Kratzer im Lack wegen Autowaschbürste

voslauer

Fahrer
Registriert
15 Mai 2006
Hi Leute,
Am Wochenende hab ich meinen z3 in so einer selbst-Waschanlage mit der Bürste gewaschen.

Dann bricht vorne plötzlich die Bürste ab.
Zuerst hab ich mir nichts gedacht, aber heute seh ich, dass ein fetter Kratzer im Kofferraumdeckel ist.

Was würdet ihr da machen? Kann ich vom Betreiber Schadensersatz fordern?

Danke
 
AW: Kratzer im Lack wegen Autowaschbürste

Der Name "Selbstwaschanlage" sagt da glaube ich alles.

Und wenn, dann müssen Schäden dem Betreiber sicher sofort gemeldet werden.
 
AW: Kratzer im Lack wegen Autowaschbürste

Jo. Denke auch dass man da nix machen kann. Versuchen kannst dus natürlich. Vielleicht sind sie ja kulant.
 
AW: Kratzer im Lack wegen Autowaschbürste

hallo du unglücksrabe,

du solltest es probieren!

1. fragen kostet nichts.

2. ob "selbstwaschanlage", oder nicht, der betreiber ist ist meiner meinung nach verplichtet, seine waschanlage regelmässig zu warten und in schuss zu halten. und da kann es, glaube ich nicht sein, dass einfach so ne bürste abbricht.b:

guck mal ob du die bürste noch findest, die knallst du dem besitzer auf den tisch. und dann fragste ihn mal, ob das so sein muss, oder ob da eigentlich noch ein stiel und ein schlauch dran gehört.:a

die meißten haben ne versicherung für solche schäden.


gruß, thomas...
 
AW: Kratzer im Lack wegen Autowaschbürste

Und wenn, dann müssen Schäden dem Betreiber sicher sofort gemeldet werden.

Yes, da werden mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit AGB´s aushängen, wonach Schäden sofort zu melden sind. Voraussetzung ist natürlich, dass an der Anlage auch jemand zu erreichen war. Das ist ja eher die Ausnahme bei dieser Art von Waschanlage.
Wenn es hart auf hart kommt, wirst Du aber Beweisschwierigkeitenbekommen. Oder war von Dir jemand mit dabei?
 
AW: Kratzer im Lack wegen Autowaschbürste

Prinzipiell erstmal: Ja, du kannst sicherlich einen Schadensersatz fordern. Warum auch nicht. Das Bürstending gehört dem Betreiber. Es war Schrott
und es ist dadurch ein Schaden entstanden.

AGBs hin oder her: Häufig sind Haftungsbeschränkungen unwirksam. Bei dem Versuch zu bestimmen zu welchem Zeitpunkt (z.B. ab Verlassen der Anlage) der Betreiber fein raus ist geht rechtlich gesehen garantiert was daneben. Also falls etwas in den AGBs steht ist das vermutlich unwirksam.

ABER deine Chance unter diesen Umständen überhaupt zu deinem Recht zu kommen, bzw. mit vertretbarem Aufwand eine ohnehin zu geringe Entschädigung zu erhalten tendiert stark gegen Null.

Machs einfach selber wieder heile und pfeif ein fröhlich Liedchen. :t
 
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