Kleine rechtliche Hilfe

street bob

macht Rennlizenz
Registriert
6 Mai 2014
Ort
Mönchengladbach
Wagen
BMW Z4 e85 roadster 3,0si
Ich habe meinen Rechner wegen Softwareproblemen zur Reparatur in einem Geschäft abgegeben. Auf meine Nachfrage wurde mir die Reparatur innerhalb von ein bis zwei Tagen zugesagt, man würde mich anrufen. Am Abend des zweiten Tages habe dann dort nachfragen wollen. Es lief ein Band mit der Information:"wegen Osterurlaub sei das Geschäft für zwei Wochen geschlossen." Ich fühle mich betrogen.
Was würdet Ihr bei der Abholung des Rechners machen?
Gruß und Danke
Eberhard
 
Bei vielen Geschäften gibt es an der Tür einen Hinweis, welche Telefonnummer man bei Brand oder Einbruch anrufen soll. Vielleicht wäre das ein Kanal, um mit dem Besitzer auch in seinen Osterferien in Kontakt zu treten und zumindest die Herausgabe des noch nicht reparierten Gerätes zu erreichen.

Zur eigentlichen Frage, was ich tun würde, wenn ich den Apparat tatsächlich erst gut zwei Wochen nach zugesagtem Termin erhalten würde, möchte ich mich lieber nicht äußern.
 
Bei vielen Geschäften gibt es an der Tür einen Hinweis, welche Telefonnummer man bei Brand oder Einbruch anrufen soll. Vielleicht wäre das ein Kanal, um mit dem Besitzer auch in seinen Osterferien in Kontakt zu treten und zumindest die Herausgabe des noch nicht reparierten Gerätes zu erreichen.

Zur eigentlichen Frage, was ich tun würde, wenn ich den Apparat tatsächlich erst gut zwei Wochen nach zugesagtem Termin erhalten würde, möchte ich mich lieber nicht äußern.
Das macht neugierig :-)
 
Ich werde bei der Abholung sicherlich die passenden Worte finden. Meine Frage bezieht sich jedoch auf die meine Rechte. Hätte mir der Verkäufer die Wahrheit gesagt, hätte er den Auftrag nicht bekommen. War das nun unlauterer Wettbewerb?
Habe heute einen Tag Urlaub und somit die Zeit an der Eingangstür zu schauen. Einen Notfallhinweis für Polizei oder Feuerwehr gibt es nicht.
Gruß Eberhard
 
Ich bin kein Jurist.

Unlauterer Wettbewerb trifft aber m. E. hier nicht zu, weil es sich nicht um das Verhältnis zwischen Wettbewerbern, sondern zwischen Käufer und Lieferant handelt.

An sich hat der Lieferant nur eine Leistung zugesagt, die er in dieser Form nicht erbracht hat. Es geht also um Erfüllung eines Vertrages. Das ist Vertragsrecht, nicht Wettbewerbsrecht. Und wenn ein Vertrag nicht erfüllt ist, dann kommt zunächst Fristsetzung in Frage, später ggf. Schadensersatzforderung etc. Immer vorausgesetzt natürlich, der Vertragsinhalt, hier also insbesondere der Lieferzeitpunkt, lässt sich beweisen. Was gerade bzgl. der Frage, wann die Leistung erbracht sein wird, häufig nicht der Fall ist.
 
Gut erläutert, Elias - das hätte so manch ein Jurist weniger gut hinbekommen. :t

Als kleine, nicht ganz unwesentliche Präzisierung: Falls eine Reparatur tatsächlich innerhalb einer Frist von max. 2 Tagen zugesagt war, tritt mit Ablauf dieser Frist Leistungsverzug auch ohne (weitere) Fristsetzung ein.

Inwieweit dir, Eberhard, aus diesem Verzug tatsächlich ein bezifferbarer und ersatzfähiger Schaden entsteht, ist eine andere Frage. Leider ist der bloße Ärger in unserer Rechtsordnung nicht ersatzfähig. ;)

Mithin ist es für mich eher kein Problem, das einer juristischen Klärung bedarf. Was will man also bei der Abholung des Rechners machen? Wohl einfach nur die Kritik sachlich äußern und schauen, wie man sich dort daraufhin verhält. Und dann im Zweifel dort nie mehr hingehen. ;)
 
Herzlichen Dank für die fundierten Antworten. Einen Schaden werde ich sicherlich nicht beziffern können und die Zusage der Reparatur innerhalb von zwei Tagen auch nicht, ich war ja mit dem Verkäufer alleine.
Werde bei der Abholung mal seine Reaktion abwarten und ganz besonders böse gucken (hoffentlich kann ich das überhaupt).
Euch noch einen schönen Abend.
Eberhard
 
[...]Wohl einfach nur die Kritik sachlich äußern und schauen, wie man sich dort daraufhin verhält. Und dann im Zweifel dort nie mehr hingehen.
:thumbsup:

... nachdem erstmal der ursruengliche Sachverhalt Deinerseits erklaert und die daraus folgernde Kritik vorgebracht wurde, wuerde ich dem Haendler Zeit geben.

Diese Zeit sollte so geschickt platziert werden, dass er eine entsprechende Entschuldigung geben kann und Dir eventuell einen Verhandlungsspielraum einraeumt ... eventuell fuer Preisverhandlungen oder fuer einen Gutschein oder fuer was auch immer um Dich als Kunden doch nicht zu verlieren.
 
:thumbsup:

oder fuer was auch immer um Dich als Kunden doch nicht zu verlieren.

Das Vertrauen ist doch schon zerstört.
In manchen Fällen sollte man trotzdem keine 2.Chance bzw. aller guten Dinge sind 3 geben.

Edit:
Vor allem sollte man dabei auch noch im Hinterkopf behalten, dass gerne persönliche Bilder usw kopiert und behalten werden!
Und das ist keine Verschwörungstheorie, sondern leider nicht unübliche Praxis.... weil es bekommt kein Aussenstehender mit. Ich kam leider mal in den Genuss es zu beobachten! Also nix nur "hören und sagen".
 
Ein Hinweis der sicher berechtigt ist und mir auch Sorge bereitet.
Aber welche Alternative hätte ich gehabt?
Eberhard
 
Wenn es ein Risiko der Datensicherheit gibt, dann wuerde ich bei dem Reparaturtermin dabei sein wollen - ein serioeses Unternehmen sollte es erlauben.

Und das stimmt schon ... wenn Du die Daten aus der Hand gibst, dann laeufst Du Gefahr, dass sie anderweitig "gesichert" werden ... kann ja auch im Sinne des Anwenders sein.

Das bloede an guten Tipps ist, dass sie immer zu spaet kommen, wie zum Beispiel: "Sichere Deine sensiblen Daten stets auf einer verschluesselten externen Festplatte und fertige in ausreichenden Abstaenden eine Sicherungskopie an"

... so trennst Du Deine Daten strikt von Deiner Hardware und kannst sie auch an anderen Geraeten benutzen.
Noch besser: Installiere Dir einen eigenen kleinen Server und richte Dir dort Deine eigene Cloud ein, denn iCloud, Dropbox und dem Kram traue ich nicht so recht.

(oops, das Backup muss ich auch mal wieder machen ...)
 
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