Leasingübernahme: Wie berechnet sich der Restwert?

quintana

Fahrer
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30 März 2008
Ich habe eine interessante Leasingübernahme gefunden, die noch bis 4/2011 läuft. Anzahlung 600€, mtl. Rate 373€, Rest-Km noch mehr als genug frei. Klingt jetzt erstmal nicht so günstig, allerdings würde ich das Auto sowieso danach richtig übernehmen wollen, weswegen die Kosten bis Leasingende nicht sooo wichtig sind wie der Preis, den ich am Ende zahlen müsste, wenn ich den Wagen kaufen will.

Wie wird dann der Restwert berechnet, den ich zahlen müsste um das Fahrzeug nach Ende des Leasings behalten zu können?
 
AW: Leasingübernahme: Wie berechnet sich der Restwert?

Hallo,

1. ganich, weil BMW die Geheimformel nicht raus gibt, somit der Restwert nicht sinnvoll errechenbar ist. höchstens über Zinsberechnung, aber das ist auch egal, weil
2. du kein Leasingfahrzeug übernehmen kannst. die gehen immer an BMW zurück....

für dich besser wäre eine Zielfinanzierung.

PS: Die Daten die du gegebn hast sind nicht teuer sondern eher günstig.
 
AW: Leasingübernahme: Wie berechnet sich der Restwert?

Eine Übernahme nach Leasing ist wirklich nicht möglich???
Gibt es kein Vorkaufsrecht?
 
AW: Leasingübernahme: Wie berechnet sich der Restwert?

2. du kein Leasingfahrzeug übernehmen kannst. die gehen immer an BMW zurück....

Jein.....;). Ich selbst habe bisher zwei vorher geleaste Fahrzeuge übernehmen können. Grundsätzlich richtig ist, dass das Fahrzeug am Ende der Leasingzeit in den Besitz der BMW-Bank übergeht. Da die jedoch kein Interesse an einem hohen Fahrzeugbestand hat, werden die Fahrzeuge zu etwas subventionierten Marktkonditionen an Händler veräußert. Wenn Du Deinem Händller somit also Interesse signalisierst, hast Du durchaus gute Chancen, "Dein" Leasingfahrzeug am Ende zu erwerben. Oftmals sogar noch zu einem Kurs, der unter dem festgeschriebenen Restwert liegt.

Grundsätzlich problematisch ist eine Übernahme jedoch für Gewerbetreibende, die das Fahrzeug auch als Geschäftsfahrzeug genutzt haben. Stichwort: Verdeckte Gewinnausschüttung (glaube ich).

Privat sollte das jedoch kein so sehr großes Problem sein :)
 
AW: Leasingübernahme: Wie berechnet sich der Restwert?

Mein Händler hat mir versichert, dass ich als Privatperson,
das Fahrzeug gemäß vereinbarten Restwert erwerben kann und es keine Probleme gibt.

Hat hier jemand andere Erfahrungen gemacht?

Falls mein Händler hier falsch liegt, wäre das echt blöd....
 
AW: Leasingübernahme: Wie berechnet sich der Restwert?

Bei der BMW-Leasing bekommt jeder Privatleasingnehmer ein sog. Andienungsrecht, d.h. er darf das Fahrzeug zum angegebenen Restwert übernehmen. Dieser Wert wird bei Vertragsschluss festgelegt und steht auch im Vertrag. Du musst also nicht rechnen, sondern nur lesen. Meißtens liegt der bei älteren Verträgen aber extrem weit über dem Marktwert, so dass sich eine Übernahme kaum lohnt.
Ein gewerblicher Kunde hat grundsätzlich kein Recht ein Fahrzeug zu übernehmen.
Gruß,
Thomas
 
AW: Leasingübernahme: Wie berechnet sich der Restwert?

Bei der BMW-Leasing bekommt jeder Privatleasingnehmer ein sog. Andienungsrecht, d.h. er darf das Fahrzeug zum angegebenen Restwert übernehmen. Dieser Wert wird bei Vertragsschluss festgelegt und steht auch im Vertrag. Du musst also nicht rechnen, sondern nur lesen. Meißtens liegt der bei älteren Verträgen aber extrem weit über dem Marktwert, so dass sich eine Übernahme kaum lohnt.
Ein gewerblicher Kunde hat grundsätzlich kein Recht ein Fahrzeug zu übernehmen.
Gruß,
Thomas

Andienungsrecht ist aber was ganz anderes! Da es sich bei einem Leasingvertrag um eine Teilamortisation handelt, kann der Leasinggeber - sofern er den Wagen nicht anderst veräußern kann - den Kauf erzwingen. Was Du meinst, ist eine Kaufoption nach Leasingende!
 
