Hilfe, Vertrag zu schnell unterschrieben...

AW: Hilfe, Vertrag zu schnell unterschrieben...

Nö, Widerruf ist nirgends erwähnt. Gab auch keine Kopie für mich.

Gruß,
Karsten
 
AW: Hilfe, Vertrag zu schnell unterschrieben...

paco668 schrieb:
Nö, Widerruf ist nirgends erwähnt. Gab auch keine Kopie für mich.

Gruß,
Karsten

Beim Leasingvertrag hast du gesetzlich sowieso ein Widerrufsrecht, da kann sich keine Bank drüber hinweg stellen, auch wenn es vielleicht nirgends steht. :w

Beim Kaufvertrag siehts wiederum anders aus.
 
AW: Hilfe, Vertrag zu schnell unterschrieben...

Aber es bleibt meine Meinung.

Paco, egal, ob Du von der Radarfalle geblitzt wurdest, oder schlecht verhandelt hast.
Steh' dazu ... Mann oder M...e ist hier die Frage :w :d %:

Nicht böse sein, aber diesen ganzen Widerrufsquatsch gebraucht man eigentlich doch nur, wenn ein betrügerischer Händler/Vermittler dran war und nicht, wenn man schlechtes Timing hatte.

Dein Angebot ist doch - so wie Du schreibst - eigentlich gut.:t

Grüßle
Chris
 
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Stimmt, dann lassen wir es auch dabei !

Besten Dank,
Karsten
 
AW: Hilfe, Vertrag zu schnell unterschrieben...

Sorry habt Ihr hier was zu verschenken? Natürlich kann er zurück treten....würde ich aber nicht machen, sondern dem Händler einfach mal das Angebot zeigen und schauen ob er sich was einfallen lässt....

Muß ja nicht ein BAR Nachlaß sein....sondern vielleicht ne nette Zugabe? Die Ihn selber nicht viel kostet....z.B 2 Inspektionen....usw....

nur meine Meinung...
 
AW: Hilfe, Vertrag zu schnell unterschrieben...

Hallo,
Du hast ein Widerrufsrecht. Basta. Hab selber ein BMW Leasingvertrag unterschrieben und dann widerufen. Es ist ein gekoppeltes Geschäft, da der Leasingvertrag der Finanzierung des Autos dient. Also widerufen und los bist Du die Sorgen. Komme selber aus der Finanz- bzw. Kreditbranche.
 
AW: Hilfe, Vertrag zu schnell unterschrieben...

weitzmann schrieb:
Hallo,
Du hast ein Widerrufsrecht. Basta. Hab selber ein BMW Leasingvertrag unterschrieben und dann widerufen. Es ist ein gekoppeltes Geschäft, da der Leasingvertrag der Finanzierung des Autos dient. Also widerufen und los bist Du die Sorgen. Komme selber aus der Finanz- bzw. Kreditbranche.
:4goofyz: lehne Dich zurück, Du wirst den Vertrag widerrufen, widerrufen, widerrufen. Du bist Dir immer sicherer dass Du den Vertrag wiederrufen, widerrufen, wiederrufen wirst... Morgen früh wirst Du ein Übergabe-Einschreiben verfassen mit dem Du den lästigen Vertrag widrrufen, widerrufen, widerrufen wirst:d
 
AW: Hilfe, Vertrag zu schnell unterschrieben...

Hmmmm, was haltet ihr davon:

Vertrag beim Händler widerrufen (Einschreiben), spätestens 1 Tag danach beim Händler vorbei (gehe mal davon aus, dass er es dann schon weiß). Dann würde ich ein ernstes aber freundliches Gespräch mit dem Verkäufer evtl. Verkaufsleiter/Chef führen:

"Hallo Herr XY ich habe soundsoviele BMW bei ihnen geleast.... Habe auch meinen neuen 3.0 bei ihnen geleast, nachdem ich davon in meinem Bekanntenkreis erzählt habe gab es gespött, da ein Bekannter von BMW XY erzählt hat. Hat mir auch ein Angebot unterbreitet was XY % unter ihrem lag. Wie kann das sein??? Sie sagten ich habe einen "Top" Preis bezahlt und bei BMW um die Ecke gibts sowas... fühle mich über den Tisch gezogen/Bären aufgebunden/verarscht....kein gutes Gefühl...unseriös... wenn das im zeitlichen Verzug passiert wäre (Also alle Händler ähnlich und 2 Monate später gibts Aktionspreise) dann wäre das noch nachvollziehbar, aber so....wenn sie mich als Kunden behalten wollen, dann ändern wir den Vertrag und gut is."

