KASKO-VERSICHERUNSFRAGE EILT!!!!!

Sauerländer

Fahrer
Registriert
21 Dezember 2005
Hallo,
habe einen kleinen Kaskoschaden!!
Höhe lt. Vertragswerkstatt 2.500 €!!
Nun hat mich meine Versicherung zu einer Lackierwerkstatt geschickt
um die Schadenshöhe feststellen zu lassen!! Höhe hier 1.500 €. (nach schriftlichen Kostenvoranschlag!!

Ich habe keine Werkstattbindung in meinem Vertrag!

Ich möchte nach Gutachten abrechnen!!

Habe ich Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe von 2.500 €
der von mir beauftragen Vertragswerkstatt o d e r
nur in Höhe der von der Versicherung beauftragten Lackierwerkstatt
in Höhe von 1.500 €?

EILT!!

Sauerländer
 
AW: KASKO-VERSICHERUNSFRAGE EILT!!!!!

Meiner Kenntnis nach ist bei einem Kasko-Schaden die Versicherung berechtigt einen Gutachter zu nennen, der den Schaden aufnimmt.

Solltest Du mit dem Ergebnis nicht einverstanden sein, kannst Du ein Gegengutachten erstellen laßen.

Ein KV einer Lackiererei ist m.M.n. nicht bindend für Dich.
Würde mich mit der Vers. in Verbindung setzen und um ein Gutachten bitten, falls Ihr Euch nicht einigen könnt.
 
AW: KASKO-VERSICHERUNSFRAGE EILT!!!!!

nur in Höhe der von der Versicherung beauftragten Lackierwerkstatt
in Höhe von 1.500 €?

EILT!!

Sauerländer

Mehr wird es nicht geben. Es sei denn, bei der Handwerkskammer anrufen und sich einen unabhängigen Kfz-Gutachter benennen lassen. Die Gutachterkosten wirst Du vermutlich aber nicht erstattet bekommen
 
AW: KASKO-VERSICHERUNSFRAGE EILT!!!!!

Mehr wird es nicht geben. Es sei denn, bei der Handwerkskammer anrufen und sich einen unabhängigen Kfz-Gutachter benennen lassen. Die Gutachterkosten wirst Du vermutlich aber nicht erstattet bekommen

Volle Zustimmung !

Die Versicherung muss nur dafür sorgen dass dein Wagen so ist wie vor dem Unfall. Und wenn das laut zweiter Werkstatt auch für 1500 € geht, dann ist das Erstmal so und dann hat dein KV keine Bindung.
 
AW: KASKO-VERSICHERUNSFRAGE EILT!!!!!

Andreazzz schrieb:
Nach meinem Dafürhalten bekommst Du die 2500,- Euro abzgl. der MwST, falls Du nicht nachweisen kannst, dass repariert worden ist, bzw. das MwST gezahlt wurde.
So war das zumindest bei mir.
Ich habe den KV der BMW-Werkstatt vorgelegt und vom Freund lackieren lassen!

Andreas

Ich dachte, wenn nur nach KV abgewickelt werden soll, bekommt nur 50% von der KV-Höhe? &:
 
AW: KASKO-VERSICHERUNSFRAGE EILT!!!!!

Ich dachte, wenn nur nach KV abgewickelt werden soll, bekommt nur 50% von der KV-Höhe? &:


Davon habe ich noch nie etwas gehört!

Habe in den Versicherungbedingungen nachgelesen, daß man bei
WERKSTATTBINDUNG auch nur diesen Betrag bei Nichtinstandsetzung
erhält.

MwSt-Abzug ist klar!

Bleibt also die Frage:
Bei normaler Kasko-Versicherung kann ich nach einer Vertragswerksatts-
Gutachten abrechnen o d e r muß ich den Kostenvoranschlag einer
Lackierwerkstatt, die mir meine Versicherung genannt hat abrechnen??

Wäre nett, wenn ich mal die Meinung eines Versicherungsexperten
hören würde!!

