Ich glaub mir platzt gleich der Kragen

Tim Taylor

Fahrer
Registriert
11 Juli 2004
Wagen
BMW Z3 coupé 2,8i
Das muss ich euch erzählen:

Ich hab am 07.09. von einem Herrn Frank Marwitz 17" BBS Felgen 2 teilig gekauft (Via Internet) . er meinte die Felgen hätten halt so die üblichen kleinen Schäden. wir haben ausgemacht ich überweise und wenn das Geld da ist, schickt er die Felgen raus.

Ich hab das Geld noch am gleichen Tag überwiesen und er hat mich nun 3 Wochen vertröstet.

Jetzt (einen Monat später) kamen die Felgen an, und siehe da, alle Felgen sind stark verkratzt. Eine hat einen höhenschlag. und eine andere hat eine 5mm Macke am rand.

ich könnt kotzen

weiß jemand was ich da tun kann?
 
AW: Ich glaub mir platzt gleich der Kragen

Handelt Dein VK gewerblich oder privat?
Wie wurde der Artikel beschrieben und was wurde zwischen euch noch vereinbart z.B. Auktionsbeschreibung, Inserat, Emailkontakt etc.

Grüsse
Nico
 
AW: Ich glaub mir platzt gleich der Kragen

war von privat :( :( :(

Beschreibung:
2 teilige BMW Radial Style 42 Alufelgen mit Distanzscheiben (NP 1800€)nur im Sommer gefahren.Waren auf einem Z3,können aber auch auf E 36 und E 46 Modellen gefahren werden.BBS Style--waren mit 245/40/17 und 225/45/17 Reifendie erneuert werden müssen!!

telefonisch:
haben ein paar kleine brodsteinschäden, aber nichts gravierendes
 
AW: Ich glaub mir platzt gleich der Kragen

ja ich hab bilder gesehen, aber die waren natürlich nicht so detailiert und es waren noch reifen drauf.

ich les grad mein chinesisches horoskop :g :g :j :j

... Er ist vertrauensselig und lässt sich leicht ein X für ein U vormachen. ...
 
AW: Ich glaub mir platzt gleich der Kragen

hy,

ich würde einen rücktausch versuchen.
immerhin hast du ja das druckmittel "bewertung", oder?
 
AW: Ich glaub mir platzt gleich der Kragen

Hallo Sebastian,

wenn es eine ebay-Auktion war, dann schicke mir doch die Artikelnummer oder den VK-Namen per PN.

Zum Rechtlichen:
Du hast ein Recht darauf, dass die Felgen so beschaffen sind, wie sie vom Verkäufer beschrieben wurden. Dabei ist es unerheblich ob Dein privater Verkäufer Gewährleistung / Garantie ausgeschlossen hat oder nicht. Wenn es so ist, wie Du schreibst, dann hast diese nicht einmal ausgeschlossen.

Beim Kauf von Privat bist nicht so rechtlos wie es scheint. Die Sache muss in dem Zustand sein, wie sie beschrieben wurde. Darüber wird es aber im Zweifel in Deinem Fall unterschiedliche Ansichten geben. Zuerst würde ich umgehend Deinen VK kontaktieren und auf die Beschädigungen hinweisen. Mal schauen wie er reagiert. Dann zu einem Händler, der die Beschädigung (und gegebenenfalls die Unbrauchbarkeit der Felge) bestätigt. Da Dein VK die Sachmängelhaftung nicht ausgeschlossen hat ist es unerheblich, ob der Mangel (Höhenschlag und seeeehr starke Kratzer) offensichtlich war und damit Arglistig verschwiegen wurde oder nicht. Entweder Reparatur der Felge (Kostenübernahme durch VK) oder Rückabwicklung des Deals. Im Notfall (wenn Dein VK auf stur schaltet) wirst Du aber Dein Recht nur mit einem Anwalt durchsetzen können.


Aber lies selbst:

Nach §433 I Satz 2 BGB muß der Verkäufer "dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln [...] verschaffen." Eine Sache ist mängelfrei, "wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat", bzw. wenn sie sich für die im Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet, ansonsten "wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann." (§ 434 I BGB)

Dabei muß der Mangel schon zum Zeitpunkt vorgelegen haben, zu dem die Gefahr auf Dich übergegangen ist (beim privaten Versandkauf: sobald die Sendung bei der Post aufgegeben wurde). Ist der Mangel erst später aufgetreten, muß der Verkäufer dafür nicht haften.