Denke die werden dann darauf eingehen.

Wichtig ist, dass du ein Angebot deines anderen Händlers in der Hand hast und nicht nur leeres gefasel. Wenn du den Weg gehst solltest du wirklich ein unterschriftsreifes Angebot/Auftrag in der Hand halten, es wäre seeeehr peinlich, wenn das nur eine Seifenblase des anderen Verkäufers gewesen ist.

Grundsätzlich halte ich nicht viel von solchen "Aktionen", da aber der Hersteller in der Regel auch keine Rücksicht auf die Bedürfnisse des Verkäufers nimmt, gelten die gleichen Spielregeln.

Ich erinnere nur an all die armen Z4 käufer, welche noch einen Z4 + Extra "Open air paket" gekauft haben und 1 Eoche später war es dann inklusive, oder die ganzen Golfer, bei denen "plötzlich" die Klima inklusive war. Klar Kaufverträge werden zu einem bestimmten Zeitpunkt abgeschlossen, doch wenn Autos wie an der Börse zu Tageskursen gehandelt werden ist das nicht okay. Ein bischen Preisvertrauen soltte bei solchen Beträgen schon gegeben sein, oder denkt ihr anders?
 
AW: Hilfe, Vertrag zu schnell unterschrieben...

Meine Meinung steht ja da oben.
Und Paco hat ja kein Problem mit "Tagespreisen" wie beim Open-Air sondern hat einfach zugeschlagen, bevor er das beste Angebot hatte.
So gesehen soll er sich doch gleich ein Angebot von Juette&Dingens holen und damit zum :) fahren.:g

Was ich aber eigentlich schreiben wollte:
Aber einfach mal so einen Kreditvertrag widerrufen würde ich mir überlegen. Es gibt ja noch so blöde Nebeneffekte wie SchuFa ...
Keine Ahnung, ob/wie ein Widerruf eingetragen wird, aber für's Rating ist er ziemlich sicher wirksam.:#

Grüßle
Chris
 
AW: Hilfe, Vertrag zu schnell unterschrieben...

Bin auch kein Jurist, aber:

Wird ein Kaufvertrag als sozusagen Bargeschäft abgeschlossen, kein Widerrufsrecht.

Wird das Fahrzeug allerdings über z.b. die BMW-Bank finanziert, hat der Käufer ein 14tägiges Widerrufsrecht auf den Finanzierungsvertrag. Widerruft der Käufer den Finanzierungsvertrag innerhalb der gesetzlichen Frist, und ist im Kaufvertrag die Zahlung des Kaufpreises über den Finanzierungsvertrag geregelt, liegt ein Koppelgeschäft vor, so dass mit Kündigung des Finanzierungsvertrages automatisch auch der Kaufvertrag nichtig ist.

Ergo, kommt man während des gesetzlichen Widerrufsrechts auch aus dem Kaufvertrag raus.

Für diese Angaben übernehme ich selbstverständlich keine Haftung. Iss aber so.:s
 
AW: Hilfe, Vertrag zu schnell unterschrieben...

ChrisNoDiesel schrieb:
Meine Meinung steht ja da oben.
Und Paco hat ja kein Problem mit "Tagespreisen" wie beim Open-Air sondern hat einfach zugeschlagen, bevor er das beste Angebot hatte.
So gesehen soll er sich doch gleich ein Angebot von Juette&Dingens holen und damit zum :) fahren.:g

Was ich aber eigentlich schreiben wollte:
Aber einfach mal so einen Kreditvertrag widerrufen würde ich mir überlegen. Es gibt ja noch so blöde Nebeneffekte wie SchuFa ...
Keine Ahnung, ob/wie ein Widerruf eingetragen wird, aber für's Rating ist er ziemlich sicher wirksam.:#

Grüßle
Chris
Kreditanfragen werden bei der Schufe, ich glaube zwischen 14 Tage und 4 Wochen gespeichert. Kommt der Kreditvertrag nicht zustande, wird die Anfrage aus dem Schufa-Register nach diesem Zeitraum wieder gelöscht.