Sauerländer
 
AW: KASKO-VERSICHERUNSFRAGE EILT!!!!!

"Höhe laut Vertragswerkstatt" ist kein Gutachten. Der Weg der Versicherung einen "Gegen-Kostenvoranschlag" einzufordern ist rechtens.

Nun musst Du einen Gutachter beauftragen, der den Schaden dementsprechend bewertet, dieser muss in seinem Gutachten aufführen wieso eine Reparatur für 1.500 Euro nicht "fachgerecht" durchführbar ist.

Der Gutachter wird Dich um die 300 Euro rum kosten mit dem Risiko, dass er den Schaden auch nur auf 1.500 Euro schätzt.

Wenn er nur auf 1.500 Euro kommt, musst Du ihn selber zahlen, da die Versicherung bereits recht hatte.

Kann er jedoch belegen, dass der Schaden für unter 2.500 Euro nicht reparierbar ist, muss die Versicherung den Gutachter bezahlen, weil der Schaden deutlich über einen Bagatellschaden hinaus geht und nennenswert von den 1.500 Euro abweicht.

Da die Versicherung jedoch angepisst sein wird, schickt sie ihrerseits ebenfalls einen Gutachter los, dieser wird den Schaden womöglich wieder auf 1.500 Euro schätzen (muss jedoch Dein Gutachten in Detailpunkten widerlegen) und dann schaust Du in die Röhre, denn Deinen Gutachter darfst Du dann selber bezahlen und noch ein weiteres Gutachten einfordern, der dieses Versicherungsgutachten widerlegt. Er muss sich wieder auf das Gutachten beziehen und einzelne Punkte betrachten - das kostet nochmals Geld.

Was nun tun?

Erstmal musst Du Dein Ziel kennen. Willst Du eine fachgerechte Reparatur? Dann nimmst Du das Versicherungsangebot an, lässt die Reparatur in der Lackiererei durchführen und wenn diese Reparatur nicht "fachgerecht" durchgeführt wurde, gehst Du erneut auf die Versicherung zu und lässt DIr die nachträgliche fachgerechte Reparatur bezahlen.

Geht es Dir jedoch nur um die 2.500 Euro abzgl. Mehrwertsteuer auf Deinem Konto um den Schaden dann für schlanke 1.500 Euroo woanders reparieren zu lassen, wirste wohl diesen Aufwand mit dem Gutachter betreiben müssen.

Mein Tipp: Leg Dich nicht mit der Versicherung an, wenn Du Deiner Sache nicht super sicher bist und lediglich pokern willst - das kann ins Auge gehen.
Ich hab dassselbe Spiel auch schon durch und beide Male gewonnen - ohne Anwalt, lediglich mit einem ausgebufften Gutachter :t
... aber es waren immer Haftpflichtschäden und somit war nicht meine eigene Versicherung betroffen, das ist dann ein anderes Spiel.

Dies ist natürlich keine Rechtsberatung und im Zweifelsfall musst Du einen Fach-Anwalt aufsuchen.
 
AW: KASKO-VERSICHERUNSFRAGE EILT!!!!!

Davon habe ich noch nie etwas gehört!

Habe in den Versicherungbedingungen nachgelesen, daß man bei
WERKSTATTBINDUNG auch nur diesen Betrag bei Nichtinstandsetzung
erhält.

MwSt-Abzug ist klar!

Bleibt also die Frage:
Bei normaler Kasko-Versicherung kann ich nach einer Vertragswerksatts-
Gutachten abrechnen o d e r muß ich den Kostenvoranschlag einer
Lackierwerkstatt, die mir meine Versicherung genannt hat abrechnen??

Wäre nett, wenn ich mal die Meinung eines Versicherungsexperten
hören würde!!

Sauerländer

Du redest von Werkstattbindung nach den AVB. Das ist im vorliegenden Fall nicht gegeben. Sie machen das aber indirekt, in dem sie ihn zu einer "für sich günstigen" Werkstatt (nicht BMW gebunden) geschickt haben.

