@ Juristen: Berufungsfrage nach Eigenbedarfsurteil

sausapia

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6 Oktober 2006
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Düsseldorf
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BMW Z3 coupé 3.0i
Im Urteil wegen Eigenbedarfskündigung vom 20.03.2009 wurden die Beklagten verurteilt, die Wohnung bis zum 30.06.2009 zu räumen. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagten können die Vollstreckung durch Sicherheitsdleistung aussetzen, wenn nicht der Kläger (ich) vor der Vollstreckung die Sicherheit leistet.

Es ist wahrscheinlich, dass die Beklagten in Berufung bis Ende April gehen (renitente, pensionierte Lehrer) .

Meine Fragen: Der RA der Gegenseite hatte im Vorfeld den Prozess und Termine geschickt hinausgezögert. (Die EB-Kündigung wurde 10/2007 ausgesprochen)

1. Kann ich durch die Leistung der Sicherheit erzielen, dass die Beklagten auf jeden Fall die Wohnung zum 30.06.09 räumen müssen, indem ich durch einen Gerichtsvollzieher die Zwangsräumung erzwinge (oder wie)??


2. Wie lange zieht sich die Berufung hin (Schätzungen, Erfahrungswerte) ? Wird das Urteil eventuell, sicher oder unwahrscheinlich noch vor dem 30.06.2009 gefällt.


Hintergrund : Meine Mutter muss die Wohnung beziehen, weil sie Ihre Wohnung räumen muss und ich die Wohnung sicherlich vorab kernsanieren lassen muss. :g
Vielen Dank vorab für konstruktiven Input :t
 
AW: @ Juristen: Berufungsfrage nach Eigenbedarfsurteil

Hi

Sorry, kann dir keinen juristischen Rat für DE erteilen, aber dieses Mietrecht ist ja zum Ko****. Kann mir vorstellen, wie es in dir kocht... :g
 
AW: @ Juristen: Berufungsfrage nach Eigenbedarfsurteil

Ich kann Dir auch auch keine juristische Auskunft erteilen.

Was ich aber mit ziemlich genauer Sicherheit sagen kann, durch die Berufung der Gegenseite kannst Du die Räumung zum 30.6. aller Wahrscheinlichkeit nach "knicken" :#

Leider ist das gängige und übliche Praxis alles bis zum Letzten juristisch auszureizen ;)
 
AW: @ Juristen: Berufungsfrage nach Eigenbedarfsurteil

1. Kann ich durch die Leistung der Sicherheit erzielen, dass die Beklagten auf jeden Fall die Wohnung zum 30.06.09 räumen müssen, indem ich durch einen Gerichtsvollzieher die Zwangsräumung erzwinge (oder wie)??

Ja, wenn der Gegenseite nicht noch was Schlaues einfällt: z.B. Einstellung der Zwangsvollstreckung, Vollstreckungsschutz ... :s

2. Wie lange zieht sich die Berufung hin (Schätzungen, Erfahrungswerte) ?

Ist abhängig vom Gericht. Räumungssachen werden von den Gerichten meist bevorzugt behandelt. Trotzdem: Es hilft wenig, wenn es statt eines Jahres nur ein halbes dauert ... :y

Wird das Urteil eventuell, sicher oder unwahrscheinlich noch vor dem 30.06.2009 gefällt.

s.o.: unwahrscheinlich :#

Es gibt aber noch die Chance, dass die Berufung vom Berufungsgericht durch Beschluss verworfen wird. Das geht recht schnell, und die Chance ist nicht zu gering. Also: Die Flinte nicht schon ins Korn werfen! :t

In zweiter Instanz - so es denn dazu kommt - wirst Du Dich eh anwaltlich vertreten lassen müssen, zumal wenn die Berufung nicht schon verworfen wird. Also frag' den Anwalt.
 
AW: @ Juristen: Berufungsfrage nach Eigenbedarfsurteil

1. Kann ich durch die Leistung der Sicherheit erzielen, dass die Beklagten auf jeden Fall die Wohnung zum 30.06.09 räumen müssen, indem ich durch einen Gerichtsvollzieher die Zwangsräumung erzwinge (oder wie)??


QUOTE Wackeldackel
"Ja, wenn der Gegenseite nicht noch was Schlaues einfällt: z.B. Einstellung der Zwangsvollstreckung, Vollstreckungsschutz ... :s"

Ich lasse mich von Anfang an anwaltlich vertreten, nur ist mein Anwalt schwierig erreichbar (es ist ja für ihn auch ein "Peanunts-Fall).

