iPod FM-Transmitter legalisiert

CH Z4

macht Rennlizenz
Registriert
5 Januar 2003
An alle bis-jetzt-illegal-einen-FM-Transmitter-nutzenden iPod Besitzer: Das Teil ist scheinbar in der Schweiz zugelassen worden.

Ich hab noch nie eins benutzt (sche...Qualität), aber ich weiss dass einige unter uns so ein Teil zumindest Besitzen..

Quelle:

http://www.ipod-fun.de/content/view/1717/1/
 
AW: iPod FM-Transmitter legalisiert

Ich hätte einen Kensington zu verkaufen, 6Mt alt NP 80 CHF, VP 2 Fl Rotwein.

Sendequalität hängt vom Gebiet ab wo man wohnt (Überlagerungen), ich benutzte im Raum Zürich und Basel 107.1MHz.

Grüsse
Ronny
 
AW: iPod FM-Transmitter legalisiert

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UKW-Frequenzen für die Allgemeinheit nu auch in Deutschland Legal ;)

MP3-Player dürfen Radiofrequenzen im Nahbereich nutzen

Die Bundesnetzagentur hat einige UKW-Frequenzen für drahtlose Audio-Funkanwendungen mit geringer Sendestärke freigegeben. Damit ist auch in Deutschland erlaubt, beispielsweise einen MP3-Player Musik per Funk an das Autoradio übermitteln zu lassen.

Mit Verweis auf § 55 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) hat die Bundesnetzagentur mit ihrer Verfügung 7/2006 die Frequenzbereiche von 87,5 bis 108 MHz sowie 863 bis 865 MHz und 1,795 bis 1.800 MHz für die Nutzung "durch die Allgemeinheit für drahtlose Audio-Funkanwendungen zugeteilt".

Die Nutzung der Frequenzen durch drahtlose Audio-Anwendungen ist nicht an einen bestimmten Standard gebunden. Je nach Frequenz ist dabei eine maximale Sendeleistung von 10 nW (863 bis 865 MHz), 20 nW (1,795 bis 1.800 MHz) und 50 nW (87,5 bis 108 MHz) erlaubt. Allerdings dürfen die unteren Frequenzen nur zusammen mit einem Nutzsignal verwendet werden, bei den höheren muss die abgestrahlte Leistung automatisch nach spätestens 5 Minuten um mindestens 30 dB reduziert werden, liegt kein Audio-Eingangssignal an.

Diese Zuteilung an die Allgemeinheit ist bis zum 31. Dezember 2006 befristet. (ji)

quelle http://www.golem.de/print.php?a=43866
 
AW: iPod FM-Transmitter legalisiert

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UKW-Frequenzen für die Allgemeinheit nu auch in Deutschland Legal ;)

MP3-Player dürfen Radiofrequenzen im Nahbereich nutzen

Die Bundesnetzagentur hat einige UKW-Frequenzen für drahtlose Audio-Funkanwendungen mit geringer Sendestärke freigegeben. Damit ist auch in Deutschland erlaubt, beispielsweise einen MP3-Player Musik per Funk an das Autoradio übermitteln zu lassen.

Mit Verweis auf § 55 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) hat die Bundesnetzagentur mit ihrer Verfügung 7/2006 die Frequenzbereiche von 87,5 bis 108 MHz sowie 863 bis 865 MHz und 1,795 bis 1.800 MHz für die Nutzung "durch die Allgemeinheit für drahtlose Audio-Funkanwendungen zugeteilt".

Die Nutzung der Frequenzen durch drahtlose Audio-Anwendungen ist nicht an einen bestimmten Standard gebunden. Je nach Frequenz ist dabei eine maximale Sendeleistung von 10 nW (863 bis 865 MHz), 20 nW (1,795 bis 1.800 MHz) und 50 nW (87,5 bis 108 MHz) erlaubt. Allerdings dürfen die unteren Frequenzen nur zusammen mit einem Nutzsignal verwendet werden, bei den höheren muss die abgestrahlte Leistung automatisch nach spätestens 5 Minuten um mindestens 30 dB reduziert werden, liegt kein Audio-Eingangssignal an.

Diese Zuteilung an die Allgemeinheit ist bis zum 31. Dezember 2006 befristet. (ji)

quelle http://www.golem.de/print.php?a=43866
 
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