Das mit der 50% Regelung ist keine neue Sache, schon viele Jahre alt. Aber ob sie noch Gültigkeit hat, steht in den jeweiligen Versicherungsbedingungen der jeweiligen Gesellschaft.

By the Way.... ich habe 25 Jahre bei einer Versicherung gearbeitet (einschl. Lehre). Mein Schwerpunkt war leider nicht die Sachversicherungssparte. Daher können Falschaussagen gegeben sein. Aber das kann jeder selbst in für sich gültigen Vertrag (Versicherungsbedingungen) selbst nachlesen.
 
AW: KASKO-VERSICHERUNSFRAGE EILT!!!!!

Den Papier- und Zahlenkram mal außen vor.
Die Vertragswerkstätten lackieren doch selbst oft gar nicht, sondern bringen die Kundenautos auch in normale Lackierwerkstätten und verkaufen die Lackierung dann später mit dem "Vertragswerkstattaufpreis"..

insofern: Vielleicht brauchst du dir um die fachgerechte Lackierung wahrscheinlich keine Sorgen machen.
Für was dann noch 1000 mehr einfordern, da lässt sich unter ethischen Gesichtpunkten streiten :D

Viele Grüße und viel Erfolg bei der Guten Deckung des Schaden!!
 
AW: KASKO-VERSICHERUNSFRAGE EILT!!!!!

Den Papier- und Zahlenkram mal außen vor.
Die Vertragswerkstätten lackieren doch selbst oft gar nicht, sondern bringen die Kundenautos auch in normale Lackierwerkstätten und verkaufen die Lackierung dann später mit dem "Vertragswerkstattaufpreis"..

insofern: Vielleicht brauchst du dir um die fachgerechte Lackierung wahrscheinlich keine Sorgen machen.
Für was dann noch 1000 mehr einfordern, da lässt sich unter ethischen Gesichtpunkten streiten :D

Viele Grüße und viel Erfolg bei der Guten Deckung des Schaden!!

korrekt :t
 
AW: KASKO-VERSICHERUNSFRAGE EILT!!!!!

Gemäß § 13 Abs. 5 AKB hast Du Anspruch auf Ersatz der "erforderlichen Kosten der Wiederherstellung".

Wenn der Lackierbetrieb der Versicherung eine sach- und fachgerechte Reparatur zu dem Preis anbietet, dann dürften dies die erforderlichen Kosten sein, so dass Du nicht mehr verlangen kannst.

Du kannst natürlich Deiner Werkstatt den anderen KVA zeigen und fragen, ob bzw. was dagegen einzuwenden ist.
 
AW: KASKO-VERSICHERUNSFRAGE EILT!!!!!

Man ist schon in der Pflicht, den Schaden in Grenzen zu halten. Wenn die Versicherung eine Differenz zu beiden Kostenvoranschlägen von 1000 € feststellt, ist dies natürlich nicht von Pappe.
Die Versicherungen arbeiten nicht mit irgend welchen Hinterhoflackierern zusammen. Dein :) gibt die Fahrzeuge auch zum Lackieren in Lackierzentren ( ist zumindest üblich ). Und die haben auch mehr Ahnung vom lacken, da es ihr Hauptgeschäft ist.
Evtl. hat deine Vertragswerkstatt ja Schäden festgestellt, welche der Lackierbetrieb nicht einschätzen konnte und nur einen KV zur Lackierung abgegeben hat.
Spreche einfach mit dem Sachbearbeiter der Versicherung und mache deutlich, das du, da keine Werkstattbindung im Vertrag vereinbart ist, deinen Z in der Vertragswerkstatt instand gesetzt haben möchtest. Wenn sie den Kostenvoranschlag der Vertragswerkstatt anzweifeln, mögen sie doch bitte mit dieser Rücksprache halten, was sie aber wohl ablehnen werden.
Nur wofür den ganzen Aufwand betreiben? Möchtest du ein perfekt reparierten Z mit der Möglichkeit, bei nicht fachgerechter Arbeit zu reklamieren, ohne wenn und aber, oder möchtest du den ein oder anderen Euro rausquätschen, da dir evtl. Jemand gesagt hat " Mach ich dir für ein paar Euro ". Überlege dir gut was du möchtest, es kann auch nach hinten los gehen.
Viel Glück bei der Abwicklung
 
AW: KASKO-VERSICHERUNSFRAGE EILT!!!!!