Hat die Sache nun einen Mangel, kannst Du vom Verkäufer Nacherfüllung verlangen (§§ 437, 439 I BGB). Das bedeutet, Du kannst von ihm fordern, daß er den Mangel behebt, oder Du kannst verlangen, daß er Dir eine mangelfreie Sache schickt. Die Kosten der Nacherfüllung, insb. die für Dich entstehen Portokosten, hat der Verkäufer zu tragen (§ 439 II BGB).

Bevor Du weitere Schritte einleitest, mußt Du ihm grundsätzlich erst eine ausreichende Frist zu Nacherfüllung setzen (Ausnahme: z. B. wenn er "ernsthaft und endgültig" die Nacherfüllung abgelehnt hat).

Ist diese Frist verstrichen, ohne daß die Nacherfüllung erfolgreich war (gem. § 440 BGB gilt eine Nachbesserung nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen), hast Du gem. § 437 BGB folgende Möglichkeiten (sofern Du mit dem Verkäufer vertraglich nichts anderes vereinbart hast!):
  • Du kannst vom Vertrag zurücktreten (§ 323 BGB) oder Preisminderung verlangen (§ 441 BGB) und
  • Du kannst Schadensersatz (§§ 280, 281, 283 BGB) oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen (§ 284 BGB).
Bei unerheblichen Mängeln darfst Du jedoch nur den Kaufpreis mindern, ein Vertragsrücktritt ist nicht möglich (§ 323 V BGB).

Bist Du vom Vertrag zurückgetreten, mußt Du die Sache natürlich wieder zurückgeben. Hast Du sie beschädigt oder ist sie verlorengegangen, mußt Du den Schaden ersetzen. Das gilt jedoch nicht für den Verschleiß, der durch einen normalen Gebrauch entstanden ist. Mit dem Vertragrücktritt, hast Du Anspruch auf die Rückerstattung des Kaufpreises.


Auch beim privaten Verkauf hat der Käufer ein Recht auf Mängelfreiheit: die Ansprüche verjähren grundsätzlich erst nach zwei Jahren (§ 438 I Nr. 3 BGB).

Allerdings kann der Verkäufer die Gewährleistung auch vertraglich begrenzt oder sogar ganz ausgeschlossen haben - dies hätte er dann in der Artikelbeschreibung erwähnen müssen ... Unter Umständen kannst Du also nicht einmal dann wie oben beschrieben Nacherfüllung verlangen, wenn Du einen Mangel unmittelbar nach Erhalt der Ware entdeckt hast.

Eine Beschränkung der Sachmängelhaftung gilt aber nur für Mängel, die der Verkäufer nicht kennt - wenn er etwas arglistig verschweigt, muß er trotzdem haften (§ 444 BGB). Beispiel: es wird eine "ungetestete" Grafikkarte angeboten, für die der Verkäufer die Haftung ausschließt. Ist diese Karte nun in zwei Teile gebrochen worden, was der Anbieter auch erkannt hat, ohne dies jedoch in der Artikelbeschreibung aufgeführt zu haben, so muß er trotz Ausschluß haften.



Hoffe ich konnte helfen und halte uns auf dem Laufenden wie es weitergeht

Grüsse
Nico
 
AW: Ich glaub mir platzt gleich der Kragen

Rubi69 schrieb:
Hallo Sebastian,

wenn es eine ebay-Auktion war, dann schicke mir doch die Artikelnummer oder den VK-Namen per PN.

Zum Rechtlichen:
Du hast ein Recht darauf, dass die Felgen so beschaffen sind, wie sie vom Verkäufer beschrieben wurden. Dabei ist es unerheblich ob Dein privater Verkäufer Gewährleistung / Garantie ausgeschlossen hat oder nicht. Wenn es so ist, wie Du schreibst, dann hast diese nicht einmal ausgeschlossen.

