fantomasio
The real Earl
Gleichwohl sollte auch das kein Grund dafür sein, an diesen Fundamenten des rechtsstaatlichen Systems zu rühren. Denn sobald der erste Schritt dahingehend getan ist, könnte jede Hemmschwelle entfallen. Denn wer bestimmt denn dann, wann, wie und wo der "in dubio pro reo"-Grundsatz noch Anwendung findet bzw. finden sollte?
Das ist gewiss der absolut fatalste "Lösungsansatz".
In keinem Zweig der Gerichtsbarkeit ist es schwieriger "Absicht", Vorsatz usw 100%-ig zu beweisen wie in der Wirtschaftskriminalität. Nur deshalb bin ich bei der Wirtschaftskriminalität für die Abkehr vom Prinzip "im Zweifel für den Angeklagten". Schon würde es deutlich "unruhiger" in manchen Vorstandsetagen oder gar Plenarsäalen zu gehen!







na... raus damit