Leasingrueckgabe

Z Rider

Fahrer
Registriert
28 Januar 2006
Hi Leute,
wollte Euch nur mal berichten das ich heute meinen alten Z4 2.2i beim :) zurueck gegeben habe. Da es ja bei Leasingrueckgaben, zumal ich dort keinen neues Auto gekauft, oefters vom :) versucht wird abzuzocken. Hatte eine Kilometerleistung von 45000 damals abeschlossen, hatte bei der Rueckgabe 49100km drauf. Subjective gesehen war mein Zetti alles in allem OK, ausser das 3 Felgen (107) schon ein paar Randsteinmacken haben und die Reifen waren auch ziemlich runter waren.

Fazit; muss wirklich sagen das mein ehemaliger Haendler sehr fair war. Er fragte mich ob ich einverstanden waere die Reparatur von einer Felge zu uebernehmen, (ca 150 Euro), die beiden anderen uebernimmt er. Sonst muss ich keine irgendwelche Nachzahlungen machen:t:t Bin wirklich angenehm ueberascht, wo man doch schon so viel nagatives bei der Leasingrueckgabe gehoert hat.
 
AW: Leasingrueckgabe

Wie ist das eigentlich, wenn man einen Jahreswagen über BMW geleast hat und die Felgen damals schon angekratzt waren?

Nicht das ich das bei der Rückgabe dann zahlen darf - soviel ich weiss wurde da nichts aufgenommen bei der Übergabe wie ich das KFZ erhalten habe!

Und ich hab auch schon gehört das BMW grundsätzlich bei Jahreswagen die dann ins Leasing übergehen NEUREIFEN aufzieht....war bei mir jedenfalls auch nicht der Fall!!!

Es waren noch die Reifen drauf die ab Auslieferung als Neuwagen aufgezogen waren - sprich Sie sind schon gut 17000km damals gelaufen!

Jetzt hab ich direkt ein schlechtes Gewissen - auch wenn meine Rückgabe erst 2010 ansteht!

Kann mir einer vielleicht Tipps geben!?
 
AW: Leasingrueckgabe

Wie ist das eigentlich, wenn man einen Jahreswagen über BMW geleast hat und die Felgen damals schon angekratzt waren?

Nicht das ich das bei der Rückgabe dann zahlen darf - soviel ich weiss wurde da nichts aufgenommen bei der Übergabe wie ich das KFZ erhalten habe!

Und ich hab auch schon gehört das BMW grundsätzlich bei Jahreswagen die dann ins Leasing übergehen NEUREIFEN aufzieht....war bei mir jedenfalls auch nicht der Fall!!!

Es waren noch die Reifen drauf die ab Auslieferung als Neuwagen aufgezogen waren - sprich Sie sind schon gut 17000km damals gelaufen!

Jetzt hab ich direkt ein schlechtes Gewissen - auch wenn meine Rückgabe erst 2010 ansteht!



Kann mir einer vielleicht Tipps geben!?

Also ganz einfach:

Jeder Schaden/Mangel ab einem gewissen Aussmass wird dir berechnet. Dazu gehören auch Reifen, Bremsen, ... die an der Verschleissgrenze angelangt sind.

Wenn die Schäden schon vorher da waren, dann hättest du diese in das Übergabeprotokoll aufnehmen müssen, als Beweis.

Ich habe 1 Woche vor der Abgabe auf Garantie ein neues Verdeck, teilweise neue Innenraumteile, neuer Pralltopf und neue Frontscheibe machen lassen. Sonst hätte ich evtl dafür aufkommen müssen.

Hängt halt auch davon ab wie lieb dich dein Händler hat und ob du wieder einen Wagen bei ihm kaufst.
 
AW: Leasingrueckgabe

Ich denke das haengt auch viel an der Kulanz des :). Bei mir waren die Reifen ziemlich runter, ganz besonders ein Hinterreifen, hat er aber nicht beanstanded und auch nicht berechnet. Habe dort schon mehrere Autos gekauft, wenn auch keins jetzt nach dieser Rueckgabe, denke aber das er mich als Kunde, wenn auch erst spaeter in ein paar Jahren, nicht verlieren wollte. :t Glaube aber auch das er bei gravierenden Maengel gar nicht drum herumkommt dies auch zu berechnen, auch der Haendler lebt nicht vom drauflegen:w
 
AW: Leasingrueckgabe

Ja, es hängt von der Kulanz des :) ab.

Grundsätzlich aber gilt: Der Händler kann nicht die Rückgabe eines neuwertigen Fahrzeuges verlangen. Auch für Gebrauchsspuren im normalen Rahmen, dazu gehören auch kleine Kratzer oder Steinschläge, sowie für Bremsen- und Reifenverschleiß bezahlt man durch seine Leasingraten. Ich hätte denen was erzählt, wenn sie mir für meine fast runtergefahrenen Bremsbeläge was in Rechnung gestellt hätten.

Tipp: Bei Neuwagenkauf beim gleichen Händler am besten frühzeitig mal das Auto angucken lassen und eventuell notwendige Mängelbeseitigung (Felgenschäden etc.) in die Verhandlung fürs neue Auto einfließen lassen.
 
AW: Leasingrueckgabe

Ja, es hängt von der Kulanz des :) ab.

Grundsätzlich aber gilt: Der Händler kann nicht die Rückgabe eines neuwertigen Fahrzeuges verlangen. Auch für Gebrauchsspuren im normalen Rahmen, dazu gehören auch kleine Kratzer oder Steinschläge, sowie für Bremsen- und Reifenverschleiß bezahlt man durch seine Leasingraten. Ich hätte denen was erzählt, wenn sie mir für meine fast runtergefahrenen Bremsbeläge was in Rechnung gestellt hätten.

Tipp: Bei Neuwagenkauf beim gleichen Händler am besten frühzeitig mal das Auto angucken lassen und eventuell notwendige Mängelbeseitigung (Felgenschäden etc.) in die Verhandlung fürs neue Auto einfließen lassen.

Genau so sieht's aus!! Da bei mir die Hinterreifen noch nicht ganz an der Abfahrgrenze waren, deshalb wird er sie auch nicht berechnet haben. Trotzdem muss ich dagen das es ein faires Gespreach in einer freundlichen Atmosphaere war.:t:t
 
Zurück
Oben Unten