Beim Kauf von Privat bist nicht so rechtlos wie es scheint. Die Sache muss in dem Zustand sein, wie sie beschrieben wurde. Darüber wird es aber im Zweifel in Deinem Fall unterschiedliche Ansichten geben. Zuerst würde ich umgehend Deinen VK kontaktieren und auf die Beschädigungen hinweisen. Mal schauen wie er reagiert. Dann zu einem Händler, der die Beschädigung (und gegebenenfalls die Unbrauchbarkeit der Felge) bestätigt. Da Dein VK die Sachmängelhaftung nicht ausgeschlossen hat ist es unerheblich, ob der Mangel (Höhenschlag und seeeehr starke Kratzer) offensichtlich war und damit Arglistig verschwiegen wurde oder nicht. Entweder Reparatur der Felge (Kostenübernahme durch VK) oder Rückabwicklung des Deals. Im Notfall (wenn Dein VK auf stur schaltet) wirst Du aber Dein Recht nur mit einem Anwalt durchsetzen können.


Aber lies selbst:

Nach §433 I Satz 2 BGB muß der Verkäufer "dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln [...] verschaffen." Eine Sache ist mängelfrei, "wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat", bzw. wenn sie sich für die im Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet, ansonsten "wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann." (§ 434 I BGB)

Dabei muß der Mangel schon zum Zeitpunkt vorgelegen haben, zu dem die Gefahr auf Dich übergegangen ist (beim privaten Versandkauf: sobald die Sendung bei der Post aufgegeben wurde). Ist der Mangel erst später aufgetreten, muß der Verkäufer dafür nicht haften.

Hat die Sache nun einen Mangel, kannst Du vom Verkäufer Nacherfüllung verlangen (§§ 437, 439 I BGB). Das bedeutet, Du kannst von ihm fordern, daß er den Mangel behebt, oder Du kannst verlangen, daß er Dir eine mangelfreie Sache schickt. Die Kosten der Nacherfüllung, insb. die für Dich entstehen Portokosten, hat der Verkäufer zu tragen (§ 439 II BGB).

Bevor Du weitere Schritte einleitest, mußt Du ihm grundsätzlich erst eine ausreichende Frist zu Nacherfüllung setzen (Ausnahme: z. B. wenn er "ernsthaft und endgültig" die Nacherfüllung abgelehnt hat).

Ist diese Frist verstrichen, ohne daß die Nacherfüllung erfolgreich war (gem. § 440 BGB gilt eine Nachbesserung nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen), hast Du gem. § 437 BGB folgende Möglichkeiten (sofern Du mit dem Verkäufer vertraglich nichts anderes vereinbart hast!):
  • Du kannst vom Vertrag zurücktreten (§ 323 BGB) oder Preisminderung verlangen (§ 441 BGB) und
  • Du kannst Schadensersatz (§§ 280, 281, 283 BGB) oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen (§ 284 BGB).
Bei unerheblichen Mängeln darfst Du jedoch nur den Kaufpreis mindern, ein Vertragsrücktritt ist nicht möglich (§ 323 V BGB).

Bist Du vom Vertrag zurückgetreten, mußt Du die Sache natürlich wieder zurückgeben. Hast Du sie beschädigt oder ist sie verlorengegangen, mußt Du den Schaden ersetzen. Das gilt jedoch nicht für den Verschleiß, der durch einen normalen Gebrauch entstanden ist. Mit dem Vertragrücktritt, hast Du Anspruch auf die Rückerstattung des Kaufpreises.


Auch beim privaten Verkauf hat der Käufer ein Recht auf Mängelfreiheit: die Ansprüche verjähren grundsätzlich erst nach zwei Jahren (§ 438 I Nr. 3 BGB).

Allerdings kann der Verkäufer die Gewährleistung auch vertraglich begrenzt oder sogar ganz ausgeschlossen haben - dies hätte er dann in der Artikelbeschreibung erwähnen müssen ... Unter Umständen kannst Du also nicht einmal dann wie oben beschrieben Nacherfüllung verlangen, wenn Du einen Mangel unmittelbar nach Erhalt der Ware entdeckt hast.

Eine Beschränkung der Sachmängelhaftung gilt aber nur für Mängel, die der Verkäufer nicht kennt - wenn er etwas arglistig verschweigt, muß er trotzdem haften (§ 444 BGB). Beispiel: es wird eine "ungetestete" Grafikkarte angeboten, für die der Verkäufer die Haftung ausschließt. Ist diese Karte nun in zwei Teile gebrochen worden, was der Anbieter auch erkannt hat, ohne dies jedoch in der Artikelbeschreibung aufgeführt zu haben, so muß er trotz Ausschluß haften.



