Hallo
Mein Z3 wurde am 28.3.2002 ausgeliefert und hatte eine Garantie bis zum 27.3.2005. Bevor diese Garantie ablief ging ich zu meinem Freundlichen, weil die Verkleidung der Instrumententafel nicht mehr in Ordnung war, sprich das Leder löste sich. Der Mann am Kundendienst meinte noch, dass ich Glück habe, da mein Auto noch knapp in der Garantiezeit liege. Der Schaden müsse aber noch vor Ablauf der Garantie behoben werden. Da das Teil nicht an Lager war, wurde vereinbart, dass sich der Freundliche beim Liefereingang wieder bei mir meldet um einen Termin zu vereinbaren. Zwei Tage vor Ablauf der Garantie kam der Anruf von BMW das Teil sei da. Ein Termin sei aber frühestens am 15. April möglich. Ich frage dann nach, ob die Reparatur doch noch in Kulanz übernommen wird. Diese Frage wurde mit Ja beantwortet.
Also habe ich mein Auto am 15. April zum Freundlichen gebraucht und am selben Abend konnte ich das Auto wieder abholen. Ich fragte dabei nochmals nach, ob es nun kein Problem sei, die Reparatur über die Garantie abzuwickeln. Die Antwort war "kein Problem".
Mit erstaunen bekam ich heute eine Rechung von BMW:
Verkleidung für Instrumententafel aus- und einbauen CHF 399.
Die Teile zu dieser Arbeit werden zu 100 % in Kulanz übernommen.
Hab ich da etwas falsch Verstanden mit der Garantie / Kulanz? Das kann doch nicht sein, dass mündlich eine Kostenübernahme ausgesprochen wird, nachträglich aber doch noch eine Rechnung gestellt wird. Hätte die Arbeit nun doch noch innerhalb der Garantiezeit erfolgen müssen?
Gruss rene76
Mein Z3 wurde am 28.3.2002 ausgeliefert und hatte eine Garantie bis zum 27.3.2005. Bevor diese Garantie ablief ging ich zu meinem Freundlichen, weil die Verkleidung der Instrumententafel nicht mehr in Ordnung war, sprich das Leder löste sich. Der Mann am Kundendienst meinte noch, dass ich Glück habe, da mein Auto noch knapp in der Garantiezeit liege. Der Schaden müsse aber noch vor Ablauf der Garantie behoben werden. Da das Teil nicht an Lager war, wurde vereinbart, dass sich der Freundliche beim Liefereingang wieder bei mir meldet um einen Termin zu vereinbaren. Zwei Tage vor Ablauf der Garantie kam der Anruf von BMW das Teil sei da. Ein Termin sei aber frühestens am 15. April möglich. Ich frage dann nach, ob die Reparatur doch noch in Kulanz übernommen wird. Diese Frage wurde mit Ja beantwortet.
Also habe ich mein Auto am 15. April zum Freundlichen gebraucht und am selben Abend konnte ich das Auto wieder abholen. Ich fragte dabei nochmals nach, ob es nun kein Problem sei, die Reparatur über die Garantie abzuwickeln. Die Antwort war "kein Problem".
Mit erstaunen bekam ich heute eine Rechung von BMW:
Verkleidung für Instrumententafel aus- und einbauen CHF 399.
Die Teile zu dieser Arbeit werden zu 100 % in Kulanz übernommen.
Hab ich da etwas falsch Verstanden mit der Garantie / Kulanz? Das kann doch nicht sein, dass mündlich eine Kostenübernahme ausgesprochen wird, nachträglich aber doch noch eine Rechnung gestellt wird. Hätte die Arbeit nun doch noch innerhalb der Garantiezeit erfolgen müssen?
Gruss rene76