AW: Leasingübernahme: Wie berechnet sich der Restwert?

Aehhh,

moment mal.

Es gibt die alten BMW Select Verträge (3-Wege-Finanzierung), welche ein sog. Privatleasing ist.

Dabei kann der Kunde nach der Laufzeit entweder den Wagen zurückgeben an BMW (wie bei Leasing), den Wagen Kreditfinanzieren oder ihn zum angegebenen Restwert rauskaufen. Ist eigentlich kein richtiges Leasing.

Bei dieser Finanzierungsart ist dem Kunden auf dem Vertrag der RESTWERT ersichtlich!

Anders beim Leasing.

Hier wird kein RESTWERT veröffentlicht und der Wagen MUSS erst an BMW zurück. Ob der Händler, die Niederlassung oder der Vermittler dir den Wagen anschließend (evtl. nach einer Bearbeitungsphase) anbietet, kann sicher möglich sein. Eine Garantie gibt es nicht.

In der Regel sind die bisherigen RESTWERTE von BMW zu HOCH eingestuft. Das heißt: Die Fahrzeuge sind in wirklichkeit BILLIGER als der RESTWERT am Markt zu haben.
 
AW: Leasingübernahme: Wie berechnet sich der Restwert?

Also... in einer Broschüre der BMWFS lese ich zum Thema Privatleasing folgendes:
Bisher widersprach ein Eigentumserwerb sowohl dem Leasingverständnis
als auch den Gepflogenheiten des Marktes. BMW Financial Services
hebt diesen Gegensatz auf und bietet Ihnen als Privatkunden die Möglichkeit,
bei Vertragsende Ihren BMW zu kaufen. Für diesen Fall wird
bereits bei Vertragsbeginn ein Restwert kalkuliert und festgelegt. Denn
aus Erfahrung wissen wir, dass viele Leasingkunden ihren BMW einfach​
behalten wollen. Also, Sie haben alle Optionen.
 
AW: Leasingübernahme: Wie berechnet sich der Restwert?

Also... in einer Broschüre der BMWFS lese ich zum Thema Privatleasing folgendes:
Bisher widersprach ein Eigentumserwerb sowohl dem Leasingverständnis
als auch den Gepflogenheiten des Marktes. BMW Financial Services
hebt diesen Gegensatz auf und bietet Ihnen als Privatkunden die Möglichkeit,
bei Vertragsende Ihren BMW zu kaufen. Für diesen Fall wird
bereits bei Vertragsbeginn ein Restwert kalkuliert und festgelegt. Denn
aus Erfahrung wissen wir, dass viele Leasingkunden ihren BMW einfach
behalten wollen. Also, Sie haben alle Optionen.

Stimmt. Allerdings sollte man immer den Händler mit einbeziehen.
Meine voletzten BMW habe ich geleast - damals war es nicht möglich den Wagen zu übernehmen. Meinen Zetti hatte ich als "Select" was kein Leasing ist sondern eine Finanzierung => da steht der Restwert auch im Vertrag und man hat die Wahl der Rückgabe / Weiterfinanzierung oder Kauf. Die Finanzierungsart gibt es aber nicht mehr für Neuverträge. Die Zielfinazierung schließt eine Rückgabe aus bzw. der "Käufer" hat das Vermarktungsrisiko.
Meinen 5er habe ich wieder geleast (km leasing) und ein Kauf am Ende der Laufzeit ist auch möglich. Der Restwert steht aber nicht im Vertrag.
Achso Beulen und Kratzer und Mehr km mindern den Restwert also wer kaufen will sollte seine Möhre ordenlich rannehmen:X
 
AW: Leasingübernahme: Wie berechnet sich der Restwert?

