Hilfe ich hatte einen Unfall..

waser12

Testfahrer
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1 Dezember 2016
Wagen
BMW Z4 e85 roadster 2,5i
Hey vielleicht ist ja jemand hier in der Gruppe der einen Anwalt kennt oder jemanden der schonmal so eine Situation hatte.
Heute ist mir diese Situation passiert ich wollte rückwärts einparken mit meinen Auto das Gegner Auto stand etwas weiter weg auf der der Gegenfahrbahn. Ich bin hinter ihn geschert und wollte rückwärts in die Parkbucht. Als ich quasi hinter ihn stand fuhr er plötzlich rückwärts. Ich konnte nicht mehr ausweichen und er fuhr mir voll in die Seiten Türe .
Laut Polizei trägt jeder seinen Schaden (50 50)
Er hat nur Rücklicht und Schoßstange kaputt. Bei mir ist die Türe hin und total verbeult und der Rückspiegel vermackt..
Vielleicht kann mir jemand hier weiter helfen.
Im folgenden Bild seht ihr wie ich stehe und der Unfall Gegner .. Dieser Stand etwas weiter weg ungefähr 2m
http://img5.fotos-hochladen.net/uploads/img201704081471mhgtfds4.jpg
xlj2tl2z.jpg

xlj2tl2z_jpg.htm
 
Was die Polizei meint kann allenfalls als Einschätzung dienen. In diesem Fall sehe ich es anders (,als die Polizei). Grade die Rückwärtsfahrt ohne auf den Verkehr zu achten, finde ich sehr problematisch.

Melde die Sache deiner Versicherung und lass dich von einem Verkehrsrechtler beraten, wenn die gegnerische Versicherung bockt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Polizeimeinung ist egal--zählt nicht---Final zuerst Meinungen der Versicherungen einholen..also reiche den Kostenvoranschlag für deine Reparatur (macht dir BMW normal umsonst) bei der gegnerischen Versicherung ein und fordere die Freigabe der Reparatur ein...dann warte ab...was die sagen

hast du Rechtsschutz dann zum Anwalt
Keinen Rechtsschutz aber ADAC..Erstberatung über ADAC möglich
kein Rechtsschutz und kein ADAC...dann mach es so wie ich geschrieben habe...und wenn die nicht zahlen dann Erstmeinung eines Anwalts einholen...kostet vl 100-250 €...
 
Stell den Wagen erstmal so ab, dass man Ihn von aussen nicht finden kann, Garage o.ä.
Gutachten machen lassen, BEVOR die Gegnerversicherung eines machen lässt, das erste Gutachten zählt in der Regel.
Wenn der Gutachter der Gegnerversicherung kommt, Zugang zum Wagen verwehren.
Grundsätzlich gilt, dass man bei einer Richtungsänderung die Verantwortung trägt die Spur zu prüfen. Das gilt z.b. auch auf der Autobahn (der Spurwechselnde trägt die Verantwortung für den Reibungsfreien Spurwechsel, und bekommt, bei Nachweißlicher nachlässlichkeit auch schon mal 100% der Schuld bei einem Auffahrunfall, obwohl man Ihm reingefahren ist.). Wichtig ist dass du vor Ort nichts unterzeichnet hast, oder eingestanden hast. Keine Aussagen zu garnichts, lächeln nicken und Anwalt fragen. Hoffe du hast eine Rechtsschutz, ich würde es drauf Anlegen und im Zweifelsfalle klagen.
 
Hmm...Unfälle auf Parkplätzen sind immer so ne Sache. Wird wahrscheinlich eher vor Gericht enden...aber so einfach wie die Polizisten das einschätzen ist es dann doch nicht.
Hier mal ein Beispiel. Zwar nicht genauso wie oben beschrieben, dennoch ein kleiner Anhaltspunkt.

Checkliste: Unfall beim Herausfahren aus Parkbucht
Fall 1: Rückwärtsausparker gegen Rückwärtsausparker (Leitsätze des KG NJW-RR 10, 1116):



1. Die erhöhten Sorgfaltspflichten beim Rückwärtsfahren (§ 9 Abs. 5 StVO) dienen dem Schutz des Verkehrsraums, in den das Fahrzeug fahren soll und den der Fahrer nicht so gut einsehen kann wie beim Vorwärtsfahren.
2. Kommt es auf einem Parkplatzgelände im Zuge des Rückwärtsfahrens aus einer Parkbox zu einer Kollision mit einem stehenden Fahrzeug, mit dem der Kläger zuvor aus einer gegenüberliegenden Parkbox ausgefahren war, so spricht der Anscheinsbeweis gegen den Rückwärtsfahrer.
3. Der Umstand, dass der Kläger zuvor seinerseits ebenfalls rückwärts aus einer Parkbox ausgefahren war, wirkt sich nicht mehr unfallursächlich aus, nachdem er angehalten hatte, um seine Ehefrau einsteigen zu lassen (100 : 0 pro Kl.). Ähnlich LG Saarbrücken 9.7.10, 13 S 61/10, Abruf-Nr. 103077.


