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Mal sehen, wie sich das entwickelt...Außerdem wurde befunden, dass ein Erlass eines Ministeriums zur Legalisierung dieser Videoaufnahmen rechtlich nicht ausreicht.


und was Jokin da geschrieben hat, wird bald auch mal zutreffen b:

Aber Radar und Laser sowie Lichtschranken sind ja immer noch zulässig. Und das sind sicher die mehrheitlichen Messmethoden.


Hier müsste man eigentlich erst recht Klagen können, wenn die Videos sogar "veröffentlicht" werden (Recht am eigenen Bild - KUG)![]()