Lasierte Rückleuchten

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Chicco21640

Guest
Hi,

bräuchte mal einen Tipp von gestandenen Z3-Fahrern.
Ich habe lasierte Rückleuchten. Dies ist laut StVo ja nicht erlaubt.
Jetzt habe ich bei EBAY gesehen, dass es ABE bzw. TÜV-Gutachten dafür gibt.
Kann mir jemand sagen wo ich das bekomme bzw. wer hat sowas und könnte mir eine Kopie davon zukommen lassen.

Gruß

Marco:t

Adresse: Chicco21640@aol.com
 
Die ABE dazu ist ein Fake! Angeblich soll es von Muschwitz sein, die Firma heisst nun MHW und distanziert sich klar von diesen "ABE´s" ... habe dort nämlich mal nachgefragt!
 
Hi,

Gibt es denn eine Möglichkeit das alles zu umgehen?
hab keinen Bock von den grün weißen angehalten zu werden.

Marco
 
Ja, Rückleuchten mit ABE kaufen... :b Die Grün-Weissen stellen auch bei mit den einzigen Grund dar mit meinen "kunterbund-Rückleuchten" rumzufahren... Für den Z4 vier gibt es leider nichts Moderates bzw Legales... :#
 
Hallo,

wie Thorsten schon schreibt, sind diese Zettel das Geld nicht wert auf denen sie kopiert wurden. Es sind definitiv Fakes.

Du kannst auf ebay diese "Bescheinigungen" sogar einzeln käuflich erwerben.

Da auch ich bin da "etwas" spiessig und lasse deshalb die Finger von diesen Dingern.

Grüsse
Nico
 
Diese Bescheinigungen sind nichtig. Bei Kontrolle bist du dran.
Lieber finger weg.
Hab für meinen Z3 3,0l Facelift Roadster auch Rückleuchten ins silber oder schwarz gesucht. No way.
Jetzt als einzige Alternative die Originalen weiss/rot von BMW dran.
 
AW: RE: Lasierte Rückleuchten

Andreazzz schrieb:
Richtig! Ein Bekannter wurde bei Vorlage der (falschen) Bescheinigung sogar wegen Urkundenfälschung angezeigt und sein Fahrzeug stillgelegt.

Tja, ganz einfach, selber schuld!!!!!
 
AW: Lasierte Rückleuchten

Hallo Andreazzz,

danke für Dein Posting, denn bisher sind ja viele Meinung, was soll schon passieren.

Grüsse
Nico
 
AW: Lasierte Rückleuchten

ich selber habe diese "ABE" hier. Hatte mir das damals auch mal für den alten Wagen überlegt, wollte aber lieber vorher die ABE in der Hand halten.
Hab ich für nen Euro bei Ebay bekommen.
Ist von 1995. Ob das nun ein Fake ist oder die ABE einfach nicht mehr gültig ist kann ich nicht beurteilen, jedenfalls ist der Wisch den ich hier habe definitiv nicht verwendbar b:
Also besser Finger weg!!
 
AW: Lasierte Rückleuchten

Chicco21640 schrieb:
Hi,

bräuchte mal einen Tipp von gestandenen Z3-Fahrern.
Ich habe lasierte Rückleuchten. Dies ist laut StVo ja nicht erlaubt.
Jetzt habe ich bei EBAY gesehen, dass es ABE bzw. TÜV-Gutachten dafür gibt.
Kann mir jemand sagen wo ich das bekomme bzw. wer hat sowas und könnte mir eine Kopie davon zukommen lassen.

