Hoeneß Steuerhinterziehung

Gleichwohl sollte auch das kein Grund dafür sein, an diesen Fundamenten des rechtsstaatlichen Systems zu rühren. Denn sobald der erste Schritt dahingehend getan ist, könnte jede Hemmschwelle entfallen. Denn wer bestimmt denn dann, wann, wie und wo der "in dubio pro reo"-Grundsatz noch Anwendung findet bzw. finden sollte?

Das ist gewiss der absolut fatalste "Lösungsansatz".

In keinem Zweig der Gerichtsbarkeit ist es schwieriger "Absicht", Vorsatz usw 100%-ig zu beweisen wie in der Wirtschaftskriminalität. Nur deshalb bin ich bei der Wirtschaftskriminalität für die Abkehr vom Prinzip "im Zweifel für den Angeklagten". Schon würde es deutlich "unruhiger" in manchen Vorstandsetagen oder gar Plenarsäalen zu gehen!
 
Die Schwierigkeiten bei der Beweisführung, insbesondere hinsichtlich subjektiver (innerer) Tatbestandsmerkmale, ist mir durchaus bewusst. Gleichwohl sollte und darf nicht an Grundsätzen, erst recht nicht an diesem Grundsatz, gerührt werden. Die darauf folgenden Auswirkungen sind nicht absehbar, jedoch zweifelsohne fatal. Denn es ist schlichtweg ein Angriff auf das Rechtsstaatsprinzip.

Ich gebe dir jedoch dahingehend Recht, dass man durchaus überdenken sollte, ob gerade bei Wirtschaftsdelikten nicht hin und wieder Anpassungen, dahingehend, dass auch "Leichtfertigkeit" (in etwa grobe Fahrlässigkeit) mit erfasst werden, erfolgen sollten. Denn das ließe sich durchaus rechtfertigen, allein schon aufgrund der meist zugrundeliegenden Ausbildung der mutmaßlichen Täter (in aller Regel ausgebildete Banker oder Wirtschaftsakademiker; ggf. auch Juristen). Denn diese sollten ihr Handeln und die Auswirkungen (eigentlich) abschätzen können. Und wenn sie es nicht können, sollten sie sich wieder jeder andere grds. auch dazu verpflichtet ist, fachlich kompetenten Rat einholen.

Das wäre jedenfalls ein durchaus legitimes (und rechtsstaatliches) Mittel dem "Problem" entgegenzutreten, ohne Grundfeste zu erschüttern. Jedoch halte ich auch eine derartige Umsetzung für illusorisch.
 
Nur mal so am Rande, was ich gestern erfahren habe:
An unserem hiesigen kleinen Gericht wurden in 2013 über 900 Verfahren gegen Zahlung einer Geldbuße eingestellt!
Also offensichtlich doch gängige Praxis!?

... und außerdem hätte der kleine - darf man jetzt eigentlich "schmierige" sagen? - Engländer doch überhaupt nicht mehr genug Zeit das Geld auszugeben, da ist es doch beim Staat viel besser aufgehoben :b
 
... und außerdem hätte der kleine - darf man jetzt eigentlich "schmierige" sagen? - Engländer doch überhaupt nicht mehr genug Zeit das Geld auszugeben, da ist es doch beim Staat viel besser aufgehoben :b
Er nicht, ist ja immerhin deutlich über 80, aber seine Lieben schon.;):D

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Nur mal so am Rande, was ich gestern erfahren habe:
An unserem hiesigen kleinen Gericht wurden in 2013 über 900 Verfahren gegen Zahlung einer Geldbuße eingestellt!
Also offensichtlich doch gängige Praxis!? ...

Das ist doch grundsätzlich auch gut so. ;) Auf diese Weise werden viele Straftaten "auf dem kleinen Dienstweg" erledigt, die Täter werden angemessen zur Rechenschaft gezogen und die Gerichte entlastet - die damit Zeit für die größeren Verfahren haben.
 
Das ist doch grundsätzlich auch gut so. ;) Auf diese Weise werden viele Straftaten "auf dem kleinen Dienstweg" erledigt, die Täter werden angemessen zur Rechenschaft gezogen und die Gerichte entlastet - die damit Zeit für die größeren Verfahren haben.

Ich glaube, die Angemessenheit ist hier etwas fragwürdig. Für jemanden mit diesen finanziellen Ressourcen ist das nicht in dem Maße, dass man von einem pädagogischen Effekt reden könnte. Bei alleine 2Mrd Kapital über die hier geschrieben wurde, hätte ich eine Zahlung iHv 25% für sehr angemessen gehalten aber so ist das für ihn leider trotzdem nur ein Brötchengeld
 
Ich glaube, die Angemessenheit ist hier etwas fragwürdig. Für jemanden mit diesen finanziellen Ressourcen ist das nicht in dem Maße, dass man von einem pädagogischen Effekt reden könnte. ...

Kennst du denn die relevanten strafprozessualen Regelungen und kannst sie so gut anwenden, dass du beurteilen kannst, ob die Entscheidung in Ansehung unseres hiesigen Rechts "angemessen" ist? Oder möchtest du die Angemessenheit der gesetzlichen Regelungen in Frage stellen, oder gar außerhalb jeglicher Regeln des Rechtsstaates darüber diskutieren, ob das vorliegende Ergebnis - unter welchen Kriterien? - "angemessen" ist? Möchtest du gerne vielleicht auch noch wichtige rechtsstaatliche Prinzipien dafür abschaffen, wie beispielsweise das grundsätzliche Verbot der Enteignung?

Ich selbst kann - schon gar nicht aus der Ferne - beurteilen, ob und wie dieses Ergebnis zu bewerten ist. Aber ich habe ein recht großes Vertrauen dahingehend, dass bei einem derart aufsehenerregenden Fall die zuständigen Personen unter Beachtung des geltenden Rechts einige Zeit und Fähigkeiten darauf verwendet haben, zu einem angemessenen Ergebnis zu gelangen.

Eine "Strafe" in Höhe von - beispielsweise - 25% des Vermögens, stünde wohl eher außerhalb jeglicher rechtsstaatlicher Möglichkeiten. Ob man das gut findet, oder nicht, ist natürlich eine andere Frage.
 
falsch - er hat ihr sein ganzes Imperium überschrieben und sie zahlt ihm 100 Mio jährlich als Taschengeld :) :-)
Stimmt. so kommt es, wenn man die Boulevard-Nachrichten nur überfliegt.:thumbsup:
Der arme Bernie. Jetzt ist sein ganzes Taschengeld für 2014 beim deutschen Staat. Dumm gelaufen.
 
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