Hoffe ich konnte helfen und halte uns auf dem Laufenden wie es weitergeht

Grüsse
Nico

Tut mir leid, aber hast du jemals schon Käufe abgewickelt oder am Geschäftsleben teilgenommen? Theoretischer Blödsinn.
Typisch Jurist oder Laie mit juristischem Halbwissen. Der blauäugige Käufer fällt häufig auf solche Tipps rein und investiert Zeit, Geld und Nerven um seinen Dusseligkeit durch juristische Querelen irgendwie ungeschehen zu machen. Die Aussicht auf Erfolg in diesem Fall ist =0. Die einzige Möglichkeit bei so einem Kauf noch mal mit dem blauen Auge davonzukommen ist, dass man mit dem Verkäufer einen Deal eingeht und er die Ware für eine geringere Kaufsumme zurücknimmt. Das wird er wahrscheinlich (leider) auch nicht machen.
Jeder versierte Jurist - wenn du einen in der Verwandtschaft hättest - würde dir abraten hier den Rechtsweg einzuschlagen.

Ich wünsche dir, dass du aus diesem Fehlkauf gelernt hast und nicht noch Geld Leuten hinterherwirfst oder Nerven strapazierst die sich an deinem Fehler bereichern wollen. Verstehen kann ich deinen Ärger aber in jedem Fall.
 
AW: Ich glaub mir platzt gleich der Kragen

Lieber Z4-Driver,

die Intention meines Postings war, Sebastian darauf aufmerksam zu machen, dass er nicht so rechtlos dasteht wie vielleicht er (und andere) glauben. Nicht mehr - aber auch nicht weniger.

Der dargestellte Auszug ist keinerlei jurstisches und laienhaftes Halbwissen ;) . Solltest Du eine andere (bessere) Ausarbeitung zu dem Thema haben, dann nur her damit.

Da wir weder den genauen Auktionstext noch den Streitwert kennen, bewegt sich nunmal alles in der Theorie. Aber genau dies wollte imho Sebastian auch wissen. IMHO wollte er, dass ihm die Perspektiven aufgeeigt werden, welche verscheidenen Wege möglich sind. Denn sonst hätte er viel genauere Angaben gemacht (Auktionsnummer, Zeugen für Beschädigung, aktueller Stand der Kommunikation mit VK etc.). Er wollte keine juristische Würdigung seiner Erfogschancen bei einer Klage, oder?

Das es im Zweifelfall schwer wird (wenn der VK sich quer stellt), habe ich meinen Ausführungen zu Beginn ja schon geschrieben (bitte GENAU lesen Z4-Driver!). Ich denke Sebastian ist gross genug, um seine weitere Vorgehensweise SELBER einschätzen zu können. Was sich für ihn lohnt (oder auch nicht) können weder Du, noch ich, beurteilen. Aus diesem Grund habe ich auch keine Empfehlung angegeben.

Ich würde aber AUF KEInNEN FALLL die Sache einfach so stillschweigend auf sich beruhen lassen. Gut, bei 50 Euro wärs mir auch egal - wahrheitsgemäss Weiterverkaufen und gut ist. Oft hilft es Wunder, mit dem Verkäufer zu reden. Ein (persönliches) Gepräch am Telefon konnte schon viele Differenzen beseitigen. Aber auch hier macht der Ton die Musik. Wenn der VK trotz allem Uneinsichtig bleibt, haben aber in meinem bescheidenen Geschäftsleben ein paar deutliche Worte (keine Drohungen, nur aufzeigen der möglichen juristischen Folgen) ihre Wirkung nicht verfehlt. A

Wenn alle Vermittlungsversuche scheitern, dann wird Sebastian allein entscheiden, was er weiter tun wird. Die Problemhaftigkeit (und Haarspalterei) gerichtlicher Auseinandersetzungen dürften ihm nicht entgangen sein. Nicht umsonst heisst es so schön "vor Gericht und auf hoher See......." In diesem Punkt teile ich durchaus Deine Meinung - und habe in meinem ersten Posting auch nichts anderes geschrieben.

Viele Grüsse von jemanden der gebrauchte Felgen / Reifen nur persönlich abholen würde.

Nico
 
AW: Ich glaub mir platzt gleich der Kragen

Ich hole meine felgen auch nur noch selber ab!!

