Lustige Polizeikontrolle :)

Kueddel

Fahrer
Registriert
28 November 2006
Wollte mal ne kleine Geschichte loswerden die mir gestern Abend passiert ist. Habt ihr euch schonmal gefragt was die Polizei dazu sagt wenn man zu dritt im Zetti fährt!?!
Nen Freund von mir ist gestern meinen Wagen gefahren und ich saß auf deim Beifahrersitz und hatte ne Freundin auf'm schoß ( verdeck offen ), als uns plötzlich die Polizei angehalteten hatte. Einer der beiden Polizisten kam mit grinsen auf uns zu und meinte "nen schicken dreisitzer haben sie da" ich dreh mich um und guck das Windschott an und sag nur" DANKE ;). Dann das übliche aufgeklähre und am Ende hat der Spaß 30 Euro gekostet :) Schock für Leben für den Fahrer weil noch keiner aus der Probezeit ist. Der Fahrer musste noch Pusten, ich durfte jedoch nicht mehr

Man Merke: Nicht betrunken andere Leute fahren lassen und schon gar nicht zu dritt :M
 
AW: Lustige Polizeikontrolle :)

Hallo Kueddel,
tja, leider hatte der Polizist recht. Denn in den neuen Fahrzeugschein steht zwar das dies ein PKW zur Personenbeförderung bis 8 Sitzplätze ist. Aber irgendwo steht auch noch, das die Anzahl der Sitzplätze 2 ist.
Aber ich denke wenn die "Insassen" älter gwesen wären, hätte der Polizist vieleicht auch ein Auge zugedrückt. Denn eigendlich sollten sie es positiv finden das der der nüchtern ist fährt.
Aber was lernen wir daraus?
Frauen gehören in den Kofferraum !

Gruss
Dietmar
 
AW: Lustige Polizeikontrolle :)

Also soll das ganze dann so aussehen, oder :b

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Gruß
Alex

p.s. Photo "geklaut" von Gotham aus nem anderen Thread :X
 
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Ist es inzwischen (laut USA-Gesetz) nicht vorgeschrieben, dass man (bzw. ja eher frau) den Kofferraum auch von innen öffnen kann? Wie geht das denn beim Z4 - hab noch keinen Hebel gefunden! &:

(Wollte :K letztesmal vorher beruhigen und hab den Hebel nicht gefunden - sie wollte nämlich nicht so recht :X ...)
 
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Bei den Europamodelen(ich meine die Auto's) ist da nur ein Loch. Den Hebel gibt es nur in Nordamerika. Da haben die Frauen mehr Glück als hier.
Obwohl wenn ich mir die Frauen drüben so anschaue, bekommst du die wegen des breiten Hin.... sowieso niemals in den Kofferraum eines Z4.
Aber als Tip, hänge einfach einen kleinen gelben Griff innen in den Kofferraumdeckel und gut ist. Und sage, das wäre die "Voninnenentriegelnung".

Gruss
Dietmar
 
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Hallo Kueddel,
tja, leider hatte der Polizist recht. Denn in den neuen Fahrzeugschein steht zwar das dies ein PKW zur Personenbeförderung bis 8 Sitzplätze ist. Aber irgendwo steht auch noch, das die Anzahl der Sitzplätze 2 ist.
Aber ich denke wenn die "Insassen" älter gwesen wären, hätte der Polizist vieleicht auch ein Auge zugedrückt. Denn eigendlich sollten sie es positiv finden das der der nüchtern ist fährt.
Aber was lernen wir daraus?
Frauen gehören in den Kofferraum !

Gruss
Dietmar
:d:d:d:d:d:d:t:t
 
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Wollte mal ne kleine Geschichte loswerden die mir gestern Abend passiert ist. Habt ihr euch schonmal gefragt was die Polizei dazu sagt wenn man zu dritt im Zetti fährt!?!
Nen Freund von mir ist gestern meinen Wagen gefahren und ich saß auf deim Beifahrersitz und hatte ne Freundin auf'm schoß ( verdeck offen ), als uns plötzlich die Polizei angehalteten hatte. Einer der beiden Polizisten kam mit grinsen auf uns zu und meinte "nen schicken dreisitzer haben sie da" ich dreh mich um und guck das Windschott an und sag nur" DANKE ;). Dann das übliche aufgeklähre und am Ende hat der Spaß 30 Euro gekostet :) Schock für Leben für den Fahrer weil noch keiner aus der Probezeit ist. Der Fahrer musste noch Pusten, ich durfte jedoch nicht mehr

Man Merke: Nicht betrunken andere Leute fahren lassen und schon gar nicht zu dritt :M

Ist der ZZZZ mit den drei Personen denn überladen?

