Leasingrückgabe - Service fällig in 800 km

Thom

macht Rennlizenz
Registriert
6 Januar 2007
Ort
Altdrossenfeld
Wagen
anderer Wagen
Hallo,
ich gebe diese Woche mein Leasingfahrzeug (VW) zurück. Der Service ist in 800 km bzw. 85 Tagen fällig.
Muss ich diesen Service noch bezahlen? Was meint Ihr?
Laut Rückgabebedingung ist ein "in Kürze" fälliger Service akzeptiert. Beispielfotos zeigen aber
über 3.000 km bis zum nächsten Kundendienst.
Eure Meinung bitte ...
Gruß,
Thomas
 
Nimmst Du im Anschluss ein neues Fahrzeug von diesem Händler entgegen? Wenn ja, würde ich ich ein wenig verhandeln.

Tim
 
Laut den VW-Leasingrückgabekatalog (Seite 24) gilt Folgendes als "akzeptierter Gebrauchszustand":

"... Inspektion im Rückgabemonat nicht fällig und Inspektion erst nach Kilometerintervall > 1.000km fällig ..."

Demnach wird es wohl, sofern kein "Wartung & Verschleiß"-Paket gebucht ist, bei dir verbleiben den Service noch zu übernehmen.
 

Anhänge

Das muss jeder selbst wissen, ob er das einer gerichtlichen Überprüfung zuführen möchte.
 
Meine Frage zielt nicht auf eine gerichtliche Auseinandersetzung, sondern auf den Umstand, dass der Leasinggeber einer mehr oder minder berechtigten Beanstandung der Klausel womöglich eher hilflos gegenüber stünde. Nicht selten reicht ein Hinweis auf das eigene Recht zur Auflösung der Angelegenheit ja aus.
 
Wenn man einen Gebrauchtwagen anschaut und bei diesem der Service sehr zeitnah fällig ist, wird es wohl auch als Verhandlungsmasse zum Preisdrücken dienen.
Es ist daher nicht davon auszugehen, dass sich eine Leasing-Gesellschaft deswegen klaglos geschlagen geben wird.
 
Schrieb ich ja bereits, dass es jeder selbst wissen muss. ;)
 
Hm, schon mal danke für die Diskussion. In die Verhandlungsmasse läßt sich der Service nicht packen.
Die Abrechnung läuft direkt über VW - der Händler ist aus dem Thema völlig raus. Das ist beim Phaeton
ein extrem bezuschusstes Sonderleasing mit abweichenden Modalitäten. Daher auch meine Frage.
Ich glaube ich lasse es mal drauf ankommen und mache keinen Service ...
Gruß,
Thomas
 
Was ist es denn für ein Phaeton-Leasing? (Wenngleich das auch eher privates Interesse ist.)

Lass' es wirklich darauf ankommen. Denn im Zweifel zahlst du den Service so oder so zu 100%.

Im Übrigen kann es, so zumindest meinen Erfahrungen mit Phaeton-Leasing, deutlich interessantere Schlusspositionen geben, die in Rechnung gestellt werden. Das kann dann leider den Eindruck von dem an sich sehr tollen Fahrzeug trüben und einen faden Beigeschmack hinterlassen.
 
Das ist das weitverbreitete 1%-Leasing:
25Tkm/Jahr, Laufzeit 2 oder 3 Jahre (abhängig vom Fahrzeugalter) und Bruttoleasingrate1% von dem, mMn wilkürlich festgelegten, Preis.
Das ist im Verhälnis für so ein Fahrzeug spottbillig. Andererseits hatte ich mit dem Wagen viele, viele Probleme.
Du hast mich aber jetzt mit Deiner Aussage auch verunsichert: Was meinst Du mit "deutlich interessantere Schlusspositionen geben, die in Rechnung gestellt werden"?
Gruß,
Thomas
 
Das 1%-Leasing kenne ich, finde es aber bei Weitem nicht so attraktiv, wie es landläufig immer beschrieben wird. Da muss man schon wirklich a) die 25tkm p.a. ziemlich genau treffen und b) erst einmal den passenden Wagen zum nachvollziehbaren Preis finden. Da sind die Neuwagen- oder wenigen nicht gebrauchten nicht-1%-Leasing meiner Meinung nach deutlich interessanter.

Tut mir leid zu hören. Wir hatten in 1,5 Jahren und knapp 75tkm keine nennenswerten Probleme mit dem Fahrzeug.