Habe ueber ebay im august RH X-rad gekauft, 600+ euro bezahlt bis jetzt keine felgen, mein anwalt ist jetzt eingeschaltet!!

Habe inzwischen eine mail bekommen von zwei andere betrogene!!

Dasselbe ueber ebay mit premio bremen officieler premio service, 30mm spuerverbreiterungen gekauft und bezahlt, die waren zu schmal umtausch ging nicht weil ich sie schon montiert hatte, dann 35 mm bestellt, bis jetzt noch nicht geliefert und kein geld zurueck bekommen!! Keine antwort auf mails und anruf!!
 
AW: Ich glaub mir platzt gleich der Kragen

Rubi69 schrieb:
Lieber Z4-Driver,

die Intention meines Postings war, Sebastian darauf aufmerksam zu machen, dass er nicht so rechtlos dasteht wie vielleicht er (und andere) glauben. Nicht mehr - aber auch nicht weniger.

Der dargestellte Auszug ist keinerlei jurstisches und laienhaftes Halbwissen ;) . Solltest Du eine andere (bessere) Ausarbeitung zu dem Thema haben, dann nur her damit.

Da wir weder den genauen Auktionstext noch den Streitwert kennen, bewegt sich nunmal alles in der Theorie. Aber genau dies wollte imho Sebastian auch wissen. IMHO wollte er, dass ihm die Perspektiven aufgeeigt werden, welche verscheidenen Wege möglich sind. Denn sonst hätte er viel genauere Angaben gemacht (Auktionsnummer, Zeugen für Beschädigung, aktueller Stand der Kommunikation mit VK etc.). Er wollte keine juristische Würdigung seiner Erfogschancen bei einer Klage, oder?

Das es im Zweifelfall schwer wird (wenn der VK sich quer stellt), habe ich meinen Ausführungen zu Beginn ja schon geschrieben (bitte GENAU lesen Z4-Driver!). Ich denke Sebastian ist gross genug, um seine weitere Vorgehensweise SELBER einschätzen zu können. Was sich für ihn lohnt (oder auch nicht) können weder Du, noch ich, beurteilen. Aus diesem Grund habe ich auch keine Empfehlung angegeben.

Ich würde aber AUF KEInNEN FALLL die Sache einfach so stillschweigend auf sich beruhen lassen. Gut, bei 50 Euro wärs mir auch egal - wahrheitsgemäss Weiterverkaufen und gut ist. Oft hilft es Wunder, mit dem Verkäufer zu reden. Ein (persönliches) Gepräch am Telefon konnte schon viele Differenzen beseitigen. Aber auch hier macht der Ton die Musik. Wenn der VK trotz allem Uneinsichtig bleibt, haben aber in meinem bescheidenen Geschäftsleben ein paar deutliche Worte (keine Drohungen, nur aufzeigen der möglichen juristischen Folgen) ihre Wirkung nicht verfehlt. A

Wenn alle Vermittlungsversuche scheitern, dann wird Sebastian allein entscheiden, was er weiter tun wird. Die Problemhaftigkeit (und Haarspalterei) gerichtlicher Auseinandersetzungen dürften ihm nicht entgangen sein. Nicht umsonst heisst es so schön "vor Gericht und auf hoher See......." In diesem Punkt teile ich durchaus Deine Meinung - und habe in meinem ersten Posting auch nichts anderes geschrieben.

Viele Grüsse von jemanden der gebrauchte Felgen / Reifen nur persönlich abholen würde.

Juristische Ausarbeitungen hin oder her, ich kenne die Praxis weil ich nunmal Geschäfte i.S.v. Kaufen und Verkaufen jeden Tag praktiziere - somit bewegt sich der hier genannte Umstand nicht wie bei dir im theoretischen Raum ;-)
Deine Tipps werden ihm wenig helfen, das behaupte ich nach wie vor.
Nichts für ungut, aber die Jurisprudenz ist grad dann manchmal fehl am Platz, wenn es mit gütlicher Einigung geht. Das wünsche ich dem Pechvogel, mehr nicht.
 
AW: Ich glaub mir platzt gleich der Kragen

Nööööö Z4 Driver, so ist das ja nu nich nä ?!

Habe gerade genau so eine Geschichte (§433) durchgesetzt da bei meinem Alpine Navi eine GPS Antenne fehlte.

