Das ist Verhandlungssache ...
... wenn Du auf Deinen Führerschein angewiesen bist, dann gibt es Wege ihn zu behalten.
Es kommt auch immer auf die Situation an. Vielleicht war es eine gut ausgebaute 4-spurige Straße ohne Schulen, Altersheimen und sonstiges drumherum.
In dem Fall stehen Deine Aussichten schon recht gut, eine "Verschiebung" der Strafe von "Führerschein abgeben" in "Geldbußeerhöhung" zu drehen.
Vielleicht attestiert Dir Dein Arbeitgeber auch, dass Du das Auto brauchst um Deinen Job zu machen - entweder weil Du Handelsvertreter bist oder Dein Arbeitsplatz mit Öffis nicht zu erreichen ist.
Man wird Dir aber nahelegen den Führerschein im Urlaub abzugeben. Jetzt über Weihnachten zum Beispiel.
Wenn Du der Behörde anbietest, den Führerschein erst zu einem von Dir festgelegten Wunschtermin abzugeben, kannste damit auch durchkommen. Vielleicht.
Solltest Du jedoch innerhalb der letzten 12 Monate schonmal gelaufen sein, stehen die Chancen mehr als schlecht. Da muss man 14 Tage nach Rechtskraft (= Bußgeldbezahlung) den Lappen abgeben.
Auch die Anzahl der Punkte könnte interessant sein - in meinem letzten Fall hab ich einfach nur mit Einsprüchen die Rechtskraft verzögert bis der Abgabezeitraum in meinen Urlaub fiel.
Man sollte auch nicht pauschal von einer "Verdopplung" der Strafe ausgehen. Ich wurde in so einem Fall schon mit der vierfachen Strafe belegt ... tja, dumm gelaufen halt ...
Wie dem auch sei - Deine Kernaussage war ja, dass Du zu der Strafe stehst und es Dir nicht um die Abschwächung sondern um eine
gleichwertige Ersatzstrafe geht ... hab ich so richtig verstanden, oder?