m135 abe von bmw?

raf

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16 Juni 2010
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münchen
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anderer Wagen
hallo,

bekomme felgen im styling m135 passend für den e85 mit 225/40r18 vorne und 255/35r18 hinten. will diese nicht seperat eintragen lassen beim tüv weil diese ja von bmw freigegebensind. gibt es ein offizielles dokument von bmw das ich vorzeigen kann wenn z.b. die polizei mich aufhällt?
 
FYI: Auch wenn der Wagen auf 18" Mischbereifung ausgeliefert wurde, stehen nur 17"x225 im Schein.

Meines Wissens nach sind die von BMW freigegebenen Kombinationen für das Fahrzeug anderweitig hinterlegt, so daß Du dir überhaupt keine Sorgen darum machen musst.

Gruß,

Björn
 
Richtig. Sind beim TÜV als OEM Felgen hinterlegt. Man braucht garnichts zu machen. Auch die Besitzer der Werksausstattung haben keine ABE oder ähnliches für die Felgen.
 
Öhm, nur mal so am Rande.
Du sagst "im Styling von" ....
Sind das jetzt die originalen Felgen mit der BMW Teilenummer oder Nachbauten?
Die o.g. Regelung gilt natürlich nur für die Orginalfelgen.

Gruß Mike
 
Öhm, nur mal so am Rande.
Du sagst "im Styling von" ....
Sind das jetzt die originalen Felgen mit der BMW Teilenummer oder Nachbauten?
Die o.g. Regelung gilt natürlich nur für die Orginalfelgen.

Gruß Mike

Würde er bei Nachbauten nach einem offiziellen Dokument von BMW fragen?
 
Die originalen Felgen kommen nach meiner Kenntnis von Borbet. Hab mal welche gesehen in 8 x 18. Wurden in der Bucht vertickt mit dem Hinweis auf Replicas.
 
es sind natürlich originale bmw felgen, mit bmw teilenummer, die mit styling m135 halt

also brauche ich mir keine sorgen zu machen und kann diese beruchigt aufziehen.
 
Hallo? Er hat einen 2,2. Sind die Dimensionen der Mischbereifung wirklich gem. COC freigegeben? Oder bedarf es nicht doch einer Einzelabnahme?
Beim 3,0 gar kein Problem. Aber beim 2,2?
Auch fragt keiner, wie es bei ihm mit dem Fahrwerk ausschaut. Kein Original-Fwk mehr, dann hat sich das ebenso erledigt und bedarf einer Einzelabnahme.
 
Hallo? Er hat einen 2,2. Sind die Dimensionen der Mischbereifung wirklich gem. COC freigegeben? Oder bedarf es nicht doch einer Einzelabnahme?
Beim 3,0 gar kein Problem. Aber beim 2,2?
Fahrwerkstechnisch unterscheiden sich diese Modelle ja nicht (ok, Federn aufgrund des Fahrzeuggewichts), auch waren 18" Felgen für den 2.2i ebenso ein aufpreispflichtiges Extra wie für den 3.0i.
-> Meiner Meinung kein Unterschied zwischen 2.2i und 3.0i.
Auch fragt keiner, wie es bei ihm mit dem Fahrwerk ausschaut. Kein Original-Fwk mehr, dann hat sich das ebenso erledigt und bedarf einer Einzelabnahme.
Keine Angabe des TE bzgl. Änderungen am Fahrzeug.
-> Fahrzeug ist zumindest das Fahrwerk betreffend Serie (Annahme).

Sollte dem nicht so sein hättest Du mit deinem Verweis auf die Einzelabnahme natürlich recht.

Gruß,

Björn
 
Kleiner Einwand, wenn wir alle schon so genau werden:

Es bedarf beim Fahrwerk keiner Einzelabnahme, wenn es vorher mit serienmäßigen Rädern unterwegs war und nachher mit serienmäßigen Rädern unterwegs ist. Ausnahme: Die Räder sind in der Abnahme explizit eingetragen, statt dem Kommentar: Mit Serienbereifung.

Ob 2.2 oder 3.0 spielt keine Rolle, da gleiche Fahrwerkskomponenten - Ausnahme wäre hier der M. Aber das wurde ja schon gesagt.
 
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