Die Rechtsmittel sollte er Ausschöpfen, aus diversen aktuellen Gerichtsurteilen kann man sehen wie eindeutig Staatsanwälte und Richter in Bezug auf eBay Beschiss reagieren. (PS: ich habe nich nur einen Anwalt in der Familie, sitze also nah an der Quelle)

Wichtig ist das die Räder nun nicht montiert werden.

Außerdem :

- umfangreichen Schriftwechsel aufzeichnen und ausdrucken
- wahre die Form ! Immer nett und sachlich bleiben ! nicht drohen !
- fristen zur nachbesserung setzen (mind. 7 werktage)
- nenne und zitiere BGB Texte und weise ihn auch z.B. auf dein Recht zum Ersatz sinnlos getägtigter Aufwendungen (Begutachtung der Felgen vom Profi, Porto und Verpackung etc.)

Falls er nicht reagiert. Ab zum Anwalt mit der Geschichte...
 
AW: Ich glaub mir platzt gleich der Kragen

Dem kann ich nur zustimmen.
Is schon klar das sich die meisten Leute denken das man ihnen nicht an den Karren fahren kannst.
Als ich bei einem Ebay-Kauf total abgefahrene Hinterreifen bekommen habe, habe ich dem guten Mann mehr als deutlich gesagt das ich motiviert bin das Geld auf alle Fälle zu bekommen und das er danach zusätzlich sämtliche Gerichtskosten u.ä. trägen müsste. Daraufhin hab ich deinen Teil den Kaufpreises wiederbekommen. Sprich gemindert.

Wenn dann natürlich der Verkäufer sofort auf stur schaltet wirds natürlich wirklich schwer und mühselig. (Personalangaben etc. herausfinden, Klage einreichen, Recht bekommen, Anspruch durchsetzen <- und das dürfte das schwierigste werden wenn er sich weiter weigert)
Und da sich dass niemand antun will kommt es nunmal zu der Ansicht das man keine Chance hat den Anspruch durchzusetzen. Siehe Z4_Driver!
Aber wem das nicht zu aufwendig und langatmig ist, der hat auf alle Fälle mehr als die theorethische Möglichkeit....
 
AW: Ich glaub mir platzt gleich der Kragen

Gebt das Geld aus, lasst eure Nerven und verschwendet viel Zeit ;-)

Fehler muss man eingestehen können, ich habe es weiter oben schon angedeutet. Vielleicht hat er ja Glück, auf dem Rechtsweg wird er keinen Erfolg haben.
@Roadsterhh: Du kannst dir den Spaß leisten, weil du wie ich weiter oben schrieb einen Anwalt in der Familie hast und kannst auch in anderen Fällen einfach mal Klagen, Entscheidungen anfechten etc.
Außerdem, durchgesetzt hast du dann weniger etwas, sondern dein Rechtsbeistand. Ehre, wem Ehre gebürt ;-)
 
AW: Ich glaub mir platzt gleich der Kragen

Joa, ganz ruhig brauner.

Ich vergaß das wir in einem anarchistischen Deutschland leben, in dem grundsätzlich nichts auf dem Rechtsweg durchzusetzen ist !

Ab in die Donnerkuppel mit euch ! :s

Will das hier nicht weiter zerreden. So ein paar total zerrockte Felgen heben ja auch sicherlich den Gemütszustand jeden morgen, wenn man sie in der Garage vor sich hingammeln sieht.

Da Z4 Driver ja anscheinend Recht behalten möchte und meine juristischen Erfolge (und die der anscheinend auch weiteren Betrogenen die hier vertreten sind) wohl nur Halluzinationen waren, gebe ich jetzt jeglichen Widerspruch auf. Hesse rescht !

Ich mach jetzt einen auf Rex Gildo und springe samt Hossa und verkratzter Felge aus dem Fenster. :B
 
AW: Ich glaub mir platzt gleich der Kragen

roadsterhh schrieb:
Joa, ganz ruhig brauner.

Ich vergaß das wir in einem anarchistischen Deutschland leben, in dem grundsätzlich nichts auf dem Rechtsweg durchzusetzen ist !

Ab in die Donnerkuppel mit euch ! :s

Will das hier nicht weiter zerreden. So ein paar total zerrockte Felgen heben ja auch sicherlich den Gemütszustand jeden morgen, wenn man sie in der Garage vor sich hingammeln sieht.

