Kaufvertrag...kein Unfallwagen

AW: Kaufvertrag...kein Unfallwagen

Also, jetzt wird es allmählich klarer. Hab mit der BMW-Niederlassung ,die das Fahrzeug 6 Mon. hatte, gesprochen. Der Geschäftsstellenleiter gab bereitwillig Auskunft und ich bekam alles auch noch schriftlich.
Die Motorhaube wurde komplett neu lackiert, der Rest bis auf die Heckklappe beilackiert...... weil er einen !!!!Harzschaden!!!(gibts so was auch??) hatte. Das Verdeck hat komischerweise nix abbekommen!!!
Desweiteren hatte das Fahrzeug einen Heckschaden, der mit 3500,- Euro berechnet wurde.
Dies wurde meiner Vorbesitzerin auch so in ihren Kaufvertrag hineingeschrieben.

Ich werde eine gütliche Eingung versuchen und werde der Verkäuferin eine Wertminderung von 1500,- vorschlagen.

gruß toni
 
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Also, jetzt wird es allmählich klarer. Hab mit der BMW-Niederlassung ,die das Fahrzeug 6 Mon. hatte, gesprochen. Der Geschäftsstellenleiter gab bereitwillig Auskunft und ich bekam alles auch noch schriftlich.
Die Motorhaube wurde komplett neu lackiert, der Rest bis auf die Heckklappe beilackiert...... weil er einen !!!!Harzschaden!!!(gibts so was auch??) hatte. Das Verdeck hat komischerweise nix abbekommen!!!
Desweiteren hatte das Fahrzeug einen Heckschaden, der mit 3500,- Euro berechnet wurde.
Dies wurde meiner Vorbesitzerin auch so in ihren Kaufvertrag hineingeschrieben.

Ich werde eine gütliche Eingung versuchen und werde der Verkäuferin eine Wertminderung von 1500,- vorschlagen.

gruß toni


Würd ich auch so machen:t
 
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Aber wenn BMW selber den schaden verursacht hätte und ALLES bis auf die heckklappe neu lackieren lassen hätte, hätten sie es geltend machen müssen und das auto nicht mehr als NEU Fahrzeug verkaufen dürfen.

ausserdem hätte BMW das spaltmaß eingestellt.
 
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Bei 3.500 Euro Heckschaden sollte doch mehr als nur die Heckstoßstange kaputt gewesen sein, oder?
Dementsprechend sichtbar muss die Reparatur am Heckklappenscharnier sein. ... kannst Du davon bitte Bilder einstellen?
 
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Gib den Wagen zurück!! Wenn Du den Wagen weiter verkaufen möchtest, musst Du die Vorschäden angeben weil Du jetzt Kenntnis davon erlangt hast!! Glaubst Du wirklich das Du bei einem späteren Verkauf nur 1500€ Abschlag in Kauf nehmen musst??
 
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Also sei mir nicht böse, aber wenn die Vorbesitzerin einen Heckschaden über 3500€ und eine komplette Beilackierung von BMW schriftlich akzeptiert hat zu ihrem Kauf, und mir nun, da ich es bemerke, kommt mit "Vllt waren das ja Sie... der Wagen war schadlos/unfallfrei/whatever" würde ich sie rechtlich in die Schrottpresse schicken.

Da solltest Du eine solide Basis für einen Betrug haben und solche strafrechtlichen Geschichten lassen niemanden kalt... das heißt, Du hast, sobald das angeleiert ist, (Du mußt es ja nicht einmal ausfechten, nur einmal die Rahmenbedingungen klären, sodaß Du umfassend informiert in Verhandlungen mit ihr gehen kannst) sehr gute Karten. Da wäre ich keinesfalls zimperlich mit meinen Forderungen.

