MC_FireFoX
Fahrer
- Registriert
- 26 April 2008
Hallo zusammen!
Ein Bekannter von mir hat neulich mit seinem E46 VFL beim Rückwärtsfahren einen Hydranten umgemäht. Er sei wohl nur Schrittgeschwindigkeit gefahren und habe den Hydranten schlichtweg übersehen.
Was meint ihr, reicht das aus, um einen Hydranten umzufahren oder ist davon auszugehen, dass er evtl. schon vorher beschädigt war?
Eine schöne tiefe Delle an dem Blechteil direkt unter dem linken Rücklicht hat er, also eine gewisse Wucht steckte schon dahinter.
Der "Besitzer" des Hydranten hat ihm gesagt, es würde über eine bekannte Firma so 50€ bis 100€ kosten, wenn er das mal nach Feierabend macht. Dem stimmte er zu.
Heute bekam er eine Rechnung von der besagten Firma über ca. 550€.
Wie sieht denn die Rechtslage hier aus? Kann der andere einfach den Hydranten reparieren lassen und die Rechnung ohne weiteres weiterreichen?
Ein Bekannter von mir hat neulich mit seinem E46 VFL beim Rückwärtsfahren einen Hydranten umgemäht. Er sei wohl nur Schrittgeschwindigkeit gefahren und habe den Hydranten schlichtweg übersehen.
Was meint ihr, reicht das aus, um einen Hydranten umzufahren oder ist davon auszugehen, dass er evtl. schon vorher beschädigt war?
Eine schöne tiefe Delle an dem Blechteil direkt unter dem linken Rücklicht hat er, also eine gewisse Wucht steckte schon dahinter.
Der "Besitzer" des Hydranten hat ihm gesagt, es würde über eine bekannte Firma so 50€ bis 100€ kosten, wenn er das mal nach Feierabend macht. Dem stimmte er zu.
Heute bekam er eine Rechnung von der besagten Firma über ca. 550€.
Wie sieht denn die Rechtslage hier aus? Kann der andere einfach den Hydranten reparieren lassen und die Rechnung ohne weiteres weiterreichen?


