Kurz Gefragt: Teilwiderspruch gegen Bußgeldbescheid

Wieso lass ich ihn/sie nicht selbst entscheiden? Setz ich hier irgendjemanden unter Druck?
Der TE hat doch explizit um Rat in dieser Sache gefragt und da kann es doch nicht verwerflich sein ihn vor einer endgültigen Entscheidung noch einmal zum Nachdenken anzuregen,zumal ich wirklich keine Risiken,Aufwand und Ärger sehe.
Er erhebt Einspruch gegen das ergangene Urteil,erhält einen Anhörungsbogen,in diesem schildert er dem Richter seine Sicht der Dinge(und nach der fühlt er sich ja unschuldig)und in 2-3 Monaten erhält er ein endgültiges Urteil.
Wo ist das Problem?
 
Wir sollten den TE tatsächlich nicht wieder verunsichern, sondern in seiner m.E. vernünftigen Entscheidung unterstützen. In diesem Sinne ein Hinweis. Die Verjährungsfrist für die Punkte beginnt mit Rechtskraft des Bußgeldbescheids und würde durch einem Widerspruchs für die Dauer des Verfahrens aufgeschoben. "Früh ran, früh ab" ist doch besser, als weiter über die Sünden der Vergangenheit zu grübeln.
 
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