Ist zum Beispiel gar nicht gut, wenn man bei der Bank A war und nach Konditionen (mit Angabe von Daten) war und danach zu Bank B geht. Die Konditionen fallen dort automatisch schlechter aus, da es einen Schufa-Eintrag gibt.
 
AW: Hilfe, Vertrag zu schnell unterschrieben...

paco668 schrieb:
Nö, Widerruf ist nirgends erwähnt. Gab auch keine Kopie für mich.

Gruß,
Karsten

Die Akzeptanz des Widerrufsrechts muss aber durch Unterschrift von dir gegengezeichnet werden. Keine Kenntnis davon deinerseits, so würde ich den Vertrag als fragwürdig erachten.
 
AW: Hilfe, Vertrag zu schnell unterschrieben...

amilod7820 schrieb:
immer dieses halbwissen!
postet doch einfach nix wenn ihrs nicht wisst....

Grundsätzlich mal ein guter Tip. Denn es sollte wirklich nicht sein, dass Personen aufgrund gutgemeinter aber falscher Rechtstips einen wirtschaftlichen Schaden erleiden! &:

Hier kamen aber - und das ist meine rein private Meinung ohne jede Gewähr - durchaus ein paar gute und richtige Tips, u. A. von ChrisNoDiesel. Die Sache mit dem Widerrufsrecht ist in der Tat beachtenswert und kann eine Ausstiegsmöglichkeit darstellen; ich würde ebenfalls von einem verbundenen Geschäft ausgehen, wenn sowohl Finanzierungs- als auch Kaufvertrag beide vom Händler "in einem Rutsch" vorgelegt werden. Das müsste ständige Rechtsprechung sein, alles andere würde mich überraschen.

Es ist - wieder meine rein private Meinung - ebenfalls richtig, dass es aus genau diesem Grunde Usus beim :) ist, bei finanzierten Autokäufen mit der Bestellung bis zum Ende der Widerrufsfrist für den Kreditvertrag zu warten.


Ob man vorliegend nun widerruft oder statt dessen vielleicht lieber nachverhandelt, ist eine andere Frage. Und vielleicht wichtigere. ;)

Viele Grüße
Jan
 
AW: Hilfe, Vertrag zu schnell unterschrieben...

Ich kann dazu nur folgendes beitragen:

Zum Theman Finanzierung / Leasing gibt es immer ein Widerrufsrecht von 14 (?) Tagen. Im Klartext hieß das bei meinem früheren Arbeitgeber (Autohaus Neu & Gebrauchtwagen), das bei finanzierten Kaufverträgen Neufahrzeuge nur nach Abwarten der Widerrufsfrist des Finanzierungsvertrags bestellt wurden. Schließlich war immer die Gefahr gegeben, das der Kunde ohne Begründung vom Finanzierungsvertrag zurücktritt und damit auch der Kaufvertrag des Fahrzeugs hinfällig wird und platzt.
Es gab auch ganz extreme Einzelfälle, das Kunden das Fahrzeug nach ein paar Tagen benutzung wieder zurückgebracht haben und einfach den Kreditvertrag platzen ließen. Da ist dann fast nix zu machen...

Was auf den Listen der Kreditprüfstellen (Schufa, CreditReform usw.) dabei eingetragen wird möchte ich mir gar nicht ausmalen - das hat mit Sicherheit große Auswirkungen bei nachfolgenden Anfragen. Ich denke das sollte man eher nicht unterschätzen!
Aber schlußendlich ist es Deine eigene Entscheidung, denn das gab es ja schon immer das man ein Produkt irgendwo billiger findet wenn man nur lange genug danach sucht. Ob dann die Qualität und der Sevice auf der Strecke bleiben weiß man leider auch immer erst hinterher...

Gruß,
Harald
 
AW: Hilfe, Vertrag zu schnell unterschrieben...