Stimmt. Allerdings sollte man immer den Händler mit einbeziehen.
Meine voletzten BMW habe ich geleast - damals war es nicht möglich den Wagen zu übernehmen. Meinen Zetti hatte ich als "Select" was kein Leasing ist sondern eine Finanzierung => da steht der Restwert auch im Vertrag und man hat die Wahl der Rückgabe / Weiterfinanzierung oder Kauf. Die Finanzierungsart gibt es aber nicht mehr für Neuverträge. Die Zielfinazierung schließt eine Rückgabe aus bzw. der "Käufer" hat das Vermarktungsrisiko.
Meinen 5er habe ich wieder geleast (km leasing) und ein Kauf am Ende der Laufzeit ist auch möglich. Der Restwert steht aber nicht im Vertrag.
Achso Beulen und Kratzer und Mehr km mindern den Restwert also wer kaufen will sollte seine Möhre ordenlich rannehmen:X

Jetzt gehts aber drunter und drüber!
Das von BMWFS angebotene Privatleasing ist im eigentlichen Sinne kein Leasing, deshalb ist der private Leasingnehmer auch berechtigt das Auto nach Laufzeitende zu einem vorher festgelegten Restwert zu übernehmen (@lexeed: der Nehmer kann den Kauf erzwingen oder eben andienen)
Alles andere verwirrt hier glaube ich zusätzlich.
Gruß,
Thomas
 
AW: Leasingübernahme: Wie berechnet sich der Restwert?

WOW,
ich habe mal bei Mobile vorbei geschaut und der Restwert in meinen Vertrag passt sehr gut zu den Preisen die dort gefordert werden.Das QP hat meiner Meinung ganz schön an wert Gewonnen die gab es auch schon günstiger.
 
AW: Leasingübernahme: Wie berechnet sich der Restwert?

BMW Z4 3.0si Leasing Dezember 2007 bis Dezember 2009

:)-wechel Mitte 2009

Übernahme des Leasingfahrzeug ohne Probleme

der alte :) hat das Wägelchen dem neuen :) durch eine sogenannte Freigabe überstellt...von dort aus ging es dann in meinen Besitz über.

Das dolle an der Sache war:

- keine lästige Bewertung, ja, ich brauchte nicht einen Tag auf das Fahrzeug verzichten

- der Papierkram lief parallel

- der Rest ergab bzw. ergibt sich aus der Summe die, wie auch schon einer meiner "Vorredner" richtig geäußert hat, aus dem Vertrag der zu Beginn der "Leasingperiode" geschlossen wird/wurde.

Vielleicht sind bei dir die Modalitäten (TE) etwas umfangreicher, da du von einer "Leasingübernahme" schreibst ???

d.h. Einstieg in laufenden LV... bzw Leasingübernahme

Kündigung eines Vertrages eines "Dritten"

Vielleicht versucht du die gleichen oder sogar bessere Konditionen mit dem Autohaus auszuhandeln als der jetztige Leasingnehmer..., soviel ich weiß kann ein bestehender LV nicht gekündigt werden ???

Ich hab da mal gegoogelt:

So läuft eine Leasingübernahme
Hier möchten wir Ihnen detailliert die fünf Schritte erklären, die bei einer Leasing-
übernahme auf Sie zukommen, wenn Sie eine erfolgreiche Kontaktaufnahme (z. B. über leasingpool24) vollzogen haben und sich mit dem Anbieter bzw. Interessenten einig sind.

Schritt1:
Direkte Kontaktaufnahme zwischen Anbieter und Interessent.
Übergabe der Daten des Leasinggebers bzw. der Leasingbank (Adresse, Ansprechpartner, Telefon, Fax, E-Mail und Vertragsnummer oder Kfz-Ident.Nr.) an den Interessenten.

Schritt2:
Der Interessent teilt der Leasingbank seine Daten zur Bonitätsprüfung mit,
nachdem der Anbieter die Bank über die anstehende Vertragsübernahme informiert hat. Bei positivem Bescheid unterschreibt der Interessent den Leasingeintritt. der Anbieter bezahlt die Umschreibegebühr.

Schritt3:
Der Interessent teilt der Leasingbank die Adresse seiner Kfz-Zulassungsstelle mit.
Der Kfz-Brief wird zur Ummeldung des Fahrzeugs dorthin versendet.

Schritt4:
Vereinbarung des Übergabeortes und -zeitpunkts.
Gleichzeitig sollte ein Sachverständiger ein Zustandsprotokoll (Kilometerstand und eventuelle Schäden) erstellen. Kosten ca. 60 - 70 Euro (trägt in der Regel der Anbieter). Vorhandene Mängel muss der Anbieter an seinen Leasingnachfolger bezahlen.

Schritt5:
Neuer Leasingnehmer meldet das Kfz an seinem Wohnsitz an.
Er schickt dem ersten Leasingnehmer eine Kopie für dessen Versicherung.
 
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