Die gleiche Problematik gibt es ja auch in der Haftpflichtversicherung.Geschädigten, die keine Haftung an einem Unfall trifft, werden Abzüge vom KVA gemacht mit der Begründung, dass die Werkstatt xy die Reparatur für weniger Geld hinbekommt.
Die Tendenz in diesen Fällen ist, dass der Geschädigte auf Grundlage der teueren Markenwerkstatt abrechnen kann.
Berufe Dich auf das sogenannte "Porsche-Urteil" des BGH und verlange von Deiner Versicherung die Abrechnung auf Grundlage Deines KVA.
 
AW: KASKO-VERSICHERUNSFRAGE EILT!!!!!

Die gleiche Problematik gibt es ja auch in der Haftpflichtversicherung.Geschädigten, die keine Haftung an einem Unfall trifft, werden Abzüge vom KVA gemacht mit der Begründung, dass die Werkstatt xy die Reparatur für weniger Geld hinbekommt.
Die Tendenz in diesen Fällen ist, dass der Geschädigte auf Grundlage der teueren Markenwerkstatt abrechnen kann.
Berufe Dich auf das sogenannte "Porsche-Urteil" des BGH und verlange von Deiner Versicherung die Abrechnung auf Grundlage Deines KVA.

Wenn schon solche Tipps, dann bitte auch mit Aktenzeichen des BGHs belegen.
Porsche-Urteil beim BGH wird man so nicht finden können ;)
 
AW: KASKO-VERSICHERUNSFRAGE EILT!!!!!

Wenn schon solche Tipps, dann bitte auch mit Aktenzeichen des BGHs belegen.
Porsche-Urteil beim BGH wird man so nicht finden können ;)

Wenn man "Porsche-Urteil" und "BGH" bei google eingibt, hat man sofort einen Treffer, wo man es auch nachlesen kann ;)

Außerdem kennt jeder Schadensachbearbeiter einer Versicherung diese Entscheidung

Aber bitte, hier mundgerecht serviert:

Bundesgerichtshof (BGH)
Urteil vom 29.04.03
(VI ZR 398/02)

veröffentlicht in: NJW 2003, 208
 
AW: KASKO-VERSICHERUNSFRAGE EILT!!!!!

Wenn man "Porsche-Urteil" und "BGH" bei google eingibt, hat man sofort einen Treffer, wo man es auch nachlesen kann ;)

Außerdem kennt jeder Schadensachbearbeiter einer Versicherung diese Entscheidung

Aber bitte, hier mundgerecht serviert:

Bundesgerichtshof (BGH)
Urteil vom 29.04.03
(VI ZR 398/02)

veröffentlicht in: NJW 2003, 208


Danke,

habe das Urteil gefunden und gelesen.

Ich würde ja verstehen, wenn ich eine Kaskoversicherung mit
Werkstattbindung abgeschlossen hätte, ich nur den Wert des
Gutachtens der Lackierwerkstatt, welche mir die Versicherung
genannt hat, bekommen würde.

Bei Abschluss solch einer Versicherung spart man ja lt. Versicherungs-
angabe auch ca. 20 % Beitrag.

Da ich aber eine Versicherung, ohne Werkstattbindung habe, darf
ich ja wohl erwarten, daß die Versicherung auch nach dem Gutachten
der Vertragswerkstatt abrechnet.

Dieses ist nach meiner Ansicht mit dem zitierten Urteil gerechtfertigt.

Ich freue mich über weitere Meinungen.