Da Z4 Driver ja anscheinend Recht behalten möchte und meine juristischen Erfolge (und die der anscheinend auch weiteren Betrogenen die hier vertreten sind) wohl nur Halluzinationen waren, gebe ich jetzt jeglichen Widerspruch auf. Hesse rescht !

Ich mach jetzt einen auf Rex Gildo und springe samt Hossa und verkratzter Felge aus dem Fenster. :B

Tja, mit 21 Jahren schon die Weisheit mit Löffeln gegessen und eine Vielzahl von juristischen Erfolgen eingefahren ,-)
Kindische Reaktionen jetzt zum Schluss - darüber regt sich aber höchstens ein Gleichaltriger auf ;-)
 
AW: Ich glaub mir platzt gleich der Kragen

roadsterhh schrieb:
oh mein gott, bitte diesen Thread schließen ! ! !

Oder anders geschrieben: Mir fällt nichts vernünftiges mehr ein ;-)

Mir soll´s egal sein. Ich hoffe nur - und nichts anderes war meine Absicht - dass man auf die Ratschläge manch eines Greenhorns nicht unbedacht hört und eine o.g. Situation versucht eher auf einem Wege versucht zu lösen, der für beide Parteien o.k. ist ohne dabei Dritte zu bereichern.
 
AW: Ich glaub mir platzt gleich der Kragen

Die Fristsetzung zur Nacherfüllung sollte sogar entbehrlich sein, da die Sache wohl durch ihren gebrauchten Zustand keine Gattungsschuld , sondern eine Stückschuld ist und ich davon ausgehe, dass sie nicht reparierbar sind!?

Nunja, mit dem juristischen mal genug. Man sollte bei dem Streitwert überlegen, ob sich Fahrtkosten zum Anwalt und Zeitaufwand lohnen. Trotzdem würde ich mal etwas versuchen: Die schöne Ausarbeitung zu einer Subsumtion nutzen und dorthin schicken, jedoch vorher: Telefonnummer bekannt? -> Was sagt er denn dazu? - Wie weit ist er entfernt? Leider kannst Du nicht wie bei einem Kauf von einem Unternehmer zurücktreten, aber trotzdem muss alles der Artikelbeschreibung entsprechen. Versuche es am Telefon - druckvoll aber sachlich. In der juristischen Theorie ist der Fall schnell und von einem Studenten des 2. Semesters zu lösen, aber Recht haben und Recht bekommen sind ja zwei verschiedene Paar Schuhe. Du hättest sogar das Recht auf den Vorschuss der Rückversendungskosten bzw. er muss abholen, nicht du liefern (Holschuld)! Versuche es ohne Zorn und kaufe soetwas lieber nicht mehr ohne Besichtigung (ja, ist nachher leicht gesagt...).
 
AW: Ich glaub mir platzt gleich der Kragen

@ Tim:
Sach mal, hast Du denn mal Kontakt mit dem Verkäufer aufgenommen und ihm Deine Entäuschung mitgeteilt? Fall dabei nicht gleich mit der Tür in´s Haus vonwegen "ich habe vorher schon mit meinem Anwalt gesprochen" und so - das verhärtet gleich die Fronten.
Da Du ja per Telefon Kontakt hattest, wird eine persönliche Kontaktaufnahme möglich sein. Hört sich blöd an, aber ich schlafe immer erst eine Nacht drüber um die Emotionen rauszunehmen.

Darüberhinaus ist es leider unklug hier den Namen des Verkäufers zu posten, da er ggf. mitliest - und keiner lässt sich gerne öffentlich an den Pranger stellen. Vielleicht solltest Du den Namen herausnehmen.

Die Beweisführung wird schwer sein. Ich würde folgendes versuchen: Die Felgen auf Deine Kosten zurücksenden und er soll Dir den überwiesenen Betrag zurückserstatten (natürlcih vorherige Klärung mit dem VK).
Dann bleibst Du zumindest nur auf den Versandkosten sitzen - Du ärgerst Dich nur einmal und nicht jeden Tag.