Den Mietern wird mit Sicherheit etwas Schlaues einfallen, weil sie eine Rechtschutzversicherung haben und einen Rechtsanwalt beauftragten, der "alle noch so fadenscheinigen Register" zieht. Beispiel: Klageabweisungsgrund wg. sozialer Härte. Er behauptete seine Mandanten wären "gut 80zig-jährig", tasächlich sind sie 74 und 79 Jahre alt. Angstzustände durch Umzug, die den Mandanten an seine Kriegsgefangenschaft in Russland erinnern :j:j etc.
Die Richterin hat auch alle Punkte verworfen. :d

Also mit Sicherheit wird der Anwalt dann "Einstellung der Zwangsvollstreckung" und/oder Vollstreckungsschutz beantragen :g

Ich frage mich dann nur, warum die Richterin vorläufige Vollstreckbarkeit bei Sicherheitsleistung einräumt, wenn ich keine Chance habe, die Vollstreckung des Urteils durchzusetzen &: Die Mühlen des gesetzes mahlen ja so langsam, dass ich dann gar keine Handhabe mehr habe und nur darauf hoffen kann, dass die Berufung schnell abgewiesen wird.

Würdest Du oder ggf. ein anderer juristisch versierter Kollege "Einstellung der Zwangsvollstreckung" und/oder Vollstreckungsschutz" kurz erläutern (ggf. auch per PN) %: Vielleicht hast Du ja auch noch einen anderen Tipp :b
VIELEN DANK IM VORAUS !
 
AW: @ Juristen: Berufungsfrage nach Eigenbedarfsurteil

Auch wenn es für Dich kein Trost ist . . .

für mich ein weiteres Beispiel, lieber die Kohle z. B. an der Börse zu versenken, als irgendjemanden (m)eine Mietwohnung zu überlassen. Dabei ist die Kohle auch weg und der Ärger noch größer b:.

Leider gibt es in DE diese Vorgänge zuhauf - nicht erst bekanntgeworden durch die TV-Berichte über "Mietnomaden" und anderes Gesindel :j, welches sich hier unter dem Deckmantel des Gesetzes verstecken kann :g:g.

Ich wünsche Dir viel viel Glück !!!
 
AW: @ Juristen: Berufungsfrage nach Eigenbedarfsurteil

Hier noch ein wenig Lektüre quer durch die ZPO (unbedingt lesen :B):

Antrag auf Vollstreckungsschutz nach § 712 wg. § 714 nach herrschender Meinung nicht mehr statthaft.

Aber: zusammen mit Berufung Antrag auf einstweilige Einstellung nach § 719 i.V. § 707. Geht meist durch. :#

Außerdem im Vollstreckungsverfahren: Vollstreckungsschutz nach § 765a. Hier finden sich die altersbedingt geistig Gebrechlichen, die Suizidgefährdeten u.s.w. wieder. q:
 
AW: @ Juristen: Berufungsfrage nach Eigenbedarfsurteil

Hier noch ein wenig Lektüre quer durch die ZPO (unbedingt lesen :B):

Antrag auf Vollstreckungsschutz nach § 712 wg. § 714 nach herrschender Meinung nicht mehr statthaft.

Aber: zusammen mit Berufung Antrag auf einstweilige Einstellung nach § 719 i.V. § 707. Geht meist durch. :#

Außerdem im Vollstreckungsverfahren: Vollstreckungsschutz nach § 765a. Hier finden sich die altersbedingt geistig Gebrechlichen, die Suizidgefährdeten u.s.w. wieder. q:

Vielen Dank Wackeldackel, :t
"to cut a very long story short": Erbringung der Sicherheitsleistung und Zwangräumung zu beantragen, bringt mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nichts. Ich muß also mal wieder die langsamen mahlenden Mühlen der Gerichte abwarten :g

Ich hoffe noch ein wenig, dass die Berufung mangels substantiellem Neuvortrag abgelehnt wird (wishful thinking).

P.S.
Mein RA ist überzeugt, dass ich gewinnen werde, allerdings trifft er keinerlei Aussagen, wann diese Mieter endlich raus sind. HORROR: ich wohne mit Ihnen unter einem Dach und meine Mutter ist nervlich am Ende:g
 
AW: @ Juristen: Berufungsfrage nach Eigenbedarfsurteil

So ist das als Eigentümer seit Jahrzehnten..... immer mehr Pflichten und dann auch noch immer weniger Rechte. b: :a
 
AW: @ Juristen: Berufungsfrage nach Eigenbedarfsurteil

Erbringung der Sicherheitsleistung und Zwangräumung zu beantragen, bringt mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nichts.

Das würde ich so nicht unterschreiben. Es bringt auf jeden Fall eins: Druck. :s
Wie immer muss man Kosten und Nutzen abwägen. Da kann Dich aber bestimmt Dein Anwalt beraten.
 