Es läuft höchstwahrscheinlich daraufhin hinaus, daß ich
mir einen Rechtsanwalt nehmen muß, wenn die Versicherung nach dem
Gutachten der Lackierwerkstatt abrechnen will.

Sauerländer
 
AW: KASKO-VERSICHERUNSFRAGE EILT!!!!!

Gemäß § 14 AKB entscheidet bei Meinungsverschiedenheiten über die Höhe des Schadens oder den Umfang der erforderlichen Wiederherstellungsarbeiten ein Sachverständigenausschuss.
Das ist aber mit Kosten verbunden, ohne Rechtsschutz wohl zu riskant.
 
AW: KASKO-VERSICHERUNSFRAGE EILT!!!!!

Das mit der 50% Regelung ist keine neue Sache, schon viele Jahre alt. Aber ob sie noch Gültigkeit hat, steht in den jeweiligen Versicherungsbedingungen der jeweiligen Gesellschaft.

Ich kenn nur die "Gutachten abzgl. MwSt."-Regelung. Von 50% hab ich noch nie was gehört.
War das vielleicht früher mal so oder gibt's immer noch Versicherungen, die mit dieser Regel arbeiten. Da müsste man dann ja beim Vergleich und Abschluss einer Versicherung genau drauf achten.
 
AW: KASKO-VERSICHERUNSFRAGE EILT!!!!!

Hast du von der Vertragswerkstatt auch einen schriftlichen KV.
In welchem Punkt gehen die KV denn auseinander. Sie müßten ja beide eine detallierte Aufstellung beinhalten. Oder hast du von der Vertragswerkstatt keinen schriftlichen KV ?
 
AW: KASKO-VERSICHERUNSFRAGE EILT!!!!!

War das vielleicht früher mal so oder gibt's immer noch Versicherungen, die mit dieser Regel arbeiten. Da müsste man dann ja beim Vergleich und Abschluss einer Versicherung genau drauf achten.
Hi Torsten,
beim Versicherungsabschluß / wechsel sollte man immer ganz genau alle Leistungen vergleichen, sonst kann es im Fall der Fälle recht teuer werden.
Z.B. Marderschäden ja/nein, Haarwild oder alle Tiere, Rückstufungsretter beim Schaden usw. Auf keinen Fall nur den günstigsten Anbieter suchen ohne die Leistungen zu vergleichen.
Manchmal sind es auf den ersten Blick nur Kleinigkeiten, die einem aber richtig Geld kosten können. :g
 
AW: KASKO-VERSICHERUNSFRAGE EILT!!!!!

Hast du von der Vertragswerkstatt auch einen schriftlichen KV.
In welchem Punkt gehen die KV denn auseinander. Sie müßten ja beide eine detallierte Aufstellung beinhalten. Oder hast du von der Vertragswerkstatt keinen schriftlichen KV ?

Hallo,

so von der Vertragswerkstatt habe ich einen schriftlichen Kosten-
voranschlag.
Von der Lackierwerkstatt wurde mir lediglich gesagt ,daß der Schaden
1.500 Euro wäre. Kopie des Kostenvoranschlages wurde mir nur zugesagt,
wenn ich 50 Euro bezahlen würde.

Auf den Unterschied von 1.000 Euro wurde mir von dem Lackierbetrieb
mitgeteilt, habe das Gutachten der Vertragswerkstatt gezeigt. daß
es wohl an den Lohnkosten liegen würde.

Ist doch höchst zweifelhaft! Oder?
 
AW: KASKO-VERSICHERUNSFRAGE EILT!!!!!

Sehr gut gemeinter Rat: Nicht hier wild diskutieren, sondern sofort Anwalt aufsuchen!

Nur dieser wird übber "höchst zweifelhaft" oder "absolut rechtens" befinden können und Dir einen rechtlich sauberen Weg zu Deinem Ziel aufzeigen.
 
AW: KASKO-VERSICHERUNSFRAGE EILT!!!!!

