Hochinteressantes Gerichtsurteil zu Video-Blitzer

AW: Hochinteressantes Gerichtsurteil zu Video-Blitzer

Das ist wirklich interessant und scheinbar nicht zu umgehen.
Außerdem wurde befunden, dass ein Erlass eines Ministeriums zur Legalisierung dieser Videoaufnahmen rechtlich nicht ausreicht.
Mal sehen, wie sich das entwickelt...
 
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Erschreckend :O

Da kommt ein Rotlichtsünder davon nur aufgrund dessen dass er "gefilmt" wurde?

Ich hoffe nur, dass das nächste Vergewaltigungsvideo aus einem Parkhaus nicht auch gelöscht werden muss.

... erschreckend.
 
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Upppsss....das wäre ja eine "Revolution" in der Verkehrsüberwachung. Demnach müsste der Gesetzgeber die Verkehrsüberwachung per Video neu rechtlich absichern.
Aber es ist dann halt immer wie im richtigen Leben:
Es wird halt dann eine neue Rechtsgrundlage erarbeitet und zu Grunde gelegt. Und dann hat der Videobeweis wieder Zulassung. Wobei jetzt ja die Sache zurückgeht an das Amtsgericht und dort geprüft wird ob das Videofoto als Beweismittel reicht.

Bis dahin kann man sich ja im Fall des Falles auf dieses Urteil berufen.;)
Bin auch gespannt wie schnell der gesetzgeber die "Lücke" schliesst.

Aber Radar und Laser sowie Lichtschranken sind ja immer noch zulässig. Und das sind sicher die mehrheitlichen Messmethoden.
 
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Dann muss man noch den Bericht aus (ich glaub) NRW sehen, wobei Überwachungskameras in private Wohnungen schauen können und dies nun bemängelt wurde.
 
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Was für ein Quatsch in meinem Augen :g und was Jokin da geschrieben hat, wird bald auch mal zutreffen b:

Armes Deutschland
 
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Hmmmm man müsste sich wohl mal die Urteilsbegründung durchlesen um einen weitergehenden Anhaltspunkt zu haben, welche Reichweite das Urteil tatsächlich hat. :s

Ich prognostiziere mal, dass die praktischen Auswirkungen "überschaubar" sein werden. Ich kann mir auch viele rechtliche Details vorstellen (z. B. Nachweisführung ohne das Foto/Video, Unkenntlichmachung des Fahrers auf dem Foto/Video etc.), welche eine Verwendung der - ggf. durchaus rechtswidrig erhobenen - Daten doch irgendwie möglich macht.

Das von Frank beschriebene Szenario wird sicherlich - Gott sei Dank - nicht eintreten. So schnell wird bei der datenschutzrechtlich gebotenen Interessenabwägung das Persönlichkeitsrecht des Täters sicherlich nicht überwiegen über die Rechte des Opfers. :w

Grüße
Jan
 
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...na ja, ich finde es halt einfach nur interessant - auch wenn ich dies in der Sache selbst nicht für so gut halte. Wer seinen rechtlichen Rahmen überzieht, sollte auch dazu stehen ist meine Meinung (und ich schließe mich dabei selbst absolut nicht aus - ich hatte ja vor einigen Jahren auch eine "Begegnung der Dritten Art" mit einem ProVidea Fahrzeug der Autobahn-Rennleituung). Trotzdem ist es durchaus spannend, wie ein findiger Anwalt sogar noch solche "Lücken" findet, auch wenn dies nur eine Frage der Zeit sein dürfte, bis dies rechtlich wieder abgesichert ist.
 
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Aber Radar und Laser sowie Lichtschranken sind ja immer noch zulässig. Und das sind sicher die mehrheitlichen Messmethoden.

Allerdings wird bei Radar auch ein Bild erstellt. Und ob Bild oder Video, beides müsste dann ein "Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht" sein.


EDIT:
Hab gerade auch was gefunden:
http://auto.t-online.de/c/12/82/01/62/12820162,si=0.html

Hier müsste man eigentlich erst recht Klagen können, wenn die Videos sogar "veröffentlicht" werden (Recht am eigenen Bild - KUG) :b

Allerdings kennt dieser "Maximilian Maurer vom ADAC" wohl den Klaus Kucklick nicht :d
 
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Hier müsste man eigentlich erst recht Klagen können, wenn die Videos sogar "veröffentlicht" werden (Recht am eigenen Bild - KUG) :b

Das kannst Du vergessen.

Ich war 2005 Betroffener mit "Recht am eigenen Bild". Selbst meine Medienanwältin konnte kaum etwas ausrichten. Da müsste man schon ziemlich nackt (oder über Zäune hinweg auf Privatgrundstücke.. wie z.B. Google StreetView) auf den Bildern sein, um sich auf das "Recht am eigenen Bild" berufen zu können.
 
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