Fall 2: Der Kl. und der Bekl. fuhren mit ihren Pkws jeweils rückwärts aus gegenüberliegenden, schräg zueinander versetzten Parktaschen heraus. Zwischen beiden Fahrzeugen kam es zur Kollision, deren Hergang str. ist. Der Kl. hat behauptet, er habe gestanden, als der Bekl. gegen sein Fahrzeug gestoßen sei, während der Bekl. behauptet, beide Fahrzeuge seien im Moment der Kollision rückwärts in Bewegung gewesen. Feststellung des Gerichts: Kl. hatte bereits ein bis zwei Sek. gestanden. Das LG verneint ein unfallursächliches Verschulden des Kl. (kein Verstoß gegen § 9 Abs. 5 StVO, auch nicht gegen § 1 StVO); Mithaftung nur aus reiner Betriebsgefahr zu 20 Prozent (LG Saarbrücken 7.5.10, 13 S 14/10, Abruf-Nr. 101647, Revision zugelassen). In einem ähnlichen Fall hat das LG Braunschweig (29.6.10, 7 S 490/09, Abruf-Nr. 103261) die Haftung 75 : 25 zugunsten des nachweislich - fast schon in Geradeausrichtung - stehenden Ausparkers verteil

In diesem Fall müssten dann 20% selbst übernommen werden, obwohl keine Schuld nachgewiesen wurde. Nur der allgemeinen Betriebsgefahr geschuldet, die bei allen Fahrzeugen besteht....

Viel Glück!!
 
Vielen Dank für euer bemühen :)
Habe mir heute ein Gutachten eingeholt. Die Reparatur kostet 3000€
Ich war auch beim Anwalt ( erst Beratung durch ADAC ) er hat gesagt das er probiert 80% rauszuholen.
Ich bin Mal gespannt was die ganze Sache so ergibt. Ich halte euch auf dem laufenden
Mfg
 
Ist doch ganz einfach.

Als ich quasi hinter ihn stand fuhr er plötzlich rückwärts.

Du standest.
Er fuhr.

Somit gilt fuer Dich: Alles richtig gemacht
Fuer ihn gilt: Er zahlt 100% des Schadens.

Um diese These nachzuweisen braucht es nur einen Blick auf die Schadensspuren.

Sind bei Dir die Kratzer seitlich verwischt, dann bist Du an ihm entlang geschrammt ... (ich kann gerade keine Bilder sehen)
Ist die Tuer jedoch stumpf eingedrueckt, dann ist er in Dich hinein gefahren.

Ich wuerde an Deiner Stelle erstmal sicher gehen, dass die Spuren eindeutig sind, diese fotografieren und in ein Word-Dokument zusammen stellen und entsprechende Beschreibungen beifuegen ... Powerpoint ist einfacher ...

Als naechstes schnellstmoeglich die eigene Versicherung anrufen und Schadensnummer anlegen lassen, gleichzeitig angeben, dass kein Schaden ohne Deine persoenliche Freigabe beglichen werden soll - gleich mit der Begruendung, dass Du standest.

Danach die gegnerische Versicherung anrufen und die Schadensnummer "erfragen" ... sollte der Unfallgegner sich noch nicht gemeldet haben, stehen Deine Karten umso besser.

Mit der Schadensnummer reichst Du Deine Unfalldarstellung ein un bittest um "Kostenuebernahme" ... sende Schadensgutachten gleich mit ein.

Je wackliger der Sachverhalt, desto weniger wuerde ich auf Abrechnung gemaess Gutachten spekulieren, sondern sauber die Reparatur bei BMW durchfuehren lassen.

Ich wuerde dazu keinen Anwalt einschalten, wenn die Sachlage eindeutig ist. Und auch dies wuerde ich bei der Versicherung direkt ankuendigen und zu Protokoll geben: "Da Sachlage eindeutig, wuerde ich gern auf einen Anwalt verzichten" ... das spart der Versicherung viel Geld und die Chance ist gross, dass sie mit weniger Gegenwehr den Schaden regulieren.
 