Es kommt regelmäßig vor, dass die Fahrzeuge nicht am Tag der Rückgabe begutachtet werden, sondern teilweise mehrere Wochen später. Einen Einfluss auf den Zustand des Fahrzeuges hast du dann aber nicht mehr.
Zudem kann es auch (regelmäßig wäre definitiv das falsche Wort, aber es kommt doch hin und wieder vor) im Gutachten zu berechneten Schäden und Verschleißspuren kommen, die entweder gar keine sind (v.a. nicht nach Maßgabe des VW-Leasing-eigenen Kataloges) oder problemlos über die Versicherung hätten abgerechnet werden können (z.B. Steinschlag in der Scheibe = Komplettaustausch für ca. 1.500€ statt max. TK-SB, i.d.R. 150€). Selbst die Fahrzeugreinigung wird teilweise standardmäßig in Rechnung gestellt, obwohl das Fahrzeug frisch aufbereitet und nur noch überführt wurde.
Da muss man dann schon aufpassen und am besten einen Zeugen zur Übergabe mitnehmen, Fotos vom Fahrzeug beim Händler machen und sich auch den Zustand im provisorischen Rückgabeschein bestätigen lassen.
 
Danke für die Tipps!
Ich fand das 1%-Leasing sehr attraktiv, obwohl ich die Kilometer bei Weitem nicht ausgenutzt habe! Es war
allerdings auch ein Auto in super Ausstattung und Farbkombi.
Mal so in Kürze, welche Probleme aufgetreten sind:
Korrosion an 2 Türen (Garantieabwicklung sehr schwierig), Sitzlüftung ist eine Fehlkonstruktion und quasi wirkungslos,
starke Abnutzungserscheinungen am Leder Fahrersitz, Getränkehalter und Aschenbecher ständig verklemmt, Türzuziehhilfe
Fahrertür defekt, mittlere Lüftungsklappe defekt (keinerlei Kulanz, trotz bekannter und häufig auftretender Fehler) usw.
Auch das Autohaus hat sich nicht mit Ruhm bekleckert: schlechte Aufbereitung, Scheibe voller Steinschläge, Auto wurde
auf nicht passenden und nicht eintragungsfähigen WR ausgeliefert ( Ich bin 1,5 Winter mit erloschener Betriebserlaubnis gefahren!)
Ich habe mehrfach versucht, vorzeitig aus dem Vertrag zu kommen: keine Chance, das Auto ist unverkäuflich!
Gruß,
Thomas
 
Das klingt nicht wirklich gut. Wobei der Großteil der Kritik weniger das Auto als den Service betrifft. Der ist leider wirklich zumeist ein Manko.
Wir konnten jedenfalls keine nennenswerten Probleme feststellen. Die defekte Rückleuchte wurde auf Kulanz gemacht und der Rest funktionierte - abgesehen vom Service - tadellos trotz Dauergebrauch.

Jedenfalls hoffe ich dann mal für dich, dass wenigstens die Rückgabe soweit akzeptabel erfolgt.
Lass' dir aber sicherheitshalber mal noch ein schriftliches Angebot für den Service bei einem anderen Händler machen, sofern das noch möglich ist.
 
... Auto wurde
auf nicht passenden und nicht eintragungsfähigen WR ausgeliefert ( Ich bin 1,5 Winter mit erloschener Betriebserlaubnis gefahren!) ...

Nee, oder? :O :O :O

Da kann man sich wirklich nur noch wundern - sowohl über das Autohaus, als auch über den Leasingnehmer, der das hinnimmt. :lipsrseal2
 
Nee, oder? :O :O :O

Da kann man sich wirklich nur noch wundern - sowohl über das Autohaus, als auch über den Leasingnehmer, der das hinnimmt. :lipsrseal2

Ja, so war das. Ich habe das hingenommen, weil ich der Meinung war, dass ich ein Fahrzeug in betriebssicheren Zustand übergeben bekomme.
Aufgefallen ist das Ganze erst, als ich einen Platten gefahren habe und neue Reifen kaufen wollte. Der Reifenhändler hat mich drauf hingewiesen,
dass diese Räder für den Phaeton keine Freigabe haben. Ich meine, der Lastindex war unterdimensioniert und zwar erheblich! dem Autohaus
war das ziemlich "unangenehm". Ich bekam 4 neue Reifen und einen Leihwagen bis zur Montage.
Trotz dem Erlebnis, werde ich auch zukünftig nicht überprüfen, ob die Reifen zum Auto passen, wenn mir ein Autohaus einen Wagen ausliefert.
Gruß,
Thomas
 
Sorry, dann war der letzte Teil meines Kommentars natürlich Unsinn. Ich hatte irrtümlich angenommen, der Fehler sei dir frühzeitig bekannt geworden.

