Knöllchen wegen Falschparkens...

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26 Mai 2010
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Wuppertal
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anderer Wagen
So nun hab ich auch mal ne Frage an die "Experten" unter uns;)
Es geht zwar nur um 5€ aber mir gehts hier eher ums Prinzip. Da die Politessen bei uns eine Provision für jedes Knöllchen bekommen, sind die manchmal sehr eifrig - zu eifrig halt. Und in diesem Fall weiß ich echt nicht ob das Knöllchen "rechtens" ist.

Kurz zur Situation:
Wir haben in einer Seitenstraße (30er Zone) geparkt. Keine Einbahnstraße, Sackgasse etc. Grundsätzlich darf auf beiden Straßenseiten geparkt werden, nur eine der beiden Straßenseiten war Beschildert. Teilweise Halteverbote (eingeschränkt und absolute), aber großteils "Parken mit Parkscheibe für max 2 Stunden. ABER nur auf der einen Straßenseite, die andere ist gänzlich unbeschildert, bis auf den Straßennamen! Gekennzeichnete Parkflächen auf der Straße gab es dort auch nicht (weiß markierte Flächen). Wir haben auf der Seite geparkt, bei der keine Schilder standen. Parkdauer wird zwar unerheblich sein, betrug aber ca. 1 Stunde und 45 Minuten.
Jetzt haben wir ein Knöllchen bekommen, wegen "Sie parkten im Bereich eines eingeschränkten Haltverbots für eine Zone(Zeichen 290/292), ohne die durch Zusatzzeichen vorgeschriebene Parkscheibe (Bild 291) verwendet oder sie von außen gut lesbar im oder am Fahrzeug angebracht zu haben".

Kann das sein? Und wenn ja, seit wann gelten so Beschilderungen für beide Straßenseiten?

Und noch mal, mit geht es nicht um die 5€ an sich, ich möchte nur Wissen, ob das stimmt, um es dann in Zukunft "besser" machen zu können.
 
AW: Knöllchen wegen Falschparkens...

es gibt mittlerweile nicht nur 30´er zonen sondern auch zonen für halte und parkverbote. ist ein schild wie bei der 30´er zone, jedoch mit dem parkverbot drauf, und dies steht nur rechts.
vielleicht hast du ja so eine zone erwischt, zumindest der text auf dem knöllchen läßt darauf schließen.
 
AW: Knöllchen wegen Falschparkens...

naja dieses Zeichen, google doch bitte mal schnell, gibt es tatsächlich und bezieht sich wie eine 30er Zone auf die gesamte Zone. Sprich, an den einzelnen Straßen hinter dem Schild muss kein Halteverbotschild sein!
Wahrscheinlich befand sich das Parkverbotschild direkt unter dem Zone 30-Schild, und du hast es übersehen

Ich würde wenn ich da öfter bin einfach mal nochmal nachschauen ob da solch ein Schild ist. Aber auch Politessen können sich mal irren;)

Wo wohnst, du, dass die auf Provision bezahlt werden?

Edit: Info über meine Stadt wieder gelöscht, nicht dass die Stadt mitliest und aufstockt
 
AW: Knöllchen wegen Falschparkens...

Wenn das ganze eine Haltverbotszone ist, hast Du einfach am Anfang der Zone nicht geschaut. Hier steht am Anfang eines Straßenkomplexes ein Haltverbotsschild mit dem Zusatz "ZONE" und gilt für den gesamten Zoneninnenbereich. Ausgeschildert werden muss nur jede Straße, die in diese Zone führt, aber nicht mehr jede Straße IN dieser Zone. So geschehen in der gesamten Münchner Innenstadt. Du wirst wohl nicht rauskommen, ausser Du kannst beweisen, dass in der Straße, über die Du in die Zone gefahren bist, KEIN Schild stand, das diese Zone ausgezeichnet hat.
 
AW: Knöllchen wegen Falschparkens...

Hallo,
na das liest sich so als wenn du die Parkscheibe vergessen hast.
"Sie parkten im Bereich eines eingeschränkten Haltverbots für eine Zone(Zeichen 290/292), ohne die durch Zusatzzeichen vorgeschriebene Parkscheibe (Bild 291) verwendet oder sie von außen gut lesbar im oder am Fahrzeug angebracht zu haben".
Allerdings wirst du eine Korrekte Auskunft wohl nur von emanden bekommen der sich auch mit den Örtlichen Gegebenheiten auskennt.
Gruß
Uli
 
AW: Knöllchen wegen Falschparkens...

Ja aber wenn es in der gesamten Zone so wäre, dann wären doch auf der anderen Straßenseite keine Schilder gestanden oder?
Und unter dem Schild bzgl. der 30 Zone hängt ebenfalls kein solches Schild.

Und ja, es geht um die Parkscheibe, diese hatten wir nicht ausliegen, weil ja kein Schild vorhanden war.