Mich irritieren die Bremsspuren hinter Deinem Fahrzeug. Wenn es nicht Deine sind ist es ein verdammt dummer Zufall. Würde das Bild auf keinen Fall für die Aufklärung verwenden.
Ansonsten stimme ich Jokin zu. Du warst vom gegnerischen Fahrzeugführer eindeutig im Rückspiegel zu sehen.
 
Hatte mal eine ähnlichen Unfall, Parkplatz Getränkemarkt, ich Zetti, Gegener SUV doppelt so hoch,
ich konnt nicht auf den freien Parkplatz, den eine Frau mit EInkaufswagen versperrte, hinter mir stand mittlerweile ein anderes Auto,
der SUV fährt rechts von mir rückwärts aus der Parklücke heraus und sieht mich durch die Höhe nicht, hatte wohl kein PDC.
Ich konnte weder nach vorne noch nach hinten weg, hab dann noch gehupt, aber zu spät, hat mir schön langsam die Seite eingedrückt.
Die Sache war glasklar, ich stand, er fuhr rückwärts aus der Parklücke heraus, wurde ohne Diskussion und Anwalt geregelt.
 
Mich irritieren die Bremsspuren hinter Deinem Fahrzeug. Wenn es nicht Deine sind ist es ein verdammt dummer Zufall. Würde das Bild auf keinen Fall für die Aufklärung verwenden.
Wenn die Bremsspuren von dem Unfall kämen, sähe der Unfall doch ganz anders aus. Das Bild beschreibt es doch hervorragend. So wie die Tür eingedrückt ist, bist du gestanden und er ist dir rückwärts geradeaus rein gefahren.

Stell den Wagen erstmal so ab, dass man Ihn von aussen nicht finden kann, Garage o.ä.
Gutachten machen lassen, BEVOR die Gegnerversicherung eines machen lässt, das erste Gutachten zählt in der Regel.

Würde ich auch so machen. Stell dich schonmal mental drauf ein, dass du ggf. nur ~50% erstattet bekommst und den Rest einklagen musst.
Das hängt von der Versicherung des Gegners ab, manche sind härter, manche etwas netter.
Ich klage gerade gegen die V*V, die nur 80% erstattet haben als ihr Kunde in mein geparktes (!) Auto gefahren ist.

Dies ist keine Rechtsberatung ;-)
 
Stellvertretend für einige Kommentare hier:
Ist doch ganz einfach.
...
Du standest.
Er fuhr.
...
Somit gilt fuer Dich: Alles richtig gemacht ...
Nein, so einfach ist es nun wirklich nicht. ;) Insbesondere liegt ein wesentliches Problem in dem Einscheren direkt hinter dem stehenden Fahrzeug. Zudem gibt es weitere Unwägbarkeiten.
... Ich wuerde dazu keinen Anwalt einschalten, wenn die Sachlage eindeutig ist. ...
Das ist der denkbar schlechteste Rat. Gerade solche "Parkplatzunfälle" sind in der rechtlich korrekten Abwicklung häufig tückisch. Das bekommt in aller Regel nur ein Fachmann hin. Wer auf den verzichtet, der muss mit einem entsprechend schlechteren Ergebnis für sich selbst rechnen (was ja nach eigener Entscheidung in Ordnung sein kann).
 
Das ist der denkbar schlechteste Rat.
In diesem Fall muss ich @Brummm Recht geben. Aus leidvoller Erfahrung weiß ich: Recht haben und Recht kriegen ist zweierlei. :(
Vor Gericht entscheidet zwar der Richter, die Argumente tragen aber die Rechtsanwälte vor.
Wer den besseren Anwalt hat erhöht seine Chancen heil aus der Sache heraus zu kommen erheblich. :) :-)
 
... Nein, so einfach ist es nun wirklich nicht. ;) Insbesondere liegt ein wesentliches Problem in dem Einscheren direkt hinter dem stehenden Fahrzeug. Zudem gibt es weitere Unwägbarkeiten.

Ich zitiere aus dem Eingangspost:
"Als ich quasi hinter ihn stand fuhr er plötzlich rückwärts. Ich konnte nicht mehr ausweichen und er fuhr mir voll in die Seiten Türe ."

