Kann man jemanden offiziell per Schreiben als Lügner bezeichnen? Konsequenzen zu befürchten?

Im Falle des Spielplatzes würde ich ebenfalls den Anwalt bemühen, der - so könnte ich mir vorstellen - ein gerichtliches Beweissicherungsverfahren beantragen wird. Dann kommt ein unabhängiger Sachverständiger und beide Seiten haben Klarheit!

Ich fürchte, dass auf Grund der bisher vorgefallenen Dinge das Klima derart vergiftet ist, dass eine Klärung auf rein verbaler Ebene nicht mehr möglich ist.
 
Der Bebauungsplan (ist in den jeweiligen Gemeinden in Inet eingestellt) gibt an, wie das Baufenster aussehen muss. Für das entsprechende Flurstück sind die “Muss-Daten“ in jedem Falle erfasst.
Wird von Baufenster abgewichen (evt weil der Bau nur anders errichtet werden kann), muss von der Gemeinde eine Freigabe erteilt worden sein.

Beim Spielplatz sollte die Eigentümergemeinschaft einfach die Schächte besichern. Da könnten nicht nur Kinder reindergeln ...
 
.dieser verweigert jede Nachbesserung, da er sagt, die Eigentümergemeinschaft hat den Platz damals bei der Gemeinschafts Eigentum Abnahme nicht bemängel
ich kenne auch persönlich ein Großprojekt und dort war der TÜV als Gutachter auch bei der Abnahme. Kann mir kaum vorstellen, dass kein fachkundiger Sachverständige mit bei der Abnahme des Gemeinschaftseigentums dabie war.
Sieh es bitte nicht als Angriff. Ich habe mich über 2x Jahre NUR über jeden sch… des Bauträgers geärgert und habe SEHR viele graue Haare bekommen.

Mein eindringlicher Rat für dich: Keep cool. Konzentrier dich wieder mehr auf die schönen Dinge im Leben. Z.b. auf deine ansonsten sicherlich tolle Wohnung und deinen Zetti!

und ja du hast sicherlich in vielen Punkten Recht, aber es lebt sich besser wenn man sich von solchen Dingen löst.

Die Kosten für solche Umbauten sind pro Kopf ja meist auch überschaubar...
 
update....bisher keinen Brief abgeschickt da Bauträger heute wieder einen Termin zur Mangelbeseitigung genannt hat (den 2ten dieses Jahr) ...dieses mal im Juni 2019....
hier die Historie:
erkannt wurde der Mangel August 2016, erstes gemeinsames Gutachten bestätigt Mangel Februar 2017, Gerichtsgutachten bestätigt Mangel Juli 2018....und nun sind wir vl im Juni 2019....mit der Beseitigung
leider hat man keinen Anspruch auf Entschädigung (wegen dem Mangel....es geht hier um nicht ausreichenden Schallschutz)...bei selbstgenutzten Eigentum ist das so...

man braucht extrem langen Atem...aber wem erzähle ich das...da sind sicher auch andere im Forum Geschädigte..sollte jemand einen Stuttgarter Bauträger wählen..das ...... kann ich in diesem Fall gar nicht empfehlen...
Hi,
ich würde nicht bis Juli warten. Da ist aus meiner Sicht zu viel Zeit ins Land gestrichen. Wenn Du mich fragst, riecht das danach, dass der Bauträger keine Kohle hat.
Von daher:
Lass Deinen Anwalt den Bauträger anschreiben, in Verzug setzen, die Ersatzvornahme androhen und wenn der dann die Frist verstreichen lässt, verklag den Bauträger auf Vorschuss für die Ersatzvornahme.
Nimm Dir nen Gutachter, der die Kosten für eine technisch erforderliche Maßnahme, die nicht "überteuert" ist. Das wird dann die Basis für Deine Klage auf Vorschuss.
Und erst wenn Du dann das Geld hast, würde ich loslegen.
Denn den Vorschuss hast Du dann. Und in der Vorschussklage muss der Bauträger dann auch schreiben, was er am Vorschuss schlecht findet. Tut er dies nicht, akzeptiert er ihn und kann später nichts mehr dagegen tun.
 