Meine private und leider durch keinerlei jurisitischen Background gestützte Meinung,
die ich aber hier dennoch von mir geben möchte, ist, dass Du nicht widerrufen kannst weil es kein verbundenes Geschäft ist.
D.h. Finanzierung vermutlich ja, aber Autokauf nein.

Wie komme ich darauf ? Ich hab mir gerade meine Verträge angeschaut.
Dabei schliesse ich die Finanzierung mit der BMW Bank.
Die Auto-Bestellung erfolgt jedoch beim BMW-Händler.
Mich erinnert das ganze stark an die in letzter Zeit durch die Presse
gegangenen Schrott-Immobilien-Geschichte, bei denen die Leutchen
ihre kreditfinanzierten wertlosen Immobilien zurückgeben wollten.
Im Endeffekt konnten die aber nur den Kredit rückabwickeln, aber der kaufvertrag
für die Immobilien war rechtsgültig.

Ich glaub, ich würde versuchen, noch was nebenbei rauszuschlagen ( Winterreifen / Inspektion .. ) ... . Ich würd ihm sagen "ja, ich hab Pech gehabt, bin eingegangen bei Ihnen, meine Schuld, hab nicht aufgepasst.
Wollen Sie das nun ausnutzen,wollen Sie, dass ich den Vertrag stinkig
aussitze und dann als Kunde für immer gehe, oder sind Sie an einer
langfristigen Beziehung interessiert ?"
Kommt halt darauf an, wie Interessiert der Händler auch an zukünftigem Geschäft mit Dir ist.

Widerrufen würde ich nur , wenn ich bereit wäre dann den Anspruch auch "hart" durchzusetzen
( falls bei genauer Betrachtung dazu überhaupt eine Chance besteht).

Viel Glück !
Franz
 
AW: Hilfe, Vertrag zu schnell unterschrieben...

Hallo noch mal,
in den BMW Kaufverträgen mit angeschlossenen Finanzierungs- bzw. Leasingverträgen ist die Kaufpreisbelegung bzw. unter sonstiges geregelt, dass der Kaufpreis zum Teil oder komplett von der Bank kommt. Somit sind die Verträge auch miteinander verbunden. Kann morgen gerne mal einen Scan meines aktuellen Leasing einstellen.
 
AW: Hilfe, Vertrag zu schnell unterschrieben...

weitzmann schrieb:
Hallo noch mal,
in den BMW Kaufverträgen mit angeschlossenen Finanzierungs- bzw. Leasingverträgen ist die Kaufpreisbelegung bzw. unter sonstiges geregelt, dass der Kaufpreis zum Teil oder komplett von der Bank kommt. Somit sind die Verträge auch miteinander verbunden. Kann morgen gerne mal einen Scan meines aktuellen Leasing einstellen.

Hm, das stimmt, das steht bei mir auch, wenn man genauer hinschaut.
Hab ich beim ersten Anlauf glatt überlesen ( gut, ich bin mit meinem Vertrag ja auch zufrieden).
Was lerne ich daraus ? Auf die schnelle und ohne sachkundigen Rat nicht
zu durchschauen....
Ich würde dennoch erst versuchen das "auf die Gute" zu reparieren, und
erst danach die Keule rausholen.
 
AW: Hilfe, Vertrag zu schnell unterschrieben...

amilod7820 schrieb:
immer dieses halbwissen!
postet doch einfach nix wenn ihrs nicht wisst....
und dann noch zum thema:
wozu waren vertraege gleich noch?
ach ja...
gegenseitige willenserklaerung...
hmmmm vielleicht sollte man sich doch erst klar werden was man will, billiger oder besseres gibts immer, ich wuerde raten es zu akzeptieren und naechstes mal mir erst sicher sein bevor ich was unterschreib....=)

trotzdem viel spass mit dem neuen,
gruss ralph

Hallo Ralph!

Es können ja auch nur Laien posten - dem Rechtsberatungsgesetz sei Dank wird wohl kein Anwalt sich hier die Finger verbrennen. Also gibt's hier eh nur Halbwissen.

Bei einer Rechtschutzversicherung: Ab zum Anwalt, beraten lassen und gut ist's. Wenn man denn wirklich zurücktreten will. Denn ein Autoforum gibt natürlich nicht viel her...