Der TE ist nach links abgebogen (oder hinter dem späteren Gegner nach links ausgeschert). Er stand, und dann fuhr der Gegner rückwärts.
Das gibt einen guten Punkt für den TE, bei aller Vor- und Rücksicht auf einem Parkplatz.
Und ja, gerade bei einer Kollision auf einem Parkplatz, wo Regeln wie z.B. Rechts vor Links nicht unbedingt gelten, ist ein Anwalt sicher hilfreich.
 
... und welche konkrete Schlussfolgerung möchtest du aus deinem Kommentar zu meiner zitierten Anmerkung nun ziehen, insbesondere angesichts meiner deutlichen Aussage, die nicht ansatzweise einen Hinweis darauf beinhaltet, dass ich etwaig das Rückwärtsfahren des anderen Fahrzeugs übersehen hätte?

Der Rückwärtsfahrer unterliegt, einfach gesagt, einer (deutlich) erhöhten Aufmerksamkeitspflicht. Aber auch derjenige, der auf einem Parkplatz direkt hinter einem stehenden Fahrzeug einschert, hat "womöglich" eine erhöhte Verantwortlichkeit. Zu solchen Themen gibt es einige - und mitunter kontroverse - Rechtsprechung, weshalb dein Hinweis, offen gesagt, ohne weitere Detaillierung vielleicht doch eher wenig voranbringt.
 
Nun, als Nicht-Rechtsanwalt hate ich deinen Satz, dass ein wesentliches Problem in dem Einscheren direkt hinter dem stehenden Fahrzeug liege (sinngemäß zitiert) als nicht richtige Darstellung der Beschreibung des TE verstanden.
Ich halte es für einen wichtigen Punkt, dass der TE stand und dann der Gegner auffuhr. Das könnte man aus deinem Satz anders verstehen.
 
Wie oft, lieber Gerhard, hast du es hier in den letzten ca. 10 Jahren denn erlebt, dass ich einen geschilderten Sachverhalt nicht korrekt erfasse? :p :P
 
Hi,

der TE schreibt ja, dass er quasi stand. Das eröffnet m.E. durchaus Interpretationsspielraum. &:

Anhand des Fotos ist die Sache für einen Außenstehenden vielleicht auch nicht ganz so eindeutig. Der Unfallgegner (oder sein Anwalt) könnte schließlich auch behaupten, dass der Z4 noch neben ihm war, als er rückwärts anfuhr und nicht abzusehen war, dass er hinter ihm einschert? Vermutlich wollte er ja in die selbe Parklücke???

Hier könnte es aus meiner Sicht daher durch aus unterschiedlich Sichtweisen bzw. Wahrnehmungen der Beteiligten geben / gegeben haben. Dies würde vielleicht auch die Einschätzung der Polizisten erklären.
 
Bei Parkplatzschäden ist es immer das gleiche. Keiner will es gewesen sein und jeder behauptet, der andere fuhr alleine. Die Tatsache, dass die Polizei hier 50/50 Schuld sieht, macht es leider nicht einfacher. Denn entgegen eurer Meinung entscheiden die Versicherungen sehr wohl nach Ermittlungsakte, wenn der Hergang absolut nicht aufklärbar ist. Gut sind immer Fotos direkt am Schadenort, möglichst in genau der Stellung, in welcher der Unfall passiert ist, leider haben die Fahrer die Angewohnheit, immer erstmal die Autos wieder irgendwie anders hinzustellen.

Die Fotos (die ich leider irgendwie nicht angucken kann) können anhand des Schadenbildes durchaus Aufschluss geben, wer stand und wer nicht.

Bitte keine Tipps wie "sag der Versicherung, dass sie nicht regulieren darf". Das ist absoluter Bullshit! Die Kraftfahrt Haftpflicht ist eine Pflichtversicherung und der Geschädigte hat einen Direktanspruch ggü. Der Versicherung. Wenn also die Versicherung nicht die Unschuld des eigenen Kunden beweisen kann, muss sie bezahlen. Mit solchen "Sie dürfen erst zahlen, wenn ich es erlaube" Floskeln macht ihr euch allenfalls lächerlich! Wenn der Unfallgegner nämlich klagt, weil wir das Geld verweigern und der ganze Spaß dann das dreifache kostet, will der Kunde das dann aber Bitteschön auch nicht selber bezahlen.

Ohne Rechtsanwalt in dieser Konstellation ganz dumme Idee. Ich bin kein Freund von Anwälten, ich muss mich jeden Tag wegen 800€ Schäden bei ganz klaren Unfällen mit denen rumschlagen, was auch ohne Anwalt kein Thema gewesen wäre. In so einem Fall würde ich aber nicht auf einen Anwalt verzichten.

