Kurzzeitkennzeichen - was ist erlaubt

Der Wagen ist abgemeldet im Kreis wo der freundliche sitzt und bekommt dann von mir am Freitag die Saisonkennzeichen in Bad Oldesloe.

Am Donnerstag steht der Wagen bei mir aufm Grundstück und wird eh nicht mit X Promille bewegt. Freitag früh dann noch Oldesloe zum anmelden und erstmal schön nach Scharbeutz
 
Nebenbei angemerkt: Willkommen im Forum und viel Spaß dann mit Deinem E89.
 
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Danke MM13

Ich werde in der nächsten Zeit sicherlich noch die eine oder andere Frage haben bezüglich Freischalten (Codieren) von ein paar Funktionen. Aber erstmal werden die ersten paar Kilometer genossen.
 
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Das ist total willkürlich je nach Zulassungsstelle, in Offenbach wollte man mir damals spontan gar kein KZK aushändigen, dafür bräuchte ich einen Termin.. :j Dann akzeptieren manche eine Kopie, andere nicht. Ich möchte behaupten, dass es da sogar von Sachbearbeiter zu Sachbearbeiter verschiedene Handhabe in der gleichen Zulassungsstelle gibt. Sicherlich wurde das KZK früher von einschlägigen Bevölkerungsgruppen intensiv missbraucht, und dem will man so einen Riegel vorschieben. Aber so geht es irgendwie am eigentlichen Zweck für den Bürger vorbei.
Der einzige handfeste Vorteil, den ich sehe, ist, dass man jetzt (theoretisch :b) in jeder Zulassungsstelle ein Kurzzeitkennzeichen holen kann, früher ging das nur in der des eigenen Landkreises, wenn ich mich nicht täusche.
 
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Leute, lest doch einfach Beitrag 19, da ist ein Link von unserer Zulassungsstelle drin, zumindest geht es bei uns. Evtl. ist das ja von Verkehrsamt zu Verkehrsamt unterschiedlich.
Deswegen am besten mal Verkehrsamt anrufen.

Jeder Zulassungsbezirk kocht da sein eigenes Süppchen.
Aus meiner eigenen Erfahrung kann ich sagen,. dass es in Köln etwas strenger ist.

Also Fazit: Ruft bei EURER Zulassungsstelle an, wenn es nach dem Studium der Website EURER Zulassungsstelle nicht klar geworden ist.
Grundsätzlich kann man bei Überführungsfahrten auch beid er Zulassungsstelle, die für den Ort des Fahrzeugstandortes zuständig ist, ein KZ-KZ bekommen ;)
 
Theoretisch brauchst Du kein KZK. :) :-)

Du unterschreibst den Kaufvertrag, zahlst den Kaufpreis (voll oder 50%, Rest bei Abholung, ist Verhandlungssache) und bekommst den Fahrzeugbrief (Teil II). Der bisherige Fahrzeughalter meldet das Auto unverzüglich ab (dafür reicht der Fahrzeugschein, Teil I) und schickt Dir den Fahrzeugschein per Einschreiben zu. Dann meldest Du das Fahrzeug mit diesen Unterlagen auf Dich an und holst Dir direkt die richtigen Kennzeichen. Damit kannst Du das Fahrzeug dann ganz normal abholen (plus ggf. Zahlung des Restbetrags).
Der einzige Nachteil an dieser Sache ist, dass Du bereits einen Teil des (oder den vollen) Kaufpreis bezahlt hast, ohne das Du das Fahrzeug "in den Händen" hälst. Dieses Risikos muss man sich bewusst sein. Eignet sich daher nur bei geringem Fahrzeugwert und einigermaßen vertrauenswürdigen Geschäftspartnern (von anderen würde ich eh keinen Gebrauchtwagen kaufen).
 
Läuft jetzt alles anders als geplant.
Die Zulassungsstelle in Uelzen hat morgen zu (vorglühen zum Vatertag ;) )

Ich habe heute Abend den Brief etc. abgeholt und lass morgen den Wagen in Bad Oldesloe direkt zu und fahr dann mit der Bahn (schon seit Jahren nicht mehr mit der Bahn gefahren) nach Uelzen und hol den Wagen dann ab.
 
Lass das kein Oldesloer hören.
Düsseldorf ist nach Norddeutschen Maßstab Bayern :X :whistle: :D

Ich bin 2017 ausgewandert, von Schleswig-Holstein nach Niedersachsen, also Bayern :eek: :o

Vielleicht sehen wir uns mal bei einer Tour.
 
Immer schön grüßen ;)
Hatte auf dem Rückweg einen schwarzen Z4 aus WL kurz hinter mir
 
E89 schwarz. War zu schnell an mir vorbei. War abgelenkt mit Spielerein in den Einstellungen :whistle:
 
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