Hi,
ich würde nicht bis Juli warten. Da ist aus meiner Sicht zu viel Zeit ins Land gestrichen. Wenn Du mich fragst, riecht das danach, dass der Bauträger keine Kohle hat.
Von daher:
Lass Deinen Anwalt den Bauträger anschreiben, in Verzug setzen, die Ersatzvornahme androhen und wenn der dann die Frist verstreichen lässt, verklag den Bauträger auf Vorschuss für die Ersatzvornahme.
Nimm Dir nen Gutachter, der die Kosten für eine technisch erforderliche Maßnahme, die nicht "überteuert" ist. Das wird dann die Basis für Deine Klage auf Vorschuss.
Und erst wenn Du dann das Geld hast, würde ich loslegen.
Denn den Vorschuss hast Du dann. Und in der Vorschussklage muss der Bauträger dann auch schreiben, was er am Vorschuss schlecht findet. Tut er dies nicht, akzeptiert er ihn und kann später nichts mehr dagegen tun.
Ist ja alles bis auf Ersatzvornahme bereits geschehen ( Klage....Urteil...gewonnen)
Die Ersatzvornahme ist deswegen schwierig da ein Gemeinschafts Eigentum betroffen ist welches aber Auswirkung auf meine Wohnung hat .

Zudem besteht das Problem dass die Ursache nicht eindeutig bekannt ist und an was es liegt .... damit können bisher keine Kosten genannt werden was das ganze kosten würde wenn es beseitigt wird....Abschätzung ohne Eingriff in mein Wohneigentum gehen von 100-250.000 € aus..
 
Weißt du, warum die Eigentümergemeinschaft im ersten Rechtsstreit nicht mit involviert war? Wenn Gemeinschaftseigentum betroffen und mangelhaft ist, wäre doch da ebenfalls ein (Feststellungs-)Interesse gegeben, das sich gegen den Bauträger/Schuldner richtet.

So muss jetzt im Zweifel erst noch die Eigentümergemeinschaft zur Duldung verpflichtet werden - wenn und soweit überhaupt ein Anspruch darauf besteht.

Die Kosten der Ersatzvornahme können dir zunächst egal sein. Regulär beantragst bei vertretbaren Handlungen einfach einen Kostenvorschuss (§ 887 Abs. 2 ZPO), um die Ersatzvornahme aufgrund der Verweigerung des Schuldners "selbst" vornehmen zu können . Genügt dieser Vorschuss nicht, muss halt nachgefordert werden. Problem könnte dann halt nur sein, dass ggf. Insolvenz des Schuldners droht.

Allerdings ist das alles reines Rätselraten. Wir kennen weder die bauliche Situation, noch das rechtskräftige Urteil, noch den Mangel, noch die erforderlichen Maßnahmen, um diesen abstellen zu können, noch irgendetwas "Substanzielles". Und genau aus diesem Grund bleibt dir wohl ausschließlich, dir einen Fachmann zur Seite zu nehmen, der deine Rechte in vollstreckbare Titel umsetzt und diese durchsetzt. Und wenn es im Zweifel bedeutet, dass du Einbußen bei deinem Eigentum hinnehmen müsstest, so gilt es dann halt den Schadensersatz umzusetzen. Alles andere führt wohl auf Dauer nur dazu, dass du dir das Urteil an die Wand nageln kannst.
 
Ist ja alles bis auf Ersatzvornahme bereits geschehen ( Klage....Urteil...gewonnen)
Die Ersatzvornahme ist deswegen schwierig da ein Gemeinschafts Eigentum betroffen ist welches aber Auswirkung auf meine Wohnung hat .

Zudem besteht das Problem dass die Ursache nicht eindeutig bekannt ist und an was es liegt .... damit können bisher keine Kosten genannt werden was das ganze kosten würde wenn es beseitigt wird....Abschätzung ohne Eingriff in mein Wohneigentum gehen von 100-250.000 € aus..
Du redest um den heissen Brei. Du musst Druck ausüben. So wie jetzt, wird nie was passieren.
Einfach emotionslos den nächsten Schritt machen. Auf Vorschuss klagen hilft da in 3 Richtungen:
A) der Gegner muss sich offenlegen ob er pleite ist
B) er merkt, dass deine Geduld am Ende ist
C) es tut sich was in baulicher Sicht.

In jedem Fall bist du einen Schritt weiter und hast Kohle aus der du was machen kannst oder hast keine Kohle. Dann kannst du den Titel aber auch verbrennen und das Kapitel abschließen.
Oder (das wäre am besten), der Bautrupp rückt an.

Und sag nicht, dass keiner den Schaden beziffern kann. Dafür gibt’s Gutachter.
Der kann auch sagen, dass der Schaden mindestens x bis y kostet, wenn er es nicht auf den € beziffern kann. Dann nimmt er 20% Sicherheitszuschlag. Und das sollte für den Anfang reichen.
 