Wie geht so ein Fall am Ende aus? Unterschiedlich! Komplett aus der Sache rauszukommen wird schwer, wenn Du keinen Zeugen hast. Anhand des Schadenbildes (das ich leider nicht sehe) wenn es wirklich einigermaßen nachvollziehbar ist, dass Du gestanden hast, bekommst du vielleicht 20-25% Haftung aufgrund der Betriebsgefahr. (Ohne Haftung nicht unmöglich, aber schwer). Wenn es gar nicht nachvollzogen werden kann, wird es dann eben 50/50. warte ab und lass Deine Versicherung und die Gegnerische prüfen. Keiner der beiden wird eine leichtfertige Regulierungsentscheidung treffen.

Thema Gutachten: "Das erste Gutachten zählt in der Regel"

Sorry, aber das ist völliger Blödsinn. Genau so, wie es noch größerer Blödsinn ist, dass die Gutachter der Versicherungen Fahrzeuge schlechter bewerten.

Wir hatten schon Fälle, da war es andersrum. Verschiedene Gutachter können aber durchaus unterschiedliche Ergebnisse haben. Ist das Gutachten der Versicherung schlechter, ist natürlich automatisch das vom eigenen Gutachter das bessere aus Sicht des Geschädigten. Und vor allem muss das dann ja auch richtig sein! [emoji849][emoji849][emoji849] Jedes Gutachten wird genau geprüft. Ist da irgendetwas nicht vernünftig, wird dies bemängelt und ggf. ein weiteres Gutachten erstellt. Das passiert aber sehr selten (zumindest bei uns). Auch sind Versicherungen gar nicht so scharf drauf, immer gleich einen Gutachter los zu schicken. Die Kosten tatsächlich nämlich sogar Geld! [emoji6] oft reicht ein Kostenvoranschlag mit Fotos schon aus (der Versicherung). Bei einem Zetti mit einer gewissen Schadenhöhe aus Sicht des Geschädigten kann man das aber ruhig machen. Ist ja beim Wiederverkauf auch das bessere Dokument. (So ist der Deutsche halt [emoji16])

Leider rennt auch der mit nem 12 Jahre alten Golf zum Gutachter für nen Kratzer an der Stossstange, der dann 800€ kostet. Und bleibt dann auf dem Gutachten sitzen, weil Bagatelle und Schadenminderungspflicht des Geschädigten greift. Also rennt nicht immer kopflos zum nächsten Gutachter! Sprechen hilft. Ruft die zuständige Versicherung an und sprecht mit dem Sachbearbeiter über das, was ihr vor habt. Das bewahrt euch am Ende sogar davor, evtl. auf Geld sitzen zu bleiben und monatelangen Ärger zu haben. Wir sitzen da auch nicht den ganzen Tag und schauen, dass wir bei jedem Schaden irgendwie nicht zahlen müssen. Wenn der Sachverhalt klar ist, wird eben gezahlt. Da sind wir ganz emotionslos [emoji6] aber es gibt auch Situationen wie hier, da ist das nicht so. Auch wenn jeder Unfallbeteiligte das aus seiner Sicht ganz klar sieht. So einfach ist das eben leider nicht.

So das ist jetzt lang geworden. Aber bei diesen ganzen tollen Tipp wollte ich einfach mal ein paar Eindrücke aus erster Hand loswerden.

Dem TE viel Glück beim Durchsetzen seiner Ansprüche [emoji1303][emoji1303]
 
Bei Parkplatzschäden ist es immer das gleiche. Keiner will es gewesen sein und jeder behauptet, der andere fuhr alleine. Die Tatsache, dass die Polizei hier 50/50 Schuld sieht, macht es leider nicht einfacher. Denn entgegen eurer Meinung entscheiden die Versicherungen sehr wohl nach Ermittlungsakte, wenn der Hergang absolut nicht aufklärbar ist.[...]

Ich glaube hier hat keiner in Abrede gestellt, dass die Versicherungen (auch) anhand der Ermittlungsakte entscheiden. Nur ist der Polizist weder Unfallsachverständiger, noch Fachanwalt für Verkehrsrecht, noch wird er die aktuelle Rechtsprechung kennen und anwenden können. Daher bleibe ich bei meiner Aussage: Was die Polizei meint, kann allenfalls als Einschätzung dienen.