Die moralische Frage, ob das ok ist oder nicht, will ich gar nicht anbrechen. :B

Aber eine Umfrage, ob es sich um ein verbundenes Geschäft handelt oder nicht, wäre ja mal was... :3dealz:
 
AW: Hilfe, Vertrag zu schnell unterschrieben...

Dem Posting von Andreas 325Ci kann ich mich nur anschließen.

Hier allerdings für alle, die gerne Gesetze lesen (gibt's ja alles im Internet), ein kleiner Denk-Anstoß: :s

Gemäß § 500 BGB ist u.a. § 358 BGB auf Finanzierungsleasingverträge anwendbar.

O.K. Aber schließt der Leasingnehmer wirklich zwei (verbundene) Geschäfte bei Abschluss eines Leasingvertrages? Wer kauft den Wagen eigentlich? Ist es der Leasingnehmer oder der Leasinggeber?

Meist ist es doch so, dass es der Leasinggeber ist ... :j

Zwei Juristen, drei Meinungen. Es ist unwahrscheinlich, dass sich ein Jurist hier festlegt. Na ja, im Notfall müsste es zumindest der Richter ...
 
AW: Hilfe, Vertrag zu schnell unterschrieben...

pestl schrieb:
Meine private und leider durch keinerlei jurisitischen Background gestützte Meinung,
die ich aber hier dennoch von mir geben möchte, ist, dass Du nicht widerrufen kannst weil es kein verbundenes Geschäft ist.
D.h. Finanzierung vermutlich ja, aber Autokauf nein.

Wie komme ich darauf ?...

Liebe Leute, bitte lest die vorangegangenen Postings und überlegt Euch, ob es wirklich sein muss, zu Dingen etwas zu sagen, von denen Ihr keine Ahnung habt. :g

Sorry, aber sowas nervt, und kann eben auch massive Nachteile für den bedeuten, der einem falschen Rat folgt.

Grüße
Jan
 
AW: Hilfe, Vertrag zu schnell unterschrieben...

Andreas 325 Ci schrieb:
Hallo Ralph!

Es können ja auch nur Laien posten - dem Rechtsberatungsgesetz sei Dank wird wohl kein Anwalt sich hier die Finger verbrennen. Also gibt's hier eh nur Halbwissen.

Das ist ein völlig falsches Verständnis des Rechtsberatungsgesetzes, dass vielleicht auch so manchen unsinnigen Beitrag hier erklärt:

Das Rechtsberatungsgesetz verbietet nicht einem Anwalt, sich hier zu äußern. Das Rechtsberatungsgesetz verbietet im Gegenteil - vereinfacht dargestellt - Personen, die nicht aufgrund staatlich anerkannter Ausbildung zur Rechtsberatung befugt sind, solche zu betreiben.

Das Problem hier ist also gerade das Halbwissen unkundiger Personen.

Grüße
Jan
 
AW: Hilfe, Vertrag zu schnell unterschrieben...

Brummm schrieb:
Liebe Leute, bitte lest die vorangegangenen Postings und überlegt Euch, ob es wirklich sein muss, zu Dingen etwas zu sagen, von denen Ihr keine Ahnung habt. :g

Sorry, aber sowas nervt, und kann eben auch massive Nachteile für den bedeuten, der einem falschen Rat folgt.

Grüße
Jan

Hallo Brummm,

ich kann deine "Sorge" voll und ganz nachvollziehen, aber hier handelt es sich um ein Forum, in dem jeder seine Meinung zu gewissen Sachverhalten wiedergibt. Dafür ist ein solches Forum auch da.

Was ich als Ratsuchender damit anstelle, inwieweit ich diesen Informationen vertraue, ob ich diese nochmal verifizieren lasse, entscheide ich selbst.

Dass hier keine Rechtsberatung erfolgen kann und darf, weil den meisten die notwendige Ausbildung fehlt, ist doch wohl selbstverständlich.
 
AW: Hilfe, Vertrag zu schnell unterschrieben...

Bonc schrieb:
Hallo Brummm,

ich kann deine "Sorge" voll und ganz nachvollziehen, aber hier handelt es sich um ein Forum, in dem jeder seine Meinung zu gewissen Sachverhalten wiedergibt. Dafür ist ein solches Forum auch da.