Wir hatten einmal einen ähnlichen Fall (allerdings in Ö, sollte aber jur. ähnlich gelagert sein, DE ist da mW sogar strenger bei km-Stand-Betrügen), wo etwas nachweislich gedreht war... Besitzer 1 hatte den Wagen mit gedrehtem km-Stand an Besitzer 2 verkauft, welcher ihn wiederum an Besitzer 3 (meinen Bekannten) verkauft hat. No3 kam nach 1,5 Jahren drauf, daß am km-Stand etwas nicht stimmt (+ >100tkm) und konnte das recht evident zu No1 zurückverfolgen, da dieser die Spuren unzureichend verwischt hat elektronisch. Der wollte zunächst auch nichts wissen -> No3 hat sich schlau gemacht, ging wieder zu No1 ... und siehe da (obwohl No3 als HÄNDLER die Ansprechperson gewesen wäre), dieser kaufte den Wagen dann zurück zum Verkaufskurs von -1,5 Jahren. Das war ein unabhängiger Kaufvertrag und gleichzeitig wurde getrennt davon niedergeschrieben, daß No3 No1 nicht anzeigen wird wg. der Sache (Betrugsversuch nicht genau beschrieben, aber die Unrechtmäßigkeit war recht deutlich herauszulesen). Daraufhin dann angezeigt... solche Leute verdienen es mE nicht anders.

Alles Gute in der Sache,
Marius

P.S Harzschaden klingt auch nicht sonderlich kompetent. Sowas sollte egtl bei entsprechendem Bemühen ohne Lackieren machbar sein, mit viel einweichen und viel kneten... naja, läßt sich nicht mehr ändern..
 
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sehe ich genauso wie vullie.

spätestens mit dem dokumentierten heckschaden ist das vorsätzlicher betrug.
da wäre es für mich nicht mehr mit einer wertminderung getan.
das thema würde ich meinem anwalt geben und maximalen druck verordnen.
allein aus prinzip - solchen leuten gehört auf die nase gehauen...
 
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sehe ich genauso wie vullie.

spätestens mit dem dokumentierten heckschaden ist das vorsätzlicher betrug.
da wäre es für mich nicht mehr mit einer wertminderung getan.
das thema würde ich meinem anwalt geben und maximalen druck verordnen.
allein aus prinzip - solchen leuten gehört auf die nase gehauen...

Super- mehr gibts nicht zu sagen!!!
 
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sehe ich genauso wie vullie.

spätestens mit dem dokumentierten heckschaden ist das vorsätzlicher betrug.
da wäre es für mich nicht mehr mit einer wertminderung getan.
das thema würde ich meinem anwalt geben und maximalen druck verordnen.
allein aus prinzip - solchen leuten gehört auf die nase gehauen...

Ich bin ja generell gegen Anwalt und so ... aber in diesem Fall macht das nun durchaus Sinn. Der Anwalt bekommt eine Abschrift des Vertrages zwischen BMW und der Vorbesitzerin. Damit ist dann die Berugsanzeige komplett.
 
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ich denke auch dass du da sehr viel besser rauskommen kannst als 1500 Flocken. Ich wuerd eher auf Ruecknahme pochen und zurueckzahlung deines Geldes. Dann bist ein Jahr for free gefahren und wenn sie dir dumm kommen wuerd ich auch noch Zinsen verlangen ;-)
 
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Abzüglich der Abnutzung/Nutzung des Fahrzeugs. Also nicht so simpel einfach ein Jahr for free km Schruppen...
 
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Stimmt schon aber wenn die Verhandlungsbasis folgende ist: Sie nehmen ihr Auto zurueck und geben mir genau das zurueck was ich bezahlt habe oder ich zeige sie wegen Betrugs an.....das ganze ueber den Anwalt. Am Anfang wird sies drauf ankommen lassen aber wenn du ernst machst und laesst es zur Verhandlung kommen wird sie sehr schnell zu nem Deal bereit sein und dann kanns sie sich die Abnutzung des Fahrzeugs in die Haare schmieren denn ein Urteil koennte sie sehr viel mehr kosten mal ganz davon abgesehen dass sie dann Vorbestaft waere
 
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Ich find's auch den Hammer, daß Du so über den Leisten gezogen worden bist und es ist auch keine kleine Notlüge von der Verkäuferin.

