Information an das Gericht ohne seinen Anwalt einzuschalten?

fundriver

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10 Juli 2005
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BMW Z4 e85 roadster 3,0i
text überarbeitet wegen noch laufendem Verfahren, aber Frage unten ist die gleiche geblieben:

finde wenn ich google nichts konkretes...deshalb und weil hier im Forum meistens in fast allem Lebenslagen eine sinnvolle Antwort kommt habe ich folgende Frage.

Ich stehe in einem Bauprozess. Der Mangel ist lt unabhängiges Gerichtsgutachten bestätigt.
Mein Anwalt verhält sich zu still vor Gericht, vl weil der Fall für Ihn klar ist und das Urteil der Pflicht zur Mangelbeseitigung sicher erfolgen wird..wie aber das lässt man offen.....

Kann ich einfach selbst einen Brief an das Gericht (Landgericht) schreiben und auf ein vergleichendes Urteil hinweisen? (also ohne meinen Anwalt?) welches eine konkrete Massnahme beinhaltet welche ich gerne auch in meinem Urteil erwähnt hätte weil es zu 99,9 % die einzige Massnahme ist den Mangel zu beseitigen? Der Fall welcher im OLG behandelt wurde ist identisch....
 
Zuletzt bearbeitet:
Kurze und unvollständige Antwort:

Vor dem Landgericht besteht die Pflicht zur Vertretung durch einen Rechtsanwalt - mithin das Gericht dein Schreiben ggf. nicht beachten wird.

Nun könntest du wohl dennoch auf das OLG-Urteil hinweisen, das ist ja lediglich eine Information. Aber, als dringender Rat: Es ist in der Regel wirklich unglücklich, und kann heftig nach hinten losgehen, wenn man an seinem Anwalt vorbei agiert. Er ist in dieser Sache dein Anwalt, also mach‘ ihm Beine und klär‘ das Thema mit ihm.

Wenn er bislang nicht in deinem Sinn agiert hat, dann kann es durchaus sein, dass er faul, überlastet und/oder unfähig ist. Es kann aber auch sein, dass er aus gutem Grund nicht mehr gemacht hat. Leider ist das, zugegeben, für den Laien schwer ergründbar. Aber immerhin fragen könntest du ihn. ;)
 
Kurze und unvollständige Antwort:

Vor dem Landgericht besteht die Pflicht zur Vertretung durch einen Rechtsanwalt - mithin das Gericht dein Schreiben ggf. nicht beachten wird.

Nun könntest du wohl dennoch auf das OLG-Urteil hinweisen, das ist ja lediglich eine Information. Aber, als dringender Rat: Es ist in der Regel wirklich unglücklich, und kann heftig nach hinten losgehen, wenn man an seinem Anwalt vorbei agiert. Er ist in dieser Sache dein Anwalt, also mach‘ ihm Beine und klär‘ das Thema mit ihm.

Wenn er bislang nicht in deinem Sinn agiert hat, dann kann es durchaus sein, dass er faul, überlastet und/oder unfähig ist. Es kann aber auch sein, dass er aus gutem Grund nicht mehr gemacht hat. Leider ist das, zugegeben, für den Laien schwer ergründbar. Aber immerhin fragen könntest du ihn. ;)

Problem ist dass er alles abtut dass das nicht notwendig sei......

die Gegenseite(n) argumentierten mit ellenlangen Briefen um die Klage abzuweisen...er wollte zunächst gar nicht drauf antworten...nur das Gutachten abwarten..klar kann man das..aber wer mehr argumentiert wird mehr gehört....
 
... aber wer mehr argumentiert wird mehr gehört....
Das stimmt nicht zwingend. Manch hervorragender Anwalt gewinnt seine Fälle mit bemerkenswert wenig Aufwand. ;) Umgekehrt schreiben manche Anwälte schlicht zuviel und strapazieren damit dann ggf. die Nerven des Gerichts. Für den Laien wirkt das dann zwar engagiert, beim Richter geht es aber ggf. nach hinten los.

Es kann aber leider auch gut sein, dass dein Gefühl dich nicht trügt. Denn viele Anwälte investieren bei einer „normalen“ Vergütung (Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) möglichst wenig Zeit (weil die Zeit ja nicht bezahlt wird). Wenn du ihn schlecht erreichst und/oder er wenig Lust für Erklärungen hat, dann sind das leider Indizien in diese Richtung.
 
Werk
Grundsätzlich ist "zu machen" das der Mangel beseitigt wird. Nachbesserung. Der GU, GÜ , Bauträger whatever schuldet ein mängelfreies Werk.
Also was ist vertraglich geschuldet? ..."der Erwerber hat das Anrecht auf eine leise Wohnung." ... Anforderungen 4109 (welche?) erh. SchaSchu (?) usw
Ist es ein Neubau ? Hört sich so an (oder ist ein AZ nachträglich verbaut worden)
Sind keine anderen Wohnungen betroffen?
Was heißt Planungsfehler? Was sagt das Gutachten

Eigentliche Frage
Juristerei
Was sagt dein Anwalt zu deiner Einschätzung? Wie beurteilt er die genannte Ähnlichkeit des Falls?
Sprich mit ihm - besser keine nicht abgestimmten Schritte, wenn doch idAugen erforderlich -> Sage was du tust - tue was du sagst
ggfs wechsle den Anwalt

Auf hoher See und vor Gericht ...
 
