Leasing-Rückgabe "Mängel"

WiIIi

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17 November 2025
Wagen
BMW Z4 G29 M40i
Guten Tag zusammen,

zuerst das positive: ab Donnerstag werde ich erstmals ein stolzer Besitzer eines BMW Z4 sein :) Das Forum ist sehr interessant und bietet viele Infos, ich wollte jedoch einfach mal euren vertraulichen Rat bekommen zu folgendem Thema, wenn ihr Lust habt euren Senf dazu zugeben :D (zzgl. "Das steht schon in tausenden anderen Foren" & "Das ist ein BMW Forum du Knalltüte!"). Ich bin sonst in keinen Foren und stelle es deshalb einfach mal hier rein
Ich habe mein Leasing-Wagen Kia Proceed GT für 2 Jahre geleast, bin damit >25.000km gefahren, habe ihn kürzlich zurückgegeben und mit dem Wechsel auf den Z4 als Daily keinen weiteren Bedarf bei Kia leasen. Jetzt kam das "Schadensprotokoll" mit dem Kostenvoranschlag vom Händler. Das Fahrzeug wurde nie zugemüllt oder tollpatschigen Kinderhänden ausgeliefert, der Klavierlack im Interieur hat nicht mal Kratzer. Die Reifenprofiltiefe liegt bei 4mm und ich war freiwillig bei der jährlichen Inspektion obwohl das nichtmal vorgeschrieben war vom Leasingpartner. Also eigentlich sonst in einem sehr gepflegten Zustand.
  • Insgesamt 750€ netto für 4 'Schäden',
  • 200€ für allgemeinen Lackzustand (was nicht mal im Schadensprotokoll als Foto festgehalten wurde). Ja ich war nicht jede Woche in der Waschstraße aber es stand auch nicht 1000Jahre unter einem Baum wo Vögel drauf gekackt haben.
  • 250€ für Steinschlag Stoßfänger.
  • 150€ für eine kleine Delle, die vom Kia-Händler mit Dellenlampe UND Pfeil in einem Foto extra rausgearbeitet werden musste.
  • 150€ für kleinen Kratzer, wo ich wahrsscheinlich mal mit dem Jackenreißverschluss dran gekommen bin.

Erwarte ich zu viel Verständnis vom Autohaus, dass das typische Gebrauchsspuren sind oder ist man hier wirklich arg pingelig? Ich habe ein vorausgefülltes Dokument zugeschickt bekommen, dass ich die Schäden akzeptiere und solle es unterschrieben zurückschicken. Falls ich die Schäden nicht sofort akzeptiere würde eine kostenpflichtige Sachverständigenbewertung durchgeführt werden, die meist viel kritischer ausfällt. Typische Masche um mit Druck auf eine vorläufige Unterschrift zu pochen?

Für eure Hilfe bin ich sehr dankbar!

VG
Willi
 

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Das Thema lässt sich im Internet wirklich leicht recherchieren - und bringt eine Vielzahl von Informationen, z.B. hier (ungelesen):



Fazit: Übliche Gebrauchsspuren sowie üblicher Verschleiß sind nicht beanstandbar. Gleichwohl versuchen die Autohäuser so etwas bei Leasing-Rückläufern gerne. Da heißt es „cool bleiben“ und die Ansprüche zurückweisen. Vorliegend ließe sich beispielsweise antworten, dass man die Forderungen nicht nachvollziehen könne (weil es sich eben um übliche Gebrauchsspuren handelt) und die Sache wohl „… kostenpflichtig …“ an den Anwalt gegeben werden müsse, falls das Autohaus auf der Forderung bestehen sollte.

Netterweise könnte man ggf. einen kleinen Betrag (z.B. max. 100,- Euro) als „pauschale Abgeltung“ anbieten.

Nebenbei: Ich hätte ja dazu geraten, den KIA zu behalten. :D Aber wenn sich der Händler so frech anstellt, dann hat er es schon verdient, dass man zu BMW wechselt. :) :-)
 
Ich denke die Kulanz ist WESENTLICH erhöht, wenn Du beim Autohaus oder Marke in ein Folgeleasing eintrittst!

So jedenfalls bei mir…sowohl privat als auch geschäftlich immer der gleiche Freundliche seit 20 Jahren - die von Dir angesprochenen Mängel hatte ich quasi immer und sind nie abgezogen worden (zwar vermerkt im Abschlussprotokoll aber nicht verrechnet).
 
Steinschläge kleine Dellen, Gebrauchsspuren Lackunreiheiten und einiges mehr sind mit der Leasingrate abgegolten und hin zu nehmen da gibt es genügend Grundsatzurteile googeln ausdrucken und beim Händler vorlegen dann ist idR. Ruhe. Viele probieren es einfach immer
 
Hallo Willi,

Privatleasing ist schon mit Vorsicht zu genießen aber lass dich nicht abzocken!


