Texx
Fahrer
- Registriert
- 20 März 2005
- Wagen
- BMW Z4 e85 roadster 3,0i
AW: Ist man im z4 überhaupt blitzbar?
Wird in aller Regel bei privaten Wagen nicht angeordnet. Wie schon gesagt worden ist: Man kann als Halter einfach die Aussage verweigern, wenn es sich um Verwandte ersten Grades handelt. Da muss (und sollte!) man nicht lügen.
Fahrtenbücher werden ehr bei Firmenwagen angeordnet, wenn die nicht eh schon geführt werden, weil die ja von unterschiedlichen Personen gefahren werden können und die Verwaltung ja auch nicht unbedingt alle Personen per visa (er-)kennt.
Gruß, Texx
Richtig, und zwar für alle Fahrzeuge die auf deinem Namen zugelassen sind. Und zwar für 6 Monate beim ersten mal und nicht nur schreiben sondern auch alle 4 Wochen beim Strassenverkehrsamt vorzeigen.
Wird in aller Regel bei privaten Wagen nicht angeordnet. Wie schon gesagt worden ist: Man kann als Halter einfach die Aussage verweigern, wenn es sich um Verwandte ersten Grades handelt. Da muss (und sollte!) man nicht lügen.
Fahrtenbücher werden ehr bei Firmenwagen angeordnet, wenn die nicht eh schon geführt werden, weil die ja von unterschiedlichen Personen gefahren werden können und die Verwaltung ja auch nicht unbedingt alle Personen per visa (er-)kennt.
Gruß, Texx