Das stimmt nicht zwingend. Manch hervorragender Anwalt gewinnt seine Fälle mit bemerkenswert wenig Aufwand. ;) Umgekehrt schreiben manche Anwälte schlicht zuviel und strapazieren damit dann ggf. die Nerven des Gerichts. Für den Laien wirkt das dann zwar engagiert, beim Richter geht es aber ggf. nach hinten los.

Es kann aber leider auch gut sein, dass dein Gefühl dich nicht trügt. Denn viele Anwälte investieren bei einer „normalen“ Vergütung (Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) möglichst wenig Zeit (weil die Zeit ja nicht bezahlt wird). Wenn du ihn schlecht erreichst und/oder er wenig Lust für Erklärungen hat, dann sind das leider Indizien in diese Richtung.

er hatte den Streitwert auf eine Mindestsumme gesetzt..darunter würde er nicht nach dem Rechtsvergütungsgesetz arbeiten...er wird ca 6000 € verdienen... , Klageschrift hab ich ausgebessert (Rechtschreibfehler und falsche Interpretation des Sachverhaltes)..er hat diese dann so von mir ausgebessert übernommen..
1 Brief als Erwiderung ans Gericht nach mehrmaligen Nachfassen...2 Gerichtstermine dazu und ein Ortstermin. (wo Teilnahme nicht notwendig war)..das wars...
 
Werk

Was sagt dein Anwalt zu deiner Einschätzung? Wie beurteilt er die genannte Ähnlichkeit des Falls?
Sprich mit ihm - besser keine nicht abgestimmten Schritte, wenn doch idAugen erforderlich -> Sage was du tust - tue was du sagst
ggfs wechsle den Anwalt
...
wollte Termin bei Ihm nach dem Gutachten und vor der finalen Verhandlung.damit man die Argumentation abstimmt.......ist nicht notwendig sagt er weder telefonisch noch persönlich,....auch nicht 15 Minuten vor den Termin...ist ja alles klar..Mangel bestätigt..basta....
 

ja...:(


mir wäre es wichtig gewesen dem Gericht aufzuzeigen wie in anderen Fällen geurteilt wurde ..und zwar mit Massnahme....deshalb war die Eingangsfrage...

war eine Empfehlung eines Bauexperten....wohl die falsche..hatte schon bei der Erstberatung nicht das ganz gute Gefühl..dachte aber in meinem Fall kann er nichts verkehrt machen....
 
Zuletzt bearbeitet:
Dann mach‘ es vielleicht wie folgt: Versuch‘ zuerst, das Thema mit dem RA zu besprechen - d.h. informier‘ ihn über deinen Wunsch, das OLG-Urteil zu verwenden. Falls das nicht klappt, dann schick das OLG-Urteil selbst an das Gericht. So etwas ist wirklich ungewöhnlich, aber es ist ja nicht verboten.

M. E. dann wichtig: Schreib‘ so wenig wie möglich dazu und überlass‘ den Rest dem Gericht. Es geht nur nach hinten los, wenn du versuchst, dem Gericht zu erklären, wie es das OLG-Urteil verstehen und verwenden soll.
 
danke ja das mach ich so...es kann ja sein dass die Gegenseite nochmals vor Urteilsverkündung was schreibt....dann hätte er die Chance dieses OLG Urteil einzureichen mit einer weiteren Antwort auf das Schreiben der Gegenseite....wenn er es dann auch nicht macht schick ich es einfach hin mit der Bitte es zu den Akten zu nehmen...
 
so weit ich weiss gibt es für Baumängelstreitigkeiten keine Versicherung....

Du kannst solche Sachen (Rechtsstreitigkeiten wg Baumängel an Neubau) Rechtsschutz versichern lassen, nur sind diese Zusatzversicherungen recht teuer (allerdings muss ein evt zukünftiger Streit vor Baubeginn versichert werden).

Allerdings ist es hilfreich, wenn man für den Bau einen begleitenden Gutachter (ist vor Ort und begutachtet vor Abnahme durch den Bauherren die Gewerke) in den Bauphasen zur Hand hat.
 
@fundriver überleg dir das gut. !

Je nachdem wie Dein Anwalt „drauf“ ist, wird er Deinen Brief ans Gericht als persönlichen Affront werten und das Mandat niederlegen.
Dann brauchst Du nen neuen Anwalt mitten im Prozess.
Er wird Dir kein Geld zurück geben!
Und Du zahlst dann nochmal.
6000€ Gegenstandswert sind ja nur von ihm geschätzt. Den finalen Gegenstandswert legt das Gericht fest.
Kommt noch mal ein Verhandlungstermin? Da wird Dich das Gericht fragen. Und dann kannst Du das mit dem OLG vortragen.

