fundriver
macht Rennlizenz
- Registriert
- 10 Juli 2005
- Wagen
- BMW Z4 e85 roadster 3,0i
text überarbeitet wegen noch laufendem Verfahren, aber Frage unten ist die gleiche geblieben:
finde wenn ich google nichts konkretes...deshalb und weil hier im Forum meistens in fast allem Lebenslagen eine sinnvolle Antwort kommt habe ich folgende Frage.
Ich stehe in einem Bauprozess. Der Mangel ist lt unabhängiges Gerichtsgutachten bestätigt.
Mein Anwalt verhält sich zu still vor Gericht, vl weil der Fall für Ihn klar ist und das Urteil der Pflicht zur Mangelbeseitigung sicher erfolgen wird..wie aber das lässt man offen.....
Kann ich einfach selbst einen Brief an das Gericht (Landgericht) schreiben und auf ein vergleichendes Urteil hinweisen? (also ohne meinen Anwalt?) welches eine konkrete Massnahme beinhaltet welche ich gerne auch in meinem Urteil erwähnt hätte weil es zu 99,9 % die einzige Massnahme ist den Mangel zu beseitigen? Der Fall welcher im OLG behandelt wurde ist identisch....
finde wenn ich google nichts konkretes...deshalb und weil hier im Forum meistens in fast allem Lebenslagen eine sinnvolle Antwort kommt habe ich folgende Frage.
Ich stehe in einem Bauprozess. Der Mangel ist lt unabhängiges Gerichtsgutachten bestätigt.
Mein Anwalt verhält sich zu still vor Gericht, vl weil der Fall für Ihn klar ist und das Urteil der Pflicht zur Mangelbeseitigung sicher erfolgen wird..wie aber das lässt man offen.....
Kann ich einfach selbst einen Brief an das Gericht (Landgericht) schreiben und auf ein vergleichendes Urteil hinweisen? (also ohne meinen Anwalt?) welches eine konkrete Massnahme beinhaltet welche ich gerne auch in meinem Urteil erwähnt hätte weil es zu 99,9 % die einzige Massnahme ist den Mangel zu beseitigen? Der Fall welcher im OLG behandelt wurde ist identisch....
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