Kurzzeitkennzeichen - was ist erlaubt

Björn77

Testfahrer
Registriert
18 Mai 2019
Ort
Hoisdorf
Wagen
BMW Z4 e89 sDrive28i
Moin zusammen,

nächsten Mittwoch ist es endlich soweit und ich hole meinen Z4 beim Händler ab.

Da mein Wohnort und der Standort des Guten weit auseinander liegen, werde ich mir ein Kurzzeitkennzeichen holen müssen. Zeitlich werde ich es nicht schaffen, den Wagen noch am Mittwoch bei mir zu Hause zu zulassen (man muss bei ner Behörde arbeiten bei den Arbeitszeiten ;) ). Donnerstag ist ja Feiertag, so dass ich den Wagen erst Freitag zulassen kann. Nun zur eigentlichen Frage - darf ich mit dem Wagen am Freitag mit den Kurzzeitkennzeichen zur Zulassungsstelle fahren oder muss ich, falls ich angehalten werde, flunkern dass ich das Kennzeichen zwar Mittwoch geholt habe, aber erst Freitag früh die Überführungsfahrt angetreten bin?

Gruß Björn
 
Du darfst mit dem Wagen zur Zulassungsstelle fahren.
Guck bitte in die Versicherungsbedingungen rein, könnte sein, das Dein Fahrzeug nur Haftpflichtversichert ist.
Vergiss nicht, die Daten in die Pappkarte einzutragen.

Gruß
Michael
 
Moin Michael,

danke für die Antwort.
Ja der hat nur Haftpflicht. eVB habe ich schon für das Kurzzeitkennzeichen und die richtige Zulassung (VK & TK). Freitag wird dann erstmal den ganzen Tag gecruist ;)

Gruß Björn
 
Trockenes Wetter reicht völlig aus.
Hab den Wagen vor 2 Wochen gekauft und kann es kaum erwarten
 
Dein KurzzeitKz gilt 5 Tage ab Anmeldung bei der Zulassungsstelle. Also Dienstag geholt gilt das bis einschl Samstag. Sonntag darfs du nicht mehr fahren. Eigentlich dient das KurzeitKz nur der Überführung von A nach B und nicht zum Cruisen. Aber wer will das beweisen. Fazit: du kannst damit am Freitag zur Zulassungsstelle fahren. Am Montag aber nicht mehr.
 
[...]vergiss nicht, die Daten in die Pappkarte einzutragen.[...]
Wann hattest du zuletzt ein Kurzzeitkennzeichen? Schein zum selber ausfüllen gibt es schon lange nicht mehr imo. Das ist jetzt individualisiert und es gibt das KZK auch nur gegen Vorlage des Fahrzeugscheins (Kopie könnte auch reichen), soweit ich weiß.
Kurzzeitkennzeichen sind ja nur nur zu Überführung vorgesehen, sondern auch für Erprobungs-, TÜV- und Zulassungsfahrten. Von daher sehe ich kein Problem darin mit KZK zur Zulassungsstelle zu fahren. Weiß nicht ob sie die Kennzeichen dann einkassieren und vorzeitig ungültig machen können, weil ein Fahrzeug kann ja immer nur einmal versichert/zugelassen sein. Deshalb dürfen zugelassene Fahrzeuge auch nicht mit roten Nummern bewegt werden.
Mit dem KZK darf man übrigens nur auf Privatgrund parken, analog roten Nummern. ;)
 
Moin zusammen,

nächsten Mittwoch ist es endlich soweit und ich hole meinen Z4 beim Händler ab.

Da mein Wohnort und der Standort des Guten weit auseinander liegen, werde ich mir ein Kurzzeitkennzeichen holen müssen. Zeitlich werde ich es nicht schaffen, den Wagen noch am Mittwoch bei mir zu Hause zu zulassen (man muss bei ner Behörde arbeiten bei den Arbeitszeiten ;) ). Donnerstag ist ja Feiertag, so dass ich den Wagen erst Freitag zulassen kann. Nun zur eigentlichen Frage - darf ich mit dem Wagen am Freitag mit den Kurzzeitkennzeichen zur Zulassungsstelle fahren oder muss ich, falls ich angehalten werde, flunkern dass ich das Kennzeichen zwar Mittwoch geholt habe, aber erst Freitag früh die Überführungsfahrt angetreten bin?

Gruß Björn

Hmmm, die Zulassung hat für mich mein Händler ✅ erledigt...
 
Das ist jetzt individualisiert und es gibt das KZK auch nur gegen Vorlage des Fahrzeugscheins (Kopie könnte auch reichen), soweit ich weiß.
Wie geht das, wenn das Fahrzeug nicht angemeldet gekauft wird und die konkreten Daten erst beim Privatkauf an einem Samstag feststehen?
 
Wichtig ist, das du den Schein hast und den letzten tüv und au Bericht. Zudem kann nur ein abgemeldetes Kfz ein KurzeitKz bekommen

Mein letztes habe ich im Februar 2019 geholt. Also frisch.
 
Das ist leider richtig kompliziert geworden, du brauchst eine Kopie vom Fahrzeugschein des Autos das Du kaufen möchtest.
Das Kurzkennzeichen gibt es für max. 5 Tage wie schon oben geschrieben.
Das Auto muss dazu abgemeldet sein, wenn Du es vom Händler holst wird das kein Problem darstellen.
Wenn man allerdings von Privat kaufen möchte (und nicht die Katze im Sack) darf man 2mal fahren.

