holz auf der autobahn...

AW: holz auf der autobahn...

Man könnte ja auch die Kameras und das Spitzelpersonal aus den Lidl-Filialen auf die Brücken verteilen.

Zwei Probleme auf einmal erschlagen - aber darauf kommt ja wieder keiner :d

Ja das nenne ich mal eine konstruktive Idee :d :d :w
 
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moin jokin,

nee, ich schrieb doch das :K "hübsch" war. ist allerdings schon ´ne weile her.

so in etwa müsste die heute aussehen
 
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Hallo zusammen,

anbei ein Auszug aus einem BGH Urteil zu den steinewerfenden Kindern seinerzeit in der Nähe von Darmstadt. Die sind wegen Mordes verurteilt worden. Und jetzt komm mir bitte keiner damit das diese Kinder Steine geworfen haben und es diesmal Holz war. :s



BGH: Steinwürfe von Autobahnbrücke sind Mord


Wer Steine oder andere Gegenstände gezielt von einer Autobahnbrücke auf die vorbeifahrenden Autos wirft, der begeht mindestens versuchten Mord, bei tatsächlich eintretendem Tod eines Autofahrers vollendeten Mord. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte das Urteil des Landgerichts (LG) Darmstadt, das drei US-amerikanische Schüler wegen zweifachen Mordes und versuchten Mordes in drei weiteren Fällen zu Jugendstrafen von acht Jahren und sechs Monaten, sowie acht Jahren und sieben Jahren verurteilt hatte. Das jetzt veröffentliche Urteil erging bereits am 10. Juli. (Az 4 StR 175/01)



Die Jugendlichen hatten von einer Fußgängerbrücke in Darmstadt mehrmals Steine sowie eine Schneeschaufel gezielt auf vorbeifahrende Autos einer vierspurigen Schnellstraße geworfen. Sie konnten die herbeifahrenden Autos nach eigenen Angaben sehen und somit die Steine "präzise im richtigen Moment wie eine Bombe nach unten" fallen lassen. "Um endlich Treffer zu erzielen," nahmen die Angeklagten billigend in Kauf, dass Insassen der Autos von den Steinen tödlich getroffen werden konnten. Dies geschah dann auch, eine 20-jährige BMW-Fahrerin wurde von einem Brocken tödlich verletzt, ebenso wie eine Fahrerin eines Mercedes Benz von einem Granitpflasterstein erschlagen wurde. Drei weitere Fahrer bzw. Beifahrer wurden schwer verletzt.



Das Mordmerkmal bei den Jugendlichen und somit das entscheidende Kriterium für die Abgrenzung von einem Totschlag war für die Richter in der heimtückischen Vorgehensweise zu sehen. Heimtückisch ist die Tötung dann, wenn der Täter die Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers bewusst zur Tötung ausnutzt. Der Vorsatz war zu bejahen, da die Täter den Tod der Autofahrer mindestens für möglich halten mussten.

Mit der Abweisung der Revision durch den BGH ist das Urteil des LG Darmstadt rechtskräftig
 
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:t

Dann ist es also tatsächlich höchstrichterlich entschieden, dass ein derartiges Verhalten in der Tat das Merkmal der "Heimtücke" erfüllt. Somit muss also auch der Holzklotzwerfer mit einer entsprechenden Verurteilung rechnen falls das Gericht auch in diesem Fall davon ausgehen sollte, dass der Wurf des Holzklotzes gezielt erfolgte.

Somit bleibt (nach wie vor) zu hoffen, dass der Täter bald geschnappt wird.

Viele Grüße
Jan
 
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:t

Dann ist es also tatsächlich höchstrichterlich entschieden, dass ein derartiges Verhalten in der Tat das Merkmal der "Heimtücke" erfüllt. Somit muss also auch der Holzklotzwerfer mit einer entsprechenden Verurteilung rechnen falls das Gericht auch in diesem Fall davon ausgehen sollte, dass der Wurf des Holzklotzes gezielt erfolgte.

Somit bleibt (nach wie vor) zu hoffen, dass der Täter bald geschnappt wird.

Viele Grüße
Jan

Polizei hat Tatverdächtigen im Holzklotz-Fall

Der Fall hatte an Ostern die Menschen bewegt: Auf einer Autobahn war eine Frau ums Leben gekommen, die im fahrenden Auto von einem Holzklotz getroffen worden war. Nun vermeldet die Polizei einen Fahndungserfolg.



http://www.netzeitung.de/vermischtes/1026617.html
 
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soweit ich heute gelesen habe, hat ein 30jähriger gestanden, der den holzklotz aus "allgemeinem frust" auf die bahn geworfen hat...

also doch nicht die berühmt berüchtigten jugendlichen...
 
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