@Ownshadow also das ist jetzt nicht auf dich gemünzt sondern ist eine Zusammenfassung der Kommentare im Forum:
Hier wird kräftigt diskutiert, dass ein Neuwagen ja nur ein Neuwagen ist weil er für einen selber in der der gewünschten Ausstattung und vor allem Farbe produziert wurde. Auch wird in Raum gestellt, dass Lagerfahrzeuge "weniger wert" sind und deshalb höhere Nachlässe bringen...
Von daher Frage ich, ob dein Ersatz für Dich dann hier als Neuwagen gilt

Aber mal Sarkasmus bei Seite: Weiße Sitze gingen für mich gar nicht. Wenn ich das Fahrzeug länger fahren würde als 1 Jahr käme es für mich definitiv nicht in Frage. Ist eine Farbe oder Ausstattung akzeptabel dann würde ich über das "Schmerzensgeld" reden. Letztendlich kommt dein Vertragspartner ja nicht seinem Vertrag nach.
Nebenbei, ich hatte das einmal bei Alfa, dass mein Wagen nicht rechtzeitig fertig war und habe dann auch gesagt: "Ich nehme das Lagerfahrzeug" - war ein großer Fehler, war eine absolute Gurke mit der ich viel Ärger hatte. Heisst jetzt nicht, dass dein Lagerfahrzeug eine Gurke ist oder gar, dass du dieses abwenden kannst, wenn du lieber auf deinen Bestellten wartest. Nur der innerliche Ärger ist größer, wenn man schon nicht sein Fahrzeug bekommt und der Ersatz dann auch noch Ärger macht.
Du musst Dir halt überlegen, wie lange Deine Nutzung ist, wie du damit leben kannst und was eventuell da als Bonus für dich noch rausspringt wenn Du das Lagerfahrzeug nimmst.
Ich liege ja im Moment auch im "Kampf" mit BMW. Diese hatten mir ja am 20.03. mitgeteilt, dass sie nicht ausliefern können (Fahrzeug ist schon produziert). Daraufhin habe ich denen mitgeteilt, dass ich den Restbetrag noch nicht zahlen werde bis klar ist, wann geliefert werden kann. Am Karfreitag schneite dann die Mahnung ins Haus. Daraufhin habe ich am Dienstag nach Ostern den Restbetrag überwiesen und im Moment steht das Fahrzeug immer noch im Werk.
Jetzt fordere ich eine zügige Zustellung, weil wenn man Mahnungen schreiben kann, dann muss man auch liefern.. und eine "Ersatzleistung" für den Verzug.
Ich bin da eben angefressen, dass man Mahnungen schreibt wissentlich, dass man Probleme bei der Erfüllung seines Vertrages hat. Dazu kommt, dass der Transport nicht verboten ist und dass der Händler die Werkstatt offen hat und nur der Verkauf geschlossen ist, also rechtlich es keine Vorgaben gibt, die ein Problem bereiten würden.