Wenn Du wirklich letztendlich juristisch dagegen vorgehen willst, zählen nur schriftliche Dinge oder Dinge, die unter Zeugen ausgesagt wurden. Z4_Driver hat diesbezüglich Recht, dass manche Rechtsverdreher schnell bei der Hand sind und die Kosten leicht den tatsächlichen Wert überschreiten.
Wenn es soweit kommt, dann kram´erstmal alles zusammen, was als Beweis dienen könnte, und dann frage Dich, ob das wohl wirklich aussagekräftig ist. Wenn dann ein Ja rauskommt, dann lass Dir einen Beratungstermin geben.
Es kann ggf. sein, dass ein kurzes Schreiben an den Verkäufer über einen Anwalt schnell Wirkung zeigt. Wenn nicht, dann musst Du mit dem Verlusst leider leben.

Darf man fragen, um welchen Betrag es sich handelt (oder habe ich das überlesen)?



@ Z4_Driver: Unter uns - Deine fundierten Halbweisheiten bringen nicht tatsächlich konstruktiv weiter. Wenn Rubi sich zumindest die Mühe macht das juristisch zusammenzufassen, heisst das noch lange nicht, dass danach jedes Geschäft abgewickelt wird. Es hinterleuchtet nur den juristischen Hintergrund. Das ist meiner Meinung nach hilfreicher wie pauschale Negativäußerungen gepaart mit Deiner persönlichen Erfahrung.

Gruß
 
AW: Ich glaub mir platzt gleich der Kragen

Andreas 325 Ci schrieb:
Die Fristsetzung zur Nacherfüllung sollte sogar entbehrlich sein, da die Sache wohl durch ihren gebrauchten Zustand keine Gattungsschuld , sondern eine Stückschuld ist und ich davon ausgehe, dass sie nicht reparierbar sind!?

Nunja, mit dem juristischen mal genug. Man sollte bei dem Streitwert überlegen, ob sich Fahrtkosten zum Anwalt und Zeitaufwand lohnen. Trotzdem würde ich mal etwas versuchen: Die schöne Ausarbeitung zu einer Subsumtion nutzen und dorthin schicken, jedoch vorher: Telefonnummer bekannt? -> Was sagt er denn dazu? - Wie weit ist er entfernt? Leider kannst Du nicht wie bei einem Kauf von einem Unternehmer zurücktreten, aber trotzdem muss alles der Artikelbeschreibung entsprechen. Versuche es am Telefon - druckvoll aber sachlich. In der juristischen Theorie ist der Fall schnell und von einem Studenten des 2. Semesters zu lösen, aber Recht haben und Recht bekommen sind ja zwei verschiedene Paar Schuhe. Du hättest sogar das Recht auf den Vorschuss der Rückversendungskosten bzw. er muss abholen, nicht du liefern (Holschuld)! Versuche es ohne Zorn und kaufe soetwas lieber nicht mehr ohne Besichtigung (ja, ist nachher leicht gesagt...).


Endlich mal eine kluge Einschätzung.

@modo: Um erfolgreich zu kaufen oder zu verkaufen bedarf es fast null juristische Kenntnisse. Da kommt es auf andere Dinge an die Juristen häufig sehr fremd sind ;-)
Und wem so ein o.b. Abschluss öfter passiert sollte sich keinen teuren Anwalt sondern einen besseren "Riecher" zulegen.
Um das hier nochmal klarzustellen. Ich wünsche dem Käufer viel Glück.
 
AW: Ich glaub mir platzt gleich der Kragen

wenn ich gewusst hätte das dieses thema zu so hitzigen diskussionen führt, hätte ich mich wohl zurück gehalten. ;)

ich war gestern bei einem reifendoktor. Das überarbeiten der felgen wird mich so ca 400 Euro kosten (mit tüv und garantie). das ist immer noch weit unter dem neupreis der felgen.

achja, der hat erzählt, dass er dauernd felgen von genervten ebay käufern bekommt...

der verkäufer meldet sich natürlich überhaupt nicht mehr bei mir. hab mittlerweile rausgefunden dass er wohl arbeitslos ist, bis ich da zu meinem geld käme... ich werde das nun als lehrgeld verbuchen. hab bis jetzt immer so positive erfahrungen und deals bei ebay gemacht, es gibt halt immer ein erstes mal.

geht mir auch schon viel besser

danke für die anteilnahme ;)

wünsch euch was

Sebastian
 
AW: Ich glaub mir platzt gleich der Kragen

tja tim t.

ich glaub die kröte musst du schlucken...der pfeift auf die bewertung und die kohle rückt der auf keinen fall wieder raus. scheinst ein typisches ebay-opfer zu sein. tut mir leid für dich... :g
 
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