Bei 25tkm/2 Jahren sollte das Auto natürlich in einem guten Zustand zurückgegeben werden, aber ein einzelner Steinschlag ist nun wirklich keine übermäßige Abnutzung, siehe o.g. Artikel:

In welchem Zustand muss das Auto sein?

Der Leasingnehmer oder die Leasingnehmerin muss für die übermäßige Abnutzung des Autos zahlen, so steht es in den Leasingbedingungen.
Das Problem: Dafür gibt es keine objektiven Kriterien. Die Feststellung des Minderwerts ist deshalb einer der häufigsten Streitpunkte beim Leasing. Auch Sachverständige können hier unterschiedlicher Meinung sein.
Hinweis der ADAC Juristinnen und Juristen: Das Leasingauto muss bei der Rückgabe nicht in Neuzustand sein. Es reicht, wenn es in einem Gebrauchszustand ist, der dem Alter und der Laufzeit des Fahrzeugs entspricht. Viele Händler und Gutachter argumentieren mit übermäßiger Abnutzung und versuchen, jede Kleinigkeit in Rechnung zu stellen. Zum Beispiel jeden Kratzer, Steinschlag oder die kleinste Delle. Normale Gebrauchsspuren sind nach der Rechtsprechung aber keine übermäßige Abnutzung.
Gleiches gilt für den Kratzer an der Tür (LOL als wenn dafür neu lackiert würde :roflmao: ), die Delle oder das Aufbereiten des Lacks (Polieren, WÄSCHE :roflmao: :roflmao: ).

Falls ich die Schäden nicht sofort akzeptiere würde eine kostenpflichtige Sachverständigenbewertung durchgeführt werden, die meist viel kritischer ausfällt. Typische Masche um mit Druck auf eine vorläufige Unterschrift zu pochen?
Lass dich nicht mit so einem Quatsch unter Druck setzen.

Ich würde dem Schreiben sachlich argumentiert widersprechen, meiner Meinung sind die hier gezeigten Mängel Bauernfängerei nach dem Motto "man kann's ja mal versuchen".
 
Zuletzt bearbeitet:
Das Autohaus darauf hinweisen das es sich um ganz normale Gebrauchsspuren handelt.
Informiere Deinen Rechtschutz vorab und lass alles weitere die Rechtsverdreher regeln.
 
Der Link verweist zwar auf eine Seite vom gern gehassten VW-Konzern, aber vielleicht hilft es dir ja, die vorgetragenen „Mängel“ einzuschätzen.

 
@Willi , bist du im ADAC? Da kannst du die Rechtsberatung kontaktieren, hatte ich damals gemacht.
Die schickten mir Vergleichsurteile, welche ich in meiner Antwort damals angedeutet habe.
Viele Tipps wurden ja schon gegeben bzgl. zu akzeptierender Gebrauchsspuren.

Wieviele KM waren denn vereinbart? Hast du die eingehalten / unterschritten?

Bei mir wurde u.a. bei der Rückgabe ein defekter Turbo festgestellt, da sollte ich insgesamt 1500€ nachzahlen. Ich hatte ihn mehrfach bemängelt, immer hieß es, alles ok.
Beim letzten Service wenige Wochen vor der Rückgabe hatte ich es schriftlich festhalten lassen, war wieder ok.
Und jetzt wollten sie es mir aufdrücken, die ersten Rückmeldungen meinerseits wären noch unter Garantie gefallen.


Auf meine dezenten Hinweise, u.a. auf den ADAC-Anwalt und die Vergleichsurteile sollten es nur noch 300€ sein für die Aufbereitung.
Die müssen die aber eh machen zum Verkauf und wollten mir das aufdrücken.
Letztlich ging er mit 0€ zurück.

Hier zwei Screenshots aus 2020, der Vorgang liegt aber deutlich weiter zurück. Vielleicht hilft es dir weiter. 🙋🏻‍♂️

1773772343365.png

1773772365389.png
 
Hallo alle zusammen!
Erstmal vielen Dank für die ganzen Antworten. Okay, das stimmt mich erstmal zufrieden. Schade, dass es zu Zeiten von Google-Bewertungen immer noch versucht wird :-(
Ich werde die angesprochenen Schäden dementsprechend nicht bezahlen. Wenn man mich weiter behelligt, dann gibt es eben eine 1-Sterne Bewertung bei Google, sodass sich auch andere Nutzer eine Meinung dazu bilden können.

Der ursprüngliche Vertrag lag bei 10k km/a. Es ist dann eben doch etwas mehr gewesen und wird mit 10cent/km abgerechnet. Daran verdienen die also bestimmt auch noch.