Ich find's aber schade, daß Dir das Auto jetzt schlecht geredet wird und Dir jeder zum Abschied vom Auto rät. Bis vor kurzem haben Dir viele noch zum Auto behalten geraten und in der Zwischenzeit sind keine neuen Fakten über den Zustand des Autos rausgekommen. Im Gegenteil, Du hast erfahren, daß es im vorderen Bereich keinen gravierenden Schaden am Fahrzeug gab.

Ich finde, Du solltest Dir selbst überlegen, ob Du das Auto behalten willst. Davon ist dann Deine Verhandlungsposition abhängig.

Bevor Du zum Anwalt gehst, kannst Du auch nochmal das Gespräch suchen. Wenn Du die Verkäuferin mit den neuen Fakten konfrontierst, wird sie möglicherweise einlenken und Du kannst einen Vergleich erzielen, ohne einen Anwalt oder die Staatsanwaltschaft zu bemühen.
Sie hat einen Fehler gemacht und es ist immer noch Gelegenheit diesen einzusehen, ohne das gleich zu einer Straftat zu eskalieren.

Wenn Sie aber immer noch nicht einlenkt, dann bleint Dir ja ohnehin nur der weg zum Anwalt und dann würde ich auch dicke Bretter bohren.

Ich finde es gut, daß Du Dir eine moderate Wertminderung als Vergleich vorstellst. Ich denke der Betrag, den Du als Rückzahlung forderst, sollte die Differenz zu dem Preis sein, den Du für das Auto bereit gewesen wärst zu bezahlen, wenn Du von dem Schaden gewußt hättest. Plus eine "Strafzahlung", die Du als Entschädigung für den Aufwand oder als Schmerzensgeld betrachten kannst. Deine Unkosten (z.B. Gutachter) allerdings sollten damit auf jeden Fall gedeckt sein.
 
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es ist ja nicht nur die Lackierung sondern auch noch ein heftiger Heckschaden der verleugnet wurde. Und wenn ich ein Auto kauf wo sich nachher rausstellt dass es schonmal fast komplett lackiert wurde und einen massiven Heckschaden hatte wuerde ichs auch nicht mehr haben wollen. Desweiteren ist er jetzt im Falle eines Wiederverkaufs verpflichtet all dies anzugeben da er ja mittlerweile in Kenntnis gesetzt wurde.....dieses Auto wird spaeter sehr sehr schwer wierderzuverkaufen sein ausser ueber den Preis und der wird sehr viel tiefer unter dem normalen Verkaufspreisliegen als 1500€

denn mal ehrlich wenn du die Wahl zwischen 2 Autos haettest.....eins topzustand fuer 20000€ und ein rundum lackiertes mit nem Heckschaden fuer 18500€ welches Auto wuerdest du kaufen???

Kannst dann von Glueck reden wenn dir einer noch 15000€ gibt.

Und die sollen jetzt dann aus seiner Tasche gehen????? Ne die Olle Betruegerinn soll bluten
 
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Ich habe mich darauf bezogen, was am Anfang im Raum stand.
Motorhaube und vordere Kotflügel neu und unsachgemäß eingebaut. Spaltmaße falsch und Motorhaube 3 mm zu tief. Motorhaube gespachtelt und Auto bis auf die Heckklappe neu lackiert.
Reparatur nicht bei BMW gemacht.

Jetzt ist klar, der Wagen hatte einen 3500 € Heckschaden. Die Heckklappe davon nicht betroffen, vielleicht kann man das an Hand der Rechnung noch verifizieren.
Rest vom Fahrzeug hatte keinen Blechschaden.

Für mich hört sich das jetzt am Ende nicht so schlimm an, wie es sich Anfangs abgezeichnet hat.
Trotzdem wird jetzt verstärkt zur Rückabwicklung geraten.

Mit der Wertminderung sehe ich das genauso, wenn Tonie glaubt beim Verkauf 5000 € weniger erzielen zu können, als ohne Schaden, dann sollte er das Geld von der Verkäuferin holen.

Tonie hat ja jetzt auch Fakten in der Hand, mit denen er klar beurteilen kann, wie die Wertminderung ausfällt. Das hat er super gemacht.
Er war ja auch schon beim Gutachter, der kann ihm auch über die Wertminderung Auskunft geben.