Ich wohne in Wuppertal ;)
 
AW: Knöllchen wegen Falschparkens...

auf der anderen Seite standen Halteverbotschilder? (absolutes Halteverbot, 2 Striche)
In der Zone war nur Parkverbot (1 Strich), daher waren die Zusatzschilder nötig

Wegen der Parkscheibe, das verstehe ich auch nicht ganz, aber eventuell ist dort Kurzparken bis 30min oder so erlaubt? Hab ich auch schon wo gesehn
 
AW: Knöllchen wegen Falschparkens...

Ich wohne in Wuppertal ;)

Gehört zwar nicht direkt hierher, ist aber nett!

Habe mal jemanden bei einem großen Automobilzulieferer besucht.
Er wohnte in Aachen und ist die Strecke jeden Tag hin und zurück gefahren.
Habe ihn dann gefragt, warum er denn nicht in Wuppertal wohnt. Er:

"da möchte man nicht tot überm Zaun hängen!"

:d:d:d:d:d:d:d:d:d
 
AW: Knöllchen wegen Falschparkens...

So nun hab ich auch mal ne Frage an die "Experten" unter uns;)
Es geht zwar nur um 5€ aber mir gehts hier eher ums Prinzip. Da die Politessen bei uns eine Provision für jedes Knöllchen bekommen, sind die manchmal sehr eifrig - zu eifrig halt. Und in diesem Fall weiß ich echt nicht ob das Knöllchen "rechtens" ist.

Kurz zur Situation:
Wir haben in einer Seitenstraße (30er Zone) geparkt. Keine Einbahnstraße, Sackgasse etc. Grundsätzlich darf auf beiden Straßenseiten geparkt werden, nur eine der beiden Straßenseiten war Beschildert. Teilweise Halteverbote (eingeschränkt und absolute), aber großteils "Parken mit Parkscheibe für max 2 Stunden. ABER nur auf der einen Straßenseite, die andere ist gänzlich unbeschildert, bis auf den Straßennamen! Gekennzeichnete Parkflächen auf der Straße gab es dort auch nicht (weiß markierte Flächen). Wir haben auf der Seite geparkt, bei der keine Schilder standen. Parkdauer wird zwar unerheblich sein, betrug aber ca. 1 Stunde und 45 Minuten.
Jetzt haben wir ein Knöllchen bekommen, wegen "Sie parkten im Bereich eines eingeschränkten Haltverbots für eine Zone(Zeichen 290/292), ohne die durch Zusatzzeichen vorgeschriebene Parkscheibe (Bild 291) verwendet oder sie von außen gut lesbar im oder am Fahrzeug angebracht zu haben".

Kann das sein? Und wenn ja, seit wann gelten so Beschilderungen für beide Straßenseiten?

Und noch mal, mit geht es nicht um die 5€ an sich, ich möchte nur Wissen, ob das stimmt, um es dann in Zukunft "besser" machen zu können.

Nun noch was sinnvolles:

Wenn Du dort wieder hin kommst und eine Politesse siehst: Frag sie!
 
AW: Knöllchen wegen Falschparkens...

Gehört zwar nicht direkt hierher, ist aber nett!

Habe mal jemanden bei einem großen Automobilzulieferer besucht.
Er wohnte in Aachen und ist die Strecke jeden Tag hin und zurück gefahren.
Habe ihn dann gefragt, warum er denn nicht in Wuppertal wohnt. Er:

"da möchte man nicht tot überm Zaun hängen!"

:d:d:d:d:d:d:d:d:d

Och, je nach dem wo er gearbeitet hat geb ich ihm da sogar Recht, aber ich bin hier geboren und aufgewachsen. Und ich fühl mich hier wohl, zumal ich auch sehr viele schöne Ecken kenne und auch nur einen Steinwurf von der Ortsgrenze entfern wohne, dahinter ist viel grün und viele Landstraßen ;)
 
AW: Knöllchen wegen Falschparkens...

Nun noch was sinnvolles:

Wenn Du dort wieder hin kommst und eine Politesse siehst: Frag sie!

Ich hab den zuständigen Sachbearbeiter bereits angeschrieben und um Aufklärung gebeten.
Eine Politesse würde ich da nur unter vorbehalt fragen, die würde mir bestimmt was falsches erzählen und sich dann ins Fäustchen lachen *fg*
 
AW: Knöllchen wegen Falschparkens...

Und schon wieder eine sehr einfache Sache bei der ich mich frage wieso da wieder niemand von selber drauf kommt &:

Erstmal Grundlagen:

Zeichen 291:
v291.gif



Zeichen 290:
290.gif



Zeichen 292:
292.gif



Wenn es Dir möglich war von einer Hauptverkehrsstraße zu Deinem Parkplatz zu gelangen ohne an dem Zeichen 290 und ohne an dem Zeichen 291 vorbei zu kommen, dann setzt Du ein einfaches Schreiben auf:

Absender

Anschrift

Widerspruch Aktenzeichen ____

Sehr geehrte Damen und Herren,

in Ihrem Schreiben vom ___ beschuldigen Sie mich mit folgendem Tatvorwurf:

"Sie parkten im Bereich eines eingeschränkten Haltverbots für eine Zone(Zeichen 290/292), ohne die durch Zusatzzeichen vorgeschriebene Parkscheibe (Bild 291) verwendet oder sie von außen gut lesbar im oder am Fahrzeug angebracht zu haben"

Ich befuhr an diesem Tage die Straße ____, bog in die Straße __ ein und danach stellte ich mein Fahrzeug in der Straße ____ ab.

