken habe. Gerade auch noch dann, wenn jemand wie Brummm Standardsätze (Satzbausstein?) - wie ich in so einigen "Recht"threads mitlesen durfte - verwendet wie: "Aber solange Menschen wie beispielsweise ... oder .... öffentlich Beiträge posten, die so unglaublich falsch (!) sind, dass einem die Haare zu Berge stehen, und damit - sei es auch gut gemeint gewesen - den Ratsuchenden konsequent dazu verleiten, das Falsche zu tun, kann man in der Tat,..." habe ich ein Problem mit der Glaubwürdigkeit der Kritik. Kritik ist immer angebracht, solange sie wirklich konstruktiv ist und Dritten bzw. Hilfesuchenden etwas davon haben. Aber das kann ich hier nicht unbedingt als solches erkenne, da es doch hier schon ziemlich grenzwertig mit in die Beleidung geht. Das ist mein persöliches Empfinden und darf das äußern, ansonsten lasse ich Brummm im Unklaren....Ein fiktives Beispiel: Wenn ich mich zur Persönlichkeit einer Person auslasse, er sei ein A...l....h, dann gebe ich auch die Begründung warum ich der Meinung über diese Persönlichkeit bin. ...

1) Im Fall fehlen viele wichtige Angaben.
2) Eine konkrete Rechtsberatung wird hier wohl kein Mensch mir abgeschlossener juristischer Ausbildung geben können (aus rechtlichen Gründen geben wollen)
3) Zeit ist hier wirklich Geld. Es muss schnell gehandelt werden. Also dort anrufen und wenn Du nicht sofort vom Vertrag zurücktreten kannst sofort den Anwalt verständigen.
4) Es geht für Dich um viel Geld. Das würde ich keiner Forumsdiskussion anvertrauen, an der jeder teilnehmen kann.
5) "Drum prüfe wer sich (ewig) bindet, ob sich nicht was besseres findet"![]()


Das nicht. b: Anwälte sollen weiter an Scheidungen verdienen können.![]()



Apropos Anfechtung.
Ich glaube eine Anfechtung ist im juristischen Sinne nur möglich, wenn eine Täuschung oder arglistige Täuschung des Verkäufers zu Grunde gelegen hat. .
...Ich distanziere mich daher deutlich von der wohl humoristisch gemeinten Feststellung icemanTS1
Sorry, Ice... das musste ich jetzt machen. Hat nix mit Deiner Person zu tun.

Och, Kinners....das war 'n WIIHIITZ.....dachte eigentlich, das wäre deutlich geworden...![]()
Ich kann doch auch schreiben, das zB der FRI-Z4 ein Kackfrosch ist, oder? passiert jetzt was? 
Verstehe auch nicht, was an deinem Kommentar so schlimm war, das man sich von irgendwas distanzieren müssteIch kann doch auch schreiben, das zB der FRI-Z4 ein Kackfrosch ist, oder? passiert jetzt was?
![]()



Einreiseverbot für das gesamten Hoheitsgebiet der Friesen.![]()

Das nicht. b: Anwälte sollen weiter an Scheidungen verdienen können.![]()
und warum sind diese so teuer ?