Auch kann er sich überlegen, daß er das Auto nicht mehr haben will. Klar. Aber ich vermute, daß sich die Verkäuferin dann quer stellt. Betrugsanzeige und Zivilklage, um das Geld zu bekommen ist ein weiter weg.
 
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Muss gerade an einen Artikel über Inkasso Mosk.. :X denken

"Sie brauchen kein russisch können, um uns zu verstehen" :d
 
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Auch kann er sich überlegen, daß er das Auto nicht mehr haben will. Klar. Aber ich vermute, daß sich die Verkäuferin dann quer stellt. Betrugsanzeige und Zivilklage, um das Geld zu bekommen ist ein weiter weg.


dafuer hat er Rechtschutz und glaub mir das Mindeste wasrausspringt ist dass er den Kauf rueckgaengig macht und sein Geld integral zurueckbekommt... er faehrt die ganze Zeit umsonst....denn sobald es vor Gericht geht wird die Gegenseite zu nem Deal bereit sein denn sie wird mit 1000 prozentiger Sicherheit verlieren und das wird der Anwalt der Gegenpartei auch wissen und seinen Klienten dementsprechend beraten... Glaub mir niemand will wegen sowas als VORBESTRAFT gelten...niemand, nicht fuer die paar Euro die sie verlieren wird
 
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...niemand, nicht fuer die paar Euro die sie verlieren wird

die frage ist ob das geld für eine rückabwicklung noch da ist... wenn die verkäuferin nen deal aus finanziellen gründen nicht eingehen kann ist nichts gewonnen...

eine rückabwicklung würde ich auch gar nicht unbedingt wollen. der wagen lief bis jetzt ohne probleme.
lieber ein auto haben, das man (jetzt) kennt als sich ein neues suchen müssen.

allerdings würde ich einen ordentlichen abschlag rausverhandeln (lassen) - und dann die betrugsanzeige durchziehen.
wie gesagt, allein aus prinzip. ich kann solche leute nicht leiden...
 
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also bei solch einem fall hast du ja 2 möglichkeiten:
1.
karre behalten und dafür eine minderung des kaufpreises verlangen oder
2.
das auto zurückgeben gegen rückerstattung des kaufpreises. on dann die km, die du gefahren bist, abgezogen werden oder nicht, darüber wird man sich dann noch streiten können.....

also nicht bequatschen lassen und ab zum anwalt;-), alleine macht man im zweifel vieles falsch.....und selbst wenn du keine rechtsschutz hast, sollte in dem fall auch die verkäuferin deine kosten übernehmen müssen, vorstrecken musste du sie aber dann schon.
 
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Was mich wundert ist, dass der GUTACHTER den Lackschaden festgestellt hat, jedoch nicht den MASSIVEN Heckschaden???? Also entweder war der Heckschaden nur ein BMW - überteuerter Stoßstangentausch oder der Gutachter ist ne Pfeife.

Ich würde vorab das Gespräch mit der Verkäuferin suchen und einen Deal rausschlagen. Eine Rückabwicklung des Kaufvertrages macht doch keinen Sinn, sofern ich mit dem Wagen zufrieden bin. Hier im Forum gibt es es sicher genügend E89 Fahrer die einen "eigentlich" nicht unfallfreien Wagen haben, aber davon nix wissen. Also wenn der Wagen okay ist und sich die Probleme klein abstellen lassen, dann würde ich das so versuchen.

Das Risiko eines andauernden Gerichtsstreites wäre mir hierfür zu hoch.

Bitte aber keine Erpressungsversuche gegenüber der Verkäuferin, denn die sind auch strafbar. Wenn man in die vollen geht, dann gleich Anzeige wegen Betrug.
 
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Gut, die Frau hat einen Fehler gemacht, aber zunächst würde ich mich darüber kundig machen, in welchen Verhältnissen die Frau lebt. Stellt euch vor, sie ist alleinerziehende Mutter von 2-3 Kindern und hat einen guten Job, wo sie jährlich ein Führungzeugnis vorlegen muss.

