Information an das Gericht ohne seinen Anwalt einzuschalten?

@fundriver

Lass' Dich nicht kirre machen von irgendwelchen Gruselstories
Reduziere die Infos aus diesem Fred nur auf die wesentlichen Antworten zu Deiner Frage

Als Geschädigter ist man emotional immer einbisschen im Ausnahmezustand.
Ein RA ist nicht emotional involviert.
(Was durchaus auch positiv sein kann)

Ob das OLG Urteil kriegsentscheidend sein könnte, weiß ich nicht.
Dränge deinen RA auf einen persönlichen Termin. Er sollte Dir dann sagen, wie er warum “strategisch“ vorgeht (so, dass es für Dich nachvollziehbar ist)
 
Dränge deinen RA auf einen persönlichen Termin. Er sollte Dir dann sagen, wie er warum “strategisch“ vorgeht (so, dass es für Dich nachvollziehbar ist)
Stimme dem zu. Erfahrungsgemäss ist es eine zielführende Option, zunächst mit dem Anwalt das Gespräch zu "erzwingen". Sag ihm, dass es für Dich wichtig ist und schildere ihm ganz offen - und sachlich! - Deine Bedenken. In meinen Augen, und darum bestehe ich auch immer darauf, gehört es zum Job des Anwalts, Dir seine Schritte und die Hintergründe plausibel darzustellen. Schliesslich vertritt er Dich persönlich und wird auch von Dir bezahlt (naja, hoffentlich nicht...).
 
Danke....hilft alles ein bisschen weiter..
also wenn das Urteil ohne konkrete Maßnahme ausfällt, weil es im Gutachten keine konkrete Maßnahme gibt, dann ist das o. k. dann hat sich das erübrigt. Es wurde nur in diesem Gerichtstermin (der der letzte vor Urteils Verkündung ist) verschiedene Maßnahmen besprochen jedoch nicht die Maßnahme welche die erfolgversprechende ist, weil sie am meisten kostet da ist der gegnerische Anwalt geschickt ausgewichen. Und diese Maßnahme steht im OLG Urteil.

Dann wird wohl im OLG Urteil auch die Maßnahme im Gutachten gewesen sein.

Bei mir stellt das Gutachten den Mangel nur fest. Somit also Urteil ohne Maßnahme...richtig?
Dann muss ich auch nichts direkt hinschicken....denn so wie ich es dann verstehe kann ich in der Vollstreckung die Maßnahme einbringen die ich meine ...oder?
 
Was steht denn im Antrag eurer Klageschrift? Du kannst (grds) nicht mehr bekommen als beantragt ist.

Handelt es sich evtl um eine Stufenklage, bei der zunächst nur der Mangel festgestellt und erst später über die Folgen verhandelt wird? Das könnte auch erklären, dass dein Anwalt nicht schon jetzt Pulver verschießen will, das er später erst braucht. Man macht den Gegner idR nicht frühzeitig schlau, damit er sich nicht so leicht auf Argumente und Vorgehen einstellen kann. Solche Taktiken sollte er mit dir aber natürlich besprechen, zumindest auf deinen Wunsch.
 
Was steht denn im Antrag eurer Klageschrift? Du kannst (grds) nicht mehr bekommen als beantragt ist.

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......der ( beschriebene) Mangel soll beseitigt werden


Darauf hin hat das Gericht ein Gutachten angeordnet
Gutachten hat den beschriebenen Mangel bestätigt
Abschlussverhandlung ( Gütetermin) ergab dass der Bauträger nicht weiß wie der den Mangel beseitigen soll da Vorgewerkeersteller mit betroffen sind, ( eigentlich weiß er es schon aber er will es nicht machen da kosten über 1 mio wahrscheinlich anfallen...es müssten Teile des der Rohbaus neu erstellt werden..wahrscheinlich Planungsfehler des Bauträgers )
 
Zuletzt bearbeitet:
Ist wirklich nicht böse gemeint, aber so eine Detaildiskussion bringt dir gar nichts, weil hier keiner alle relevanten Fakten deines Falles kennt. Insofern können Kommentare und Ratschläge nur danebengehen. ;)
 
Ist wirklich nicht böse gemeint, aber so eine Detaildiskussion bringt dir gar nichts, weil hier keiner alle relevanten Fakten deines Falles kennt. Insofern können Kommentare und Ratschläge nur danebengehen. ;)
Ich denke die Thematik ist ja auch nun besprochen....ich habe hoffentlich richtig verstanden dass, wenn im Gutachten keine Maßnahme beschrieben wird zur Mangelbeseitigung dann auch dazu nichts im Urteil stehen wird...
Somit alles klar...
Urteil abwarten
Dann werde ich wahrscheinlich vollstrecken lassen müssen...dann legt sicher mein Planer den ich dann auswähle die Maßnahme fest.
Alles gut.
 
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