Zunächst soltest Du die für Deinen Kaskovertrag geltenden "Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung" (AKB), das "Kleingedruckte" lesen.
Diese sind Bestandteil des Vertrages.
Dort dürfte, wie bereits oben gesagt, bestimmt sein, das Du Anspruch auf die für die Wiederherstellung erforderlichen Kosten hast.

Dazu eine Entscheidung des Amtsgerichts Essen, wonach der KV der Versicherung gilt:

"Gericht: AG Essen
Entscheidungsdatum: 31.01.2006
Aktenzeichen: 20 C 504/05

Norm: § 13 Abs 5 AKB

Kfz-Kaskoversicherung: Verweisung des Versicherungsnehmers auf eine günstigere und gleichwertige Reparaturmöglichkeit durch den Versicherer

Orientierungssatz
Zu den erforderlichen Kosten der Wiederherstellung i.S.v. § 13 Abs. 5 AKB gehören diejenigen Kosten, die der Versicherungsnehmer objektiv zur Beseitigung des Schadens aufwenden muss. Hierbei ist er aber verpflichtet, die Kosten so niedrig wie möglich zu halten, weshalb er die Weisungen des Versicherers vor Durchführung der Wiederherstellung einzuholen und zu beachten hat (Rn.7). Der Versicherungsnehmer muss sich auf eine ihm ohne weiteres zugängliche günstigere und gleichwertige Reparaturmöglichkeit verweisen lassen (Fortführung BGH, 29. April 2003, VI ZR 398/02, MDR 2003, 1047- (Porsche-Urteil))."


Das AG Essen bezieht sich also auch auf das Porsche-Urteil, kommt aber zu einer einschränkenden Auslegung.

Es gibt aber auch anderslautende Entscheidungen, so dass hier einfach eine gewisse Rechtsunsicherheit besteht.
 
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Meine Güte gib dir doch nicht den Stress sondern dass Auto einfach in die Vertragswerkstatt zur Reparatur. Machen lassen wirst du es eh und den ganzen Terz mit der Versicherung, ob sich der lohnt wenn du am ende 1.) auf die Mwst. verzichtest und 2.) dann irgendwo billich billich reparieren lässt und dich hinterher ärgerst?

Dann hast du sehr erfolgreich vielleicht 200Eus gespart. Super. Btw 19% Märchensteuer von den 2500€ KVA der Vertragswerkstatt sind auch rund 500Eus. Wenn du nicht gerade wen kennst der eine Werkstatt/Lackiererei hat, denke ich nicht, dass sich das über alles lohnt.

Lustig wäre es natürlich wenn du auf den 2500€ von der Vertragswerkstatt beharrst und dann doch zu der 1500€-Billig-Bude gehst. Das wäre in meinen moralischen Augen schon ganz ganz nahe am Erschwindeln von Leistungen die dir nicht zustehen bis zum bösen B-Wort.

Off-Topic: Der geschädigte hat Anspruch auf Wiederherstellung in einer Werkstatt seiner Wahl, warum kann man ihn dazu dann nicht wirklich zwingen? Ich versteh ja das jeder über sein Auto befinden darf wie er will, aber überall sieht man ständig Leute die sich nennen wir es "abenteuerliche" KVA holen und dann doch nur in der Hinterhofwerkstatt oder gar schwarz notdürftig reparieren lassen um ein geschäft zu machen. Selbst die Einbehaltung der Mwst. scheint das nicht zu bremsen.

Ich will dem TS hier natürlich nichts unterstellen. Nur kommt es mir zweifelhaft vor, wenn ich sehe wie oft Leute - auch hier - direkt nach nem Unfall als allererstes fragen wie sie am besten über KVA abrechnen und wenns geht, wo sie den "besten" bekommen. Nichts gegen Hinterhof oder kleine Werkstätten, nur wenn der Geschädogte selbst diese Reparatur der Vertragswerkstatt vorzieht, warum sollte er die Preisdifferenz quasi ausbezahlt/geschenkt bekommen? Ich meine wegen sonem Scheiss steigen unser aller Beiträge.

Just my 2 Cents
 
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