HILFE - Euer Rat - Wandelung

try-harder

Fahrer
Registriert
17 Januar 2005
HILFE.

Seit einigen Wochen rastet das elektr. Verdeck hinten nicht mehr in die Arretierung ein. Es fehlt der übliche Zentimeter.
Fzg war schon 2x in der Werkstatt, davon sogar einmal 1 1/2 Wochen > kein Erfolg. Der Händler hat in München angefragt, aber laut BMW AG derzeit nicht reparabel, aber es würde mit Hochdruck an einer Lösung gearbeitet.
Eine schriftl. Stellungnahme wurde mir verweigert, alles nur telefonisch.
Nun möchte ich das Fahrzeug wandeln > Neuwagen > Erstzulassung im April 2005.

Ich weiss, dass es hier einige Wandelungen wegen dieses Mangels gegeben hat. Wie seid Ihr da vorgegangen.
Was sollte ich da beachten? Vielen Dank für Eure Unterstützung im Voraus.
Und nun Bühne frei....
 
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try-harder schrieb:
Eine schriftl. Stellungnahme wurde mir verweigert, alles nur telefonisch. Nun möchte ich das Fahrzeug wandeln > Neuwagen > Erstzulassung im April 2005.
Schreib denen einen Brief mit der Bitte um eine schriftliche Stelungnahme, da du telefonisch nicht/schwer erreichbar bist. Das sollte klappen.
 
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Sprich erstmal mit deinem Verkäufer. Nach 3 erfolglosen Reparaturversuchen beim gleichen Mangel hast du das Recht auf Wandlung. Es werden die jedoch je angefangene 1.000 km 0,67% des Listenpreises als Nutzungsgebühr in Rechnung gestellt.
Die Wandlung ist gar kein problem, wenn du direkt ein neues Fahrzeug abnimmt.

Wenn die sich querstellen, dann schreib mal bitte den exakten Grund hier rein. Je nachdem kann es sinnvoll sein, einen Anwalt einzuschalten ... aber das sollte der letzte Schritt sein.
 
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Hallo,

also eigentlich ist es ein recht leichtes Prozedere:

Bief schreiben in dem drin steht, dass du dem BMW-Händler die letzte Möglichkeit einer Nachbesserung gibt (rechtlich gesehen hat der Händler anspruch auf zwei Nachbesserungen) - in diesem Brief sollten die Daten enthalten sein, wann du mit dem Händler telefoniert hast, welche Aussagen er getroffen hat und wann der Wagen wegen dem Problem in der Werkstatt war.

Weiterhin sollte in dem Brief stehen, dass wenn keine Besserung eintritt, du rechtliche Schritte einleiten wirst - dann mal schaun wie der Händler daruf reagiert.

Aber eins kann ich dir gewiss sagen: Ohne eine schriftliche Niederlegung hast du keine Chance ...

Gruß
 
AW: HILFE - Euer Rat - Wandelung

Bei mir ging's mündlich ... da stand die Werkstatt aber auch hinter mir und riet mir auch dazu, den Wagen wandeln zu lassen (war Lupo GTI).
 
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naja, ich drohe gerade damit - und das eher schriftlich, denn trauen tue ich noch lange keinem ;)
 
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Bei mir ging es damals mit meinem ersten Z3 1.8 auch mündlich.
Getriebewechsel, ständig das Heizungsventil defekt, kleine Roststelle im Kofferraum und diverse andere Kleinigkeiten.

Sprich mal mit deinem Händler. Wenn Du ernsthaft wandeln willst
und Du nach der dritten Reparatur eine Frist gesetzt hast, die nach Ablauf nicht erfüllt wurde, steht einem Wandel eigentlich nichts im Wege!

Hatte den Werverlust damals locker in Kauf genommern und mit Freude
meinen 2.8 bestellt.

Gruß Carsten
 
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