Nochmal: vielen Dank und ab morgen dann ein vollwertiges Mitglied des Z-Roadster Forums dank Abholung in der BMW Welt ;)
 
Hallo alle zusammen!
Erstmal vielen Dank für die ganzen Antworten. Okay, das stimmt mich erstmal zufrieden. Schade, dass es zu Zeiten von Google-Bewertungen immer noch versucht wird :-(
Ich werde die angesprochenen Schäden dementsprechend nicht bezahlen. Wenn man mich weiter behelligt, dann gibt es eben eine 1-Sterne Bewertung bei Google, sodass sich auch andere Nutzer eine Meinung dazu bilden können.

Der ursprüngliche Vertrag lag bei 10k km/a. Es ist dann eben doch etwas mehr gewesen und wird mit 10cent/km abgerechnet. Daran verdienen die also bestimmt auch noch.

Nochmal: vielen Dank und ab morgen dann ein vollwertiges Mitglied des Z-Roadster Forums dank Abholung in der BMW Welt ;)
Naja, Wiederspruch solltest du schon einlegen.
 
@pixelrichter , ich vermute eher der Minderwert wird angesetzt, wenn keine Reparatur durchgeführt wird, bzw. wenn es trotz Reparatur womöglich noch eine Wertminderung gibt (bspw. Unfallschaden).

Widerspruch sollte definitiv eingelegt werden, ansonsten kommt es womöglich zu einem Mahnverfahren und den Ärger kann man sich sparen.
 
ich vermute eher der Minderwert wird angesetzt, wenn keine Reparatur durchgeführt wird, bzw. wenn es trotz Reparatur womöglich noch eine Wertminderung gibt (bspw. Unfallschaden).
Genau so ist es, siehe meine beiden Posts oben.

Edit: hast es ja schon gesehen.
 
Bitte nicht den merkantilen Minderwert infolge von (Unfall-)Schäden (Teil eines Schadensersatzanspruchs) mit dem Minderwert beim Leasing (Teil der vertraglich geschuldeten Gegenleistung) verwechseln.

Grds. besteht nur der Anspruch auf Erstattung des tatsächlichen Minderwertes bei Leasingende, um der Amortisation zu entsprechen (vgl. BGH, Urteil vom 24.04.2013 - VIII ZR 336/12). Und das ist die Abweichung vom vereinbarten normalen Nutzungszustand zum (schlechteren) tatsächlichen Zustand. Dieser kann u.U. auf Grundlage von Reparaturkosten ermittelt werden, entspricht aber nicht zwingend diesen. Daher finden die ermittelten Reparaturkosten meist nur quotalen Ansatz, welcher den (Anteil) zum Minderwert ergibt (vgl. OLG Stuttgart Urteil vom 28.10.2025 – 6 U 84/24).

Nimmt man nun die Berechnungsgrundlage des Autohauses, kommt unterm Strich ein Minderwert von 0,00 Euro heraus. Bei den beigefügten Schäden wäre es also durchaus eine Überlegung wert, es mal darauf ankommen zu lassen, wenn auf die Reparaturkosten beharrt wird. Wegvergleichen kann man das dann allemal noch.

Allgemein wird da leider viel mit der Angst der Leasingnehmer "gespielt"...

(Wie immer arg verknappt und grob dargestellt.)
 
Ich habe damals bei der Finanzierung mit verbrieftem Rückgaberecht eine recht ausführliche Broschüre mit einfachen Beispielen bekommen, welche Spuren normaler Nutzung entsprechen und welche bei eventueller Rückgabe gesondert beglichen werden müssten.
Hast du eventuell in deinen Leasingunterlagen von damals etwas in der Art?
 
Bitte entschuldigt die stark verzögerte Antwort. Ich durfte nun meinen brandneuen BMW Z4 abholen und direkt danach in den Urlaub fliegen.
Ich habe Einspruch eingelegt. Nun hat mir der Autohändler mitgeteilt, dass sich dann ein Sachverständiger die Schäden genau angucken wird und dann ein Gutachten dazu schreiben wird. Seitdem ist aber ansonsten nichts passiert. Sobald mir das vorliegt, werde ich mich wieder bei euch melden.

@ZR430 nein leider wurde so etwas nicht mit abgegeben. Ursprünglich hieß es auch, dass eine Fahrzeugwartung nicht zwingend vorgeschrieben ist. Laut KIA Finance ist es jedoch doch der Fall.... Gott sei Dank habe ich es damals gemacht.

Man hat mich auch tatsächlich im Autohaus bei der Fahrzeugrückgabe dazu nötigen wollen den Schadensbericht "blanko" zu unterschreiben. Erst als ich mich geweigert hat, ist man mit mir die einzelnen Bilder durchgegangen.
 

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