Denn en Bußgeld für mehr Personen als Sitzplätze im Wagen gibt es nicht! Die Polizei kann lediglich die Weiterfahrt mit zuvielen Insassen untersagen.

Bis vor kurzem war die Fahrt unter diesen Umständen sogar noch erlaubt, es mussten nur alle Sitzplätze belegt, und die Insassen auf den Sitzplätzen korrekt angegurtet sein. Die restlichen Personen dürfen dann z.B. im Kofferraum sitzen. Aber wie gesagt, diese Regelung ist auch nich mehr aktuell.

Die Aussage dazu stammt übrigens von einem Polizisten aus NRW, ob es länderspezifische Regelungen zu diesem Thema gibt, kann ich leider nich sagen. Aber eigentlich gilt die StVO doch bundesweit einheitlich? &:

Es gibt ja auch noch den Sonderfall, dass ien Arbeitgeber eine bestimmte Anzahl seiner Arbeitnehmer unter bestimmten Umständen auf der Ladefläche seines LKW zur Arbeitsstelle fahren darf.

Aber korrigiert mich bitte, falls es dazu mittlerweile schon wieder aktuellere Regelungen gibt.
 
AW: Lustige Polizeikontrolle :)

Es gibt ja auch noch den Sonderfall, dass ien Arbeitgeber eine bestimmte Anzahl seiner Arbeitnehmer unter bestimmten Umständen auf der Ladefläche seines LKW zur Arbeitsstelle fahren darf.

Jo den Arbeitgeber kenn ich!! Aber ich kann Dir sagen: nie wieder... b:

people-tourists-moving-travel-truck-people-visit-desert.jpg
 
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Hör mer uff!!! Bin da auch angestellt!!! :-( Auftrag war wie folgt: Bitte befördern Sie ein paar Hölzer in den Verwertungshof...

na ja, werde evtl. dort wieder kündigen...

weiß ja, dass sich das etwas arrogant anhört; aber irgendwo ist mir mein Wagen für den Shit echt zu schade!!!

:X:t:X

--->
 

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Denn en Bußgeld für mehr Personen als Sitzplätze im Wagen gibt es nicht! Die Polizei kann lediglich die Weiterfahrt mit zuvielen Insassen untersagen.

Bis vor kurzem war die Fahrt unter diesen Umständen sogar noch erlaubt, es mussten nur alle Sitzplätze belegt, und die Insassen auf den Sitzplätzen korrekt angegurtet sein. Die restlichen Personen dürfen dann z.B. im Kofferraum sitzen. Aber wie gesagt, diese Regelung ist auch nich mehr aktuell.

Interessant - ich hab mal etwas gegoogelt:

Seit 16.05.2006 gab es eine Änderung der StVO: :#

§ 21 Abs. 1 StVO schrieb:
In Kraftfahrzeugen dürfen nicht mehr Personen befördert werden, als mit Sicherheitsgurten ausgerüstete Sitzplätze vorhanden sind.

Quelle: BMVBS: Straßenverkehrs-Ordnung: Neuerungen 2006

Laut aktuellem Bußgeldkatalog bedeutet dies bei einem Verstoß:

97 bezgl. StVO § 21 Abs. 1 schrieb:
Gegen eine Vorschrift über die Mitnahme von Personen auf oder in Fahrzeugen verstoßen: 5 €

aber auch:

100 bezgl. StVO § 21a Abs. 1 Satz 1; § 49 Abs. 1 Nr. 20a schrieb:
Vorgeschriebenen Sicherheitsgurt während der Fahrt nicht angelegt: 30 €

Quelle: Bußgeldkatalog,"97-106 / ¦ \ FAHRTIPPS.DE


So wie ich das verstehe: wenn ihr also beide auf dem Sitz nicht angeschnallt wart kostet es 30 € / wenn ihr jedoch beide angeschnallt wart nur 5 €! :t

Bestätigt hierdurch: 2 Sitzer Eintragung, Nutzung mit 3 Personen -> welche Strafe - Verkehrstalk-Foren

Wenn nur Du angeschnallt warst und deine Freundin nicht - hab ich auch keine Ahnung, da ja nur die vorhandenen Gurte (1x ?) benutzt werden müssen... &:

Sind Kinder im Spiel wird's aber teuer - da gibt's dann auch schonmal ein Punkt in FB!

Problematisch könnte auch eine ev. Einschränkung des Fahrers (Bewegungsfreiheit / Sicht) ausgelegt werden...
 
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