Was ich als Ratsuchender damit anstelle, inwieweit ich diesen Informationen vertraue, ob ich diese nochmal verifizieren lasse, entscheide ich selbst.

Dass hier keine Rechtsberatung erfolgen kann und darf, weil den meisten die notwendige Ausbildung fehlt, ist doch wohl selbstverständlich.


Offenbar ist es eben nicht selbstverständlich. Dafür gibt es hier genug Beispiele.

Dass Du selbst entscheidest ist gut und richtig. Aber manch einer formuliert seine mangels Sachkenntnis völlig falsche Meinung eben nicht als solche, sondern vielmehr so, dass es nach einem "Rechtstip" klingt. Die Frage eines Verstoßes gegen das Rechtsberatungsgesetzes einmal außen vor gelassen, richtet sich dann vielleicht nicht Du, aber manch ein Anderer nach derartigen "Tips", die zwar gelehrig klingen mögen, aber fachlich völliger Unfug sind. Und derjenige, der diesem Rat folgt, ist dann der Dumme. Für so etwas ist ein Forum sicher nicht da.

Daher einfach die Bitte, bei solchen Dingen immer deutlich dazu zu schreiben, ob man Ahnung von der Materie hat, oder eben nicht. Das wurde hier ja auch wiederholt so gemacht. So kann dann jeder auch gut entscheiden, ob er auf derartige Meinungsäußerungen vertrauen möchte, oder eben nicht. ;)

Grüße
Jan
 
AW: Hilfe, Vertrag zu schnell unterschrieben...

Brummm schrieb:
...

Daher einfach die Bitte, bei solchen Dingen immer deutlich dazu zu schreiben, ob man Ahnung von der Materie hat, oder eben nicht. Das wurde hier ja auch wiederholt so gemacht. So kann dann jeder auch gut entscheiden, ob er auf derartige Meinungsäußerungen vertrauen möchte, oder eben nicht. ;)

Grüße
Jan

Hallo Leute, ich muss mich outen.
Ich habe Ahnung.
So jetzt, ist's raus. :11sad3z:

Der Beweis: Ich weiß, wie "Vertrag ist Vertrag!" auf lateinisch heißt: "Pacta sunt servanda." :b

Spaß beiseite: Ich bin Anwalt. Weniger wegen des Rechtsberatungsgesetzes wird ein Anwalt im Forum keine sicheren Rechtstips erteilen. Er wird es einfach nicht tun wegen der drohenden Haftung und wegen des RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz :w ).

Eine Beratung ist über das Forum nicht gerade leicht. Gerade im vorliegenden Fall gab es von anderen Mitgliedern mehrere Hinweise darauf, dass doch etwas im Vertrag stehen könnte. Spekulationen dieser Art taugen aber nichts. Im echten Mandat könnte der Anwalt den Vertrag einsehen.

Anders ausgedrückt: Die Gefahr, im Forum letztlich juristischen Quatsch zu schreiben, ist groß - auch für einen Juristen.

Außerdem gibt es einen zutreffenden Spruch: Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand. Wie wahr!

Wenn ich bereits ulkte, dass zwei Juristen drei Meinungen haben, so ist dies untertrieben. Eine sichere Aussage über den Ausgang eines Rechtsstreits wird nie irgendjemand treffen können.

Das trifft ganz besonders auf den vorliegenden Fall zu. Wenn es jemand genauer wissen will, muss er klagen. Das könnte hier dann nur paco668. In dem Fall rate ich: Ab zum Anwalt!

Will man es auf einen Rechtsstreit nicht ankommen lassen (kann sinnvoll sein), so ist vorliegend meiner Meinung nach der Tip, einen "Widerruf" zum Anstoß zu Verhandlungen zu nutzen, überlegenswert. Auch dabei kann der Anwalt helfen.

Ich hoffe, ich habe mit meinen Ausführungen nicht allzu vielen den Glauben in eine klare Rechtsordnung geraubt. Die Enttäuschten möchte ich zum Trost nur auffordern, mal die maßgeblichen §§ für ihre Steuererklärung zu lesen ... :+
 
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