Naja, der Reifen ist auf der Felge, Luft ist drin und die Reifen-Lauffläche wird wohl auch unter dem Kotflügel bleiben.
Somit dürften die rein techn. Prüfkreterien durchaus erfüllbar sein. Eventuell brauchst du noch vom Felgenhersteller und vom Reifenhersteller ein Gutachten, dass die Kombination zu der Felgenbreite, bzw. Reifenbreite "unbedenklich" ist.
... wenn so jemand an einem Fahrsicherheitstraining teilnehmen würde, dann würde ich ihm die Konsequenzen recht schnell bei der ersten Übung aufzeigen. Denn schon bei der Slalomfahrt mit Blickführung, Lenken und Sitzposition wird derjenige das Auto so schnell an seine techn. Grenze brigen, dass es entweder den Reifen so aus dem Felgenhorn zieht, dass er spontanplatt ist oder das Felgenhorn kratzt über den Asphalt.
Nun könntest Du argumentieren, dass Du damit ja nicht schnell fährst, aber überleg mal ... da geht vor Dir eine hintere Fahrzeugtür auf, ein Kind hopst aus dem Auto und Du entscheidest Dich das Lenkrad rumzureißen - gute Idee, aber Dir kratzt das Felgenhorn über den Asphalt, Du verlierst den Grip und rauschst irgendwo anders rein.
Ist Dir wirklich bewusst wie ser Du die Verkehrssicherheit Deines Autos herabsetzt?
... Tüv-Segen hin oder her ...