Und sag nicht, dass keiner den Schaden beziffern kann. Dafür gibt’s Gutachter.
Gutachter gibt's reichlich! Aber, die wollen erstmal bezahlt werden, BEVOR sie irgendwas
begutachten. Und da muß er dann erstmal wieder in Vorleistung gehen und dann sehen wie
er diese Kosten wieder zurück bekommt.
So war es zumindest bei mir, in einem ähnlichem Fall.
 
Gutachter gibt's reichlich! Aber, die wollen erstmal bezahlt werden, BEVOR sie irgendwas
begutachten. Und da muß er dann erstmal wieder in Vorleistung gehen und dann sehen wie
er diese Kosten wieder zurück bekommt.
So war es zumindest bei mir, in einem ähnlichem Fall.
Sofern eine Rechtsschutzversicherung existiert, zahlt die das
 
Gutachter gibt's reichlich! Aber, die wollen erstmal bezahlt werden, BEVOR sie irgendwas
begutachten. Und da muß er dann erstmal wieder in Vorleistung gehen und dann sehen wie
er diese Kosten wieder zurück bekommt.
So war es zumindest bei mir, in einem ähnlichem Fall.
Exakt genauso ist es ich müsste wieder mit circa 10.000 € bis 15,000.—€ in Vorleistung gehen für Architekt und Gutachter um den Schadensverursacher am Gemeinschafts Eigentum genau zu lokalisieren sowie eine mögliche Art der Beseitigung dann zu planen.
Der Bauträger geht aufgrund seiner Gesellschafterstruktur nicht pleite, da bin ich mir zu 99,9 % sicher.

Wie gesagt, ich könnte vollstrecken, sofern ich einen genauen Kostenvoranschlag für die Beseitigung habe, ohne ist es unmöglich eine Vollstreckung durch zu führen. Für solch einen Kostenvoranschlag braucht man erst ein weiteres Gutachten um festzustellen wo Verursacher für den Mangel genau entsteht und danach kann ein Architekt planen welche Maßnahmen notwendig sind.

Im Gerichtsgutachten wurde ja nur der Mangel bestätigt und nicht die Ursache für den Mangel eruiert
und glaubt mir, aktuell stimme ich mich mit meinem Rechtsanwalt sehr eng ob wie die nächsten rechtlichen Schritte durchzuführen sind.

wenn ihr zurück kehrt zur Beitrag nummer eins, den ich eingangs erstellt habe,dann hatte ich nur eine Frage bezüglich eines weiteren Beschwerdebriefes und den Stil des Beschwerdebriefes an den Aufsichtsrat, welches sicherlich nicht im Detail von dem Vorfall Kenntnis hat. Hierüber wäre noch ein psychologischer Druck aufzubauen, deshalb hatte ich gefragt. Da aber sicher Schimpfkanonade gerichtet an den Aufsichtsrat auch nichts bringen, werde ich diesen nur noch mal sachlich von der Situation in Kenntnis setzen mit der Bitte hier auf die ausführenden Organen des Bauträgers bezüglich meiner Bitte einer schnellen Mangelbeseitigung Nachdruck zu verleihen und gegebenenfalls, auch wenn es rechtlich mir nicht zusteht, einen Schadensausgleich für die Zeit, in der der Mangel existent war, zu gewähren.
 
Der Bauträger geht aufgrund seiner Gesellschafterstruktur nicht pleite, da bin ich mir zu 99,9 % sicher.

je nachdem welche Rechtsform gewählt wurde, ist die Gesellschaft aber nur mit Ihrem Kapital haftbar und nicht die darüber hängende(n) Muttergesellschaft(en).
Nicht umsonst wird für jedes Bauprojekt eine neue Gesellschaft gegründet. Die hat ein einen Topf X mit Geldern für Gewährleistungsansprüche etc., sobald der aufgebraucht ist, wird es schwer...

Da aber sicher Schimpfkanonade gerichtet an den Aufsichtsrat auch nichts bringen, werde ich diesen nur noch mal sachlich von der Situation in Kenntnis setzen mit der Bitte hier auf die ausführenden Organen des Bauträgers bezüglich meiner Bitte einer schnellen Mangelbeseitigung Nachdruck zu verleihen und gegebenenfalls, auch wenn es rechtlich mir nicht zusteht, einen Schadensausgleich für die Zeit, in der der Mangel existent war, zu gewähren.
sehr gut!
 
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