Auf dem Weg dorthin passierte ich keines der oben aufgeführten Verkehrszeichen.

Mit freundlichen Grüßen,
Name


Auch hier wie bei jedem "Widerspruch" nur Angaben zur Sache machen, kein überflüssiges Blabla.

Bei den 5 Euro wirst Du nie wieder was davon hören, wenn Deine Angaben stimmen.

Eigentlich müsstest Du den Widerspruch per Einwurfeinschreiben versenden ... kannst ja mal ein Einschreiben mit Rückschein versenden, kostet wohl 5,65 Euro also mehr als die Strafe kosten würde und macht richtig viel Arbeit.

Und wenn Du in Deinem Schreiben auch noch reinschreibst, dass Du um schriftliche Stellungnahme zu Deinem Widerspruch bittest, wird's noch spannender ... kann aber auch nach hinten losgehen, wenn Du anfängst zu spielen.

Oder Du überweist 5,14 Euro, also ein paar Cent mehr - macht auch Zusatzarbeit :b
 
AW: Knöllchen wegen Falschparkens...

auf der anderen Seite standen Halteverbotschilder? (absolutes Halteverbot, 2 Striche)
In der Zone war nur Parkverbot (1 Strich), daher waren die Zusatzschilder nötig

Wegen der Parkscheibe, das verstehe ich auch nicht ganz, aber eventuell ist dort Kurzparken bis 30min oder so erlaubt? Hab ich auch schon wo gesehn

Also wenn ich den Wisch richtig interpretiere, dann geht es nur darum das wir keine Parkscheibe im Auto ausgelegt hatten. Weil alles andere würde auch mehr als 5€ kosten.
Halt- und Parkverbotszonen gab es auf der von uns "beparkten" Straßenseite definitiv nicht.
Aber noch mal, selbst wenn der gesamte Bereich, mehrere Straßenzüge, nur mit Parkscheibe zu "beparken" wären, wieso stehen dann auf der einen Seite so Schilder, und auf der anderen nicht? Irgendwie doof finde ich...
 
AW: Knöllchen wegen Falschparkens...

Eine "Zone" meint nicht einzelne Straßenseiten sondern mehrere Straßen und somit jeweils beide Seiten ... wäre ja sonst keine "Zone" :w

Wenn das Zeichen 290 nur sporadisch innerhalb der Zone aufgestellt wurde, kann es bedueten, dass es nur einzelne Straßenseiten meint. Dazu musst Du aber vor Ort schauen was wie und wo beschildert ist, das weiß hier niemand im Forum!
 
AW: Knöllchen wegen Falschparkens...

A
Aber noch mal, selbst wenn der gesamte Bereich, mehrere Straßenzüge, nur mit Parkscheibe zu "beparken" wären, wieso stehen dann auf der einen Seite so Schilder, und auf der anderen nicht? Irgendwie doof finde ich...

EIN mögliches Szenario wäre:

In der gesamten Zone gilt eingeschränktes Halteverbot oder Parkverbot (1 Strich auf Schild) mit Erlaubnis zum Kurzzeitparken mit Parkscheibe. Das alles stand auf dem Zonen-Schild am Anfang.
Auf der Gegenseite dieser Straße war allerdings absolutes Halteverbot (2 Striche auf Schild). Das Zonenschild schließt ja nicht aus, innerhalb nochmal was stärker einzuschränken.
 
AW: Knöllchen wegen Falschparkens...

@Jokin habe ich auch schon gemacht paar Cent mehr überwiesen, haben sie genommen und gut war. Eigentlich müsste ich in dem Fall doch ein Schreiben zurück bekommen oder? Bekomme ich von deren Merhaufwand nichts mit?q:}(
 
AW: Knöllchen wegen Falschparkens...

@Jokin habe ich auch schon gemacht paar Cent mehr überwiesen, haben sie genommen und gut war. Eigentlich müsste ich in dem Fall doch ein Schreiben zurück bekommen oder? Bekomme ich von deren Merhaufwand nichts mit?q:}(

Das war vielleicht anfänglich mal großer Aufwand - wird mittlerweile einfach ausgebucht und fertig. Soweit ich gehört habe, wird es erst bei größeren Beträgen zu einem tatsächlichen "Mehraufwand" - wo da die Grenze liegt? Keine Ahnung.
 
AW: Knöllchen wegen Falschparkens...

Die können die Buchung nicht automatisch zuordnen und müssen händisch eingreifen. Zurück bekommste da nix ...


... kannst beim nächsten Mal ja weniger überweisen und auf Dein Guthaben bestehen :d :d
 
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Habe auch noch einen neben mir liegen! Auch 5 Euro 7,89 € ist doch eine nette Zahl! :D
 
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