Ich würde selbst natürlich auch nicht auf die Idee kommen, ein an mich ausgeliefertes Fahrzeug auf zulassungstaugliche Bereifung zu überprüfen. :cautious:
 
Wirklich schade, dass du einen derart inkompetenten Händler hattest, @Thom . Da bleibt einem wirklich nur :g.

Wenn du bei demselben Händler das Fahrzeug jedoch zurückgibst, wird es wohl umso wichtiger sein, hier schon einmal Vorsorge zu treffen. Denn dann ist wirklich zu befürchten, dass auch die Rückgabe fernab jeder Kompetenz durchgeführt wird. :eek: :o

Falls es dir ein Trost ist:
Bei einem Mercedes-Firmenwagen hat die Werkstatt nach einer Fahrwerkswartung (Verschleiß) und einem Radwechsel (natürlich ohne entsprechenden Hinweis) vergessen die Radmuttern anzuziehen. Letztlich hielten die Räder nur noch an ein bis zwei Radmuttern pro Rad. Selbst reklamierte komische Fahrgeräusche wurden abgetan. :g
Aber trotzdem schaue ich jetzt nicht vor jeder Fahrt, ob alles ok ist. Obwohl es sicherlich besser wäre. :oops:
 
Gestern, also mehr als 2 Monate nach Fahrzeugrückgabe, habe ich nun meine Abrechnung erhalten.
Bezüglich meiner Ausgangsfrage mit der Servicefälligkeit ist alles gut gegangen. Ich muss nichts
bezahlen.
Allerdings berechnet mir die Leasing 4 neue Reifen :eek: :o
Die Begründung hierzu:
"... lt. Herstellerangabe sind nur Reifen mit dem Index "Y" zulässig..." Ich hatte "W"-Reifen montiert.
MMN ist das hahnebüchener Unsinn! Das Fahrzeug hat eine eingetragene Vmax von 250 km/h. Nach
den gängigen Berechnungsformeln muss der Reifen Diese Geschwindigkeit zzgl. einem Sicherheitszuschlag
von 9 km/h abkönnen, ergo 259 km/h! Der Index "W" geht bis 270. Was soll das! :poop:
Was ratet ihr mir? Es geht da um ca. 1.200 Euro ...
Gruß,
Thomas
 
Ich rate dir, in die Fahrzeugpapiere zu schauen, denn der dort eingetragene Geschwindigkeitsindex ist (für Sommerreifen) als Bestandteil der Betriebserlaubnis maßgeblich.
Die Abweichung von gängigen Berechnungsformeln kannst du mit dem Fahrzeughersteller diskutieren, allerdings würde auch niemand mit Bremsen herumfahren wollen, die nur den Mindestanforderungen der Zulassungsvorschriften mit einem geringen Sicherheitszuschlag entsprechen.
 
Ich glaube, Du hast das nicht ganz durchgelesen. Das Fahrzeug wurde vor 2,5 Monaten zurückgegeben, also habe ich keine Papiere mehr.
Ich habe die Reifen vor ca. 1 Jahr bei einem Fachbetrieb gekauft und montieren lassen. Damals wurde überprüft, dass die Reifen zulässig sind.
Man kann berechnen, welche Alternativen zu den eingetragenen Reifen zulässig sind. Warum soll ich nicht mit Reifen herumfahren, welche
ausreichend Sicherheitsreserven haben? Wir sprechen hier über ein Auto, welches mit viel Mühe eine Geschwindigkeit von 250 km/h erreicht.
Wenn man noch den Sicherheitsabschlag über den Lastindex zu Grunde legt ist alles im grünen Bereich!
Und deshalb habe ich auch keine Lust einen völlig überzogenen Preis für 4 neue Reifen zu bezahlen, für ein Auto, dass vielleicht nie mehr gefahren wird.
Gruß,
Thomas
 
Der INDEX W ist bis 270km/h zugelassen - also würde ich da auch nichts Zahlen.
Höchstgeschwindigkeit 250km/h also mehr als Ausreichend platz!

Ich meine viel rum Rechnen muss man da ja nichts.
Wenn der Geschwindigkeitsindex und Lastindex passt ist doch alles I.O.

Ich würde halt n kleinen Brief schreiben das eben der Geschwindigkeitsindex W bis 270km/h zugelassen ist.
Das FZ in den Papieren eine eingetragene Höchstgeschwindigkeit von 250km/h hat und somit der Reifen vollkommen ausreichend ist.!

Ist ja auch so!
 
Zurück
Oben Unten