Keine Ahnung welcher Holzkopf das sich wieder hat einfallen lassen, auf jeden ist es damit leider kompliziert geworden vor allem wenn das Auto weiter Weg steht.

Edit: zu langsam :) :-)
 
Nochmals: das KZK ist nur eine zahlenkombi, die fortlaufend vergeben wird. CF21F5C9-0638-4ED1-A50B-470B68D2428B.jpeg
Und das Kürzel der Stadt, die das Kennzeichen vergeben hat.
 
Ich habe meines am 6.2. in die Mülltonne gekloppt.
 
Das ist leider richtig kompliziert geworden, du brauchst eine Kopie vom Fahrzeugschein des Autos das Du kaufen möchtest.
Das Kurzkennzeichen gibt es für max. 5 Tage wie schon oben geschrieben.
Das Auto muss dazu abgemeldet sein, wenn Du es vom Händler holst wird das kein Problem darstellen.
Wenn man allerdings von Privat kaufen möchte (und nicht die Katze im Sack) darf man 2mal fahren.

Edit: zu langsam :) :-)

Du benötigst das Original !!!!
 
Nein, das geht auch mit einer Kopie zumindest ging das bei mir. Einfach mal beim Verkehrsamt anrufen.
 
In Köln wollte man das Original. Und da ist dann auch ein Stempel drin von der Behörde, die die Abmeldung durchgeführt hat.

Kann mir nicht vorstellen, dass eine Zulassungsstelle mit Kopien arbeitet.
 
Wenn Du das Auton holen möchtest und das steht in München abgemeldet (und Du kommst aus HH) wird der Besitzer dir wohl nicht einfach so den KFZ Schein schicken wenn Du noch nicht bezahlt hast, oder?
 
Wie so oft ist das erst kompliziert geworden, als der Missbrauch überhand genommen hat. Gab wohl viele Fälle, bei denen ein Kennzeichen einfach für mehrere Fahrzeuge verwendet wurde und Ähnliches.

Kenne es aber auch nur mit Kopien.
 
Wenn Du das Auton holen möchtest und das steht in München abgemeldet (und Du kommst aus HH) wird der Besitzer dir wohl nicht einfach so den KFZ Schein schicken wenn Du noch nicht bezahlt hast, oder?

Ich habe im Dezember 5tsd anbezahlt. Und habe mich vorher persönlich getroffen und viel hin und her gemailt. Aber richtig: alles Vertrauenssache. Wobei: wenn der Verkäufer Kfz und Brief hat, was soll ihm passieren?
 
Oh ha da hab ich mit meinem ersten Post ja schon gleich eine Diskussion ausgelöst ;)

Bei der Versicherung sagte die mir auch Original Fahrzeugschein (manche stellen sich da an bei einer Kopie), eVB, TÜV und Perso wird gebraucht.
Dieser Kurzzeitkennzeichen Kram ist auch nur wieder Gelddruckerei unserer hinterweltigen Behörden. Technisch ist es doch alles machbar, dass ich auch ein Auto in A zulasse obwohl ich in B wohne. Daten erfassen und dann übermitteln an die "richtige" Zulassungsstelle. Ach stimmt die brauchen dann 16 verschiedene Aufkleber für das richtige Bundesland, dass ist bei so manchen ein schwieriges Unterfangen ;)
 
Leute, lest doch einfach Beitrag 19, da ist ein Link von unserer Zulassungsstelle drin, zumindest geht es bei uns. Evtl. ist das ja von Verkehrsamt zu Verkehrsamt unterschiedlich.
Deswegen am besten mal Verkehrsamt anrufen.
 
Ich habe im Dezember 5tsd anbezahlt. Und habe mich vorher persönlich getroffen und viel hin und her gemailt. Aber richtig: alles Vertrauenssache. Wobei: wenn der Verkäufer Kfz und Brief hat, was soll ihm passieren?

Das ist auch ein anderes Szenario. Wenn ich jedoch ein Auto in München kaufen möchte und den Verkäufer nicht kenne und das Auto vor Kauf sehen und Probe fahren möchte muss ich wohl zweimal fahren, es sei denn der Verkäufer lässt die Nummernschilder dran.
 
Oh ha da hab ich mit meinem ersten Post ja schon gleich eine Diskussion ausgelöst ;)

Bei der Versicherung sagte die mir auch Original Fahrzeugschein (manche stellen sich da an bei einer Kopie), eVB, TÜV und Perso wird gebraucht.
Dieser Kurzzeitkennzeichen Kram ist auch nur wieder Gelddruckerei unserer hinterweltigen Behörden. Technisch ist es doch alles machbar, dass ich auch ein Auto in A zulasse obwohl ich in B wohne. Daten erfassen und dann übermitteln an die "richtige" Zulassungsstelle. Ach stimmt die brauchen dann 16 verschiedene Aufkleber für das richtige Bundesland, dass ist bei so manchen ein schwieriges Unterfangen ;)

Na ja, der Unterschied ist: für KZK ist das Kfz abgemeldet. Bedeutet: zum Zeitpunkt des Erwerbs ist das Auto bei keiner Behörde erfasst. Es sein: KZK.

Sind Schilder dran: Zulassung. Dann ist es auch mit dem papierkram einfacher.

Übrigens: hat es ein SaisonKZ ist der Wagen nicht!!! abgemeldet. Auch nicht außerhalb der Saison.
 
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