AW: @ Juristen: Berufungsfrage nach Eigenbedarfsurteil

So ist das als Eigentümer seit Jahrzehnten..... immer mehr Pflichten und dann auch noch immer weniger Rechte. b: :a

Das ist ja bald vorbei mit dem Privateigentum, wenn die DDR wieder eingeführt wird....... Dann gehört die Wohnung der Genossenschaft, das LEHREREHEPAAR spitzelt für die Stasi und Sausapia wird zwangsumgesiedelt. Seine Doppelgarage kann er so lassen, da das deutsche Einheitsauto, was nach 14 Jahren geliefert wird, da in jedem Fall reinpasst. Die Staatsratsvorsitzende Merkel wird dieses als großen Erfolg feiern und Urlaub wird wieder an der Ostsee oder am Balaton gemacht.......
 
AW: @ Juristen: Berufungsfrage nach Eigenbedarfsurteil

Das ist ja bald vorbei mit dem Privateigentum, wenn die DDR wieder eingeführt wird....... Dann gehört die Wohnung der Genossenschaft, das LEHREREHEPAAR spitzelt für die Stasi und Sausapia wird zwangsumgesiedelt. Seine Doppelgarage kann er so lassen, da das deutsche Einheitsauto, was nach 14 Jahren geliefert wird, da in jedem Fall reinpasst. Die Staatsratsvorsitzende Merkel wird dieses als großen Erfolg feiern und Urlaub wird wieder an der Ostsee oder am Balaton gemacht.......

Spätestens dann bin ich rechtzeitig im Besitz einer AK47 mit der Garage voll Munition..... dann soll'n se man ruhig kommen. Ich wusste schon immer, seit meine Oma es mir sagte..... "Die Russen kommen" :b :d:d:d:d
 
AW: @ Juristen: Berufungsfrage nach Eigenbedarfsurteil

Spätestens dann bin ich rechtzeitig im Besitz einer AK47 mit der Garage voll Munition..... dann soll'n se man ruhig kommen. Ich wusste schon immer, seit meine Oma es mir sagte..... "Die Russen kommen" :b :d:d:d:d

Das fehlt mir auch noch......:X

Deine Oma war aber sehr vorausschauend.....:d
 
AW: @ Juristen: Berufungsfrage nach Eigenbedarfsurteil

Auch wenn es für Dich kein Trost ist . . .

für mich ein weiteres Beispiel, lieber die Kohle z. B. an der Börse zu versenken, als irgendjemanden (m)eine Mietwohnung zu überlassen. Dabei ist die Kohle auch weg und der Ärger noch größer b:.

Leider gibt es in DE diese Vorgänge zuhauf - nicht erst bekanntgeworden durch die TV-Berichte über "Mietnomaden" und anderes Gesindel :j, welches sich hier unter dem Deckmantel des Gesetzes verstecken kann :g:g.

Ich wünsche Dir viel viel Glück !!!

Da muss ich jetzt mal leise widersprechen. Sosehr ich Sausapia verstehe und ihm alles Gute für seinen Fall wünsche. Die Mietrechtsprechung und Gesetzgebung hat sich ja in der letzten Zeit nur in diese Richtung entwickelt, weil jahrelang der Mieter so gut wie keine Rechte hatte und in Großstädten von Miethaien bis an die Grenzen des guten Geschmacks ausgenutzt wurde. Da wurden und werden immer noch (Ich beziehe das jetzt ausdrücklich nicht auf den TE) für die letzten Bruchbuden so dermaßen asoziale Preise aufgerufen und absurde Klauseln in die Mietverträge reingeschrieben, dass dem einfach ein Riegel vorgeschoben werden musste. Das jetzt das Pendel in die andere Richtung ausschlägt ist eine direkte Folge davon. Und nicht das wir uns jetzt falsch verstehen: Wenn in meiner Wohnung sich so ein Mietnomade, oder anderweitige Querulanten einnisten würden, dann würde ich wahrscheinlich auch meine gute Kinderstube vergessen... Dann ist eben halt mal der Wohnungswassersanschluss kaputt. Oder ne Störung in der Sicherungsanlage. (Also ich hab gehört das Leute das so machen - ich würde das natürlich nicht unterstützen.) :w
 
AW: @ Juristen: Berufungsfrage nach Eigenbedarfsurteil

Die Mietrechtsprechung und Gesetzgebung hat sich ja in der letzten Zeit nur in diese Richtung entwickelt, weil jahrelang der Mieter so gut wie keine Rechte hatte und in Großstädten von Miethaien bis an die Grenzen des guten Geschmacks ausgenutzt wurde. Da wurden und werden immer noch (Ich beziehe das jetzt ausdrücklich nicht auf den TE) für die letzten Bruchbuden so dermaßen asoziale Preise aufgerufen und absurde Klauseln in die Mietverträge reingeschrieben, dass dem einfach ein Riegel vorgeschoben werden musste. Das jetzt das Pendel in die andere Richtung ausschlägt ist eine direkte Folge davon.

