AW: Launch Control
aber wenn ich werkseitig etwas verbaue und zum Gebrauch anbiete, dann kann es doch nicht sein, dass das zu Aberkennung von Kulanzansprüchen führt...
Natürlich kann das sein... du musst nur verstehen, dass es Kulanz
ansprüche eben gar nicht gibt.
Wie schon gesagt wurde: Kulanz ist eine freiwillige Leistung,
ohne einen Anspruch hierauf. Da ist es doch nachvollziehbar, dass der Vertragspartner bzw. Hersteller bei der Behandlung der Kunden Unterschiede macht. Ebenso nachvollziehbar ist es, dass solche Kunden, die ihr Auto nicht übermäßig beanspruchen, womöglich besser behandelt werden.
Auch was die Abwicklung echter Gewährleistungs
ansprüche betrifft, dürfte es nicht fern liegen, dass etwaig bestehender Spielraum u. U. zum Nachteil derjenigen Kunden ausgenutzt wird, die ihre Autos mittels der Launch Control oder anderweit mutwillig belasten. Das heißt nicht, dass Ansprüche verloren gehen. Es kann aber heißen, dass sich die Leistungsbereitschaft verringert.
In der Betriebsanleitung wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Benutzung der Launch Control das Material erheblich belastet. Daher - auch das kann man nachlesen - wird die Launch Control nach einer gewissen Anzahl von Nutzungen gesperrt. Bei Porsche ist das anders. Aber ein BMW ist eben kein Porsche.
Ein anderes Beispiel: Auch mit einem "Nordschleifenfahrzeug" kann man nicht erwarten, dass sich BMW allzu erfreut zeigt, wenn es um die Behebung von Mängeln oder Verschleißerscheinungen geht. Unterschied ist, dass der Wagen die auf der Nordschleife gedrehten Runden nicht automatisch mitloggt.
Grüße
Jan