Möchtest du jetzt, dass die Kinder wegen eines Fehlers der Mutter die Zeche zahlen. Fakt ist, dass sie wohl ihren Job verlieren wird in wirtschaftlich schlechten Zeiten und auch so schnell keinen neuen findet. Jetzt hat diese Frau noch ein Haus, welches finanziert wird und wegen des Jobverlustes nicht mehr bezahlt werden kann. Die Frau muss mit ihren Kindern umziehen etc etc.

Also nur als Tipp: erstmal schauen, mit wem man es zu tun hat und dann die schweren Geschütze auffahren. Denn angenommen der Sachverhalt wäre wie von mir beschrieben, fände ich das Vorgehen zu hart.

Aber zum Anwalt kann man trotzdem erstmal marschieren. Vielleicht lenkt sie ja von alleine ein.
 
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Was mich wundert ist, dass der GUTACHTER den Lackschaden festgestellt hat, jedoch nicht den MASSIVEN Heckschaden???? Also entweder war der Heckschaden nur ein BMW - überteuerter Stoßstangentausch oder der Gutachter ist ne Pfeife.

Ich würde vorab das Gespräch mit der Verkäuferin suchen und einen Deal rausschlagen. Eine Rückabwicklung des Kaufvertrages macht doch keinen Sinn, sofern ich mit dem Wagen zufrieden bin. Hier im Forum gibt es es sicher genügend E89 Fahrer die einen "eigentlich" nicht unfallfreien Wagen haben, aber davon nix wissen. Also wenn der Wagen okay ist und sich die Probleme klein abstellen lassen, dann würde ich das so versuchen.

Das Risiko eines andauernden Gerichtsstreites wäre mir hierfür zu hoch.

Bitte aber keine Erpressungsversuche gegenüber der Verkäuferin, denn die sind auch strafbar. Wenn man in die vollen geht, dann gleich Anzeige wegen Betrug.

Das ist doch keine Erpressung! Das ist ein außergerichtlicher Vergleich, der ganz normal und überaus fair ist. Sie hat sich strafbar gemacht und muss jetzt uU dafür zahlen. Vor Gericht muss man doch nicht erscheinen. Dafür hat er doch den Rechtsschutz und den Anwalt.

Zeugenaussagen braucht es da nicht, weil alles schriftlich fixiert ist.

Wegen der Rückabwicklung:

Der Unterschied ist hier aber genau der, dass er vom Schaden weiß und diesen beim Verkauf angeben muss. Sonst macht er sich ja selbst strafbar. Ich weiß bei mir, dass mein Auto eine getauschte Stoßstange hinten hat. Das muss ich auch beim Verkauf angeben. Wüßte ich es nicht, müsste ich natürlich (und auch logischer weise) nicht angeben.
 
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Gut, die Frau hat einen Fehler gemacht, aber zunächst würde ich mich darüber kundig machen, in welchen Verhältnissen die Frau lebt. Stellt euch vor, sie ist alleinerziehende Mutter von 2-3 Kindern und hat einen guten Job, wo sie jährlich ein Führungzeugnis vorlegen muss.

ganz ehrlich: wäre mir im diesem fall egal.
wenn derjenige einen solchen job hat, muss er eben doppelt nachdenken, bevor er betrügt.

normalerweise wäre ich ja auch bei dir, man muss ja nicht immer gleich die ganz große keule rausholen.
normalerweise gespräch suchen und einigung erzielen - fertig.
der threaderöffner klingt nun nicht so, als hätte er das erste gespräch unverschämt geführt.

wo bei mir aber schluss wäre (sofern ich der betroffene wäre) ist bei der lüge ("könnten doch auch sie gewesen sein") in verbindung mit der beweisbarkeit des schadens.

der threaderöffner hat bereits mit ihr gesprochen und es im guten versucht und ist (schon wieder) frech belogen worden. könnte er es nicht beweisen würde der verkäufer u.u. auch noch damit durchkommen.

so jemand sollte vielleicht gar keinen job haben, in dem ein führungszeugnis verlangt wird.
i.d.r. wird das ja nicht umsonst verlangt...
 
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