Gruß

Marco:t

Adresse: Chicco21640@aol.com

Hier, bitte: http://www.jokin.de/news/26/schwarzlicht-bestaetigung.jpg ... ist die der Fa. Muschwitz - kannste für ein paar Euro bei eBay verticken - täglich steht ein Dummer auf und da heutzutage eh jeder eBay nutzt, kannste da 'ne 1-Tages-Versteigerung von machen *g*

JA, aber NATÜRLICH hatte ich auch mal solche lasierten Rückleuchten - montiert, gesehen, und wieder verkauft ... über eBay natürlich *lol* ... schau mal hier den Unterschied: http://www.jokin.de/news/26/IMG_9283.jpg

Gruß, Jokin
 
AW: Lasierte Rückleuchten

hi, nochma 2 fragen zu den dingern....

1. Wenn ich nen Tüvler finden würde der mir das über Einzelabnahme einträgt kann ich doch damit rumafhren oder?
2. was würden die grünen denn machen wenn sie mich damit erwischen? wieviel Punkte, Strafe oder Mängelkrte und binnen einer woche andere rein?
 
AW: Lasierte Rückleuchten

Hallo Equi !

Die Frage die sich stellt ist nicht ob Eintragung oder nicht sondern:

Wer zahlt Schäden bei Regress Ansprüchen !!!

Ich weiss das auch Eintragungen manchmal nicht legal sind und trotzdem durch TÜV`ler (siehe diverse Fernseh Berichte) vorgenommen werden. Wenn Dein Unfall Gegner ein kleines bisschen Verstand hat, hast erstmal Du die ARSCHKARTE...

Darum: Hast Du selber Zweifel lass die Finger davon...
Im schlechtesten Fall stehts Du mit ein paar Milliönchen im """"", die Du aus eigener Tasche abdrücken darfst...
Der TÜV`ler hatte im Zweifelsfall dann wahrscheinlich was ganz anderes eingetragen...
 
AW: Lasierte Rückleuchten

Der schrieb von der Firma ist ja schon sehr geil :)

In der Tat ist wohl der einzig 100%-legale Weg, daß Du ein lichttechnisches Gutachten anfertigen lässt - für den Preis kannst Du allerdings wahrscheinlich ein Z4 kaufen, der bereits die Rückleuchten Deiner Wahl ab Werk montiert hat ;)

Also so wie ich das sehe: Es gibt die weiss/roten und die dunkleren weiss/roten (schwarz, laut Hersteller ;) ) für den Z3 - die haben beide eine ABE dabei und die darfst Du fahren...
 
AW: Lasierte Rückleuchten

lasioerte Rückleuchten sind erlaubt, solange du "Katzenaugen" installiert hast!
 
AW: Lasierte Rückleuchten

Fakt! :t
Teaser rückleuchten z.b. ... katzenaugen installieren und gut.
Habe es bei einem Freund mitbekommen.
Und außerdem ... hat mir die Polizei und der tüv das bestätigt
 
AW: Lasierte Rückleuchten

wenn es wirklich schwachsinn sein sollte belehrt mich bitte eines besseren! Gilt diese Katzenaugenregel nur für original Teser heckleuchten? Diese Info habe ich von der Polizei bekommen und einem Kumpel haben sie wegen fehlenden Katzenaugen 3Punkte verpasst. Schaut mal wieviele leute mit schwarzen rückleuchten Katzenaugen drauf haben... Dann erklärt mir bitte wieso
 
AW: Lasierte Rückleuchten

Katzenaugen hin oder her, lasierte Rückleuchten sind doch originale Rückleuchten die nachträglich lasiert wurden.

Mit der nachträglichen Lasur hast du aber eine Bauartveränderung vorgenommen und damit ist die "Betriebserlaubnis" der Leuchte erloschen.
Egal ob da nun noch die E-Prüfzeichen durchzusehen sind, Katzenaugen montiert usw...

Deine "Katzenaugen" müssen allerdings an allen Fahrzegen nachgerüstet werden an denen die originalen "Katzenaugen" (auch Reflektoren genannt-meine Katze guckt mich hier schon ganz komisch deshalb an :d) nicht (mehr) vorhanden sind.
 
