sig57
macht Rennlizenz
- Registriert
- 22 März 2008
Hi,
ich stelle hier mal eine Frage der ungewöhnlichen Art, obwohl ich mir sicher bin, daß sich diese Frage der Ein oder Andere auch schon gestellt hat.
Und vielleicht gibt es ja User, die juristisch beschlagen sind, und hier klare Aussagen machen können.
Was passiert eigentlich aus
- juristischer Sicht ( Ordnungswidrigkeit, Strafmandat )
- aus versicherungstechnischer Sicht ( u.U. Verlust des Versicherungsschutzes )
wenn man z. Bsp. Distanzscheiben montiert, die die Reifen grenzwertig am Radhaus stehen oder sogar überstehen lassen und läßt diese nicht eintragen? ( Gilt natürlich auch für Räder, die eintragungspflichtig sind, der Besitzer diese aber nicht beim TÜV vorgeführt und eintragengelassen hat. )
Das Ihr mich richtig versteht, ich bin kein Freund von Experimenten und Rumfahren mit Bauteilen, die nicht ordnungsgemäß abgenommen und eingetragen wurden. Ich wundere mich aber immer wieder, was man so auf Deutschlands Straßen für Anbauten oder überstehende Räder sieht und denkt sich, das kann doch gar nicht sein.
Um noch etwas "Öl ins Feuer" zu schütten: Mein Versicherungsfuzzi, auch guter Freund, hat mal geäußert, daß der Versicherungschutz im Streitfall nicht gleich verloren geht, wenn das Bauteil z. Bsp. zur Zeit eines Unfalls zwar nicht eingetragen war, hätte aber eingetragen werden können und ursächlich nicht zum Unfall beigetragen hat.
Die Frage ist auch, ob der "Verlust der ABE" bei einem derartigen Vorgang so streng gesehen und gehandhabt wird.
Gruß Norbert
ich stelle hier mal eine Frage der ungewöhnlichen Art, obwohl ich mir sicher bin, daß sich diese Frage der Ein oder Andere auch schon gestellt hat.
Und vielleicht gibt es ja User, die juristisch beschlagen sind, und hier klare Aussagen machen können.
Was passiert eigentlich aus
- juristischer Sicht ( Ordnungswidrigkeit, Strafmandat )
- aus versicherungstechnischer Sicht ( u.U. Verlust des Versicherungsschutzes )
wenn man z. Bsp. Distanzscheiben montiert, die die Reifen grenzwertig am Radhaus stehen oder sogar überstehen lassen und läßt diese nicht eintragen? ( Gilt natürlich auch für Räder, die eintragungspflichtig sind, der Besitzer diese aber nicht beim TÜV vorgeführt und eintragengelassen hat. )
Das Ihr mich richtig versteht, ich bin kein Freund von Experimenten und Rumfahren mit Bauteilen, die nicht ordnungsgemäß abgenommen und eingetragen wurden. Ich wundere mich aber immer wieder, was man so auf Deutschlands Straßen für Anbauten oder überstehende Räder sieht und denkt sich, das kann doch gar nicht sein.
Um noch etwas "Öl ins Feuer" zu schütten: Mein Versicherungsfuzzi, auch guter Freund, hat mal geäußert, daß der Versicherungschutz im Streitfall nicht gleich verloren geht, wenn das Bauteil z. Bsp. zur Zeit eines Unfalls zwar nicht eingetragen war, hätte aber eingetragen werden können und ursächlich nicht zum Unfall beigetragen hat.
Die Frage ist auch, ob der "Verlust der ABE" bei einem derartigen Vorgang so streng gesehen und gehandhabt wird.

Gruß Norbert