Ich wäre vorsichtig mit „gleicher Fall“-Argumenten. Kein Fall ist gleich. Keiner läuft gleich.
Ich mach kein Baurecht, kann mir aber nur schwer vorstellen, dass das Gericht eine konkrete Maßnahme ins Urteil rein schreibt. Das müsste im Gutachten stehen. Wenn es nicht im Gutachten steht, muss man den Gutachter in der beweisaufnahme halt danach fragen. Denn das Gericht ist kein Bausachverständiger. Aber der Gutachter.

Investiere lieber etwas Geld in eine Fragestunde bei einem Menschen der davon Ahnung hat.
Zur Not kann ich schauen ob ich wen kenne der Dir die Fragen preiswert beantworten kann.

In diesem Fall bitte eine p. N.
 
...Je nachdem wie Dein Anwalt „drauf“ ist, wird er Deinen Brief ans Gericht als persönlichen Affront werten und das Mandat niederlegen. ...
Nein, dann würde er sich sehr wahrscheinlich regresspflichtig machen. Zudem ist es ja kein „Affront“, wenn man ihm die Eigeninitiative vorab z. B. per E-Mail ankündigt und er sich dann nicht rührt.

Und eine „Fragestunde“ bei einem anderen RA zu einem laufenden Prozess bringt so ungefähr überhaupt nix, weil der RA sich dazu erst einmal einige Stunden in den Fall einarbeiten müsste.
 
Nein, dann würde er sich sehr wahrscheinlich regresspflichtig machen.

Zudem ist es ja kein „Affront“, wenn man ihm die Eigeninitiative vorab z. B. per E-Mail ankündigt und er sich dann nicht rührt.
Sorry - stimmt so nicht ganz. "Übergehen" des Anwalts durch den eigenen Mandanten bedeutet Vertrauensentzug. Dann _kann_ er das als Entzug der Basis für eine weitere Zusammenarbeit werten. Und zwar Entzug durch den Mandanten.
Regresspflichtig nein: Er hat gearbeitet - fachgerecht (weise ihm mal was anderes nach!) und hat die Gebühren verdient, indem er die Klageschrift verfasst hat, am Termin teilgenommen hat.
Es ist auch keine Mandatsniederlegung zur Unzeit (so 1-2 Tage vorm Verhandlungstermin), wenn ich das richtig deute.


@fundriver stünde da auf dünnem Eis.

Wenn ich meinen Mandanten auf Nachfrage sage "die Info ist gut, brauchen wir aber nicht" und die gehen dann selbst zum Gericht - oder in meinem Fall zur Steuerfahndung (=Gegner), dann kann ich mit denen nicht mehr zusammenarbeiten.
 
Welche Begründung will der RA als Begründung für eine Mandatsniederlegung abgeben?
(“bin beleidigt, weil mein Mandant einen Brief direkt ans Gericht geschickt hat“)

Zumal die Angelegenheit schon im Klagewege ist, also dem Gericht zur Entscheidung vorliegt und bei Verhandlungen LAG Anwaltszwang (mennt man das so?) herrscht

Ich denke nicht, dass das so einfach ist, dem RA evt ans Bein schnappt
 
Sorry - stimmt so nicht ganz. ...
Wir können das lange diskutieren (was ich nicht tun werde), nur bleibt es dabei, dass der oben besprochene Plan schon gar kein kein „Übergehen“ des Anwalts ist, weil der Fredersteller ihn ja erst einmal zum Handeln auffordern möchte.

Würde der RA danach das Mandat niederlegen, dann wäre jedenfalls klar, welches Geistes Kind er ist. Ein Regressrisiko wäre definitiv vorhanden.
 
öbuv Baugutachter machen immer nur das, wofür sie beauftragt sind.
Wenn hier das Gericht nur ein Gutachten zum Schaden angefordert hat, wird KEINE Empfehlung zur Beseitigung erfolgen!
Dies müsste dann schon mit angefordert sein, oder noch werden.
 
Wir können das lange diskutieren (was ich nicht tun werde), nur bleibt es dabei, dass der oben besprochene Plan kein „Übergehen“ des Anwalts ist, weil der Fredersteller ihn ja erst einmal zum Handeln auffordern möchte.

Würde der RA danach das Mandat niederlegen, dann wäre jedenfalls klar, welches Geistes Kind er ist.

Richtig. Wenn der Fredersteller seinen Anwalt konkret fragt, dann kann er eine konkrete Antwort erwarten.
Also soll er ihn bitten, das OLG zu erwähnen. Sagt der Anwalt "nein", dann bitte eine Begründung einfordern. Die Begründung "brauchen wir nicht", ist nämlich keine.
Wenn dann keine richtige Begründung kommt, dann den Anwalt darauf hinweisen, dass er sich ggf. regresspflichtig macht, wenn NICHT die Maßnahme aus dem OLG-Urteil angeordnet wird und er es noch nicht einmal versucht hat.
 
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