AW: Lasierte Rückleuchten

und das Problem bei lasierten Leuchten ist, dass der Reflektionseffekt fehlt, der durch die Cateyes ausgeglichen wird... du wirst deiner Katze ja wohl nicht... :d
 
AW: Lasierte Rückleuchten

Marco-QP schrieb:
Katzenaugen hin oder her, lasierte Rückleuchten sind doch originale Rückleuchten die nachträglich lasiert wurden.

Mit der nachträglichen Lasur hast du aber eine Bauartveränderung vorgenommen und damit ist die "Betriebserlaubnis" der Leuchte erloschen.
Egal ob da nun noch die E-Prüfzeichen durchzusehen sind, Katzenaugen montiert usw...

Deine "Katzenaugen" müssen allerdings an allen Fahrzegen nachgerüstet werden an denen die originalen "Katzenaugen" (auch Reflektoren genannt-meine Katze guckt mich hier schon ganz komisch deshalb an :d) nicht (mehr) vorhanden sind.

kann mich marco nur anschliessen.
lasierte sind illegal, egal ob mit oder ohne Rückstrahler.
bei zugelassenen dunklen Rückleuchten benötigt man Rückstrahler, wenn die Rückleuchte keinen integrierten Rückstrahler mehr hat (ohh jee hört sich das an :d )

marco deine farbkombi hat was
gruss frank
 
AW: Lasierte Rückleuchten

Vale-Z4 schrieb:
und diese RÜckstrahler sind Katzenaugen... :w

ich wiederhole es gern noch einmal:

Mit der nachträglichen Lasur hast du aber eine Bauartveränderung vorgenommen und damit ist die "Betriebserlaubnis" der Leuchte erloschen.

Egal ob da nun noch die E-Prüfzeichen durchzusehen sind, Katzenaugen montiert usw...
 
AW: Lasierte Rückleuchten

wenn die rüllies nicht gleich brand schwarz sind wie beim gezeigten lupo, sondern nur etwas dunkler sind und noch einwandfrei leuchten, würd ich mich drum bemühen etwas stärkere lampen rein zu machen. zB 25 oder 30w statt 21watt und 10watt statt 5watt etc... dann noch zusätzliche reflektoren dran, ab zum tüv, seine meinung durchsetzen (mindestleuchtstärke wird erfüllt, ebenso sind zusätzliche reflektoren verbaut) ... meine werkstatt hat das bei nem kunden auch schon so durchgebracht. jedoch hatte der 40watt lampen für den stopp/blinker verbaut, damits noch hell genug ist :d

edit: in der schweiz ists vorgeschrieben, wie weit man ein standlich, ein stopp und ein blinker bei absoluter dunkelheit erkennen muss. 100 fürs standlicht und 300 für den rest, wenn ich mich recht erinnere. angelehnt an dieses gesetz, konnte er das durchsetzen und nun ist dies erlaubt...


Gruss
 
AW: Lasierte Rückleuchten

hi.

hab mich extra mal für das Topic hier angemeldet, da es mich auch interessiert und ich selber momentan lasierte Rückleuchten montiert habe.

Mit der nachträglichen Lasur hast du aber eine Bauartveränderung vorgenommen und damit ist die "Betriebserlaubnis" der Leuchte erloschen.

Das sagte mir der Tüv-Prüfer auch, obwohl ich ihm einige (scheinbar wertlose) Dokumente (Bild einer Eintragung, Lack-Gutachten etc) vorgelegt habe.

Auch das Bild einer bereits Erfolgten Eintragung (siehe Anhang) hat einen Wert von 0 Cent.

Wie oben erwähnt gibt es tatsächlich TÜV-Prüfer, die sowas eintragen, aber im Unfallfall hast du damit keine Chance.. Der Tüvprüfer wird sich rausreden und sagen, damals waren es andere Leuchten, die er eingetragen hat (getöhnte sind nämlich in Verbindung mit Rückstrahlern erlaub, lasierte: never ever)

gruss, d 1er-fahrer
 

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