Genau so war es und ist leider so :#

Nun ist der Spieß umgedreht, denn z.B. Mietnomaden gab es damals nicht.... komisch.... warum bloß? &: :b
 
AW: @ Juristen: Berufungsfrage nach Eigenbedarfsurteil

Da muss ich jetzt mal leise widersprechen. Sosehr ich Sausapia verstehe und ihm alles Gute für seinen Fall wünsche. Die Mietrechtsprechung und Gesetzgebung hat sich ja in der letzten Zeit nur in diese Richtung entwickelt, weil jahrelang der Mieter so gut wie keine Rechte hatte und in Großstädten von Miethaien bis an die Grenzen des guten Geschmacks ausgenutzt wurde. Da wurden und werden immer noch (Ich beziehe das jetzt ausdrücklich nicht auf den TE) für die letzten Bruchbuden so dermaßen asoziale Preise aufgerufen und absurde Klauseln in die Mietverträge reingeschrieben, dass dem einfach ein Riegel vorgeschoben werden musste. Das jetzt das Pendel in die andere Richtung ausschlägt ist eine direkte Folge davon. Und nicht das wir uns jetzt falsch verstehen: Wenn in meiner Wohnung sich so ein Mietnomade, oder anderweitige Querulanten einnisten würden, dann würde ich wahrscheinlich auch meine gute Kinderstube vergessen... Dann ist eben halt mal der Wohnungswassersanschluss kaputt. Oder ne Störung in der Sicherungsanlage. (Also ich hab gehört das Leute das so machen - ich würde das natürlich nicht unterstützen.) :w


Das ist vor 20 Jahren schon so gewesen, dass man die Mieter, auch bei Eigenbedarf, nicht aus den Wohnungen bekommen hat....

Muss man doch nicht einziehen wenn zu teuer oder es einem nicht gefällt.....

Der Mieterschutz ist mehr als übertrieben!
 
AW: @ Juristen: Berufungsfrage nach Eigenbedarfsurteil

Das ist vor 20 Jahren schon so gewesen, dass man die Mieter, auch bei Eigenbedarf, nicht aus den Wohnungen bekommen hat....


Das ist richtig. Aber es gab ein Zeitfenster, da war es erleichtert worden und seltsamer Weise haben dann schlagartig Eigenbedarfskündigungen mit den fadenscheinigsten Gründen zugenommen. Daher wurde "richterlich" noch mehr auf die Finger geschaut bzw. gehauen. Das spürst Du heute leider an Deinen "Fingern"
 
AW: @ Juristen: Berufungsfrage nach Eigenbedarfsurteil

Das ist richtig. Aber es gab ein Zeitfenster, da war es erleichtert worden und seltsamer Weise haben dann schlagartig Eigenbedarfskündigungen mit den fadenscheinigsten Gründen zugenommen. Daher wurde "richterlich" noch mehr auf die Finger geschaut bzw. gehauen. Das spürst Du heute leider an Deinen "Fingern"

Nö, habe (fast) nix zu vermieten..... (bin selber Mieter). Stecke alles Geld in meine Fahrzeuge und das Werkstattprojekt :d.

Aber kenne das von meinen Eltern, Onkel, Schwester... Die haben da alle so ihre Not (mal mehr, mal weniger - aber Spaß macht das nicht, was ich so mitbekomme)
 
AW: @ Juristen: Berufungsfrage nach Eigenbedarfsurteil

Das würde ich so nicht unterschreiben. Es bringt auf jeden Fall eins: Druck. :s
Wie immer muss man Kosten und Nutzen abwägen. Da kann Dich aber bestimmt Dein Anwalt beraten.

Die Hoffnung stirbt zuletzt. Mein RA ruft mich an, sobald die Berufung eingereicht wurde (spätestens ende April). Er geht genau wie ich davon aus, dass diese kommt. Dann werde ich mit ihm abstimmen, ob dieser schritt Aussicht auf erfolg hat und was mich dies kostet. Meine Rechtsschutzversicherung hat mir zunächst nur eine Deckungszusage für die 1. Instanz gegeben. Da ich diese noch nicht in Anspruch nahm und die 1. Instanz gewann, gehe ich davon aus, dass diese auch die 2. Instanz ggf. mit Zwangsräumung übernimmt. Bin ich da ggf. zu optimistisch???&:
 
AW: @ Juristen: Berufungsfrage nach Eigenbedarfsurteil

Thanks, I ´ll keep you informed...
 
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