Zumal die Sachverhalte in der Regel auch etwas komplexer sind, als dass sich diese innerhalb von 15 Minuten am Unfallort abschließend beantworten lassen.
 
Hab mir nun das Bild angeschaut ... an der Stelle haette ich der Polizei ueberhaupt nichts davon gesagt, dass ich rueckwaerts fahren wollte oder bin.

... ich bin vorwaerts hinter das Auto gefahren, stand und dann kam der andere rueckwaerts in die Seite gefahren.

Ganz klare Sache ... EXAKT diese Situation hatte ich ebenfalls, nur dass der Unfallgenger abgehauen ist und ich dem hinterherrannte. Er fuhr weg, wurde spaeter ermittelt und dann ging das seinen Gang.

Ich hab 100% des Schadens ersetzt bekommen, musste aber selber nachweisen, dass genau sein Auto es war, welches mir in die Seite fuhr.

(ohne Anwalt natürlich ... bisher brauchte ich noch keinen Anwalt für so einen Kleinkram)
 
Ich glaube hier hat keiner in Abrede gestellt, dass die Versicherungen (auch) anhand der Ermittlungsakte entscheiden. Nur ist der Polizist weder Unfallsachverständiger, noch Fachanwalt für Verkehrsrecht, noch wird er die aktuelle Rechtsprechung kennen und anwenden können. Daher bleibe ich bei meiner Aussage: Was die Polizei meint, kann allenfalls als Einschätzung dienen.

Zumal die Sachverhalte in der Regel auch etwas komplexer sind, als dass sich diese innerhalb von 15 Minuten am Unfallort abschließend beantworten lassen.

Dann hast Du mich nicht richtig verstanden. Ich habe geschrieben, wenn es sich nicht anders aufklären lässt. Wenn es gute Fotos und vielleicht noch Zeugen gibt, dann kann auch eine Einschätzung ohne eine Ermittlungsakte getroffen werden. Ist es nicht nachvollziehbar, wird nach E-Akte entschieden. Da kannst Du bei Deiner Aussage bleiben, wie Du willst.

Und ein Sachverhalt lässt sich in der Tat nicht in 15 Minuten abschätzen. Oft lässt er sich bei solchen Konstellationen gar nicht abschätzen, wenn man nicht dabei war. Da kannst Du Dich auch sechs Stunden auf den Parkplatz stellen.
 
Dann hast Du mich nicht richtig verstanden. Ich habe geschrieben, wenn es sich nicht anders aufklären lässt. Wenn es gute Fotos und vielleicht noch Zeugen gibt, dann kann auch eine Einschätzung ohne eine Ermittlungsakte getroffen werden. Ist es nicht nachvollziehbar, wird nach E-Akte entschieden. Da kannst Du bei Deiner Aussage bleiben, wie Du willst.

Und ein Sachverhalt lässt sich in der Tat nicht in 15 Minuten abschätzen. Oft lässt er sich bei solchen Konstellationen gar nicht abschätzen, wenn man nicht dabei war. Da kannst Du Dich auch sechs Stunden auf den Parkplatz stellen.

Ich glaube eher es ist andersrum. ;)
Zumal (für mich) ein großer Unterschied zwischen der Entscheidung nach Aktenlage und der Entscheidung nach Meinung des Polizisten besteht.
 
Ich glaube eher es ist andersrum. ;)
Zumal (für mich) ein großer Unterschied zwischen der Entscheidung nach Aktenlage und der Entscheidung nach Meinung des Polizisten besteht.

Was denkst Du denn, wie lang so eine Ermittlungsakte bei so einem Parkplatzrempler ist?? Da wird nicht groß ermittelt. Da ist der Unfallbericht der Polizei drin und ggf. noch ein zwei Seiten zu den Verwarnungen oder eine Zeugenaussage, wenn die nicht sogar mit auf der ersten Seite steht (und es überhaupt einen Zeugen gibt). Und wenn das alles ist, was vor liegt und da steht drin, Polizei gibt Schuld dem oder dem oder beiden zu gleichen Teilen, dann ist das am Ende das Einzige, woran die Versicherung sich orientieren kann, wenn beide Parteien mit dem Finger auf den anderen zeigen. Dann kommt vielleicht noch ein bisschen persönliche Einschätzung des Sachbearbeiters und voilà hast Du die Haftungsquote. Leider geht es eben leider nicht besser bei solchen Konstellationen. Der Sachbearbeiter war halt nunmal nicht beim Unfall dabei [emoji53]
 
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